Skript Geschichte der Grundschule und Bildungsauftrag PDF

Title Skript Geschichte der Grundschule und Bildungsauftrag
Course Grundschulpädagogik und -didaktik I
Institution Otto-Friedrich Universität Bamberg
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Vorbereitung Staatsexamen...


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Geschichte der Grundschule und Bildungsauftrag Einleitende Gedanken (Götz & Sandfuchs, 2014) - Überblick zur Geschichte der Grundschule schwierig darzustellen  Schulwesen im 19. + 20. Jhd. sehr heterogen und nur geringfügig institutionalisiert - „Erst allmählich wird es [das Schulwesen] in einem Prozess der Systembildung zu einem einheitlich kodifizierten Schulsystem.“ - „Die Schule als Institution folgt in ihrer historischen Entwicklung weitgehend der allgemeinen politisch-gesellschaftlichen Entwicklung.“ - „Erst aus der Kenntnis der Grundschulgeschichte können je aktuelle Problemstellungen, Diskussionen und Entwicklungen angemessen eingeschätzt werden.“ Eckdaten und Phasen Zeit 1657

bis 1830er

1848

Ereignisse - Johann Amos Comenius veröffentlicht die sog. „Didactica Magna“ (=die große Didaktik; Didaktik des Lebens)  erstes großes Werk der Pädagogik - Ziel: Alle sollen alles ganz lernen! (Grundbildung für Jedermann!) „Nicht nur Kinder der Reichen sollen zum Schulbesuch angehalten werden, sondern alle in gleicher Weise. Alle Menschen Geborene zu dem Hauptzweck, Mensch zu sein, d.h. vernünftiges Geschöpf und Abbild seines Schöpfers. Darum sind alle so zu fördern und in Wissenschaft, Sittlichkeit und Religion recht einzuführen“. - Hintergrund dieses hohen Anspruches ist in der zeitgenössischen Sichtweise, dass nur ein gebildeter Mensch überhaupt Mensch sein könne - Kinder beider Geschlechter sollten laut Comenius in folgenden Bereichen unterwiesen werden: o wissenschaftliche Ausbildung (eruditio) o gute Sitten (mores) o Frömmigkeit/Religiosität (religio) - LuL sollten den SuS folgende Dinge lehren: o die Dinge in der Natur der Sache selbst zeigen, o Vergleichsbeispiele zur Verifizierung ihrer Thesen heranziehen, o einen (zeitlichen) Lehrplan entwickeln (vom Leichten zum Schweren, vom Allgemeinen zum Speziellen) und o den Schülern den Weg weisen, „auf dem sich alles leicht und sicher erreichen lässt.“ (Comenius, 1657)  Erste Konzeption einer gemeinsamen Grundschule (Einheitsschule) für alle Kinder (6-jährige Muttersprachschule & grundständige Bildung für alle) (Bartnitzky et al., 2009) Ständische Trennung in höheres/niedriges Schulwesen; vereinzelte Gründung von Volksschulen, daneben auch staatliche, kommunale und private Vorschulen, die allerdings schulgeldpflichtig sind und auf den Besuch einer höheren Schule vorbereiten sollen (Götz & Sandfuchs, 2014) Bürgerliche Revolution im deutschen Kaiserreich  Einheitsschulimpulse für alle Stände und Schichten (getragen von der Lehrervereinsbewegung und den Sozialdemokraten)

um 1900

bis 1919

1919/20

 Kritik der höheren Stände: höhere Schule führe zur freien Erkenntnis; Volksschule diene nur der Kenntnisvermittlung; Gemeinsame Beschulung der Kinder sei bedenklich, allein aus hygienischer Sicht (Götz & Sandfuchs, 2014) verschiedene reformpädagogische Ansätze, die die Gründungszeit der Grundschule stark beeinflussten: - Kunsterzieherbewegung (Bildung der Gesellschaft durch Kunst, Musik, Literatur und Leibeserziehung; entgegen der Industrialisierung) - Pädagogik vom Kinde aus (Comenius, Rousseau, Pestalozzi und co. (wurde je nach Herkunft der Verfechter neu interpretiert)) - Arbeitsschulbewegung (u.a. nach Kerschensteiner, Oestreich, Scheibner; fordern Handlungsorientierung für die Inhalte der Schule) - gesamtunterrichtliche Bewegung  Ziel: Schule von Unterrichtsanstalt in kind- bzw. jugendorientierte Lebensstätte umwandeln („Pflege spielerischer, kreativer wie sozialer Aktivitäten, ein auf Schülerselbsttätigkeit basierender Wissenserwerb und die Anwendung von Unterrichtsverfahren, die dem Grundsatz der Anschauung, der Lebensnähe und der Entwicklungsgemäßheit genügen“ (Götz & Sandfuchs, 2014)) - Grundschule als Teil des Volksschulwesens, auch Vorschule höherer Lehranstalten - Schule als Institution spiegelt ständische Prägung der Gesellschaft mit ihren spezifischen Bildungsbegrenzungen nach sozialer, regionaler und konfessioneller Herkunft wieder - Unterscheidung (Herlitz, Hopf & Titze, 1993): o Höheres Schulwesen (zweckfreie Bildung, aber auch Bildung als Berechtigung zu Studium und Karriere) o Niederes Schulwesen („herrschaftskonforme Untertanenerziehung“) - Gleichzeitig Bildungsvermehrung in den Großstädten, die sich durch alle Schichten der Gesellschaft zieht. Grundschule zur Zeit der Weimarer Republik (Bartnitzky et al., 2009) - 1918/19: Sturz der Monarchie - 1919: politischer Systemwechsel (Gründung der Weimarer Republik) - Grundlagen für die Einführung einer allgemeinen obligatorischen Grundschule geschaffen (sog. „Schule der Demokratie“)  Geburt der Grundschule 1919 - Abschaffung der Vorschulen - i.d.R. 4-jährige Grundschulzeit - garantierte konfessionelle Ausrichtung (rein katholisch, evangelisch oder jüdisch).  Weimarer Verfassung: Artikel 142-149: Vorgaben für die Neugestaltung des deutschen Schulwesens  1920: Beschluss der dt. Nationalversammlung: „Reichsgesetz betreffend die Grundschule und die Aufhebung der privaten Vorschulen“ = „Grundschulgesetz“: Grundschule wird undifferenzierte Elementarschule für alle schulpflichtigen Kinder - Aufgabe: Vermittlung grundlegender Schulbildung, die jede Form der

1933-45

nach 1945

19491990 (DDR)

weiterführenden Bildung ermöglicht; Schullaufbahn soll nicht mehr von der sozialen Herkunft der SuS abhängen - Aber: Weiterexistenz privater Schulen, da oftmals Widerstand der privilegierten Oberschicht; Bildungsbenachteiligung von SuS aus sozial schwachen Familien ist bis heute ein Problem: „nach wie vor haben bei gleicher Schulleistung Kinder aus der oberen Dienstklasse eine viermal höhere Chance auf einen Gymnasialbesuch als Kinder von Facharbeitern“ (Konsortium Bildungsberichterstattung, 2006) Grundschule in der Zeit des Nationalsozialismus (Götz & Sandfuchs, 2014) - GS als öffentliche Pflichtschule - Nach Machtergreifung 1933: 1934: Zentralisierung der Bildungspolitik  Ablösung der Kulturhoheit der Länder - 1937: „Richtlinien für den Unterricht in den vier Jahrgängen der Volksschule“  reichscurriculare Regelung  wird wg 2. WK ab 1939 jedoch nicht an allen Schulen durchgesetzt  verschlechterte personelle, räumliche und materielle Ausstattung der GS (geregelter Unterricht wird zur Ausnahme) - 1939: „Richtlinien für die achtklassige Volksschule: Erziehung und Unterricht in der Volksschule“ - Ziel der ideologisierten Grundschule: „die weltanschaulichen Doktrinen des Nationalsozialismus den physisch robusten, für Führer und Volk einsatzbereiten deutschen Menschen zu erziehen.“ (Götz & Sandfuchs, 2014)  Ablehnung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung Reform nach 1945: Demokratisierungsphase (Götz & Sandfuchs, 2014) - 1945: Kapitulation der deutschen Wehrmacht - Aufteilung des deutschen Reichsgebiets in vier Besatzungszonen - August 1945: Potsdamer Abkommen: nachhaltige Demokratisierung als leitende Ziele der Gesellschafts- und Schulreform  Siegermächte fordern demokratische Schulreform (Revision der Inhalte, Entfernung nationalsozialistischer Lehrkräfte, Schulsystem nach demokratischen Prinzipien), Anknüpfung an Konzeptionen aus Zeit der Weimarer Republik, Gesamtunterricht mit heimatkundlichem Anschauungsunterricht, Kind im Mittelpunkt - 1949: Entstehung von DDR & BRD - Grundschule entwickelt sich ein halbes Jahrhundert getrennt: Spezifische Traditionen in beiden Teilen Deutschlands (Reyer, 2006) Grundlegende Bildung in der Unterstufe der POS (Götz & Sandfuchs, 2014; Reyer, 2006) - geprägt von der Orientierung am Marxismus-Leninismus - ideologische Aufgabe: Erziehung der SuS „zur Liebe zu ihrem sozialistischen Vaterland“ - GS = Unterstufe der Polytechnischen Oberschule (POS), vier Jahre - Disziplin, Ordnung, Fleiß im Vordergrund - Alle Kinder haben bei Schuleintritt bereits eine vorschulische Förderung durchlaufen (1980er: Mehr als 90%) - Einheitsschulgedanke

Zentralistisch regiert  einheitliches Bildungssystem Einebnung der traditionellen Berufsständischen Unterschiede zwischen Erzieherin und Lehrerin Demokratische Schulreform (Götz & Sandfuchs, 2014; Reyer, 2006) - Demokratische Prinzipien der Chancengleichheit im Fokus - Unentgeltlicher Unterricht - Gestuftes Schulsystem - 4-jährige Grundschule aus Weimarer Republik - Pädagogisches Profil: Knüpft an Konzeptionen aus Zeit der Weimarer Republik an, konzeptionelle Vielfalt - Schule als Lebens- und Schonraum  Reformpädagogik - Föderale Struktur  unterschiedliche Entwicklungen - Zuordnung zur Kinder- und Familienhilfe - 1964: Aufgliederung der Volksschule in Grund- und Hauptschule Kritik und Reform ab 1965 (Götz & Sandfuchs, 2014) - Modernisierungsdruck: Versuch einer inhaltlichen und strukturellen Reform - Erwin Schwartz (1966, 1969) als Vertreter der GS-Kritik und –Reform  GS bisher konfessionell zersplittert, viele dörfliche Zwergschulen, die sozialer Integration entgegenstehen und bei denen statt individueller Begabungsförderung Auslese im Vordergrund steht, Schulorganisation undifferenziert, benötigt formales Gleichheitsprinzip - Bedeutsame Reformdokumente: „Zur Arbeit in der Grundschule“ (KMK Empfehlung, 1970) und „Strukturplan für das Bildungswesen (Deutscher Bildungsrat, 1970)  Wissenschaftsorientierung der (Vermittlung der) Inhalte, Akademisierung der Lehrerausbildung (Uni statt PH), Einschulung nach Vollendung des fünften Lebensjahres, Zweijährige Eingangsstufe, Individualisierung und Differenzierung, Selbstständiges, kooperatives und entdeckendes Lernen, Intensive Elternarbeit, 1. Fremdsprache als Unterrichtsinhalt  Leitziel: Förderung der Bildungsgerechtigkeit/Chancengleichheit Reform ab 1989 (Rehle & Thoma, 2014) - Nach Wiedervereinigung: neue pädagogische Ansprüche und Bedürfnisse - Integration neuer Methoden, Inhalte, Medien und Organisationsformen Weitere Reformen, die das Grundschulwesen bis heute stetig weiterentwickeln und beeinflussen (Rehle & Thoma, 2014): - UN-Behindertenrechtskonvention - Neue Schuleingangsstufe - Ganztagsschule - Verschiedene Lerntheorien (z.B. Konstruktivismus) - Internationale Schulleistungsstudien (z.B. PISA, IGLU, TIMMS)  Folgen: Paradigmenwechsel von Input- zur Output-Steuerung, hoher Stellenwert standardisierter und wettbewerbsorientierter Leistungsfeststellungen in der pädagogischen Arbeit und öffentlichen Diskussion, Definition und Festlegung von einheitlichen Bildungsstandards (2004), Lernstandserhebung und Rückmeldung: Nutzen standardisierter Tests -

19491990 (BRD)

ab 1989

um 2000

Heute

Grundschule = Leistungsschule?

Die Grundschule im Kontext der Einheitsschulbewegung (Götz & Sandfuchs, 2011, 2014) - Gemeinsames Ziel aller Einheitsschulbewegungen im Laufe der Geschichte: Liberalisierung und Demokratisierung von Bildung (=einheitliches Schulsystem) - Einheitsschulentwürfe im 18. und 19. Jahrhundert sind zunächst religiös (Comenius), dann politisch-ethisch (Condorcet), dann national und humanistisch (Fichte, Süvern, Humboldt) und schließlich sozial (Lehrervereinsbewegung) motiviert - Comenius: religiöses Einheitsschulmotiv o Alle Kinder „Kinder Gottes“ und sollten Gottes Weisheit erkennen o Erziehung zu gegenseitiger Dienstbarkeit o Alle Kinder für höhere Berufe ausersehen, denn „Geist weht, wo er will“ - Condorcet: politisch-ethisches Einheitsschulmotiv o Gebrauch der Vernunft statt Tradition und Dogmen  Verbesserung gesellschaftlicher Verhältnisse o Französische Revolution: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit o Gleichheit aller Menschen müsse in öffentlichem Schulsystem realisiert werden; Plan eines fünfstufigen Schulsystems mit vierjähriger Primarstufe für alle Kinder, „Sekundarschule“ soll erweiterte Grundbildung vermitteln - Fichte, Süvern, Humboldt: nationales und humanistisches Einheitsschulmotiv o Mangelndes Gemeinschaftsgefühl verantwortlich für Niederlage gegen Napoleon o Nationale Erneuerung durch Erweckung nationalen Gemeinschaftsgefühls o Idee der allgemeinen Menschenbildung o Süvern  Schuld an mangelnden Gemeinschaftsgefühl seien aufklärerische Ideen  Durch Bildung und Erziehung sei die Erneuerung des Menschen anzustreben  dazu gehöre Übernahme staatsbürgerlicher Pflichten o Fichte: Alle Kinder ohne Rücksicht auf Herkunft sollen in nationalen Erziehungsanstalten die gleiche Ausbildung und Erziehung genießen, um Deutschland zu einheitlicher Nation zusammenzuschweißen o Humboldt  Ideal einer allgemeinen Menschenbildung  erst nach der Allgemeinbildung sollte eine Spezialbildung einsetzen  Drei Stadien des Unterrichts: Elementarunterricht, Schulunterricht/Gymnasium, Universität  Elementarschulen NICHT Zulieferschulen für höhere Schulen, sondern gleichwertig - Lehrervereinsbewegung: soziales Einheitsschulmotiv o Bestrebungen, Einheitsschule zu schaffen o Beseitigung der sozialen Benachteiligung von Kindern unterer sozialer Schichten und Eintreten für mehr Bildungsgerechtigkeit o Für alle Kinder achtjährige Volksschule als Pflicht; Abschaffung der Vorklassen o Auch nach der Revolution Bildungsbenachteiligung der Kinder aus unteren Schichten Relevanz: Bildung - Bildung = vielleicht der wichtigste Fachterminus der Pädagogik (Dörpinghaus/Uphoff 2013) o Zentrale Leitkategorie der Schule  Kernaufgabe schulischen Unterrichts

Grundlegende Bedeutung für das Verständnis von Lehren und Lernen 21. Jhd.: Bildungsbegriff mit Kompetenzbegriff nahezu gleichgesetzt -> austauschbar und obsolet? Geht auch aus dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen hervor (im Bayerischen Gesetz zum Erziehungs- + Unterrichtswesen [BayEUG] in Artikel 1 Absatz 1 festgeschrieben) o Schulen sollen nicht nur „Wissen und Können“ vermitteln, sondern auch „Geist und Körper, Herz und Charakter“ bilden o Bildungsauftrag reicht von der Wissensvermittlung über die Werteerziehung bis hin zur ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung Angela Merkel 2008: Bildungsgipfel o „Bildung für alle“ statt Wohlstand für alle o Dtl. müsse zur „Bildungsrepublik“ werden, zur „Chefsache“ erklärt o Bildung = Schlüssel zur Integration – LuL als einer der wichtigsten Berufe Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 26: Menschenrecht auf Bildung o Jeder hat Recht auf Bildung; grundlegende Bildung unentgeltlich o Muss auf volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit + Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten gerichtet sein o o

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Die Schule als Bildungsinstitution - Wiater (2013): Schule hat die Aufgabe, zu erziehen und zu bilden - Rechtliche Verankerung des Bildungsauftrags o Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN (Art. 26) o Bayerische Verfassung (Art. 131) o BayEUG (Art. 1)  (1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.  (2) Oberste Bildungsziele sind:  Die Ehrfurcht vor Gott  Die Achtung vor der religiösen Überzeugung und vor der Würde des Menschen  Selbstbeherrschung  Verantwortungsgefühl und -freudigkeit  Hilfsbereitschaft  Aufgeschlossenheit für alles Wahre/Gute/Schöne  Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt  (3) Die SuS sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne von Völkerversöhnung zu erziehen. o Zielt auf Allgemeinbildung (grundlegende Bildung) im Gegensatz zur beruflichen Bildung (Wiater) - Bildungsauftrag der Schularten o Unterschiedliche Akzentuierung des Bildungsauftrags je nach Schulart (BayEUG Art. 7-9) -> gestuft und aufbauend konzipiert (Wiater 2013) o z.B.: Grundschule (BayEUG Art. 7)  (1) Die Grundschule schafft durch die Vermittlung einer grundlegenden Bildung die Voraussetzungen für jede weitere schulische Bildung.  (2) Sie gibt in Jahren der kindlichen Entwicklung Hilfen für die persönliche Entfaltung.

(3) Um den Kindern den Übergang zu erleichtern, arbeitet die Grundschule mit den Kindertageseinrichtungen zusammen.“ o Bildungsbegriff für die GS (Einsiedler 2000)  Wissen + Verstehen erwerben  Deklaratives + prozedurales Wissen  Lernstrategien/metakognitive Fähigkeiten  Interesse entwickeln  Positive Einstellungen zu Lerngegenständen  Lernmotivation  Identitätsentwicklung  Wertorientierungen anbahnen  Soziale Handlungsbereitschaft  Wertschätzung der natürlichen Lebensgrundlegen + kultureller Gegebenheiten  Selbstverantwortlichkeit o Grundlegende Bildung in der GS  Gemeinsame Bildung für alle  Gemeinsamer Grundstock (Brezinka 1998)  Beginn der Allgemeinbildung (Glöckel 1988)  Stärkung der Persönlichkeit Beitrag der Schulfächer zum Bildungsauftrag (Wiater 2013) o Alle Schulfächer tragen zur Erlangung der Allgemeinbildung bei o Alle schulischen Inhalte haben potenziell bildende Auswirkungen o Bestimmte Ausschnitte & Aspekte der Welt, unter best. Perspektiven, mit best. Methoden o Einzelne Schulfächer haben spezifische bildende Effekte: o z.B.: Sport: Ausdruck; Bewegung; Körperbewusstsein; Leistung; soziales Miteinander; Konflikte; Gesundheit (vgl. Fächerprofile) o -> alle Schulfächer (fächerübergreifendes Lernen + überfachliche Kompetenzen) leisten Beitrag zur Allgemeinbildung Umsetzung des schulischen Bildungsauftrags o Bildung ist nicht lehrbar (Wiater 2013)  Schule schafft Voraussetzungen, Gelegenheiten und gibt Anregungen  SuS muss bewusst und reflektiert eigenes Bild von Mensch und Welt konstruieren!  Bildung bleibt in ihrer Gänze nicht quantifizierbar und nicht feststellbar  (nach Henting: z.B.: auch Fähigkeit zur Wahrnehmung von Glück ein Teil von Gebildetsein o Bildungserwerb in der Schule (Wiater 2013)  Fachlich: fachwissenschaftliche Kenntnisse und Vorgehensweisen  Bildungsrelevante Erfahrungen o Bildendes Lernen in Unterricht + Schulleben (Wiater 2013)  Bildung als Ergebnis von spezifischen Lernprozessen  Alle Erfahrungen können (und sollen) bei SuS bildende Effekte auslösen  Bildendes Lernen als das Spezifische eines pädagogischen Lernens: „Hochform des spezifisch humanen Lernens“ (nach Weber 1999)  Bildende Effekte auch im Schulleben  Dimensionen und Merkmale des bildenden Lernens nach E. Weber:  Freiheitliches und befreiendes Lernen  Kognitives und reflektiertes Lernen 

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 Identitätsstiftendes und wert – bzw. sinnorientiertes Lernen  Ganzheitliches und gegenwarts – bzw. zukunftsbezogenes Lernen o Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bildungsauftrags (Wiater 2013)  Schule als Zwangseinrichtung (Schulpflicht):  Schulseite: Pflichten, Anstrengungen, Leistungsforderung vs.  Schülerseite: Eigeninteressen, Spaßbedürfnis, Muße  Stofffülle des Lehrplans, dadurch wenig Zeit für Selbstbildung der SuS  Durch Selektionsfunktion (Benotungen, Zeugnisse, Zertifikate) der Schule besteht Gefahr, dass Anlässe zu bildenden Lernen in Hintergrund treten  Bildungserwerb der Kinder und Jugendlichen dauert ein Leben lang, Bildungserwerb ist nicht auf die Institution Schule beschränkt!  Quellen der Bildung (Eltern, LP, etc.) müssen beim Bildungsanliegen zusammenwirken, jedoch schwer zu realisieren!  Erfolg der Bemühungen der LP nicht sicher -> Bildung ist nicht herstellbar, jeder Einzelne muss sich bilden!

Grundlegende Bildung als Auftrag und Ziel der GS seit ihrer Gründung - Einsiedler (2011): o In der Grundschule: viele unterschiedliche Bildungsbegriffe! o Kernaufgabe des Grundschulunterrichts: Vermittlung von elementaren Fähigkeiten in Muttersprache, Mathematik und Naturwissenschaften (vgl. Literacy-Konzept) o Außerdem: Grundlegende Bildung (= systematischer Aufbau von Basiskompetenzen, z.B. „Identifizierung einer Information in einfachen Texten“) o Und: Grundbildung (= Mindestqualifikation und Allgemeinbildung) - Historische Entwicklung des Gedankens von „Grundlegender Bildung“: Bei Comenius (s. oben) bis 1921: Erste Verwendung des Begriffs „Grundlegende Bildung“ im ersten Grundschullehrplan, den Preußischen Richtlinien (Metapher aus dem Bauwesen: Sicherung eines Gebäudes durch ein Fundament) (Faust, o.J.) - Aktuelle (empirisch tragfähige) Definition grundlegender Bildung besteht aus drei Komponenten (Einsiedler, 2005): o (1.) Deklaratives und prozedurales Wissen mit dem Ziel des Verstehens und der Fähigkeit zum Problemlösen sowie metakognitive Fähigkeiten, um den eigenen Wissenserwerb zu steuern; o (2.) Aufgeschlossenheit gegenüber dem Lernen im Sinne von Lernmotivation und Interessen und o (3.) Aufbau von sozialen und moralischen Werthaltungen - Ziele u...


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