Vorlesung 27 Strafrecht PDF

Title Vorlesung 27 Strafrecht
Course Wirtschaftsprivatrecht I
Institution Universität des Saarlandes
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Summary

WS2015/2016...


Description

Wirtschaftsprivatrecht 1: Vorlesung 27: Strafrecht: Grundprinzipien 

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Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege: § 1 StGB) (d.h. wenn es kein Gesetz gibt, welcher die Straftat nicht erklärt, dann ist es keine Strafe. Z.B. in den 80ern Jahren war es nicht strafbar wenn ich fremde Daten stehle (lediglich bei Sachen)) Ne bis in idem (wegen ein und demselben Verhalten kann ich nicht zweimal bestraft werden) In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten)

Aufbau Tatbestand    

Objektiver Tatbestand Subjektiver Tatbestand (der Täter muss das was objektiv dargestellt ist, subjektiv widerspiegeln) Rechtswidrigkeit (Ausnahme: Operation des Arztes, Notwehr) Schuld (gilt nicht bei Kindern und Unzurechnungsfähigkeit)

Auch der Versuch einer Straftat kann strafbar sein -bei: Versuch eines Verbrechen, § 242 StGB (Diebstahl), … Vom Versuch einer Straftat kann ich zurück treten, wenn dies freiwillig geschieht und die Tat noch nicht vollendet ist Notstand Bsp.:       

Es war hoher Wellengang und die rote Fahne hing Einer schwimmt heraus und war in der Gefahr zu ertrinken Sein Onkel hat dies gesehen und hat versucht ihn zu retten Am Strand war ein älteres Ehepaar mit einem neuen Schlauchboot mit Motor Der Onkel hat gesagt er braucht das Boot um den Neffe zu retten Das Ehepaar wollte dies nicht mit der Begründung das das Boot kaputt gehen können Also schwimmt der Onkel selber raus und ertrinkt

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Das Ehepaar wurde höchstmöglich verurteilt aufgrund unterlassener Hilfeleistung Der Onkel hätte sich das Boot einfach nehmen können aufgrund des Notstands (es wäre legal gewesen um den Neffen zu retten)

Sinn der Strafe

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Generalprävention (d.h. durch die Bestrafung der Tat sollen andere davon abgehalten werden solche Straftaten zu begehen: i.S.v. Abschreckung) Spezialprävention (Abschreckung bezogen auf die konkrete Tätereigenschaft, d.h. es soll verhindert werden das der Täter es nochmal macht) Sühneprinzip (d.h. begangenes Unrecht muss gesühnt werden (sühnen = eine Schuld abbüßen, für ein begangenes Unrecht eine Strafe, Buße auf sich nehmen. (selten) ein begangenes Unrecht bestrafen, um es den Schuldigen sühnen zu lassen (Def. Duden)))

Staatsanwaltschaft ist eine objektive Behörde, d.h. sie hat die Fälle/Straftat aufzuklären (sie hat sowohl belastendes und entlastendes zu ermitteln und besitzt die Leitung des Verfahrens)...


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