Zusammenfassung Empirische Sozialforschung. Modelle und Methoden der Datenerhebung: komplett PDF

Title Zusammenfassung Empirische Sozialforschung. Modelle und Methoden der Datenerhebung: komplett
Author Sandra Pelzer
Course Empirische Sozialforschung
Institution FernUniversität in Hagen
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Zusammenfassung: Empirische Sozialforschung 1 Empirische Sozialforschung und empirische Theorie 1.1 Zur Situation empirischer Sozialwissenschaft 1.1.1 Funktion von Wissenschaft in der Gesellschaft - Soziologie: Begriff geht auf franz. Philosophen Auguste Comte (1798-1857) zurück, soll gesellschaftliche Erscheinungen studieren und ihre Gesetze aufzeigen - positiven Naturwissenschaften: empirische Fakten feststellenden und erklärenden Naturwissenschaften - Dreistadiengesetz (Auguste Comte): für Entwicklung individueller Entwicklungsfähigkeiten, jeder historischen Gesellschaft bzw. der gesamten Menschheitsgeschichte  theologisch-fiktives Stadium: Menschen deuten Natur durch die Annahme der Existenz willensbegabter Wesen (Geister, Götter), die rätselhaften Naturvorgänge von innen bewirken -> Machtpositionen: Priester, Theologen  metaphysisch-abstraktes Stadium: abstrakte Wesensbegriffe wie Substanz, Äther ersetzen Naturerklärungen, wirtschaftliche u. politische Beziehungen unterliegen zunehmend abstrakten Regeln -> Machtposition: metaphysischabstrakte Philosophie  positiv-reales Stadium: Natur wird durch Aufdeckung gesetzmäßiger Zusammenhänge auf der Grundlage empirischer Forschungen wissenschaftlich erklärt. Entscheidungen mögl. nichtmehr willkürlichen, sondern auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Aufgabe einer „positiven“ Wissenschaft: Maßstab für die Erkenntnis zu liefern, was gut und was richtig ist - heute: Wissenschaft soll nicht nur objektive „Ist“-Daten liefern, sondern auch Prognosen/ Wertendes - empirische Wissenschaft: auf beschreibende und erklärende Aussagen beschränkt, kein Versuche der wissenschaftlichen Begründung wertender Handlungsanweisungen - Wissen sollte immer nach dem neuesten Stand der Wissenschaft skeptisch hinterfragt werden 1.1.2 Verhältnis von Wissenschaft und Praxis - Problem der Sozialwissenschaften: Konkurrenz von Ergebnissen zu Alltagswissen (1. Fall: Alltagswissen u. Ergebnisse stimmen überein -> Forschung wird als trivial angesehen, 2. Fall: stimmen NICHT überein -> v.a. erfolgreich wenn Rahmenbedingungen festgelegt werden, ansonsten Konkurrenz 3. Fall: kein Alltagswissen vorhanden) - bei Naturwissenschaften werden nicht die Aussagen an sich, sondern die Konsequenzen der Anwendung bemängelt (zB Kernforschung) 1.1.3 Verhältnis von theor. Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung - hohe Bedeutung, da Forschungslogik v.a. aus der theoretischen Grundlagenforschung stammt, empirische Forschungen aber durch anwendungsorientierte Fragestellungen initiiert werden  sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung: o Ziel: Produktion und Vermehrung von möglichst allgemeingültigem Wissen, verallgemeinerbare Beschreibung (Diagnose) und Erklärung sozialer Sachverhalte und Zusammenhänge. o Begründung der Relevanz: begründet die Relevanz der von ihr aufgegriffenen Themen wissenschaftsimmanent aus bestehenden Lücken im bisherigen Wissensbestand bzw. aus Widersprüchen zwischen bisherigen Wissensbestandteilen 1

Maßstab f. Entscheidungen: Untersuchung wird eher „im Labor“ sehr kontrolliert durchgeführt, um präzise Aussagen zum Sachverhalt zu erlangen o Veröffentlichung: Ergebnisse werden mit Fachkollegen diskutiert, methodisches Vorgehen muss daher detailliert dargelegt werden, Veröffentlichung sollte möglichst aktuell erfolgen anwendungsorientierte Forschung: o Ziel: soll Ergebnisse liefern, die beim aktuellen Entscheidungsprozeß verwertet werden können. Anwendbarkeit auf aktuellen Fall/ eine Klasse gleichartiger Fälle im Vordergrund. o Begründung der Relevanz: behandelten Fragestellungen leiten sich aus Praxis her o Maßstab f. Entscheidungen: nicht wissenschaftliche Durchführung, sondern Anwendbarkeit o Veröffentlichung: Rechtfertigung v.a. vor Praktikern, d.h. unmittelbare Anwendbarkeit, Zeitpunkt der V. nicht frei wählbar o



1.1.4 Verhältnis von „wissenschaftlicher Erfahrung“ und Alltagserfahrung - üblicherweise: empirische Wissenschaft = Erfahrungswissenschaft (Grund: mit empirischen Daten begründete Aussagen sind oft „Erfahrungen“: basieren auf theoriegeleiteter Beobachtung, zielen auf die Klassifizierung der beobachteten Phänomene und eine Schlussfolgerung ab) - alltägliche Beobachtung meist auf den Einzelfall bzw. „die individuelle Ansammlung von handlungsrelevantem Wissen“ ausgerichtet - wissenschaftliche Beobachtung: stärker selektiv und stärker verallgemeinernd; versucht aus mehreren Situationen Gemeinsames herauszuarbeiten. Ziel: Einflussgrößen, generalisierte Prognosen => Ziele des empirischen wissenschaftlichen Arbeitens: – die Phänomene der realen Welt (möglichst „objektiv“) zu beschreiben und zu klassifizieren – die (möglichst allgemeingültigen) Regeln zu finden, durch die die Ereignisse in der realen Welt erklärt und Klassen von Ereignissen vorhergesagt werden können - KEIN Unterschied zw. alltäglicher u. wissenschaftlicher Erfahrung bzgl. darin, dass – jede Beobachtung zwangsläufig theoriegeleitet sein muss. In der Alltagsbeobachtung bleiben Theorien meist implizit, in der hypothesen- o. theorietestenden Forschung werden Theorien oft exlizit dargelegt – keine einheitliche wiss. Auffassung darüber, welche Merkmale Alltagstheorien von wiss. Theorien unterscheidet - Unterschied zw. wissenschaftlichen u. alltäglichen Theorien nicht prinzipiell, sondern graduell: wiss. Theorien müssen hinterfragt werden, ob die Anwendbarkeit trotz der Generalisierung gegeben ist, Alltagstheorien darauf, ob über den Einzellfall generelle Tendenzen abgeleitet werden können

1.2 Grundpositionen der Erfahrungswissenschaft 1.2.1 Annahme der Existenz einer „tatsächlichen Welt“ - Erfahrungswissenschaften: alle W., die Wahrnehmungen über die Realität als Basis für die Geltung ihrer Aussagen heranziehen (Ausschluss v. W., deren Basis Logik (zB Mathe) oder Glaube ist) - Ziel der emp. Wissenschaft: gesicherte Erkenntnisse über die Wirklichkeit zu erlangen - Axiom: Vorausgesetzt ist daher, dass es eine von der Wahrnehmung unabhängige Welt gibt. Nicht vorausgesetzt ist die Möglichkeit der Erkenntnis und die Eigenschaften dieser realen Welt. - erkenntnistheoretischer Realismus bejaht die Möglichkeit der Erkenntnis, erkenntnistheoretischer Konstruktivismus bestreiten Sie („Alle Beobachtung ist subjektiv vom Beobachter geprägt“) => Unterschied: objektive Realität und subjektive Wirklichkeit 1.2.2 Ordnung, Struktur, Gestzmäßigkeiten - analytisch-nomologische bzw. deduktiv-nomologische Wissenschaft: geht von geordneter, strukturvollen, regelhaften wirklichen Welt aus: – Kausalitätsprinzip: Ereignisfolgen laufen nach immer gleichbleibenden Regeln ab (Gesetzmäßigkeiten existieren), jedes Ereignis hat ein oder mehrere Ursachen. Aufgabe der Wissenschaft: Strukturen u. Gesetzmäßigkeiten erkennen 2



Postulat d. Einheitswissenschaft: In allen Erfahrungswissenschaften sind die gleiche Verfahrenslogik u. die gleichen methodischen Prinzipien anwendbar, da einziger Unterschied der Gegenstand der Betrachtung, nicht die Vorgehensweise ist

(nomologisch: Geltungsanspruch sollte weder räumlich noch zeitlich relativiert sein. Nomologische Aussage: Immer wenn der Sachverhalt X vorliegt und wenn zugleich die Zusatzbedingungen Y1, Y2, Y3, ... erfüllt sind, dann wird auch das Ergebnis Z eintreten. Durch deduktiv-logische Ableitung kann diese Aussage übertragen werden: Der Sachverhalt A am Ort O zum Zeitpunkt t gehört zur Klasse der Sachverhalte X; die Situationsgegebenheiten b1, b2, b3, ... entsprechen den im nomologischen Gesetz aufgeführten Zusatzbedingungen Y1, Y2, Y3, ...; daher wird auch hier ein Ergebnis Z eintreten.) - Gegenposition (interaktionistischen o. interpretativen Sozialwissenschaften): Soziale Strukturen werden immer wieder neu durch das Handeln aufgesetzt und verändert. Allgemeine, über die Zeit immer gleichbleibende Gesetzte gibt es nicht. Aktueller Zustand: „Resultat komplexer Abfolgen v. Interaktionen“. Schlussfolgerung: nach Gesetzen zu suchen ist sinnlos. (analytische Sätze: auf rein logischem Wege begründete Aussagen -> deduktiv u. analytisch synonym verwendet) 1.2.3 Empirische Erfahrung als Grundlage des Wissens - Forscher versch. Richtungen einig, dass die Welt beobachtet werden muss. Keine Einigkeit bzgl. der Art der Auseinandersetzung mit der Realität u. über Regeln der kontrollierten Beobachtung. 1. Analytisch-nom. Erfahrungswissenschaftler: - Vorgehensweise: 1. beginnen mit generellen Vermutungen (Hypothesen) 2. Identifikation v. relevanten Ausschnitten der Welt 3. Erhebung relevanter Daten über diesen Ausschnitt 4. Beschreibung der Resultate der Datensammlung in „Beobachtungsaussagen“. => Wenn Beobachtungsaussagen den Hypothesen entsprechen, gilt die Hypothese als „empirisch bewährt“. Falls nicht, als „falsifiziert“. Problem: damit die Daten als „Wahrheitsentscheidungskriterium“ fungieren können, müssen Sie die empirischen Gegebenheiten objektiv richtig abbilden. Dieses Ideal ist aber nicht erreichbar (Kap. 1.3) - um sicherzustellen, dass systematische Verzerrungen nicht das Bild beeinflussen, gilt: - Prinzip der Wertneutralität innerhalb des Forschungsprozesses: Subjektive Werte, Urteile u. Vorlieben der Forscher/ Datenerheber dürfen keine Rolle spielen. Ausschließlich von der Forschungsfrage her notwendige u. sachlich-methodisch begründete Entscheidungen dürfen getroffen werden. Alle Entscheidungen u. deren Begründungen müssen dokumentiert werden - Prinzip der Standardisierung der Messsituation: Bedingungen der Datenerhebung sollen sich nicht von einem Fall zum anderen unterscheiden, so dass die Resultate der einzelnen Beobachtungen miteinander vergleichbar sind - Prinzip der intersubjektiven Nachprüfbarkeit: gesamtes Vorgehen soll so vollständig dokumentiert werden, dass es von anderen Personen nachvollzogen, beurteilt, gegebenenfalls kritisiert oder sogar durch Wiederholung der Untersuchung nachgeprüft werden kann 2. Interpretative Sozialwissenschaft: - Vorgehensweise: 1. Gewinnen möglichst authentischer Erfahrungen im Untersuchungsfeld nach dem Prinzip der Offenheit (keine vorgefasste Meinung bzw. Hypothesen oder Behauptungen. Aufmerksamkeit soll offen sein für die Situationsdefinition) 2. Hypothesen = Ergebnis einer empirischen Untersuchung, Ergebnisse werden aber immer als vorläufig angesehen, da sie einem fortlaufenden Interpretationswandel ausgesetzt sind 3. Ob sozialwissenschaftliche Aussagen als „wahr“ akzeptierbar sind, entscheiden nicht die Forscher durch Vergleich ihrer Hypothesen mit den Daten über die tatsächliche Welt, sondern die in der Alltagsrealität Interagierenden. Nicht objektive Gesetzmäßigkeiten (objektive Realität), sondern v.a. die subjektive Deutung (subjektive Wirklichkeit) ist entscheidend

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Vergleichbarkeit v. Einzeldaten wird nicht über Standardisierung der Erhebungssituation, sondern Erhebung möglichst aller Randbedingungen und Interpretationen erzeugt -> Beobachtungsstrategie muss sehr flexibel sein. => qualitative Sozialforschung: Erhebungen nach diesem Prinzip der Offenheit, kommunikative Erhebung v. Situationsdeutungen im Sinne der kontrollierten Subjektivität - dass zwei Personen verschiedene Empfindungen über den gleichen Sachverhalt haben können, wird nicht von der nomologischen W. bestritten. Unterschied: ob auch die situationsspezifisch unterschiedliche Bedeutungszuschreibung sozialen Gesetzmäßigkeiten unterliegt -> erforderlich: Kontrolle der relevanten Situationsbedingungen ODER systematische Erhebung v. Daten über mögliche relevante Situationsbedingungen 1.2.4 Ein Missverständnis: standardisiert = quantitativ - Strategie der sog. „quantitativen“ Forschung: streng zielorientiertes Vorgehen, das „Objektivität“ seiner Resultate durch möglichst weitgehende Standardisierung aller Teilschritte anstrebt. Zur Qualitätssicherung ist die intersubjektive Nachprüfbarkeit des gesamten Prozesses zentrale Norm => diese nur bei folgenden Voraussetzungen möglich: 1. Themenstellung u. Informationsbedarf müssen zu Beginn vollständig u. exakt beschrieben werden, der Untersuchungsgegenstand definiert. Falls nicht möglich: qualitative, strukturentdeckende Konzepte geeigneter. 2. Bei Ausarbeitung des Forschungsdesigns und der Planung der einzelnen Schritte zur Informationssammlung (= Operationalisierung) ist - die Präzisierung durch Entwicklung eines forschungsleitenden Strukturmodells (einschließlich der Ausformulierung expliziter Zusammenhangshypothesen) und - die Fokussierung auf den angestrebten Informationsbedarf fortzusetzen. 3. Die Grundgesamtheit aller Objekte, für die die zu gewinnenden Aussagen gelten sollen, ist zu definieren und empirisch abzugrenzen 4. Entscheidung: Vollerhebung oder Stichprobe (und nach welchem Verfahren) 5. Entscheidung: welche Informationsquelle liefert die benötigten Daten, mit welchen Instrumenten werden die Informationen in f. Untersuchungsfrage geeigneter Weise erhoben Schließlich: alle Entscheidungen begründen, um intersubjektive Kontrollierbarkeit zu ermöglichen - Designphase: sehr wichtig, da hier gemachte Fehler nichtmehr rückgängig gemacht werden können; legt Basis für die Qualität der Resultate - Standardisierung: Erhebung der Informationen in jedem einzelnen Fall in gleicher Weise Problem dabei: formale Gleichheit (gleiche Bedingungen) entspricht nicht semantischer Gleichheit (dass alle Informanten die gleichen Skalen bei Ihren Antworten benutzen, sie die Fragen identisch verstehen) Lösung: Pretest, der Fragenverständnis u. Beantwortungsweise prüft - Voraussetzung, dass statistische Modelle und Verfahren für die Analyse eingesetzt werden können: Erhebungsinstrument muss selbsterklärend sein, Informant darf nicht weiter beeinflusst werden - Unterscheide: quantifizierbare (d.h. unmittelbar auszählbar, weil identisches abbildende) und quantitative (d.h. Quantitäten abbildende) Daten - stat. Verfahren = quantitative Methoden, die quantifizierbare, keine quantitativen Daten voraussetzen

1.3 Empirische Sozialforschung als „kritisch-rationale Wissenschaft“ - alle im folgenden dargestellten Postulate sind analytisch-nomologisch ausgerichtet - Text lehnt sich dabei an den „Kritischen Rationalismus“ an (Vertreter: Karl Popper, Hans Albert)

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1.3.1 Begriffserklärung - Empirische Wissenschaft = Teil der Wissenschaften, der auf der Erfahrung durch die menschlichen Sinne (auf Beobachtung in allerweitester Bedeutung) beruht - empirisches Vorgehen = „Ausgehen von Erfahrungstatsachen“ (NICHT theorielos) - Erfassung von Erfahrungen durch Beobachtung, Experiment, Befragung usw. - vorherrschende Leitmethodologie f. standardisiert-quantitativ vorgehende emp. Sozialforschung: die unter dem Namen „Kritischer Rationalismus“ ausformulierte Variante der Forschungslogik - rigorose Haltung Alberts nicht durchzuhalten, dennoch meist Basis für stand. emp. Forschung 1.3.2 Einige Prinzipien der empirischen Forschungsmethode in der Version des „Kritischen Rationalismus“ - Hauptprinzip empirischer Forschungsmethodologie: Alle Aussagen müssen an der Erfahrung überprüfbar sein, müssen sich in der Konfrontation mit der Realität bewähren. (= Alle Aussagen einer empirischen Wissenschaft müssen – sofern sie unzutreffend sind – prinzipiell an der Erfahrung scheitern können) => drei einschränkende Konsequenzen: 1) Nur Begriffe anwendbar, die sich auf die erfahrbare Realität beziehen („empirischer Bezug der benutzten Begriffe“; positive Beispiele: Tisch, negative Beispiele: „gute Fee“) 2) Die formulierten Sätze oder Aussagen empirischer Wissenschaft müssen Beschreibung von Zusammenhängen oder Sachverhalten bieten, die ebenfalls prinzipiell erfahrbar sind („empirischer Bezug der Gesamtaussage“; positives Beispiel: Die CSU siegt bei der nächsten bayerischen Landtagswahl; negatives Beispiel: Das Leben nach dem Tode währt ewig). 3) Die Sätze müssen so formuliert sein, dass sie prinzipiell widerlegbar sind -> keine empirische Aussagen: analytisch wahre Aussagen (d.h. aus logischen Gründen wahre) u. „Es-gibt“-Sätze (Existenzbehauptungen) - Tautologien: Sätze, die immer wahr sind (da Sie zB alle Möglichkeiten einschliessen) - Asymetrie zw. Falsifikation u. Verifikation: All-Aussagen/ nomologische Aussagen (Alle … sind …) sind durch einen einzigen widersprüchlichen Fall falsifizierbar, aber durch noch so viele positiven Fälle nicht verifizierbar. Existenzaussagen/ Es-gibt-Sätze (Es gibt …) genau andersrum. - „Haken“: (1) Der „Fall“ muss d. Beobachtung zugänglich sein (2) Beobachtung muss korrekt sein => 1) Aussagen der Erfahrungswissenschaften (Hypothesen, Theorien) sollen über die Realität eines Gegenstandsbereichs informieren, für den sie aufgestellt wurden. 2) Abgrenzungskriterium empirischer Wissenschaft: Sie müssen an eben dieser Realität, für die sie gelten sollen, scheitern können. Dieser Anspruch grenzt empirische Theorien von anderen wissenschaftlichen und sonstigen Aussagesystemen ab. -> Erfahrungswissenschaften erheben damit keinen allumfassenden Geltungsanspruch, sondern definiert ein zu untersuchendes Segment - Problem, wenn jede Aussage prinzipiell falsifizierbar sein muss: wie kommt man an wahre Aussagen? Dass es für die Sozialwissenschaften solche Nomologien (streng genommen) nicht/kaum gibt, ändert nichts an dem geforderten Prinzip der Gewinnung von wissenschaftlicher Erkenntnis mittels nomologischer Aussagen. Außerdem heisst nicht endgültig beweisbar NICHT, dass die Aussage nicht wahr sein kann. - Vorgehen zur Überprüfung empirischer Aussagen: Hat sich Hypothese als emp. falsch erwiesen, wird Sie bzw. die gegenwärtige Formulierung aufgegeben - Hypothesen, die durch emp. Befunde bestätigt werden, sind vorläufig bestätigt - Hypothesen, die durch emp. Befundeunter harten Bedingungen wiederholt bestätigt werden, gelten als bestätigt - „Bewährte Aussagen“ sind damit solche, deren Geltung durch einschränkende Randbedingungen oder andere Einschränkungen des Geltungsbereichs relativ eng eingegrenzt worden ist -> keine All5

Aussagen, sondern Aussagen mit geringer Reichweite -> wissenschaft soll aus diesen Hypothesen/ Theorien mit „mittlerer Reichweite“ ableiten, da diese einen höheren Informationsgehalt bieten, und aus Ihnen können spezifischere Hypothesen deduktiv abgeleitet werden => Vorgehen: empirischer Test → bei Falsifikation Umformulierung → erneuter Test → bei Bestätigung Verschärfung der Überprüfungsbedingungen →usw. => an wahre Aussagen tastet sich der emp. Forscher durch Versuch und Irrtum heran, „Wahrheitsentscheidungskriterium“ ist einzig u. allein die Konfrontation mit der erfahrbaren Realität 1.3.3 Probleme und Dilemmata bei der Suche nach empirischen „Gesetzen“ 2 Probleme bei der vorher vorgestellten Verfahrensweise: 1. Es gibt keine nomologischen „Alle sind …“ Aussagen in den Sozialwissenschaften, weshalb das Postulat, mit einem Gegenfall eine These falsifizieren zu können, nicht angewendet werden kann -> Ersatz für nomologische Aussagen benötigt 2. Hypothese kann nicht mit der Realität konfrontiert werden, sondern nur mir wertenden Aussage über die Realität. Diese kann wiederum nicht verifiziert werden. Können Aussagen also überhaupt falsifiziert werden? Lösung zu 1.: Es werden nicht allgemeingültige Gesetzesaussagen, sondern Aussagen eingeschränkter Reichweite überprüft. Problem: Informationsgehalt und damit die Möglichkeit, deduktiv weitere Gesetze abzuleiten, verringert sich mit jeder Einschränkung („Menge potentieller Falsifikatoren wird eingeschränkt“). Ziel sollte daher sein, bewährte Theorien wieder weiter zu öffnen und falsifizierte Theorien umzuwandeln, so dass man Ideal von Nomologien immer näher kommt. Weitere Lösung zu 1. (häufiger gewählt): nicht deterministische Aussagen (wenn a, dann b) sondern statistische Aussagen (wenn gruppe a mobiler als b, dann ist der durchschnitt von a mobiler als b, nicht jedes Mitglied) WDH: Entscheidungsregel des krit. Rationalismus: Über die Wahrheit einer empirischen Aussage (Hypothese) entscheidet die Konfrontation mit der Realität. Lösung zu 2.: Das Basissatz-Dilemma (Objektivität vs. Intersubjektivität): Problem: Aussagen können nicht mit der Realität konfrontiert werden; nur mit einer subjektiven Realitätswahrnehmung, die an sich schon nicht sicher objektiv ist und durch Kommunikation und Empfang der sprachlichen Aussage noch weiter verzerrt wird. Auch wenn die Beobachtungsaussage standardisiert wird, besteht weiter das Problem, dass es sich hier um eine Einzelaussage/ Protokoll handelt (Zum Zeitpunkt t ...


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