Title | STL-PK1-191005 - Klausur |
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Author | Roland Kaiser |
Course | Steuerlehre |
Institution | Hamburger Fern-Hochschule |
Pages | 9 |
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Klausur...
Prüfungsleistung Bitte ankreuzen !
XX00-STL-PK1-191005
WB00-STL-PK1-191005
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Datum
Grundlagen der Steuerlehre / Grundlagen des Steuerrechts 5.10 .2019
Ausgegebene Arbeitsbögen
Abgegebene Arbeitsbögen
_______
_______
_________________________________________
_________________________________
Ort, Datum
Ort, Datum
_________________________________________
_________________________________
Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtführende(r)
Prüfungskandidat(in)
Aufgabe
Bewertung
max. Punktezahl
1
2
3
4
5
6
20
20
19
16
15
10
100
Note
Prüfer/-in ggf. Gutachter/-in1
_______________________________________
_________________________________________
Prüfer/-in (Name in Druckbuchstaben)
Datum, Unterschrift
_______________________________________
__________________________________________
ggf. Gutachter/-in (Name in Druckbuchstaben)
1
Datum, Unterschrift
ggf. im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens
STL-PK1-191005 – Mantelbogen
Seite 1 © 2019 HFH · Hamburger Fern-Hochschule GmbH
Mantelbogen
HFH ∙ Hamburger Fern-Hochschule
Anmerkungen Prüfer/-in:
__________________________________ Datum, Unterschrift
Anmerkungen Gutachter/-in:
___________________________________ Datum, Unterschrift
Sonstige Anmerkungen:
____________________________________ Datum, Unterschrift
STL-PK1-191005 – Mantelbogen
Seite 4 © 2019 HFH · Hamburger Fern-Hochschule GmbH
Modul Art der Leistung Klausurkennzeichen Datum
Grundlagen der Steuerlehre / Grundlagen des Steuerrechts Studienleistung Prüfungsleistung STL-PK1-191005 5.10.2019
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.
Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.
Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.
Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.
Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.
Bearbeitungszeit: Aufgaben: Höchstpunktzahl:
120 Minuten 6 Aufgaben 100
Hilfsmittel: Steuergesetze Taschenrechner
Bewertungsschlüssel Aufgaben Max. erreichbare Punkte
1
2
3
4
5
6
20
20
19
16
15
10
100
STL-PK1-191005 – AUFGABEN
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Grundlagen der Steuerlehre / Grundlagen des Steuerrechts
HFH ∙ Hamburger Fern-Hochschule
Aufgabe 1
20 Punkte
Max Eberl aus Aachen, geboren 1954, betreibt seit vielen Jahren einen Gewerbebetrieb in Aachen. Ab Juli 2018 erhält er aus der gesetzlichen Rentenversicherung monatlich eine Rente. 2018 erhielt er hieraus Zahlungen in Höhe von 10.800 €. Für seinen Gewerbebetrieb konnte er einen Käufer finden. Max Eberl veräußerte deshalb im Juni 2018 seinen Gewerbebetrieb und erzielte dadurch einen Gewinn in Höhe von 170.000 € aus dieser Veräußerung. Bis zum Zeitpunkt der Veräußerung erzielte Max Eberl aus diesem Gewerbebetrieb 2018 einen Gewinn in Höhe von 50.000 €. Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte 2018 für Max Eberl. Max Eberl hatte bisher keinen weiteren Gewerbebetrieb und beabsichtigt auch nicht, noch einmal gewerblich tätig zu werden.
Aufgabe 2
20 Punkte
Die Rosen AG betreibt in Frankfurt/Main einen Großhandel. An der AG ist Alexander Rosen zu 60% beteiligt. Er ist alleiniger Vorstand der AG. Die Rosen AG legt die folgende Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2018 vor: Aufwendungen Wareneinsatz Personalkosten *) Zinsaufwand Leasing Fahrzeuge KörperschaftsteuerVorauszahlung für 2018 GewSt-Aufwand Aufsichtsratvergütungen Parteispende Abschreibungen Geldstrafe sonstige Kosten Gewinn 2018
26.425.229 € 10.425.543 € 215.012 € 258.254 €
Erlöse
180.000 € 234.000 € 40.000 € 2.000 € 524.024 € 50.000 € 120.452 € 1.650.907 € 40.125.421 €€
Erträge 40.125.421 €
40.125.421 €€
*) In den Personalkosten ist die vertraglich festgelegte Jahresvergütung für die Tätigkeit von Alexander Rosen in Höhe von 500.000 € enthalten. Angemessen wäre eine Jahresvergütung in Höhe von 240.000 €.
Gemäß § 10 d EStG war zum 31.12.2017 ein vortragsfähiger Verlust in Höhe von 50.000 € für die AG festgestellt worden. Ermitteln Sie die Höhe der Körperschaftsteuerrückstellung zum 31.12.2018.
Aufgabe 3
19 Punkte
Die Ettmayer GmbH, München hat zum 31.12.2018 folgende vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung erstellt: Ausgaben Wareneinkauf Personalkosten Zinsen Bankdarlehen Leasingkosten PKW Pacht Lagerräume KSt-Aufwand GewSt-Vorauszahlung 2018 sonstige Kosten Gewinn
Einnahmen 11.253.221 € 2.102.025 € 254.000 € 250.250 € 211.200 € 738.228 € 720.000 € 254.251 € 3.463.297 € 19.246.472 €
Warenverkauf Gewinnanteil Ettmayer OHG
19.125.214 € 121.258 €
19.246.472 €
Ermitteln Sie die Höhe der Gewerbesteuerrückstellung bzw. Gewerbesteuerforderung zum 31.12.2018. Der Gewerbesteuerhebesatz für München beträgt 490%. STL-PK1-191005 – AUFGABEN
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Grundlagen der Steuerlehre / Grundlagen des Steuerrechts
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Aufgabe 4
16 Punkte
Die Zobel GmbH betreibt einen Großhandel mit Elektroartikeln. Die GmbH hat Betriebsstätten in München, Frankfurt/Main und Köln. Für 2018 wurde für die Zobel GmbH ein Gewerbeertrag in Höhe von 572.435 € errechnet. In den Betriebsstätten wurden folgende Arbeitslöhne gezahlt: München (Gewerbesteuerhebesatz 490%): Arbeitslöhne
500.500
€
Frankfurt (Gewerbesteuerhebesatz 460%): Arbeitslöhne
200.250
€
Köln (Gewerbesteuerhebesatz 475%): Arbeitslöhne
100.300
€
Ermitteln Sie die Höhe der auf die Städte jeweils entfallenden Gewerbesteuer 2018.
Aufgabe 5
15 Punkte
Für die Junghans GmbH, Nürnberg wird der Jahresabschluss zum 31.12.2018 erstellt. Die Junghans GmbH war zu 5 % an der Güttler GmbH und zu 50% an der Niedermeier GmbH beteiligt. Niedermeier GmbH: Die Niedermeier GmbH hat im Mai 2018 eine Ausschüttung in Höhe von 100.000 € an die Junghans GmbH vorgenommen. Dieser Betrag wurde ordnungsgemäß bei der Junghans GmbH als Ertrag erfasst. Im November 2018 wurde die Beteiligung an der Niedermeier GmbH veräußert. Die Junghans GmbH erzielte hierbei einen Veräußerungsgewinn in Höhe 120.000 €. Güttler GmbH: Die Güttler GmbH hat im Mai 2018 eine Ausschüttung in Höhe von 10.000 € an die Junghans GmbH vorgenommen. Dieser Betrag wurde ordnungsgemäß bei der Junghans GmbH als Ertrag erfasst. Im November 2018 wurde die Beteiligung an der Güttler GmbH veräußert. Die Junghans GmbH erzielte hierbei einen Veräußerungsverlust in Höhe 100.000 €. Ermitteln Sie, wie sich diese Vorgänge auf das zu versteuernde Einkommen der Junghans GmbH 2018 auswirken. Alle Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung der Junghans GmbH völlig richtig erfasst. Auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ist nicht einzugehen.
Aufgabe 6
10 Punkte
Willi Reimann hat in Hamburg 2017 auf seinem Grundstück ein Gebäude errichten lassen. Das Gebäude hat zwei Etagen. Ab dem 1.1.2018 ist das Gebäude vermietet. Im Erdgeschoß befindet sich das Ladenlokal einer großen, zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Einzelhandelskette. Im Obergeschoß befinden sich an Privatleute vermietete Wohnungen. Soweit dies möglich ist, möchte Willi Reimann auf eine Steuerbefreiung für die Vermietungen verzichten, um möglichst viel Vorsteuer abziehen zu können. 2018 sind für die beiden Etagen jeweils 1.000 € Vorsteuern angefallen. Kann Willi Reimann diese Vorsteuerbeträge vom Finanzamt erstattet bekommen? Gehen Sie hierbei davon aus, dass die Vermietungen der Etagen steuerbar sind. Die Voraussetzungen hierzu liegen vor. Gegebenenfalls notwendige Zustimmungen der Mieter liegen vor. Alle notwendigen Unterlagen und Rechnungen liegen ordnungsgemäß vor. STL-PK1-191005 – AUFGABEN
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Modul Art der Leistung Klausurkennzeichen Datum
Grundlagen der Steuerlehre / Grundlagen des Steuerrechts Prüfungsleistung STL-PK1-191005 5.10.2019
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich:
Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor.
Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen.
Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:
Note
1,0
Punkte
1,3
1,7
2,0
2,3
2,7
3,0
3,3
3,7
4,0
5,0
100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0
Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
23. Oktober 2019 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt anzuzeigen: [email protected] bzw. Tel. 040/35094-311.
STL-PK1-191005 – KORREKTURRICHTLINIE © 2019 HFH · Hamburger Fern-Hochschule GmbH
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Grundlagen der Steuerlehre / Grundlagen des Steuerrechts
HFH ∙ Hamburger Fern-Hochschule
Hinweis für Korrektoren: Gesetzesangaben, die im Text der Korrekturrichtlinie in Klammern stehen, müssen von den Prüflingen nicht explizit genannt werden.
Lösung Aufgabe 1
20 Punkte
vgl. SB 2, S. 18-20,32,35,50
Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb bis zur Veräußerung ist als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 EStG zu erfassen. Der Gewinn aus der Veräußerung des Gewerbebetriebs führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 16 Abs. 1 EStG. Da Max Eberl das 55. Lebensjahr vollendet hat und bisher keinen Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen hat, kann er einen Freibetrag nach dieser Vorschrift von dem erzielten Gewinn abziehen. Der Freibetrag beträgt 45.000 €, ist aber zu kürzen, wenn der Veräußerungsgewinn mehr als 136.000 € beträgt. Der Veräußerungsgewinn beträgt Die schädliche Grenze gemäß § 16 Abs. 4 EStG beträgt Der übersteigende Betrag in Höhe von ist vom Freibetrag abzuziehen. Der Freibetrag beträgt demnach abzüglich anzusetzender Freibetrag Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 16 EStG betragen: Veräußerungsgewinn abzüglich Freibetrag Einkünfte
50.000 €
170.000 €
2P 2P
170.000 € 136.000 € 34.000 €
2P
45.000 € 34.000 € 11.000 €
2P
170.000 € -11.000 € 159.000 €
Durch die Rentenzahlungen erzielt Max Eberl Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 EStG.
Die Summe der Einkünfte 2018 für Max Eberl beträgt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 16 EStG Sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG Summe der Einkünfte
8.208 €
2P
102 €
2P
8.106 €
1P
50.000 € 159.000 € 8.106 € 217.106 €
2P
20 Punkte
vgl. SB 3, S. 22,25,27-2934,35,54
Gewinn 2018 Soweit die Tätigkeitsvergütung für den Gesellschafter Alexander Rosen die angemessene Vergütung übersteigt (500.000 € abzüglich 240.000 €), liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Diese erhöht gemäß § 8 Abs. 3 KStG das Einkommen. Körperschaftsteueraufwand § 10 Nr. 2 KStG Gewerbesteueraufwand § 4 Abs. 5b EStG 50% der Aufsichtsratvergütungen § 10 Nr. 4 KStG Geldstrafe § 10 Nr. 3 KStG Parteispende § 4 Abs. 6 EStG Summe STL-PK1-191005 – KORREKTURRICHTLINIE © 2019 HFH · Hamburger Fern-Hochschule GmbH
1P 2P
Abhängig vom Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2018 sind von den erhaltenen Beträgen in Höhe von 10.800 € 76 % steuerpflichtig. (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG) Dies sind Gemäß § 9a Nr. 3 EStG ist hiervon ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von abzuziehen. Die Einkünfte gemäß § 22 EStG betragen somit
Lösung Aufgabe 2
2P
1.650.907
€
1P
+260.000 +180.000 +234.000 +20.000 +50.000 +2.000 2.396.907
€ € € € € € €
3P 2P 2P 2P 2P 2P
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Grundlagen der Steuerlehre / Grundlagen des Steuerrechts
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Gemäß § 10d Abs. 2 EStG ist der zum 31.12.2017 festgestellte vortragsfähige Verlust abzuziehen. zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer 15% (§ 23 KStG) abzüglich Vorauszahlungen Körperschaftsteuerrückstellung zum 31.12.2018
Lösung Aufgabe 3
-50.000
€
2P
2.346.907 352.036 180.000 172.036
€ € € €
1P 1P 1P 1P
19 Punkte
vgl. SB 4, S. 8-10,13,14,17-19
Auszugehen ist vom Einkommen der GmbH lt. KStG (§ 7 S. 1 GewStG)
1P
Gewinn der GmbH (§ 8 Abs. 1 KStG) + KSt-Auswand (§ 10 Nr. 2 KStG) + GewSt-Vorauszahlungen (§ 4 Abs. 5b EStG) Einkommen 2015 der Ettmayer GmbH
3.463.297 € +738.228 € +720.000 € 4.921.525 €
Hinzurechnungen gemäß § 8 GewStG: Zinsaufwand (§ 8 Nr. 1a GewStG) 1/5 der Leasingkosten PKW (§ 8 Nr. 1d GewStG) ½ der Pacht Lager (§ 8 Nr. 1e GewStG) Summe Freibetrag (§ 8 Nr. 1 GewStG) verbleiben Davon ¼ (§ 8 Nr. 1 GewStG)
254.000 € 50.050 € 105.600 € 409.650 € -100.000 € 309.650 €
Lösung Aufgabe 4
1P 1P 1P 1P +77.412 €
Kürzungen gemäß § 9 GewStG: Gewinnanteil der Ettmyer OHG Maßgebender Gewerbeertrag (§ 10 GewStG) Abgerundet (§ 11 Abs. 1 GewStG) x Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz (§ 16 GewStG) Gewerbesteuer 2018 abzüglich Vorauszahlungen 2018 Die Gewerbesteuerrückstellung für 2018 beträgt
3,5% 490%
16 Punkte 3P
Da die Zobel GmbH in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist die Gewerbesteuer auf diese Gemeinden aufzuteilen. Gemäß § 28 GewStG ist dazu der Gewerbesteuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen. Maßstab für die Zerlegung sind die in den einzelnen Gemeinden gezahlten Arbeitslöhne (§ 29 GewStG) Die Arbeitslöhne sind gemäß § 29 Abs. 3 GewStG auf 1000 € abzurunden. Gewerbeertrag abgerundet (§ 11 Abs. 1 GewStG) Gewerbesteuermessbetrag (§ 11 Abs. 1 und 2 GewStG) (x3,5) Zerlegung: Anteil
Anteil am Messbetrag
1P
-121.258 € 1 P 4.877.679 € 1 P 4.877.600 € 1 P 1P 170.716 € 1 P 1P 836.508 € 1 P -720.000 € 1 P 116.508 € 1 P
vgl. SB 4, S. 17-18
Arbeitslöhne gerundet
1P 1P 1P 1P
2P
572.435 € 572.400 € 20.034 Hebesatz
€
1P 1P
GewSt
München
500.000 €
62,50 %
12.521 €
490 %
61.352 €
3P
Frankfurt
200.000 €
25,00 %
5.009 €
460 %
23.041 €
3P
Köln Summe
100.000 € 800.000 €
12,50 % 100,00 %
2.504 € 20.034 €
475 %
11.894 € 96.287 €
3P
STL-PK1-191005 – KORREKTURRICHTLINIE © 2019 HFH · Hamburger Fern-Hochschule GmbH
Seite 3 von 4
Grundlagen der Steuerlehre / Grundlagen des Steuerrechts
Lösung Aufgabe 5
HFH ∙ Hamburger Fern-Hochschule
vgl. SB 3, S. 30-34
15 Punkte
Niedermeier GmbH: Bei der Ermittlung des Gewinns der Junghans GmbH ist die Ausschüttung der Niedermeier GmbH als Ertrag erfasst. Dieser Ertrag ist aber gemäß § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei. Deshalb ist der Betrag in Höhe von bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen. Gemäß § 8b Abs. 5 KStG ist hiervon ein Betrag in Höhe von 5% = als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben dem Einkommen hinzuzurechnen. Auswirkung auf das Einkommen der Junghans GmbH: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Gewinn aus dem Verkauf dieser Beteiligung ist steuerfrei gemäß § 8b Abs. 2 KStG. Der erzielte Gewinn in Höhe von ist bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen. Gemäß § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG ist hiervon ein Betrag in Höhe von 5% = als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben dem Einkommen hinzuzurechnen. Auswirkung auf das Einkommen der Junghans GmbH:
100.000 €
2P
5.000 €
2P
-95.000 €
120.000 €
2P