Zusammenfassung der Kapitel PDF

Title Zusammenfassung der Kapitel
Author Dennis Thieme
Course Rousseau Gesellschaftsvertrag
Institution Universität Rostock
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Summary

Zusammenfassung aller in dem Kurs besprochenen Kapitel aus dem Gesellschaftsvertrag von Rousseaus....


Description

Erstes Buch (08.04.-15.04.2019) Kapitel 1: Inhalt des ersten Buches   

Mensch wird frei geboren und ist doch gebunden Volk das unterjocht ist, sollte dies solange bleiben wollen, bis es die Unterdrücken abwerfen kann und dies dann auch tun Die gesellschaftliche Ordnung ist ein geheiligtes Recht auf dem alle anderen Rechte aufbauen o Dieses Recht nicht aus der Natur sondern aus Verträgen

Kapitel 2: Erste gesellschaftliche Vereinigungen 

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Älteste und einzige natürliche Form der Gesellschaft ist die Familie o Bleiben die Kinder bei der Familie nicht aus der Natur heraus, sondern aus freiwilliger Übereinkunft  Familie = Muster politischer Gesellschaft o Vater als Herrscher, Kinder als Abbild des Volkes Hauptsorgen des Menschen sind seine Erhaltung, er ist nur sich selbst verpflichtet Nach Hobbes und Grotius Menschen als Kuh Herde, die ein Oberhaupt haben (Hirten), welche sie beschützt und verschlingen will o Menschen also ungleich, vergleich Aristoteles Wenn es Sklaven von Natur gibt, ist dies trotzdem gegen die Natur. So hat die Gewalt die ersten Sklaven gemacht und ihre Feigheit hat diese Beständig gemacht.

Kapitel 3: Recht des Stärkeren 

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Stärkste nie stark genug um immer Herrscher zu bleiben, er muss seine Stärke in Recht und Gehorsam wandeln o Der Stärke nachgeben als Handlung der Notwendigkeit, nicht des Willens Sobald man ungestraft nicht gehorchen braucht, hat man das Recht dazu (durch Stärke), Recht hat also immer der Stärkste  daher hat Recht nichts mit Stärke zu tun Gehorchet den Gewalthabern! Also gebet der Stärke der Gewalt nach.

Kapitel 4: Sklaverei   





Verträge als einzige rechtmäßige Gewalt unter den Menschen Doch wenn ein einzelner Mensch sich einen Herren veräußern kann, warum nicht ein Volk sich einen König Veräußern meint hier sich verkaufen (Unterhalt bekommen), doch wofür verkauft sich ein Volk, es bezieht keinen Unterhalt vom König o Wenn man behauptet, dass ein Gewaltherrscher seinen Untertanen die Ruhe sichere, liegt man nicht falsch. Diese hat man jedoch auch im Kerker, wenn man auf den Tod wartet. Veräußern meint auch verschenken, doch keiner verschenkt seine Freiheit, vor allem kein Volk. Und selbst wenn ein Mensch sich verschenken könne, kann er nicht seine Kinder verschenken, diese entscheiden selbst über ihr Recht. Verzicht auf die Freiheit heißt verzichten auf die Menschenrechte und Pflichten

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Kurz, der Vertrag wäre ohne jegliche Rechtmäßigkeit. Auf der einen Seite eine übergroße Macht, auf der anderen Seite blinder Gehorsam. Denn welches Recht könnte man einen Sklaven geben, alles was er hatte, jeder Freiheit und Möglichkeit gehört mir. Grotius führte das Recht der Sklaverei aus dem Verhältnis von Sieger und Besiegten. Da der Sieger das Recht hat den Besiegten zu verschonen, auf Kosten seiner Freiheit. o Jedoch gilt dieses „Kriegsrecht“ nicht, da der Krieg nicht zwischen einzelnen Personen stattfindet, sie sind von Natur aus keine Feinde. „Das Verhältnis der Dinge und nicht das der Menschen ruft den Krieg hervor“. Duelle, Zweikämpfe und weitere Handlungen entspringen der Feudalregierung, den sinnlosesten System, das es je gegeben hat o Krieg ist nur von Staat zu Staat möglich, nicht von Mensch zu Mensch Handlungsweisen gesitteter Völker ist eine Kriegserklärung (Kampfansage) wäre sich nicht daran hält ist nicht nur ein Feind, sondern ein einfacher Räuber Mitten im Krieg ist das Ziel eines Staates nur die Zerstörung des andern, nicht die Auslöschung der Bevölkerung oder dessen Hab und Gut. o Bürger nur solange Gegner, wie sie mit Waffen ihren Staat verteidigen. Haben sie diese abgeworfen sind sie keine Feinde mehr. Diese Regeln entspringen der Natur der Dinge und basieren auf Vernunft. o Das Eroberungsrecht basiert nur auf das Recht des Stärkeren Wenn der Sieger des Krieges ein Volk nicht töten kann, kann er es auch nicht unterjochen. o Das recht einen zu töten nur dann, wenn man ihn nicht zum Sklaven machen kann. Selbst wenn dieses schreckliche Recht, alle zu töten ist, richtig ist, hat ein unterjochtes Volk nur eine Verpflichtung, den Herren so lange zu gehorchen, wie es dazu gezwungen ist. Der Sieger hat den Verlierer unschädlich gemacht, um einen Nutzen zu gewinnen. Er hat nicht mit einer der Gewalt verbundenes Recht über ihn gewonnen. Der Kriegszustand besteht fort. o Das Übereinkommen beendet nicht den Kriegszustand. Das Recht der Sklaverei ist, egal von wo aus man es betrachtet, immer nichtig, gerade weil es ungesetzmäßig ist. »Ich schließe mit dir eine Übereinkunft, die dir allen Nachteil und mir allen Vorteil bringt, eine Übereinkunft, die ich halten werde, solange es mir gefällt, und die du halten musst, solange es mir gefällt.«

Kapitel 5: Die Abstammung aller Verträge aus einem Urvertrag  

Immer Unterschied zwischen der Unterjochung einer Menge mit der Regierung einer Gesellschaft. Unterjochte Menge unter einen Oberhaupt ist kein Volk, es ist eine Zusammenhäufung. Es fehlt ein allgemeines Beste oder ein Staatskörper.





o Das „Oberhaupt“ wäre, auch wenn es die halbe Welt unterjocht hätte, nur ein Privatmann mit Eigeninteresse. Nach seinen Tod bliebe ein zerstückeltes Reich über. Nach Grotius ist ein Volk bereits eines, bevor es sich an einen König verschenkt. Demnach muss diesem Akt ein anderer Vorausgegangen sein, welcher die Grundlage der Gesellschaft ist. Eine Mehrheitswahl wäre möglich, doch muss selbst für diese einmal eine Einstimmigkeit geherrscht haben.

Kapitel 6: Der Gesellschaftsvertrag 













Die Menschen haben sich so weit entwickelt, dass sich die Menschen nicht mehr alleine im Naturzustand halten können und zugrunde gehen, wenn sie ihr Dasein nicht ändern. Da der Mensch keine neuen Kräfte hervorbringen kann, sondern nur ihrer einzelnen Kräfte vereinigen können, haben sie kein anderes Mittel als durch die Vereinigung der Summe ihrer Kräfte. Doch da ein jeder seine Kräfte zum Überleben braucht, wie kann er dieses Hauptwerkzeug guten Gewissens weggeben?  Lösung Gesellschaftsvertrag o Nach Naturzustand würde die geringe Abänderung des Vertrages diesen nichtig machen. o Folge wäre, dass jeder in seine natürliche Freiheit zurücktritt und zugleich die auf Übereinkommen beruhende Freiheit verliert. Der Gesellschaftsvertrag lässt sich darauf zurückführen, dass jedes Mitglied der Gesellschaft in der Gesamtheit dieser aufgehen sollte. o Da dies ohne Vorbehalte geschieht, so ist die Verbindung so vollkommen, wie sie nur sein kann. Dabei kann keiner mit alleinigen Rechten verbleiben. Während jeder sich einen anderen übergibt, gewinnt er das gleiche Recht über diesen. So gewinnt man für alles was man verliert, etwas anderes, bedeutsameres. »Jeder von uns stellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Leitung des allgemeinen Willens, und wir nehmen jedes Mitglied als untrennbaren Teil des Ganzen auf.« Aus den Personen, die mit dem Gesellschaftsvertrag einen Gesamtkörper bilden wird eine Republik oder Staatskörper.

Kapitel 7: Das Staatsoberhaupt 





Aus dem Gesellschaftsvertrag geht eine gegenseitige Verpflichtung zwischen dem Gemeinwesen und dem Staatsoberhaupt. Daraus geht eine doppelte Verpflichtung, als Glied des Staatsoberhaupts und als Glied des Staates. Beim öffentlichen Beschluss ist zu beachten, dass der Untertan gegenüber dem Staatsoberhaupt verpflichtet werden kann, dies jedoch nicht andersherum geht. o Das Staatsoberhaupt ist dem Allgemeinwillen gegenüber verpflichtet. Der Staatskörper bekommt sein Dasein durch die Heiligkeit des Vertrages, er kann diesen nicht zuwiderhandeln, z.B. durch Veräußerung eines seines Teils. o Der Verstoß gegen den Vertrag wäre seine Selbstvernichtung.









Sind die Mengen zu einem Körper vereinigt, kann keines seiner Glieder verletzt werden ohne den Körper anzugreifen und die Glieder leiden bei einem Angriff auf den Körper.  Daraus Gegenseitige Verpflichtung. Das Staatsoberhaupt bedarf keine Bürgschaft gegenüber den Gliedern, da es folglich sich selbst schaden würde, wenn es eines seiner Glieder angreift. o Dennoch muss sich das Staatsoberhaupt der Treue seiner Untertanen versichern. Ein jeder Bürger kann einen besonderen Willen haben, der gegen den Gemeinwillen ist. Dabei kann er sich auf diesen beziehen, die Rechte als Bürger genießen und die Pflichten ablehnen. Für die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages sind folgende Verpflichtungen wichtig. o Jeder der gen Gehorsam des Ganzen verweigert, wird dazu gezwungen. Demnach wird er zu nicht mehr gezwungen, als seine Freiheit.

Kapitel 8: Das Staatsbürgertum 





Durch Übergang von Naturzustand zu Staatsbürgertum verhält sich der Mensch entsprechend seiner Gerechtigkeit und nicht nach seinen Instinkt. o Pflicht und Recht vertreiben den physischen Antrieb und die Begierde. Dadurch muss der Mensch nach anderen Grundsätzen handeln und seine Vernunft um Rat fragen. Obgleich er Vorteile aus dem Naturzustand verliert, gewinnt der Mensch so viel mehr. Und selbst wenn die Situation im neuen Zustand elender ist als im alten, so müsste er den Augenblick zelebrieren, der ihm den Naturzustand entriss. Am Beispiel: Der Mensch verliert die natürliche Freiheit und das Recht auf alles, was er erreichen kann und begehrt. Sein Gewinn äußert sich in der bürgerlichen Freiheit und in dem Eigentumsrecht auf alles, was er besitzt. o Man könne noch die sittliche Freiheit zum Staatsbürgertum hinzufügen. Durch diese wird der Mensch erst Herr über sich selbst.

Kapitel 9: Realeigentum   

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Jedes Mitglied des Gemeinwesens übergebt sich dem selbigen im gleichen Augenblick der Entstehung, mit allem was es gerade an hat (Güter, Besitz, etc.) Das Eigentum geht in den Besitz des Staates über, es ist jedoch gegenüber allen anderen Mächten gesichert. Das Recht des ersten Besitzergreifens wird erst durch die Einführung des Eigentumsrechtes ein wirkliches Recht. o Jeden Menschen steht alles zu, was er zum Überleben braucht, nach Festsetzung seines Anteils hat er kein Anrecht auf Teile des Allgemeingutes mehr. Nimmt man etwas in Besitz, sollte es die Notwendigkeit zum Überleben decken, es dürfe vorher keinen anderen gehören und man nehme es nicht aus leerer Förmlichkeit. Doch wie lässt sich dieses Recht der ersten Besitznahme eingrenzen. Als Nunnez Balbao im Namen der Krone von Castilien die Südsee und ganz Südamerika vom Ufer



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aus in Besitz nahm, war dies schon ausreichend um alle Ureinwohner ihr Anrecht zu verwehren. Dabei ist zu beachten, dass die Monarchen von früher sich durch ihre Titel einschränkten. Sie nannten sich Könige der Perser, der Szythen. Heute sind die Herrscher geschickter: König von Frankreich, von Spanien, etc. o Indem sie in solcher Weise das Land in Besitz nehmen, können sie sicher sein auch die Bewohner im Besitz zu haben. Durch diese sonderbare Veräußerung wird der Besitz nicht geraubt, sondern durch die Übernahme in das Gemeinwesen erst rechtmäßig. Durch ihre Abtretung haben sie alles, was sie gaben gleichsam wiederbekommen. Unabhängig davon wie sie die Erwerbung ihres Besitzes vollziehen, stets ist das Recht des einzelnen auf seinen Besitz den des Gemeinwesens untergeordnet. Der Grundvertrag hebt nicht die natürliche Gleichheit auf, er setzt im Gegenteil an die physische Ungleichheit die gesetzliche Gleichheit.

Zweites Buch (29.04.-06.05.2019) 1. Kapitel: Die Staatshoheit ist unveräußerlich 





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Allgemeinwille kann allein die Kräfte des Staates gemäß seines Zweckes lenken o Privatinteresse hat die Gesellschaft nötig gemacht, ist aber gleichzeitig die Übereinstimmung von Interessen (Gesellschaft) Staatshoheit kann nicht veräußert werden und kann nur durch ein kollektives Wesen selbst dargestellt werden o Macht kann übertragen werden, nicht der Wille. Der Wille eines einzelnen Menschen kann mit den Allgemeinen übereinstimmen, jedoch nicht auf Dauer. o Der Wille des einzelnen strebt nach Vorzügen, der allgemeine dagegen nach Gleichheit. o »Ich will jetzt, was dieser oder jener Mensch will oder doch zu wollen versichert«, aber es kann nicht sagen: »Ich werde auch morgen wollen, was dieser Mensch will« Wenn also ein Volk etwas für die Zukunft verspricht, so löst es sich selbst auf, es verliert seine Eigenschaft als Volk. Es heißt nicht, dass die Befehle des Oberhauptes für die allgemeine Willensmeinung gelten können.

2. Kapitel: Die Staatshoheit ist unteilbar 



Gleiches gilt für die Unteilbarkeit des Staatsoberhauptes, denn der allgemeine Wille selbst ist unteilbar. o Ausdruck dieses Willens ist ein Akt der Staatshoheit und hat Gesetzeskraft. Staatshoheit wird in Bezug auf ihren Gegenstand zerteilt in Kraft und Willen, in gesetzgebende und vollziehende Gewalt, in innere Verwaltung und das Amt für auswärtige Angelegenheiten



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Kritik Rousseaus an den bisherigen Staatsstrukturen: „Man weiß nicht wie, zerlegt haben, setzen sie, man weiß nicht wie, die Stücke wieder zusammen.“ o So sind beispielsweise der Akt der Kriegserklärung und des Friedensabschlusses kein Akt des Gesetzes sondern nur dessen Anwendung Die Rechte, die man für Teile der Staatshoheit hält, sind ihr nur untergeordnet und setzen stets einen höheren Willen voraus. Kritik an Grotius, welcher nach Frankreich geflüchtet war und um sich bei Ludwig XIII:, einzuschmeicheln, den Völkern alle Rechte nahm o Er hätte die Wahrheit schreiben können, doch dann wäre er um die Gunst des Volkes bemüht und dieses schenkt weder Lehrstühle, Gesandtschaften noch Gnadengelder.

3. Kapitel: Ob der allgemeine Wille irren kann 





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Der allgemeine Wille ist beständig und richtig. Das heißt jedoch nicht, dass Volksbeschlüsse gleich richtig sind. Manchmal sehen die Leute nicht ein, was ihr Bestes ist. Allgemeinwille geht auf das allgemeine Beste aus, der Willen aller auf die Summe einzelner Willen. o Nimmt man aus den Willen aller die sich ausschließenden Differenzen weg, so ergibt dies den allgemeinen Willen. Wenn sich Genossenschaften oder kleine Parteien gründen, repräsentieren diese den Willen ihrer Mitglieder, stehen dem Staat jedoch als ein Wille gegenüber. o Es sind dann nicht mehr so viele Stimmen wie Stimmenberechtigte, sondern wie gegründete Vereinigungen. Gibt es dann letztendlich eine Genossenschaft die so groß ist, dass sie alle anderen Übertrumpft, dann ist dies kein Allgemeinwille mehr, sondern ein Privatinteresse. Daher sollte es im Staate möglichst keine besonderen Gesellschaften geben und Staatsbürger nur für ihre Überzeugungen eintreten. o Jeder tritt einen Teil seiner Macht ab, jedoch bestimmt das Staatsoberhaupt wie groß dieser Teil ist.

4. Kapitel: Grenzen der oberherrlichen Macht 

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Staat bräuchte als moralische Person eine Kraft, um jeden Teil des Körpers auf dessen Zweckmäßigkeit nutzbar zu machen. o Wie die Natur den Menschen mit der Fähigkeit ausstattet, alle Glieder seines Körpers zu bewegen, so tut dies auch der Staat mit der Staatshoheit. o Der Bürger muss alles leisten, was er kann sobald das Staatsoberhaupt es wünscht. Hingegen kann das Staatsoberhaupt nicht verlangen, ohne eine begründete Ursache. Rechte und Pflichten als Bürger eines Staates sind zu unterschieden zwischen den natürlichen Rechten und Pflichten eines Menschen Vertrag verpflichtet hier beide Seiten und ist deshalb gültig.

Drittes Buch (13.05-17.06.2019)

Kapitel 1: Die Regierung im Allgemeinen 

















Jede freie Handlung mit zwei Ursachen: Eine geistige, den Willen und eine physische, nämlich die Kraft o Der Wille zu einen Gegenstand zu gehen und die Fähigkeit dies zu tun. (Ein Mann der nicht gehen kann und einer der nicht will bleiben an Ort und Stelle.) Politischer Körper mit den gleichen Kräften , die zusammen wirken sollen o Wille ist die gesetzgebende Gewalt (legislative)  liegt in der Hand des Volkes o Kraft ist die vollziehende Gewalt (exekutive) Die Gesamtheit als Gesetzgeber darf nicht auch die ausführende Gewalt gehören, die Staatsgewalt braucht einen eigenen Vertreter, welcher sie zusammenfasst und nach dem Allgemeinwillen umsetzt o Soll die Verbindung zwischen Staat und Oberhaupt herstellen Wie bei der Verbindung zwischen Körper und Seele, ist dies beim Staat die Vernunft, auch wenn diese nur ein Werkzeug des Oberhaupt ist o Regierung als vermittelnder Körper zwischen Untertanen und Staatsoberhaupt, vollzieht Gesetze und wahrt die bürgerliche und politische Freiheit Der Akt durch den sich ein Volk seinen Häuptern unterwirft, ist kein Vertrag o Es ist ein „Auftrag/ Amt“ bei dem Beamte die Macht des Staatsoberhauptes ausführen, welche er ihnen übertragen hat, diese kann er beschränken oder auch ganz zurücknehmen o Widerspricht zum Zweck der Verbindung der Natur des Gesellschaftskörpers o Regierung/ höchste Verwaltung als rechtmäßige ausübende Gewalt In der Regierung die vermittelnde Kräfte, welche das Verhältnis des Ganzen zum Ganzen bilden und damit alles im Gleichgewicht bleibt, muss alles im allem Berechnet sein. o Also die Macht der Bürger, die Staatsoberhaupt und Untertanen sind, muss ausgeglichen sein. o keines dieser Glieder lässt sich ändern ohne das Verhältnis aufzulösen da tausende Ereignisse die Verhältnisse eines Volkes ändern können, so können verschiedene Regierungen in verschiedenen Zeiten für unterschiedliche Völker geeignet sein Bei der Betrachtung der Bevölkerungszahl, kommt bei einer Nation mit 10k Bürger ein Herrscher auf diese zu (Jedes Glied des Staates hat 1/10k Macht und ist ganz unterworfen) o Bei 100k Bürgern sind diese gleich unterworfen, haben jedoch weniger Mitspracherecht  Freiheit nimmt mit der Größe des Staates ab Umso weniger der Wille des Einzelnen mit dem des Allgemeinwillens übereinstimmt, umso mehr muss die hemmende Kraft zunehmen  Die Regierung muss mit wachsender Bevölkerung stärker werden o Mit mehr Macht kommt jedoch mehr Missbrauch, so muss der Herrscher ebenfalls mehr Macht haben um die stärkere Regierung zu halten



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Da das Volk als Untertan unveränderlich ist, muss folglich das mittlere Glied (höchste Behörde/ Oberhaupt) verändert werden. Daraus ergibt sich, dass es keine gute Regierungsverfassung gibt Das System hängt von mehr als der Zahl der Menschen ab, sondern auch von der Summe der Tätigkeiten, die sich aus der Menge der Ursache ergibt Die Regierung ist im Kleinen, was der politische Körper als Großes, in sich schließend, ist: eine geistige Person, mit gewissen Fähigkeiten, die fähig ist sich in ähnliche Verhältnisse zerlegen zu lassen. o Bei der Zerlegung entsteht eine neue Proportion, bis man zum unteilbaren Mittelglied gelangt, der höchsten Behörde/ das Oberhaupt Abschließend: Regierung als ein neuer Körper im Staat, der vom Volk und vom Staatsoberhaupt unterschieden wird und zwischen beiden Vermittelt o Staat existiert durch sich selbst und Regierung nur durch das Oberhaupt Herrschende Wille des Fürsten als allgemeiner Wille oder Gesetzt. Seine Gewalt als in ihm vereinigte Staatsgewalt. Handelt er aus eigener Kraft, lockern sich die Gesetze. o Handle der Fürst mit der Staatsgewalt aus eigenen Willen, gäbe es zwei Oberhäupter und die gesellschaftliche Vereinigung wäre aufgebhoben. Vertreter des Regierungskörpers benötigen besondere Rechte, Rechtsansprüche, Privilegien, etc. welche den Stand der Obrigkeit umso ehrenvoller machen je höher er ist. o Schwer ist die Unterordnung dieses in den Staat, ohne die allgemeine Verfassung zur Erhaltung des Staates mit der der Staatsgewalt zu übers...


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