Title | Schuldrecht AT - Schema - Culpa in contrahendo |
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Author | CK ... |
Course | Schuldrecht I |
Institution | Westfälische Wilhelms-Universität Münster |
Pages | 2 |
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Schema...
Prüfungsschema: CIC §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB A. Anwendbarkeit
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Gewährleistungsrechte, §§ 437 ff., 634 ff., 536 ff. BGB, sind spezieller; Ausnahme: Arglist (nicht schutzwürdig + Nacherfüllung -> muss fristsetzung? Nein, da §281 I & §440 1GG + Verjährung -> § regelmäßige Verjährung + Haftungsausschluss -> nur bei positivem Wissen d. Käufers Folie 13, 9. Sitzung Haftung aus anfänglicher Unmöglichkeit, § 311a II BGB, ist spezieller. Problem: Anwendbarkeit der CIC neben § 123 I BGB. aA: (-); Arg.: Umgehung der Anfechtungsfristen und des Vorsatzerfordernisses. hM: (+); Arg.: Unterschiedlicher Schutzzweck; Systematik.
B. Voraussetzungen I. Schuldverhältnis 1. Zwischen Vertragsparteien, §311 II Nr.1-3 BGB - Beachte: Keine Umgehung der Wertungen des Minderjährigenrechts, §§106 ff BGB Nr.1: Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen
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Das vorvertragliche Schuldverhältnis entsteht also mit dem Beginn der Vertragsverhandlungen und endet somit mit der Beendigung der Verhandlungen Nr.2: Die Anbahnung eines Vertrages - Das vorvertragliche Schuldverhältnis kann unter gewissen Voraussetzungen auch bereits mit der Anbahnung eines Vertrages entstehen. Eine Absicht, die auf einen Vertragsabschluss gerichtet ist, ist also nicht erforderlich. Dieser Fall dient insbesondere dem Schutz des Kunden. Er soll sich ohne Bedenken in den Gefahrenbereich von seinem potentiellen Vertragspartner begeben können, um sich ein Bild von den angebotenen Waren machen zu können Nr.3: Ähnliche geschäftliche Kontakte - Das vorvertragliche Schuldverhältnis kann darüber hinaus auch durch ähnliche geschäftliche Kontakte begründet werden. Dies hat zur Folge, dass unter den entsprechenden Voraussetzungen auch nicht beteiligte Dritte in den Schutzbereich einbezogen werden können. Es handelt sich insoweit also um einen – für das vorvertragliche Schuldverhältnis – kodifizierten Fall des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 2. Dritte, § 311 III BGB Pflichtverletzung Vertretenmüssen, §§ 280 I 2, 276 BGB - Vermutet, §280 I 2 BGB - Ggf. Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen, §278 BGB C. Rechtsfolge Schadensersatz, §§ 249 ff BGB - Behandlungskosten, §249 II BGB - I.d.R.: nur das negative Interesse (Vertrauensschaden) - Schmerzensgeld, §253 II BGB D. Kein Ausschluss II. III.
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Mitverschulden, §254 BGB...