Sachverhalt Hausarbeit Strafrecht I (Wi Se 2020 21) PDF

Title Sachverhalt Hausarbeit Strafrecht I (Wi Se 2020 21)
Course Strafrecht I
Institution Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Pages 2
File Size 141.4 KB
File Type PDF
Total Downloads 59
Total Views 122

Summary

Sachverhalt Strafrecht I WS 20/21 - Prof Dr. Prittwitz von der Goethe Universität Frankfurt am Main. Es geht um die Notwehrprovokation, der Schwerpunkt liegt im Punkt Gebotenheit....


Description

Prof. Dr. Cornelius Prittwitz

Wintersemester 2020/21 Strafrecht I - Hausarbeit

Sachverhalt (nach BGH, Urt. vom 21.03.1996 ‒ 5 StR 432/95) Der 54 Jahre alte A benutzte an einem Nachmittag im Dezember für die Heimfahrt von der Arbeit einen Zug, der die Strecke bis zum Wohnort des A in 24 Minuten zurücklegt. A fuhr in einem Abteil der 1. Wagenklasse. Fahrgäste, die in der 2. Klasse keinen Sitzplatz gefunden hatten, standen auf dem Gang vor der Tür des Abteils, in dem der A am Fenster saß. In diesem Abteil befand sich außer dem A nur der 24 Jahre alte J, der an der Tür zum Gang saß. Als die Fahrkarten kontrolliert wurden, kaufte J eine Fahrkarte für die 2. Klasse. Er verließ auf Aufforderung des Kontrolleurs das Abteil, kehrte jedoch kurz darauf an seinen alten Platz zurück. Er war durch Alkohol leicht bis mittelgradig berauscht und hatte eine geöffnete Bierdose bei sich; Biergeruch breitete sich im Abteil aus. A wollte allein in dem Abteil sein; er fühlte sich von J gestört. Er entschloss sich, ihn mit Kaltluft aus dem Abteil "herauszuekeln". Er öffnete das Fenster. J fror, stand auf und machte das Fenster zu. A öffnete daraufhin erneut das Fenster, das sodann wieder von J geschlossen wurde. Dieser Vorgang wiederholte sich ein weiteres Mal, wobei es zu einem Wortstreit kam, bei dem J immer lauter wurde. Nachdem A das Fenster zum dritten Mal geöffnet hatte, drohte J, der das Fenster abermals zumachte, dem A mit erhobener Faust Schläge für den Fall an, dass das Fenster noch einmal geöffnet würde. A, der dem J zeigen wollte, dass ihm ein Messer zur Verteidigung gegen Tätlichkeiten zur Verfügung stehe, zog sein Fahrtenmesser "etwas aus der Scheide heraus", so dass die Klinge sichtbar wurde. Das Abteil wurde von innen nur durch die Notbeleuchtung erhellt. Doch fiel aus dem Gang Licht in das Abteil; Licht kam auch durch die Außenfenster, weil der Zug, der sich dem Wohnort des A näherte, "an immer mehr beleuchteten Häusern und Lichtquellen" vorbeifuhr. In der Annahme, das Messer werde J von Tätlichkeiten abschrecken, machte A erneut das Fenster auf; anschließend nahm er wieder seine halb liegende Position ein, bei der sich seine Beine auf dem gegenüberliegenden Sitz befanden. Nun sprang J auf. Er ging auf A zu, um seine Drohung wahrzumachen und ihm Faustschläge zu versetzen. J fasste mit beiden Händen in das Gesicht des A. Dieser hatte den Eindruck, J wolle ihm "an den Hals gehen". A hatte keine Zeit mehr zum Aufstehen. Er holte sein Fahrtenmesser aus der neben ihm hängenden Jacke und stach damit dem über ihn gebeugten J "ungezielt in einer Aufwärtsbewegung" acht bis zehn Zentimeter tief in den Oberbauch. Die Möglichkeit, dass er dadurch J töten könnte, war ihm dabei nicht bewusst. J wich etwas zurück. A konnte "nunmehr" aufstehen. Zwischen ihm und J kam es innerhalb des Abteils zu einem Kampf. In diesem Augenblick trat der F in das Abteil ein und trennte die Kämpfenden. J ist am späten Abend desselben Tages an den Folgen des Stiches in den Oberbauch verstorben.

Aufgabe 1: Nehmen Sie gutachtlich Stellung zur Frage der Strafbarkeit von A gem. §§ 223 f. StGB. Aufgabe 2: Wie wäre die Frage nach der Strafbarkeit zu beantworten, wenn A durch seine Fensteröffnungen den J nicht aus dem Abteil „herausekeln“, sondern zu einem tätlichen Angriff provozieren wollte, um ihn ungestraft für sein Verhalten zu „bestrafen“? 1

Hinweise zur Bearbeitung der Aufgabenstellung: Die Aufgabenstellung weicht auf den ersten Blick von typischen in Klausur oder Hausarbeit zu bearbeitenden Sachverhalten insofern ab, als der Sachverhalt (in wenigen Details verändert) wortgetreu der BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1996 entnommen wurde. Sie finden daher die Entscheidung (einschließlich der Urteilsbegründungen) und ihre Kommentierungen in Lehrbüchern, Kommentaren und Aufsätzen. Das erleichtert Ihnen einerseits die Arbeit, weil vertretbare Lösungen evident sind. Es zeigt aber andererseits deutlicher als bei klassischen Sachverhalten, worin die Herausforderung der Aufgabenstellung der Hausarbeit besteht: Sie müssen Schwerpunkte setzen, also die schwierigen und umstrittenen Fragen ausführlich unter Berücksichtigung der dazu in Rechtsprechung und Schrifttum (nicht nur Lehrbücher und Kommentare, sondern auch Monographien, Aufsätze und Urteilsrezensionen) geäußerten Ansichten behandeln und dazu selbständig Stellung nehmen. Das können Sie im Rahmen des Ihnen vorgegebenen maximalen Umfangs (von ca. 20 Seiten) nur, wenn Sie Unproblematisches kurz im Mitteilungsstil abhandeln.

Bearbeitungsvermerk: Die Arbeit soll nicht mehr als 20 Seiten aufweisen. Auf der linken Seite ist ein Korrekturrand von 7 cm zu lassen, oben, unten und auf der rechten Seite muss der Abstand mindestens 1,5 cm betragen. Die Schriftgröße hat 12 pt zu betragen, es ist eine Standardschriftart (z.B. Times New Roman) zu verwenden. Es ist ein 1,5-zeiliger Zeilenabstand einzustellen. Beachten Sie für Formalia und Zitiertechnik den „Leitfaden zur Erstellung studentischer Hausarbeiten“ (Download auf der Homepage des Fachbereichs: https://www.jura.uni-frankfurt.de/49827945/Erstellung-von-Hausarbeiten--Leitfaden-fuer-Studierende-FB01.pdf). Die Abgabe der vollständigen Arbeit (Deckblatt, Literaturverzeichnis, Gliederung und Gutachten) muss bis spätestens (Dienstag) 13. April 2021 als Word-Dokument ausschließlich auf elektronischem Wege über das E-Center (http://www.jura.uni-frankfurt.de/43230317/E-Center) eingereicht werden. (Achtung: Hierfür benötigen Sie einen gültigen Account des Hochschulrechenzentrums.) Die sogenannte Ehrenerklärung (§ 22 II 2 Studien- und Prüfungsordnung) ist in Zeiten der Präsenzlehre von Ihnen handschriftlich zu unterschreiben. Diese unterschriebene Erklärung ist nicht als „Bild“ mit der Arbeit hochzuladen. Stattdessen ist am Ende Ihrer Bearbeitung zu formulieren: "Mit Anklicken erkläre ich, dass ich die Arbeit gemäß der StudO selbständig verfasst und alle von mir benutzten Quellen und Hilfsmittel in der Arbeit angegeben habe."

2...


Similar Free PDFs