BGB Schuldrecht - Übersicht - Zusammenfassung PDF

Title BGB Schuldrecht - Übersicht - Zusammenfassung
Author Charlotte Schmidt
Course Wirtschaftsprivatrecht I
Institution Fachhochschule Westküste
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Mitschrift...


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BGB Schuldrecht - Übersicht - Zusammenfassung ()

Recht und Steuern für Wirtschaftsfachwirte

BGB SCHULDRECHT - ÜBERSICHT ZUSAMMENFASSUNG

!

! INHALTSVERZEICHNIS Grundlagen 01. Welche Rechte und P!ichten begründen sich aus einem Schuldverhältnis? 02. Welchen Inhalt können Schuldverhältnisse haben? 03. Welche Aussage tri"t der Grundsatz „Leistung nach Treu und Glauben“? 04. Wann ist der gutgläubige Erwerb einer beweglichen Sache ausgeschlossen? 05. Was ist der Erfüllungsort? 06. Wie ist der Erfüllungsort gesetzlich und vertraglich geregelt? 07. Wie sind Holschulden und Schickschulden zu unterscheiden? 08. Welches Gericht ist für die Klage zuständig? Produkthaftung

06. Welchen Zweck verfolgen „Allgemeine Geschäftsbedingungen“? 07. Wie werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Vertragsbestandteil? 08. Welche Folgen ergeben sich nach BGB, wenn sich Einkaufs- und Verkaufsbedingungen widersprechen? Weitere Vertragsarten 01. Welche „Weiteren Vertragsarten“ sollte der Fachwirt kennen? Video: BGB Schuldrecht - Übersicht - Zusammenfassung 02. Welche P!ichten hat der Unternehmer im elektronischen Geschäftsverkehr? Leistungsstörungen und Haftung 01. Welchen Arten von Leistungsstörungen im Kaufvertrag gibt es? 02. Welche Mangelarten gibt es nach §§ 434 f. BGB? 03. Wann liegt ein Sachmangel vor (§ 434 BGB)? 04. Was ist ein Rechtsmangel (§ 435 BGB)? 05. Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln (Schlechtleistung; § 437 BGB)? 06. Innerhalb welcher Fristen verjähren Mängelansprüche? 07. Wann ist der Anspruch auf Leistung ausgeschlossen (Unmöglichkeit nach § 275 BGB) und Rechte hat in diesem Fall der Käufer? 08. Wann kommt der Schuldner in Verzug nach § 286 BGB? 09. Welche Rechte hat der Käufer bei Lieferungsverzug? 10. Welche Rechte hat der Verkäufer bei Zahlungsverzug? 11. Was besagt die unverzügliche kaufmännische Untersuchungs- und Rügep!icht? 12. Welche Bedeutung hat der § 377 HGB für die Warenannahme innerhalb der Materialwirt 13. Wann gilt eine Mängelrüge als rechtzeitig? 14. Welche Auswirkungen hat das Mediationsgesetz auf die Behandlung von Leistungsstörun Zivil- und Handelssachen?

Grundlagen

01. Welche Rechte und P!ichten begründen sich aus einem Schuldverhältnis? Die grundsätzlichen Regeln zum Allgemeinen Schuldrecht #nden sich im BGB, §§ 241 – 4 Nach § 241 BGB gilt: Der Gläubiger ist aufgrund des Schuldverhältnisses berechtigt, vom Schuldner ein

" BEISPIEL Ein Vermögensberater muss seinen Klienten so beraten, dass das Vermög nicht vernichtet wird.

Nach dem Abstraktionsprinzip begründet ein Schuldverhältnis drei eigenständige Rechts hier am Beispiel des Kaufvertrags dargestellt: Verp!ichtungsgeschäft: Antrag + Annahme Käuferp!ichten: Zahlung + Abnahme Verkäuferp!ichten: Lieferung + Eigentumsübertragung Erstes Verfügungsgeschäft: Eigentumsübertragung am Geld: Einigung + Übergabe Zweites Verfügungsgeschäft: Eigentumsübertragung an der Sache: Einigung + Übergabe

02. Welchen Inhalt können Schuldverhältnisse haben? Das Besondere Schuldrecht (§§ 433 – 853 BGB) enthält Regelungen über die einzelnen A Schuldverhältnissen, z. B.: Tausch, § 433 BGB Wohnrechtverträge, § 481 BGB Finanzierungshilfen, § 499 BGB Schenkung, § 516 BGB

Bürgschaft, § 765 BGB ungerechtfertigte Bereicherung, § 812 BGB besondere Arten des Kaufs, § 454 BGB Darlehensvertrag, § 488 BGB Ratenlieferungsverträge, § 504 BGB Mietvertrag, Pachtvertrag, § 535 BGB Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, § 611 BGB Reisevertrag, § 651 BGB Geschäftsbesorgungsvertrag, § 675 BGB unerlaubte Handlung, § 823 BGB.

03. Welche Aussage tri"t der Grundsatz „Leistung nach Tre Glauben“? Der Schuldner ist verp!ichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rüc die Verkehrssitte es erfordern (§ 242 BGB). Der Schuldner hat also seine Verbindlichkeite erfüllen, wie es nicht nur den Buchstaben, sondern auch Sinn und Zweck des Schuldverh entspricht. Eine Leistung zur Unzeit ist unzulässig, ebenso eine Leistung an unpassendem Andererseits muss der Gläubiger auf schutzwürdige Interessen des Schuldners Rücksicht

04. Wann ist der gutgläubige Erwerb einer beweglichen Sac ausgeschlossen?

" BEISPIEL Herr Müller verliert sein Handy. Herr Schmidt #ndet es und verkauft es an seinen Nachbarn. Im Ergebnis: Der Nachbar ist nicht Eigentümer geworden. Da die Sache Herrn Müller „abhanden“ gekommen ist, konnte Herr Schmidt nicht „gutgläubig“ die Sache erwerben (§ 935 BGB und § 936 Abs. 2 BGB). Herr Müller hat daher gegenüber dem Nachbarn einen Herausgabeanspruch. ist Eigentümer der Sache.

05. Was ist der Erfüllungsort? Der Erfüllungsort (auch: Leistungsort) ist der Leistungsort: Ort, an dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat Ort des Gefahrenübergangs: Ort, an dem die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechter Ware auf den Vertragspartner übergeht Gerichtsstand: Ort, an dem bei Rechtsstreitigkeiten die Klage einzureichen ist.

06. Wie ist der Erfüllungsort gesetzlich und vertraglich gere

07. Wie sind Holschulden und Schickschulden zu untersche Wenn die Vertragsparteien den Erfüllungsort frei vereinbaren, sind drei grundsätzliche Re möglich:

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A. Erfüllungsort ist der Ort des Schuldners.

Holschul

Beispiel: Schuldner z. B. Verkäufer einer Sache

→ Bringschuld Schuldner muss die Sache zum Gläubiger

Gläu z. B. Käu Sa

bringen. C. Erfüllungsort ist der Ort des Gläubigers.

Schick

Beispiel: Schuldner z. B. Verkäufer einer Sache

→ Schickschuld Schuldner übernimmt die Versendung der

Glä z. B eine

Sache an den Gläubiger.

08. Welches Gericht ist für die Klage zuständig? örtliche Zuständigkeit gesetzliche Regelung: Wohn-/Firmensitz des Schuldners vertragliche Regelung (nur unter Kau!euten): Gerichtsstand wird vereinbart. sachliche Zuständigkeit Amtsgericht: bei Streitwert ≤ 5.000 € Landgericht (Anwaltszwang): bei Streitwert > 5.000 €.

Produkthaftung

Voraussetzung: Haftung setzt in der Regel Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus (Aus Produkthaftung). Man unterscheidet z. B.: Persönliche Haftung: Haftung mit dem gesamten Vermögen Dingliche Haftung: Haftung mit einem bestimmten Vermögensgegenstand Haftung als Gesamtschuldner (§ 421 BGB): Schulden mehrere Personen eine Leistung, so kann der Gläubiger die Leistung nac Belieben von jedem der Schuldner ganz oder teilweise fordern. Gesetzliche Haftung: Die Haftungsfrage ist durch Gesetzesnormen geregelt. Zum Beispiel: Haftung bei Annahme-/Lieferungsverzug, Haftung bei Sachmangel, Haftungsregelung bei unterschiedlichen Rechtsformen (vgl. BGB, HGB, GmbH-Gese Haftung aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) Vertragliche Haftung: Die Haftungsfrage wird von den Parteien vertraglich geregelt. Zum Beipiel: Incoterm Ausgestaltung von Kaufverträgen.

02. Welches sind die Rechtsgrundlagen der Produkthaftung Die Haftung von Herstellern für die Fehlerfreiheit und damit auch für die Sicherheit von P wird durch unterschiedliche Regelungen begründet:

Produkthaftungsgesetz Zum einen können Ansprüche aus speziellen gesetzlichen Sondervorschriften, wie Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), abgeleitet werden.

# HINWEIS § 1 Abs. 1 ProdHaftG Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Herstelle des Produkts verp!ichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn e andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese ande Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

Bei der Produkthaftung gibt es folgende Ausnahmen: Der Hersteller hat das Produkt nicht in den Verkehr gebracht. Das Produkt hat den Fehler noch nicht gehabt, als es in den Verkehr gebrach Das Produkt wurde nicht zum Verkauf/zu einer anderen wirtschaftlichen Nut hergestellt. Der Fehler beruht darauf, dass das Produkt zwingenden Rechtsvorsch entsprochen hat. Der Fehler konnte nach dem Stand der Technik und der Wissenschaft Zeitpunkt, an dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, erkannt werden. Im Überblick:

Produkt-

Haftung für Folge-Schaden an Leib und Leben oder e

haftungs-

Sache

Der Anspruch verjährt in drei Jahren nach Kenntniserla Zum anderen kann die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt im BGB begründet sei noch zwischen Ansprüchen aus den gesetzlichen Gewährleistungsan sprüchen und Ansprüchen aus dem vertragsunabhängigem BGB-Deliktrecht § 823 BGB zu unter Gewährleistung des Verkäufers bei Sach- und Rechtsmangel nach §§ 437 ". BGB

Gewährleistung

Haftung für Sach- und Rechtsmangel an der Sa

aus

selbst

Kaufvertrag

Rechte nach § 437 BGB: Nacherfüllung, Rücktritt Minderung, Schadenersatz oder Ersatz vergeblic Aufwendungen

Vertragsunabhängige Generalklausel der deliktischen Haftung nach § 823 BGB f Produkthaftung

# HINWEIS § 823 Abs. 1 BGB legt fest: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, di Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verp!ichtet.

Daraus kann für die Hersteller von Produkten abgeleitet werden: Er muss sich so v und dafür Sorge tragen, dass nicht innerhalb seines Ein!ussbereiches widerrechtli für Personen- und Sachschäden gesetzt werden.

§ 823 BGB

General-Haftung für Personen- und Sachsch

Generalklausel

Voraussetzung: Vorsatz oder Fahrlässigkeit

der deliktischen

Verstoß gegen geltendes Recht

Haftung Weiterhin ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu beachten. Im Überblick:

03. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung, Gara und Kulanz? Gewährleistung Die Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung) bestimmt Rechtsfolgen und Ansp dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine m Ware oder Sache (Recht) geliefert hat. Die Gewährleistung ist eine zeitlich befristet Nachbesserungsverp!ichtung des Händlers oder Herstellers einer Sache. Der Verk Sache muss sicherstellen, dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe mangelfrei w Garantie Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungsp!icht gemachte f und frei gestaltbare Dienstleistung gegenüber dem Kunden (Händler-/Herstellerga Garantie sichert eine absolute Schadensregulierung unabhängig vom Schadensher wird die Haltbarkeit eines Kaufgegenstandes garantiert (auch Haltbarkeits-Garantie Zustand des Kaufgegenstandes bei Übergabe spielt hierbei keine Rolle (§ 443 BGB) Kulanz ist ein Entgegenkommen des Verkäufers über die Gewährleistungs- und Garantiep (weder gesetzlich noch vertraglich erforderlich).

Kaufvertrag Ziel und Inhalt des Vertrages Abschluss durch beiderseitige

Verkäufer:

Rechte und P!ichten Käufer:

Übereinstimmung entgeltliche Veräußerung von

übergibt Sache/Recht

nimmt geka

Sachen und Rechten

mangelfrei

Sache/Recht

Ziel: Eigentumsübertragung

nimmt den vereinbarten

zahlt den ve

Kaufpreis an

Kaufpreis

02. Welche speziellen Kaufvertragsarten sind zu untersche Spezielle Kaufverträge Bürgerlicher Kauf

Die Parteien sind Nichtkau!eute oder der Kauf i Handelsgeschäft.

Handelskauf

Einseitiger Handelskauf: Kaufmann (Handelsgeschäft) + Nichtkaufmann Zweiseitiger Handelskauf: Kaufmann + Kaufmann (für beide: Handelsgesch

Stückkauf

Kauf einer nicht vertretbaren (einmaligen) Sache

Gattungskauf

Kauf einer vertretbaren Sache (mehrfach vorhan

Terminkauf

Lieferung zu einem vereinbarten Termin oder in einer festgelegten Frist

Kommissionskauf

Der Käufer muss erst dann zahlen, wenn er die selbst weiterverkauft hat.

Verbrauchsgüterkauf

§ 474 BGB: Kauf einer beweglichen Sache durch Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehm (§ 14 BGB). Achtung: Bitte prägen Sie sich die Be „Unternehmer“ und „Verbraucher“ ein (Gegensta Prüfung) und lesen Sie die § 13 BGB und § 14 BG

Kauf auf Probe

Der Kauf auf Probe ist der Abschluss eines Kauf

nach Muster)

(Muster). Die später gekaufte Ware muss der Pr (Muster) entsprechen, unwesentliche Abweichun müssen aber geduldet werden.

Abrufvertrag

Preise und Mengen sind in der Regel festge Ein Zeitraum ist festgelegt. Einzelne Abrufe gegen den Vertrag erfolge individuell.

Sukzessivliefervertrag

Preise, Mengen, Zeitraum sind fest. Genaue Anliefertermine sind ebenfalls fest

Konsignationslagervertrag Der Konsignationslagervertrag regelt die Einrich Konsignationslagers. Bei einem Konsignationsla werden im betriebseigenen Lager Vorräte gehal bis zum Zeitpunkt der Entnahme Eigentum des Lieferanten bleiben. Rahmenvertrag

Beim Rahmenvertrag sind die Vertragspartner b einen Abschluss in dem alle Vertragslie bis auf d Mengen festgelegt sind, zu tätigen. Sollten denn Mengenangaben gemacht werden, sind diese al Absichtserklärung zu sehen.

Spezi"kationskauf

Der Spezi#kationskauf ist eine Rahmenvereinba Art, Menge und Grundpreis der Waren. Erst beim werden alle weiteren Einzelheiten festgelegt.

Bedarfsdeckungsvertrag

Der Bedarfsdeckungsvertrag ist ein Bindungsve einen Lieferanten über einen Gesamt- oder Teilb eines bestimmten Gutes.

Kaufverträge – Unterscheidung nach der Bestimmung der Lieferze Sofortkauf

Die Lieferung hat unmittelbar nach der Bestellung zu erf (Lieferung sofort).

Terminkauf

Die Lieferung erfolgt zu einem vereinbarten Termin oder einer vereinbarten Frist (z. B. Lieferung Ende August; Lief innerhalb zweier Monate; Lieferung einen Monat nach

Abruf sein als auch ein Zeitkauf, bei dem z. B. monatliche Teilmengen geliefert werden. Kaufverträge – Unterscheidung nach der Bestimmung der Zahlungs Die Zahlung erfolgt vor der Lieferung.

Kauf gegen Vorauszahlung Barkauf

Ware gegen Geld

Ziel- oder

Die Zahlung hat nach einer vereinbarten Zeit nach der L

Kreditkauf

zu erfolgen.

Ratenkauf

Die Zahlung erfolgt in Teilbeträgen zu bestimmten Zeitp vor, bei oder nach Lieferung. Kaufverträge – Unterscheidung nach dem Erfüllungsort

Versendungskauf Verkäufer und Käufer be#nden sich an verschiedenen Or Erfüllungsort ist der Ort des Verkäufers, der aber auf Ver Käufers die Ware an einen anderen Ort versendet. Fernkauf

Verkäufer und Käufer be#nden sich an verschiedenen Ort Erfüllungsort für die Übergabe der Ware ist ein anderer O Ort des Verkäufers vereinbart.

Platzkauf

Verkäufer und Käufer be#nden sich an verschiedenen Ste desselben Ortes. Ausgangs- und Endli der Lieferung sind entfernt, dass eine Versendung erforderlich ist. Meist wir Versendung innerhalb desselben Ortes die Adresse des K Erfüllungsort vereinbart, dann geht die Gefahr erst dort a Käufer über.

03. Was versteht man unter „Allgemeinen Geschäftsbeding (AGB)? Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorform Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Partei bei Abschluss eines Ver (§ 305 Abs. 1 BGB). Sind Vertragsbedingungen einzeln ausgehandelt, liegen keine Allgeme Geschäftsbedingungen vor

04. Wo sind die einschlägigen Bestimmungen zum Umgang den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ geregelt? Im Zuge der Schuldrechtsreform wurden die Bestimmungen aus dem AGB-Gesetz vom 0 das BGB integriert. Die §§ 305 – 311

! regeln jetzt „die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen“.

05. Welchen Inhalt haben in der Regel „Allgemeine Geschäftsbedingungen“? Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen können alle diejenigen Abreden sein, die a von Verträgen sein können.

" BEISPIEL Gerichtsstand Eigentumsvorbehalt Haftung Transportversicherung Verpackung Erfüllungsort Gewährleistung Angaben zum Zahlungsverkehr technische Normen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen die im Gesetz verankerten Vertragstypen intere ergänzen bzw. neu gestalten. Sie helfen dabei, ein einheitliches Gerüst von Regelungen z das dann allen entsprechenden Verträgen zugrunde gelegt wird. Sie vermeiden damit die Verp!ichtung, allgemeine Klauseln bei jedem Vertragsabschluss immer wieder neu zu ve

07. Wie werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Vertragsbestandteil? Nach § 305 BGB werden Allgemeine Geschäftsbedingungen nur Vertragsbestandteil, wen der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, w ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältn Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertrag auf sie hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verscha"t, in zumutbarer Weise, … von Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

08. Welche Folgen ergeben sich nach BGB, wenn sich Einka und Verkaufsbedingungen widersprechen? Im § 306 BGB ist hierzu Folgendes geregelt: Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandt geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Weitere Vertragsarten

01. Welche „Weiteren Vertragsarten“ sollte der Fachwirt ke Video: BGB Schuldrecht - Übersicht - Zusammenfassu

!

Neben den Kaufvertragsarten (siehe Kaufvertrag) sollte der Fachwirt auch folgende „Weit Vertragsarten“ lt. Rahmenplan kennen:

Werkvertrag

entgeltliche Leistung

§ 631 BGB

eines Werkes

Auftraggeber:

Auftragnehmer:

Sache wird vom

Zahlung der

Herstellung oder

Auftraggeber

Vergütung bei

Veränderung einer

eingebracht

Erfolg der Leistung

Ziel: Erstellung eines

Abnahme des

schuldet den

Werkes mit

Werkes

herbeizuführenden

Leistender:

Leistungsempfäng

geschuldetem Erfolg Dienstvertrag

entgeltliche Leistung

Mietvertrag § 535 BGB

entgeltliche Nutzungsüberlassung einer Sache

Vermieter: (Eigentümer)

Mieter: (Besitzer)

Mieter wird Besitzer

Überlassung

kann Sache nutzen

der Sache Ziel:

erhält Mietzins

zahlt Mietzins

Verpächter: (Eigentümer)

Pächter: (Bes...


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