Strafrecht sprachprotokoll PDF

Title Strafrecht sprachprotokoll
Author Yasmine Hoffmann
Course StrafRecht I - Grundlagen des StrafRecht und AT I
Institution Universität Hamburg
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Sprachprotokoll Dozentin...


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Ab man eben ein bestimmter Prüfungsreihenfolge die man notwendigerweise einhält Denn jede Stufe baut immer auf der anderen auf Und für jedes einzelne Merkmal haben wir dann noch eine Kleine Reihenfolge Mit der wir dieses einzelne Merkmal dann untersuchen wollen Das jetzt erst mal so vorab die Vorstellung damit sie ein bisschen einsortieren können weshalb diese Technik überhaupt notwendig ist weshalb man nicht einfach wie man ansonsten auch argumentiert loslegen kann das soll für uns eine bestimmte Struktur liefern Und jetzt auch ganz praktisch gedacht Das ist dann hilfreich versetzen Sie sich jetzt mal in die Lage bei Gericht Wir haben ja schon in der ersten Stunde festgestellt der eine oder andere war schon mal als Zeuge beteiligt in einem Verfahren sie haben bestimmt alle schon mal ein Gerichtsverfahren oder zumindest berichtet darüber in den Medien gesehen Jetzt haben wir die Situation da sitzt nicht nur ein Richter vorne sondern 3 Also wir haben eine Kammer Und da funktioniert das immer so dass einer der 3 der Hauptbearbeiter ist der Berichterstatter heißt das Und der muss dann seinen Kollegen den Fall vorstellen also erklären was ist passiert und welche rechtliche Lösung schlägt er vor Damit jetzt aber auch die Kollegen Mit Argumentieren können und nicht nur quasi das Abnicken was er da vorträgt Muss er auch das erzählen Was gerade nicht seiner eigenen Meinung seiner Lösung entspricht also andere Ansichten Und dafür erzählt er das Ganze in einer bestimmten Reihenfolge indem er zu den einzelnen Voraussetzungen jeweils etwas sagt Und eben dabei dann auch sagt was man anders sehen könnte Und das ist letztlich ein Hintergrund weshalb man solche Gutachten macht auch ein Dritter soll sich schnell informieren Das ist auch andere Lösungswege dazu gibt Das war jetzt alles etwas Vorgeschichte dazu weil man sich sonst immer fragt und völlig berechtigt fragt Weshalb um Himmels willen muss man das so umständlich machen Vor allen Dingen jetzt wenn wir das bei der Kausalität erstmal kennenlernen wenn sie sich sofort fragen was ist das für ein unsinniger Umstand Dieser Umstand ist dann nicht mehr so unnütz oder so kommt einem dann nicht mehr so komisch vor Wenn man Anstellen gelangt in denen es wirklich 234 unterschiedliche Lösungsansätze gibt unterschiedliche Meinungen und Definition Und für diese Stellen bei einem Fall Ich sag immer da wo es wirklich problematisch wird Für diese Stellen ist dieser Gutachtenstil gemacht Jetzt aber erstmal ganz technisch also das war jetzt erstmal hintergrundinfo warum machen wir diesen Kram überhaupt Jetzt ganz praktisch Wie sieht das Ganze aus Wir haben also insoweit ein Denk und Sprachschema und damit auch schon wenn sie Klausuren schreiben Einen vorgegebenen Aufbau einer Darstellungsreihenfolge Das betrifft immer Falllösungen Wir starten dann Mit einem sogenannten Obersatz Als allererstes muss man seinem Gegenüber mitteilen Was man überhaupt überprüfen möchte Was ist sozusagen meine Ausgangsfrage mit der ich mich jetzt in den nächsten Zeilen meines Gutachtens beschäftigen werde Also da wird dann eine Frage aufgeworfen das formulieren ganz viele mit Fraglich ist ob Ja und dann kommt das Problem also das was im Fall dann zu klären ist Könnte aber auch das im Konjunktiv formulieren die handlung

Jetzt mal Konstitution des Opfers ist schon anders als von der norm abweichend und ganz wichtig das weiß der Für eine Ansicht die gesagt hat naja der Täter trifft eben auf das Opfer so wie es ist Es konnte sich aber nicht durchsetzen auch da war er der Maßstab des vorhersehbaren Also da muss man wohl nicht mit rechnen wenn man einen leichten Auffahrunfall verursacht das dann der Fahrer des geschädigten Wagens also der Geschädigte vorne aufgrund dieses leichten an Jones sich so aufregt dass er am Herzinfarkt verstirbt Das

wäre sehr außergewöhnlich und setzte wohl auch aus dass er besondere Konstitution nämlich besonders schwaches Herz Herzfehler oder ähnliches hat Ein Beispiel waren auch Blut haben Wenn man mit Vorsatz jemanden anderen verletzt vielleicht sogar mit Tötungsvorsatz er aber nur deshalb verstirbt weil diese eigentlich leichte Verletzung eben aufgrund seiner Konstitution Bluter zu tödlichen Verletzungen geführt hat er verblutet ist vielleicht in einem innerlich verblutet ist Ist das auch etwas was so außergewöhnlich ist dass man wohl nicht mehr sagen kann das ist das Werk des Täters Aber hier können Sie sich bestimmt schon vorstellen Dass man sich da über Details streiten kann also da kann man dann argumentieren warum das so ungewöhnlich ist oder vielleicht doch nicht Deshalb auch wieder mein Hinweis lesen Sie das gerne auch mal nach oder woanders nach vielleicht finden Sie da auch andere Argumente die sie mehr überzeugen als so wie ich es jetzt hier dargestellt habe Aber die Idee ist hoffentlich klar geworden es geht immer letztlich um die Vorhersehbarkeit des Erfolges Also muss man in der Situation des Täters damit rechnen dass auf diese Art und Weise dann der Erfolg eintritt Wenn nicht Wird Der Erfolg nicht zugerechnet Also wir haben keine Vollendung aber wie sie völlig richtig im Chat geschrieben haben aber einen Versuch Der letzte Punkt im Rahmen der objektiven Zurechnung betrifft dann die Abgrenzung von Verantwortungsbereichen Das ist etwas was ich persönlich eigentlich sehr anschaulich finde Nämlich wenn man sich vorstellt in unserer freiheitlich organisierten Gesellschaft Ist zunächst einmal Jeder erwachsene Mensch für sich selbst verantwortlich Er darf natürlich niemand anderen schädigen an der Stelle endet auch seine Freiheit Aber für die eigene Gesundheit das eigene Leben Allgemeiner gesagt die eigenen Rechtsgüter das gilt auch für Eigentum oder Besitz an Sachen also auch für Vermögen ist erst einmal jeder selbst verantwortlich Jetzt neigt man verständlicherweise natürlich dazu wenn etwas passiert immer einen anderen Schuldigen zu suchen Es ist hier in unseren Beispielsfällen im Strafrecht ja auch in der Regel der Fall Aber es kann Situationen geben in denen zwar ein anderer Den Erfolg im Sinne der Kausalität verursacht Aber die Verwirklichung letztendlich auf einer eigenen Entscheidung des Opfers beruht Da hatte ich das Beispiel als erstes Ihnen vorhin schon geschildert Dass das Opfer sich gegen lebensrettende Behandlungsmaßnahmen entscheidet In Kenntnis dessen was passieren kann das ablehnt Das ist dann etwas wo das Opfer selbst die Verantwortung für übernimmt Und deshalb wird dann auch der eingetretene Tod Nicht mehr dem Täter zugerechnet Gleiches kann gelten Wenn ein Dritter Mit voller Verantwortung dazwischentritt Und da geht es letztendlich wirklich darum Ja argumentativ abzugrenzen Wie weit der Verantwortungsbereich des Ursprungs Täter so nenne ich Ihnen mal also desjenigen der die erste Handlung gemacht hat der den Auslöser gesetzt hat reicht Und ab wann das Ganze nämlich das Ergebnis der Erfolg nur noch in den Verantwortungsbereich entweder eines drittes also eines anderen oder auch des Opfers fällt Und auch dazu jetzt natürlich detailliertere Beispiele Verantwortungsbereich des Opfers Sonstiges nachträgliches Verhalten des Opfers da hatte ich ihnen das Beispiel geschildert das Opfer lehnt Nach vollständiger Information durch den Arzt eine Behandlung ab Das ist dann die eigenverantwortliche Entscheidung des Opfers...


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