BRD Zusammenfassung - Einführung in die Politikwissenschaften PDF

Title BRD Zusammenfassung - Einführung in die Politikwissenschaften
Course Politikwissenschaft/Politische Theorie
Institution Universität Bielefeld
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Einführung in die Politikwissenschaften...


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Politisches System der Bundesrepublik Deutschland Sitzung 1 (18.10.2016) – Einführung Die Politikwissenschaft befasst sich mit der Frage, wie das Zusammenleben der Menschen unter institutionellen (polity), prozeduralen (politics) und sachlich materiellen Gesichtspunkten (policy) normativ allgemeinverbindlich geregelt werden soll bzw. wie es tatsächlich (empirisch) geregelt ist.   

normativ-ontologische Politikwissenschaft, die untersucht, wie politische Ordnungen, Institutionen und Prozesse (richtigerweise) funktionieren sollen; empirisch-analytische Politikwissenschaft, die den Schwerpunkt auf die Erforschung des Istzustandes legt, d. h. darauf, wie Politik tatsächlich (und im Detail) betrieben wird, und (gesellschaftskritische) dialektisch-kritische Politikwissenschaft

Warum und mit welchem Ziel studiert man ein politisches System? → Um zu wissen, -

wie es funktioniert, warum es so funktioniert, wie es funktioniert welche Ergebnisse erzielt werden / d.h. was es leistet.

Zentrale Elemente wissenschaftlichen Arbeitens: 1. Ohne explizite Fragestellung ist wissenschaftliches Arbeiten nicht möglich 2. Ohne Antworten bleibt wissenschaftliches Arbeiten nutzlos 3. Wissenschaftliches Arbeiten kann als die Suche nach einer expliziten Frage und ihren möglichen Antworten verstanden werden Thesen: Deutschland ist und war …   



… nie ein „natürlicher Zustand“, der immer schon so gewesen war, oder notwendigerweise so ist, wie er sich aktuell darstellt … immer das Ergebnis von historischen Passagen, von historischen Gegebenheiten und den (begrenzten) Möglichkeiten – daher historisch oft mehr Wunsch als Wirklichkeit. … immer der Ausdruck dafür, eine vorgegebene oder vorgefundene Vielfalt zusammenzubinden, um – ob gewollt oder nicht – etwas Gemeinsames, einen Zusammenschluss, eine Union, einen Bund zu schaffen, der dann immer mehr ist oder sein soll, als ein einzelnes Mitglied dieses Bundes hätte darstellen können. … immer ein ‚wabernder’, immer prekärer und deshalb gelegentlich neurotischer Mittelpunkt Mitteleuropas…

Politik hat die Aufgabe… …in einem kontinuierlichen Prozess die Zukunft an die Vergangenheit zu binden Aufgabe der Politik: Ordnungen schaffen, die…    

Sicherheit Stabilität Verlässlichkeit Berechenbarkeit …garantieren  ORDNUNGSFUNKTION

Politik hat auch die Aufgabe, …

   

neue Erfahrungen Veränderungen, neue Ideen und Vorstellungen, Wünsche und Ziele aufzunehmen, zu verarbeiten und zu realisieren.  GESTALTUNGSFUNKTION

Warum und mit welchem Ziel studiert man ein politisches System? Definition System (I):  Ein „System“ ist ein aus einzelnen Teilen (Teilsystemen) bestehendes (Gesamt-) System,  das auf einer (mehr oder weniger) stabilen Ordnung beruht  eine bestimmte Integrationsleistung erbringt und  gegenüber anderen Systemen einen bestimmten Grad an Geschlossenheit aufweist.  Damit verfügen Systeme über eine (eigenständige) Struktur,  die auf ein System-Gleichgewicht gerichtet ist,  d.h. Einwirkungen auf einzelne Teile und Veränderungen solcher Teile wirken auf das (Gesamt-) System,  das seinerseits die Selbsterhaltung sucht System (II):  „Politisches System“ ist ein politikwissenschaftlicher Sammelbegriff für ein aus bestimmten Teilen (z.B. Institutionen, Prozessen und Abläufen, Interessen und Inhalten) zusammengesetztes Ganzes, das eine eigene (politische) Struktur herausbildet.  An diese Bedeutung angelehnt, wird der Begriff auch im umgangssprachlichen Sinne verwendet und bezeichnet dann zum Beispiel:  einen Staat (z.B. das politische System der Bundesrepublik Deutschland) oder  internationale Zusammenschlüsse (z.B. das politische System der Vereinten Nationen). Politisches System… …ist ein systemtheoretischer Begriff, der jenes Teilsystem (eines Gesamtsystems) bezeichnet, das dazu befugt und in der Lage ist, gesamtgesellschaftlich verbindliche (insofern politische) Entscheidungen zu treffen. -

Geschichte ist nicht zielgerichtet (teleologisch) Zum sicheren Autofahren ist der Blick nach vorne und hinten wichtig Wie beim Fahrradfahren – immer in Bewegung bleiben Politische Ideen werden von anderen übernommen, z.B. Umweltpolitik früher Nischenthema, heute in fast jedem Parteiprogramm

Politisches System von David Easton



 Inputs (Forderungen und Unterstützung) werden an das politische System durch die SystemUmwelt herangetragen  Politisches System verarbeitet diese Inputs. Die konkreten Abläufe sind für Easton allerdings unbedeutend (Kritik: Black Box) Das politische System erzielt Outputs (Entscheidungen und Handlungen)





Diese Outputs gehen als eine Rückoplung wieder an die System-Umwelt und sind somit Ausgangs-/Bezugspunkt neuer Inputs, die dann wieder an das politische System gestellt werden Gilt nicht nur für Demokratien

Sitzung 2 (25.10.2016) – Institutionen – Akteure – Arenen Definition: Institution  ist ein politisch-soziologischer Begriff für stabile, auf Dauer angelegte Einrichtungen zur Regelung, Herstellung oder Durchführung bestimmter Zwecke - Ordnungs- und Gestaltungsfunktion - Mit Absicht verbunden - Haben unterschiedliche Kompetenzen  Der Begriff kann unterschiedliche Bedeutung haben: - eine soziale Verhaltensweise oder Norm (z.B. die Institution „Ehe“) - konkrete, materielle, zweckgerichtete Einrichtungen (z.B. das Parlament, das Amt des Bundeskanzlers) - abstrakte, immaterielle, zweckgerichtete Einrichtungen (z.B. das Grundgesetz, die demokratische Mehrheitsregel)  entsprechend: - der Gewaltenteilungslehre - der bundesstaatlichen Ordnung - Rang- und Funktionszuschreibung im Grundgesetz - der europäischen Integration/EU - dem Sozialstaatspostulat im Grundgesetz Dimensionen der Politik 





Polity (Form): „ Polity bezeichnet das institutionelle (z. B. verfassungsrechtlich geschaffene) Normengefüge und die sich hieraus ergebenden Ordnungen, politischen Verfahren etc.(z. B. grundgesetzliche Regelungen zum Schutz von Minderheiten)“ → Institutionen, politische Verfahren (z.B. grundgesetzliche Regelung zum Schutz von Minderheiten) Policy (Inhalt): „Policy bezeichnet den inhaltlichen (den materiellen) Teil von Politik, wie er im Deutschen üblicherweise durch verschiedene Politikbereiche angegeben wird (z. B. Wirtschafts-, Umwelt-, Verkehrspolitik). Policy-Analyse bezeichnet den Teil der politikwissenschaftlichen Forschung, der sich mit den inhaltlichen, sachlichen Fragen der entsprechenden Politiken beschäftigt“ → (Partei)Programme, Vorstellungen, Gestaltung Politics (Prozess): „Politics bezeichnet den aktiven, durch Verhandlung und Tausch, durch Konflikt und Konsens gekennzeichneten Prozess der politischen Gestaltung (z. B. die Politik der Parteien, der Interessenverbände)“ → Konsensbildung, Willensbildung, Entscheidungsfindung

(Aus: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 6., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung)

Ebenen der Politik    

Mikro-Ebene: Kommunalpolitik Meso-Ebene : Landespolitik Makro-Ebene: Bundespolitik Internationale/supranationale Ebene: eg. EU-Politik

„offener Staat“ Staat kann Souveränität an höhere Ebene abgeben

Sitzung 3 (08.11.2016) – Das Grundgesetz  Historisch-genetische Perspektive  Systematische oder systemfunktionalistische Perspektive KEINE STUNDE NULL 23. Mai 1949: Unterzeichnung des GG – Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Bonn Das Deutsche Grundgesetz    

Nicht verarbeitete vordemokratische Vergangenheit Massive Kriegsfolgen Kalter Krieg und Teilung Deutschlands in zwei Einflusszonen Struktur: o Präambel o I. Grundrechte (Art. 1 -19) o II. Der Bund und die Länder(Art. 20 – 37) o III.-VI. Institutionen des Bundes (Art. 38. – 69) o VII. Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 – 82) o VIII. Ausführungen der Bundesgesetze und Verwaltung (Art. 83 – 91) o VIIIa. Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern (Art. 91a – 91e) o IX. Rechtsprechung (Art. 92 – 104) o X. Finanzverfassung und Haushalt (Art. 104a – 115) o Xa. Bestimmungen für den Verteidigungsfall (Art. 115a – 115l) o XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 – 146)

Unterzeitstrahl Entstehung des GG -

21.06.48 Währungsreform 01.07.48 „Frankfurter Dokumente“ 10.08. – 23.08.48 Herrenchiemsee-Konvent Ab 01.09.48 Parlamentarischer Rat 23.05.1949 Unterzeichnung GG 07.10.49 Gründung der DDR

Frankfurter Dokumente (Ansprüche der Besatzer an Verfassung) (01.07.1948) -

Demokratische Verfassung

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Föderalismus Individuelle Rechte & Freiheiten

Parlamentarischer Rat (65 Sitze) anstatt Nationalversammlung -

Von 11 Landesparlamenten gewähle Vertreter, 5 nicht stimmberechtigte Vertreter aus West-Berlin

Historische Entwicklung der Grundrechte  1215: Magna Carta – Bindung des Herrschers an geltendes Recht  1628: Petition of Rights – keine Steuern ohne Zustimmung des Parlamentes, Ordentliches Gerichtsverfahren  1679: Habeas Corpus Act – keine Verhaftung ohne richterlichen Befehl  1689: Bill of Rights England – Rechte des Britischen Parlaments  1776: Bill of Rights Virginia  1780: Massachusetts “Alle gewalt geht vom Volke aus”  1787: Unionsverfassung der USA  1789: Französische Revolution  1848: Frankfurter Nationalversammlung „Deutsche Revolution“  1948: Menschenrechte der Vereinten Nationen  1975: KSZE-Schlussakte von Helsinki  2001: (9/11 und Folgen) Freiheit und Demokratie sind keine Bringschuld der Herrschenden, sondern eine Holschuld derer, die sich beherrschen lassen   

„Kleine Verfassung“ (wichtigsten Strukturprinzipien) Artikel 20 GGà Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Republik Art 20 I GG „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Art. 28 I GG: „[...]muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“

Alle Menschen 1-7, 10, 13, 14, 16a, 17 // Deutsche Staatsbürger*innen 8, 9, 11, 12, 16 

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Art. 2 Abs. 1 GG: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Als allgemeine Handlungsfreiheit entfaltete das Grundrecht eine Auffangfunktion Beschränkt der Staat die Freiheiten des Bürgers zu tuen oder zu lassen was er will (z.B. Verkürzung dessen Rechtsgestaltungsmacht durch ein Verbot bestimmter Rechtsgeschäfte) muss der Staat, sofern nicht der Schutzbereich eines speziellen Freiheitsrechts eröffnet ist, seine Maßnahmen gegenüber Art 2 Abs. 1 GG rechtfertigen Schutzwirkung/Auffangwirkung

Bundespräsident   

Wahl durch die Bundesversammlung (Bundestag + gleiche Anzahl durch die Länderparlamente gewählter Vertreter/innen) für 5 Jahre einmalige Wiederwahl möglich Deutsches Staatsoberhaupt

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Vertreter/in: Präsident/in des Bundesrates (Bsp.: Bouffier 2014/2015, Tillich 2015/2016, seit 1. Nov. 2016 Malu Dreyer) Völkerrechtliche Vertretung Deutschlands Verkündigung und Ausfertigung von Gesetzen: Oberster Notar Begnadigungsrecht Vorschlagsrecht für Bundeskanzler (Art. 63 GG) ernennt und entlässt diesen auf Ersuchen des Bundestages ebenso Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers Beruft den Bundestag ein, kann ihn in Ausnahmefällen auflösen (Art. 68 GG) Gesetzgebungsnotstand (Art. 81 GG) Protokollarische Pflichten – oberster Notar Amtsführung abhängig von Amtsinhaber und dessen Anspruch Allgemein vage Bestimmungen des GG Informelle Funktion → Integrationsfunktion „Die Bedeutung des Bundespräsidentenamtes reicht weit über diese formalen Kompetenzen hinaus. Als eine unabhängige, über dem parteipolitischen Streit stehende Persönlichkeit repräsentiert er das Gemeinsame. Er soll Vertrauen vermitteln, moralische Maßstäbe setzen, Ratschläge erteilen, in Kontroversen ausgleichend wirken, nicht zuletzt Würde ausstrahlen“. Die Integrationsfunktion ist vom Amtsinhaber und seiner in individuellen Ausführung geprägt Kann Gesetzgebungsnotstand genehmigen: 6 Monate Gesetze nur mit Zustimmung von Regierung und Bundesrat

Sitzung 4 (15.11.2016) – Der Deutsche Bundesstaat: Föderalismus         

1815: Deutscher Bund (Staatenbund) 1848: Paulskirchenverfassung: Entwurf eines Bundesstaates 1867: Norddeutscher Bund unter Preußen 1871: Reichsgründung 1919: Weimarer Republik: Schwacher Föderalismus 1933: zentralistische totalitäre NS-Diktatur 23.05.1949: Gründung der BRD 01.01.1957: Saarland tritt BRD bei („kleine Wiedervereinigung“) 03.10.1990: deutsche Wiedervereinigung

Föderalismus: Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z.B. mehrere Länder/Provinzen einen Staat, mehrere vereine einen Verband etc.) Politische Definition: stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte Aufgaben selbst zuständig sind  Abzugrenzen vom Zentralismus (z.B. Frankreich) Ziele des Föderalismus   

Vertikale Gewaltenteilung: Beschränkung politischer Macht durch ihre Aufteilung auf bestimmte Ebenen Minderheitenschutz: ermöglicht trotz Vielfalt Integration und Einheit Geschichte - deutsche Tradition



- Lehre aus dem gleichgeschalteten Staat der NS-Diktatur - Gründung durch die Gliedstaaten Subsidiaritätsprinzip – Probleme von kleinst-möglicher Einheit lösen lassen

„Subsidiarität bezeichnet ein (von der katholischen Soziallehre entliehenes) Prinzip, das die Eigenleistung und die Selbstbestimmung sowohl des Individuums (und der Familien) als auch der Gemeinschaften (z. B. der Kommunen) fördern will. Das S.-Prinzip fordert, dass staatliche Eingriffe (EU, Bund) und öffentliche Leistungen grundsätzlich nur unterstützend und nur dann erfolgen sollen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) nicht in der Lage ist, die erforderliche (Eigen-)Leistung zu erbringen. Das S. Prinzip spielt v. a. in der Bildungs- und Sozialpolitik eine wichtige Rolle und ist ein wesentliches Element des europäischen Integrationsprozesses.“ 1. Zentrifugaler vs. zentripetaler Föderalismus

2. Dualer vs. kooperativer Föderalismus Dualer Föderalismus = Trennföderalismus -

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sachliche Kompetenzverteilung: staatliche Zuständigkeiten werden zwischen Bund (z.B. Außenpolitik, Geldpolitik) und Gliedstaat (z.B. innere Sicherheit, Bildungswesen) nach inhaltlichen Kriterien aufgeteilt. Bund und Gliedstaaten sind für Gesetzgebung in getrennten Politikfeldern zuständig, Ausführung durch eigene Behörden (USA, Kanada, Australien)

Exekutiver Föderalismus = funktionaler, kooperativer Föderalismus -

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funktionale Kompetenzverteilung: Zuständigkeiten zwischen Bund (erarbeitet z.B. Gesetze) und Gliedstaaten (führen die Gesetze aus) unterscheiden sich nach Art der zu erbringenden Leistung. Gesetzgebung überwiegend Sache des Bundes, die Ausführung überwiegend Aufgabe der Gliedstaaten (Deutschland, Indien, Österreich, Schweiz) „Föderalismus bedeutet sowohl Trennung wie Zusammenwirken zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten“ beide Aspekte prägen das Verhältnis zwischen Bund und Ländern im legislativen, exekutiven und finanziellen Bereich Gesetzgebungszuständigkeiten  ausschließliche Bundesgesetzgebung (z.B. auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung)  konkurrierende Gesetzgebung (z.B. Verkehr, Umwelt, Soziales)  ausschließliche Landesgesetzgebung (z.B. Kultur, Schulwesen, Polizei)

Gemeinschaftsaufgaben (z.B. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Bildungsplanung, Forschungsförderung) Gesetzesausführung:  Bundesgesetzte werden in den meisten Fällen durch die Landesbehörden (mit Unterstützung der Kommunalverwaltungen) ausgeführt  Bund besitz nur für wenige Aufgabenbereiche eigene Behörden. Daher Rückgriff auf Landesbehörden Finanzen:  Finanzverfassung geht davon aus, dass Bund und Länder über getrennte Einnahmen verfügen  Unabhängiges Steuererhebungsrecht besitzen die Länder allerdings kaum  Vielmehr existiert ein komplexes System finanzieller Verflechtungen zwischen Bund, Länder und Gemeinden 

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3. Politikverflechtung im Föderalismus • • •

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Art. 20 Abs. I GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ 16 Bundesländer: 13 Flächenstaaten und 3 Stadtstaaten Bundesstaat: bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat.  Eigenständige Kompetenzen / Zuständigkeiten für Bund und Gliedstaaten  Bündnistreue abzugrenzen von Staatenbund ineffizient („Politikverflechtungsfalle“)

StaatenVERbund Mitwirkung der Länder auf Bundesebene: Der Bundesrat • Art. 50 GG: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ → Exekutive der Länder = Legislative auf Bundesebene • Oberstes Bundesorgen: zweite Kammer des deutschen Parlamentes • Vorsitz: Ministerpräsident eines Bundeslandes für ein Jahr im Rotationsprinzip, gleichzeitig Vertretung des Bundespräsidenten • 69 Mitglieder (Vertreter der Landesregierungen), einheitliche Stimmabgabe, kein freies Mandat • weisungsgebunden, einheitliche Stimmabgabe, Stimmführer • degressive Proportionalität / abgestuftes Stimmgewicht: nach Einwohnerzahl der Länder: mind. 3 Stimmen; > 2 Mio = 4; > 6 Mio = 5; > 7 Mio = 6 Stimmen

Mitwirkung an Gesetzgebung:     



Gesetzesinitiative (neben Bundestag und Bundesregierung) Zustimmungsgesetze: Gesetze, die Finanzen oder Verwaltungshoheit der Länder betreffen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates (51% → 39%) Einspruchsgesetze: Bundesrat steht lediglich durch Bundestag überstimmbares Vetorecht zu Grundgesetzänderungen (Art. 79 II GG): 2/3-Mehrheit in beiden Kammern Vermittlungsausschuss: Gremium im Falle einer Nichteinigung o Gesetzte kommen nur durch das Zusammenwirken von Bundestag und Bundesrat zustande. Bei Meinungsverschiedenheiten ist es die Aufgabe des Vermittlungsausschusses eine Einigung herbeizuführen o gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, das die Aufgabe hat, zwischen den beiden Kammern zu vermitteln, wenn während des Gesetzgebungsprozesses inhaltliche Meinungsverschiedenheiten entstehen o besteht aus je 16 Mitgliedern der beiden Kammern; er kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung einberufen werden. Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht (zur Hälfte)

Arbeitsweise      

Bundesrat tritt regelmäßig freitags alle drei bis vier Wochen zu einer Plenarsitzung zusammen parlamentarische Tätigkeit findet in den Ausschüssen statt (Beratung durch fachlich versierte Landesminister oder im Auftrag handelnde Bedienstete) Jedes Bundesland entsendet ein Mitglied und besitzt eine Stimme im Ausschuss insgesamt 16 Ausschüsse (Aufgabenverteilung entspricht der Zuständigkeitsverteilung der Bundesministerien) Vorlagen werden in den Ausschüssen beraten Die Ausschüsse sorgen dafür, dass die Bundesgesetzgebung an die Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Länderverwaltungen angepasst und somit praxistauglich wird.

Strukturprobleme im Deutschen Bundesstaat • Politikverflechtung: Politisches System, in dem alle wesentlichen politischen Entscheidungen nur im Verbund der verschiedenen Systemebenen und mittels Verhandlungslösungen unter den beteiligten Akteuren getroffen und in dem die meisten öffentlichen Aufgaben nicht autonom und getrennt von Zentral- und Gliedstaaten ausgeführt, sondern überhaupt nur in der Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften wahrgenommen werden können.

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Föderalismus in Deutschland enge Verflechtung der staatlichen Ebenen; hohes Maß an Kooperations- und ...


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