Title | Wirtschaftsprüfung I Zusammenfassung |
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Author | Mario Fligge |
Course | Wirtschaftsprüfung 1 |
Institution | Frankfurt University of Applied Sciences |
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Wintersemester 2016/2017...
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12.07.2017
1. Prüfung IVG 1.1. Prüfungsziel: • Sind die Ansatzkriterien erfüllt?" • IVG sind weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt." • IVG sind richtig bewertet" • Ist der Ausweis zutreffend" • Sind die Angaben im Anhang vollständig?" 1.2. Ausweis: • Selbstgeschaffene IVG gem. § 248 (2) HGB: Aktivierungswahlrecht" • Entgeltlich erworbene IVG / Geschäfts- o. Firmenwerte / gel. Anz. auf IVG: Aktivierungspflicht" • Aktivierungsverbote gem. § 248 (1) und (2) S. 2" 1.3. Aktivierungsvoraussetzungen • Einzelveräußerbarkeit" • Unmaßgeblich ist ob der IVG alleine verkauft werden kann, da es nicht um Zerschlagungsvermögen geht. Es reicht die Veräußerbarkeit mit dem Unternehmen." • Wirtschaftlicher Vorteil" • IVG kann nur sein wenn künftiger wirtschaftlicher Vorteil gegeben ist." • Selbständige Bewertbarkeit" • Greifbarkeit: Greifbare AK/HK" • Isolierbarkeit: Isolierbar vom Geschäfts- oder Firmenwert" • Entgeltlichen Erwerb" • Aktivierungspflicht beim entgeltlichen Erwerb" • Beispiele Seite ist quer S. 41 1.4. Besonderheiten bei selbsterstellten IVG • Aktivierungswahlrecht gem. § 248 (2) HGB" • Trennung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten" • Bei Forschungskosten handelt es sich um Aufwand für die „Suche nach einer Lösung“" • Bei Entwicklungskosten handelt es um die konkrete Anwendung von Forschungsergebnissen. In diesem Fall können diese als Wahlrecht aktiviert werden." • Bilanzierung von Entwicklungskosten" • Im Aktivierungszeitpunkt muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von der Entstehung eines VG ausgegangen werden können" • Forschungs- und Entwicklungsphase sind verlässlich trennbar" • Entwicklungskosten sind eindeutig bestimmbar" • Verbot bei Entwicklungskosten für Medizin, erst ab der Zulassung ist eine Aktivierung möglich" • diverse Beispiel • Beispiele (Einzelfälle)
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1. Prüfung IVG 1.5. Besonderheiten bei der Aktivierung von Entwicklungskosten (Einzelfragen) • Nach HGB: Wahlrecht" • Nach EStG: Verbot" • Demnach entstehen latente Steuern" • Ausschüttungssperre" 1.6. Vorteile • Postiver EK-Effekt" • JÜ steigt / EK-Quote steigt" • Höherer operativer Cashflow" • Anpassung an IFRS / Vergleichbarkeit mit IFRS" 1.6. Nachteile • Ergebnisbelastung durch AfA (Planmäßig, außerplanmäßig)" • Bilanzanalyse kürz EK um aktivierte Entwicklungskosten" • Aufwand-Erfassung / Dokumentation" • Ausschüttungssperre" 1.7. Geschäfts- oder Firmenwert 1.7.1. Definition + Kaufpreis eines Unternehmen" ./. abzgl. erworbenes Nettovermögen (VG ./. Schulden)" = Geschäfts- oder Firmenwert " 1.7.2. Abschreibung • Nach HGB: 10 Jahre gem. § 253 (3) S. 3 HGB" • Nach EStG: 15 Jahre" 1.7.3. Formen des Erwerbs" • Asset-Deal: X kauft Y für 10 Mio., das Reinvermögen von Y beträgt 6 Mio. => GFW = 4 Mio." • Share Deal: X kauft Anteile an Y in Höhe von 10 Mio." 1.7.4. Einzelfragen • Was sind die AK der Beteiligung? => Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten" • Was sind VG und Schulden? => Die Kriterien des VG müssen erfüllt sein" • Welcher Wert ist bei VG und Schulden anzusetzen? => Immer der Fair Value (Zeitwert)" 1.7.5. Beispiel"
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2. Prüfung der Sachanlagen (wirtschaftliches Eigentum) • Ist der Bestand vorhanden?" • Gehört er mir auch? (Zugehörigkeit)" • Wirtschaftliches Eigentum" • Ansatz / Bewertung" 2.1. Prüfungsziel • Sicherstellen:" • Bestand (Inventur)" • Eigentum" • Korrekter Ausweis" • Zutreffende Bewertung: Zugangsbewertung / Folgebewertung" 2.2. Prüfung Ansatz / Ausweis § 266 (2) HGB • Grundstücke" • Technische Anlagen" • Betriebs- und Geschäftsausstattung" • Geleistete Anzahlungen / Anlagen im Bau" 2.3. Wirtschaftliches Eigentum 2.3.1. Bedeutung • Grundsatz: Going-Concern (Unternehmensfortführung)" • Ausnahme: Insolvenz (1. Zerschlagung 2. Fortführung)" • Grundsatz: Bei Going-Concern => Maßgeblich wirtschaftliches Eigentum (§ 246 (1) S. 2 HGB), bei Zerschlagung der rechtliche Eigentümer" 2.3.2. Definition (kumulative) • Besitz, Gefahr, Nutzung und Lasten" • Wenn rechtlicher Eigentümer, dauernd von Einwirkung ausgeschlossen werden kann" • Herausgabeanspruch des rechtlichen Eigentümers hat keine wirtschaftliche Bedeutung" => Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein" 2.3.3. Einzelfälle des wirtschaftlichen Eigentums • Eigentumsvorbehalt: Käufer bilanziert den VG" • Unterwegsware" • Free-on-board: Käufer bilanziert" • Cost-insurance-fright: Verkäufer bilanziert" • Mietereinbauten" • Beispiel S. 63-64 • Sonderfall Leasing (Vollamortisations-Leasing-Verträge)" • Voraussetzung:" • Summe der Leasingrate ist größer/gleich AK+ANK+Finanzierungskosten des Leasinggebers" • bei 90-100% => Leasingnehmer bilanziert" • bei 0-40% => Leasingnehmer bilanziert" • bei 40-90% =>" • keine Option zum Kauf: Leasinggeber bilanziert" • mit Option zum Kauf:" • ungünstige Option: Leasinggeber bilanziert" • günstige Option: Leasingnehmer bilanziert"
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3. Prüfung der Sachanlagen und Vorräte (Anschaffungskosten) 3.1. Definition: • AK gem. § 255 (1) HGB" • Finanzierungskosten gehören nicht zu den AK" 3.2. Umfang der AK • Sinn und Zweck der AK: Erfolgsneutralitätsprinzip, aus dem Erwerb dar kein Gewinn/Verlust entstehen!" • Berechnung:" % Kaufpreis" % + Anschaffungsnebenkosten" % + Nachträgliche AK" % ./. Skonti / Rabatte" % = AK gem. § 255 (1) S. 1 HGB" 3.3. Beispiel zu nachträglichen AK (SAP Lizenz) 3.4. Zeitraum der Anschaffung • Beginn: Mit Entschluss einen bestimmten VG zu erwerben." • Ende: Einsatzbereitschaft des VG bzw. Verkaufsbereitschaft des VG" • Beispiel Kauf eines Gebäudes • => Maßgebend ist das Erreichen des subjektiven betriebsbereiten Zustand" 3.5. Bestandteile der AK • Kaufpreis (grundsätzlich ohne USt (§ 15 EStG)" • Nebenkosten (alle im Zusammenhang mit Erwerb) - Wichtig ist das es sich um Einzelkosten handelt!" • Beispiel 3.6. Sonderfall Zuschüsse • Beispiel Maschine 1 Mio. € / Staatlicher Zuschuss 100’ €" • Variante 1: Kürzung der AK auf 900.000" • Variante 2: Passivierung, also AK 1 Mio. und auf der Passivseite Sonderposten und diesen auflösen"
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4. Prüfung der Sachanlagen und Vorräte (Herstellungskosten) § 255 (2) und (3) HGB 4.1. Sinn und Zweck • Erfolgsneutralitätsprinzip" • Herstellung:" • Herstellung eines VG" • Erweiterung" • Verbesserung des ursprünglichen Zustands" 4.2. Zeitraum • Beginn: Es muss ein VG bereits vorliegen" • Ende: Subjektive Betriebsbereitschaft beim AV / Verkaufsbereitschaft beim UV" 4.3. Umfang • Pflicht:" • Materialkosten / Fertigungskosten" • Materialgemeinkosten / Fertigungsgemeinkosten" • Wertverzehr des AV" • Wahlrecht:" • Verwaltungsgemeinkosten (soweit angemesseN)" • Soziale Einrichtungen" • Finanzierungskosten" • Verbot:" • Vertriebskosten (Verpackung, Lagerung); Ausnahme z.B. bei Lagerung von Käse wg. Reifungsprozess" 4.4. Abgrenzung Herstellung zur Erhaltung • Erhaltungsaufwand darf nicht aktiviert werden, da dieser nicht werterhöhend ist" • Wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus" • Heizung, Sanitärausstattung, Elektro/IT-Technik, Fenster/Wärmedämmung" • wenn 3 von 4 innerhalb von 5 Jahren erfüllt sind handelt es sich um Herstellungskosten" • Beispiele 5. Prüfung der Sachanlagen (planmäßige Abschreibungen) 5.1. Sinn und Zweck • Abnutzbares Av ist planmäßig abzuschreiben" • Wertverzehr der Anlage soll erfasst werden" • Abschreibungsbeginn mit Einsatzbereitschaft" 5.2. Methoden • Grundsatz: Lineare AfA, Monatsgenau (keine progressive Abschreibung)" • Besonderheit: Komponentenansatz" • Sinn und Zweck: Periodengerechte Gewinnermittlung" • HGB: Wahlrecht VG in physisch austauschbare Komponenten zu zerlegen" • Steuerlich: Verbot" • Beispiel"
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6. Prüfung der Finanzanlagen 6.1. Ansatz / Ausweis 6.1.1. Zugangszeitpunkt • Maßgebend ist das wirtschaftliche Eigentum => Möglichkeit der Kontrolle" • Beispiel: 6.1.2. Ausweis § 266 (2) III • Beispiele:" • Beteiligung >50% => Verbundenes Unternehmen" • Beteiligung Beteiligung" • GmbH gewährt GF Darlehen => Sonstige Ausleihungen" • UN kauft Daimler Aktien => Wertpapiere des AV" 6.2. Bewertung 6.2.1. Zugangsbewertung • Anschaffungskosten" • Beispiel:" • KP 1 Mio." • Notar 100’" • Due Diligence: eigene 50’ / KPMG 150’" • Private Spielschulden 200’" • Reisekosten vor LOI: 80’" • Summe = 1.500’ (ohne Reisekosten, da vor dem Letter Of Intent)" 6.2.2. Folgebewertung • Mildes Niederstwertprinzip" • bei dauerhafter Wertminderung: Abschreibungspflicht § 253 (4) S. 1 HGB" • wenn Buchwert größer als Unternehmenswert ist" • bei vorübergehender Wertminderung: Abschreibungswahlrecht § 253 (3) S. 6 HGB" • Zuschreibungspflicht bei Wegfall der Gründe einer Wertminderung § 253 (5) S. 1 HGB"
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7. Prüfung des AV und UV (außerplanmäßige Abschreibung) 7.1. Außerplanmäßige Abschreibung 7.1.1. Sinn und Zweck • Vorsichtsprinzip § 252 (1) Nr. 4 HGB" • Imparitätsprinzip " • Alle Verluste müssen erfasst werden" • Konkretisierung im Niederstwertprinzip (NWP)" • entstandene Verluste müssen durch Abschreibungen berücksichtigt werden." 7.2. Anlagevermögen (Langfristig) 7.2.1. Mildes Niederstwertprinzip • Vorübergehende Wertminderungen werden nicht erfasst" • NUR bei dauernden Wertminderungen ist außerplanmäßig abzuschreiben" • Dauerhaft?" • Technische Überalterung" • Zerstörung (auch teilweise)" • gesunkene WBK" • Überdimensionierung" • Beizulegender Wert?" • Idealerweise:: Ertragswert" • Bei Verkaufsabsicht: Liquidationswert" • Hilfsweise: WBK müssen nach 50% der Rest-ND unter den fortgeführten AK liegen." • Beispiel 7.2.2. Zuschreibungspflicht • Steigt der Wert des VG wieder, dann ist zuzuschreiben." • Grenze sind die fortgeführten AHK/HK: Der Wert der sich bei planmäßiger AfA ergeben hätte" • Beispiel 7.3. Umlaufvermögen (Kurzfristig) 7.3.1. Strenges Niederstwertprinzip • Jede Wertminderung" • Es müssen Verluste erfasst werden" • Es werden nicht die entgangenen Gewinne erfasst" • Maßgebend sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag" 7.3.2. Einzelfälle • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)" • Unfertige / Fertige Erzeugnisse / Handelswaren" • WP des UV" • Forderungen" 7.3.2.1. Vorräte • RHB => ggfs. WBK, wenn Verlusterwartung" • Beispiel 7.3.2.2. Unfertige Erzeugnisse (VP ./. SK) • Beispiel 7.3.2.3. Fertige Erzeugnisse (VP ./. SK) • Beispiel
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7.3.2.4. Handelswaren (VP ist maßgebend, wenn dieser unter AK liegt) • Beispiel 7.4. Stichtagsproblematik 7.4.1. Grundsatz • Stichtagsprinzip § 252 (1) Nr. 3 HGB" • Info nach Bilanzstichtag, aber bis zur Aufstellung des JA werden berücksichtigt, wenn sie Werterhellend sind (Wißbar am Bilanzstichtag)" • Info nach Stichtag werden nicht erfasst, wenn sie Wertbeeinflussend sind (Nicht Wißbar am Stichtag)" 7.4.2. Einzelfälle • Beispiele"
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8. Prüfung der Forderungen 8.1. Ausweis § 266 (2) HGB • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" • Forderungen gegen verbundene Unternehmen" • Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen" • Sonstige Vermögensgegenstände" 8.1.1. Beispiele 8.2. Ertragsrealisierung von Forderung 8.2.1. Ansatz dem Grunde nach 8.2.2. Gewinnrealisierungsgrundsatz • Gewinn muss so gut wie sicher sein" • Es darf keine Einredemöglichkeit durch den Kunden bestehen => Die Lieferung / Leistung erbracht" • Irrelevant ist der Zahlungszeitpunkt" • Beispiel" 8.2.3. Einzelfälle der Ertragsrealisierung 8.2.3.1. Kaufvertrag • Grundsatz: Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums (klassicherweise Übergabe der Ware)" • Beispiel: 8.2.3.2. Versendungskauf • Grundsatz: Wer hat das Risiko des Untergangs?" • Incoterms:" • FOB-Klausel (Wasser): Gewinnrealisierung mit Übergabe an Spediteur" • CIF-Klausel (Wasser): Gewinnrealisierung mit Auslieferung" • ExWork (Ab Werk): Gewinnrealisierung mit Übergabe an Spediteur" • DAP (Delivery-At-Place): Gewinnrealisierung mit Auslieferung" 8.2.3.3. Dienstvertrag • Grundsatz: Zeitanteilige Umsatzerfassung p.r.t." • Beispiel:" • Hotel 4’ € vom 01.12.16 bis 31.01.2017: 2’ € Umsatz in 2016 ; 2’ € Umsatz in 2017" • Miete 1’ € vom 01.12.16 bis 30.11.2017: 1’ € Umsatz in 2017" 8.2.3.4. Werkvertrag • Grundsatz: Gefahrenübergang bei Abnahme des Werkes" • Keine Teilgewinnrealisierung wie bei IFRS" • Beispiel Klettergerüst:" • Aufbau 01.12.2016 ; Abbau 31.01.2017" 8.2.3.5. Schadensersatz • Grundsatz: Erst mit Urteil oder Vergleich" • Verstoß gegen Realisationsprinzip" • Beispiel:
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8.3. Bewertung 8.3.1. Zugangsbewertung • Mit Nennwert" 8.3.2. Folgebewertung 8.3.2.1. Strenges NWP • Forderung = Umlaufvermögen" • Jede Wertminderung ist zu erfassen" • Einzelwertberichtigung: • Für zweifelhafte Forderungen" • z.B. Kunde zahlt nicht" • Beispiel Forderung 119T€ ./. EWB 100 = 19T € => verbleibende USt" • bei Insolvenz erfolgt eine komplette Ausbuchung der Forderung (inkl. USt)" • Pauschalwertberichtigung: • Für noch nicht konkrete Ausfälle" 8.3.3. Währungsumrechnung bei Fremdwährungsforderungen 8.3.3.1. Grundsatz • Es gilt das Vorsichtsprinzip § 252 (1) Nr. 4 HGB" • Gewinn hier wenn sie realisiert sind" • § 256a HGB" • RLZ Forderung kleiner gleich 1 Jahr: Stichtagskurs" • RLZ Forderung größer 1 Jahr: Anschaffungswertprinzip" 8.3.3.2. Einzelfälle (BREXIT) • Beispiel 1: Forderung aus LuL RLZ < 1 Jahr • Beispiel 2: Ausleihungen • Beispiel 3: Forderungen 4 Wochen 8.4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 8.4.1. Grundsatz • Stichtagsprinzip: § 252 (1) Nr. 3 HGB" • Der JA wird NACH dem Stichtag aufgestellt (in der Regel 3 Monate)" • Wertaufhellungszeitraum = Aufstellung des JA-Posten, Prüfung JA, Unterschrift des GF unter JA" 8.4.2. Informationen nach dem Stichtag 8.4.2.1. Wertaufhellenden Informationen • Berücksichtigungspflicht in der Bilanz und GuV" • => Am Bilanzstichtag bei angemessener Sorgfalt wißbar war, da es objektiv gegeben war." 8.4.2.2. Wertbeeinflussende Informationen • Keine Berücksichtigung in der Bilanz und GuV" • Erläuterungspflicht im Anhang gem. § 285 Nr. 33 HGB" • => Ereignisse, die am Bilanzstichtag bei angemessener Sorgfalt nicht weißbar waren, weil sie erst nach Stichtag eingetreten sind." 8.4.3. Einzelfälle der Wertaufhellung • 3 Beispiele
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WP 9. Prüfung von Rechnungsabgrenzungsposten 9.1. Rechtsgrundlage • § 246 (1) HGB => Trennung zwischen VG, Schulden, RAP" • § 250 HGB: Bilanzierungspflicht für aktive und passive RAP" • Sinn und Zweck: Periodengerechte Gewinnermittlung" 9.2. Voraussetzungen • Aktive RAP:" • 1. Ausgabe vor Bilanzstichtag" • 2. Aufwand nach Bilanzstichtag" • 3. Bestimmte Zeit nach Stichtag" • Passive RAP:" • 1. Einnahme vor Bilanzstichtag" • 2. Ertrag nach Bilanzstichtag" • 3. Bestimmte Zeit nach Bilanzstichtag" 9.3. Einzelfälle zur Abgrenzung 9.3.1. Verein verpflichtet ablösefreien Spieler 9.3.2. Verein verpflichtet Spieler (nicht ablösefrei) 9.3.3. Aufwand das Mieter vorzeitig auszieht 9.3.4. Sponsoring Nike
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10. Prüfung von Rückstellungen 10.1. Rechtsgrundlage • § 249 (1) HGB: Rückstellungen sind zwingend zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten (Handelsrechtlich)" • § 5(1) EStG: Maßgeblichkeitsprinzip" • Ausnahmen: DVR: Verbot, Besonderheiten bei Prozessrisiken und Jubiläen" 10.2. Ansatzvoraussetzungen (kumulativ) 10.2.1. Vermögensbelastung 10.2.1.1. rechtlich entstandene Verpflichtung • Am Bilanzstichtag besteht eine rechtlich zwingende Verpflichtung der man sich nicht entziehen kann" ODER 10.2.1.2. wirtschaftlich entstandene Verpflichtung" • Kompensierte Last" • Künftige Aufwendungen die mit künftigen Erträgen kompensiert werden => keine wirtl. Belastung" • Unkompensierte Last" • Künftige Aufwendungen die NICHT mit künftigen Erträgen kompensiert werden => wirtschaftliche Belastung 10.2.2. Mindestwahrscheinlichkeit • Rückstellungen müssen wahrscheinlich sein. Die bloße Möglichkeit reicht nicht es." • Es müssen mehr Gründe für die Inanspruchnahme als dagegen sprechen" • p > 50%" 10.2.3. Außenverpflichtung • Vertragliche Verpflichtung gegen Dritte" ODER • Öffentlich-rechtliche Verpflichtung" • Bestimmtes Handeln" • Bestimmte Zeit" • Androhung von Sanktionen" 10.3. Beispiele"
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11. Verbindlichkeitsrückstellungen 11.1. Ansatz 11.1.1. Vermögensbelastung 11.1.2. Greifbarkeit 11.1.2.1. Mindestwahrscheinlichkeit 11.1.2.2. Erwerberfiktion • Nur wenn der Erwerber des gesamten Unternehmens eine Kaufpreisminderung berücksichtigen würde" 11.1.3. Außenverpflichtung 11.2. Bewertung von Rückstellungen § 253 (1) S. 2 11.2.1. Kaufmännische Beurteilung des Erfüllungsbetrag • § 253 (1) S. 2 HGB" • Vernünftige kfm. Beurteilung => vorsichtige Schätzung" • Beispiel 1: • Beispiel 2: 11.2.2. Künftiger Erfüllungsbetrag • Es müssen erwartete Preissteigerungen berücksichtigt werden." • Beispiel: 20 J. Garantiezeit 1000’ € erwartete Inanspruchnahme ; jährliche Inflation 2%" • 1000 * 1,02^20 = 1485’ €" 11.2.3. Notwendiger Erfüllungsbetrag § 253 (2) HGB • Abzinsungspflicht für Rückstellungen RLZ > 1 Jahr" • Notwendig, um die tatsächliche Vermögensbelastung zu erhalten" • Durchschnittszins der Bundesbank für 7 Jahre" • Beispiel siehe oben:" • 1000 * 1,02^20 / 1,0336^20 = 767’ €" • Buchungssatz: sonstige betriebliche Aufw. an Rückstellungen 767’ €" • Weiteres Beispiel
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12. Drohverlustrückstellungen 12.1. Voraussetzungen 12.1.1. Schwebendes Geschäft • Grundsatz: Nicht Bilanzierung des schwebenden Geschäftes" • Ausgeglichenheitsvermutung" • Annahme: Wenn künftige Verluste aus dem schwebenden Geschäft erwartet werden." 12.1.2. Bilanzieller Verlust • Keine entgangenen Gewinne" • NUR bilanziere Verluste" • Aufwandsüberschüsse => Künftige Aufwendungen > künftige Erträge" • § 252 (1) Nr. 4 fordert eine DVR bei bilanziellen Verlusten" 12.2. Beispiele" 12.3. Ausprägungen der DVR 12.3.1. Beschaffungsgeschäft • Grundsatz: DVR ist vorweggenommene außerplanmäßige Abschreibung" • AV: milde NWP => dauernde Wertminderung" • UV: strenges NWP => vorübergehende Wertminderung" • ACHTUNG: Niemals entgangene Gewinne" • Beispiel 12.3.2. Absatzgeschäft • Grundsatz: VP ./. Selbstkosten = Verlust => dann DVR" • Beispiel 12.3.3. Dauerschuldverhältnis • Grundsatz: Es müssen Verluste vorliegen" • Keine entgangenen Gewinne" • Aus dem Dauerschuldverhältnis darf INSGESAMT kein Nutzen mehr gegeben sein." • Beispiel 12.3.4. Verkaufsgeschäft • Beispiel"
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13. Prüfung der latenten Steuern 13.1. Sinn und Zweck • Passive latente Steuern: Bilanzierungspflicht nach § 274 HGB" • Überhang d. aktiven latenten Steuern: Bilanzierungswahlrecht" • Passive lat. Steuern sind künftige Steuermehrzahlungen" • Aktive lat. Steuern sind künftige Steuerminderzahlungen" 13.2. Ursachen • Verlustvorträge" • Bewertungsunterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz" • Temporäre Differenz" • Wenn HGB-VG > EStG-VG oder HGB-Schuld < EStG-Schuld = Passive lat. Steuern" • z.B. Mehr Vermögen in HGB-Bilanz aufgrund von Aktivierung selbsterstellter IVG" • Wenn HGB-Aktiva < EStG-Aktiva oder HGB-Passiva > EStG-Passiva = Aktive lat. Steuern" • z.B. Weniger Vermögen als in der Steuerbilanz aufgrund DVR, Pensionsrückstellungen" 13.3. Bilanzierungsgrundsatz • Aktive latente Steuern => Wahlrecht" • Passive latente Steuern => Pflicht" • Beispiel: 13.4. Ausschüttungssperre § 268 (8) HGB
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