\"Die Fälle\" Fallbuch Staatsrecht I Lösung zum Übungsfall PDF

Title \"Die Fälle\" Fallbuch Staatsrecht I Lösung zum Übungsfall
Author Laureen Schneider
Course Staatsrecht I
Institution Georg-August-Universität Göttingen
Pages 1
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Summary

Staatsorganisationsrecht, Zulässigkeit des Antrages, Falllösung im Gutachtenstil...


Description

Die Fälle – Staatrecht

Fall 1 Ist der Antrag zulässig? Der Antrag des Bundestages gegen, die Bundesregierung im Organstreitverfahren ist zulässig, wenn alle Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind. I.

Zuständigkeit Das Bundesverfassungsgericht entscheidet gem. Art. 93 I 1 GG und § 13 5 BVerfGG über Organstreitigkeiten. Damit ist des zuständig.

II.

Parteifähigkeit Sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner müssten parteifähig sein. 1. Antragsteller Der Bundestag ist ein oberstes Bundesorgan und somit ein tauglicher Antragsteller gem. § 63 BVerfGG. 2. Antragsgegner Auch die Bundesregierung ist gem. § 63 BVerfGG ein tauglicher Antragsgegner und somit ebenfalls parteifähig.

III.

Streitgegenstand Ein Streitgegenstand im Organstreitverfahren ist gem. Art. 64 I eine rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners, die den Antragsteller in seinen verfassungsrechtlichen Rechten oder Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet. Die Entscheidung über der Bundesregierung über den Auslandseinsatz der Bundeswehr stellt eine rechtserhebliche Maßnahme dar.

IV.

Antragsbefugnis Weiterhin müsste der Antragsteller gem. Art. 64 I antragsbefugt sein. Hierfür müsste eine Verletzung oder unmittelbare Gefährdung seiner Rechte aus dem Grundgesetz vorliegen. Fraglich sind hier die verfassungsrechtlichen Befugnisse der einzelnen Parteien im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Einsatz. Die Verletzung bzw. Gefährdung der Rechte des Bundestages ist somit nicht ausgeschlossen.

V.

Form und Frist Der Antrag muss schriftlich und begründet nach den Anforderungen der §§ 23 I, 64 II BVerfGG gestellt worden sein. Außerdem muss die Frist gem. § 64 III BVerfGG gewahrt sein. Der Sachverhalt beinhaltet keine Hinweise auf Verstöße, der Antrag ist somit formund fristgerecht eingegangen.

VI.

Ergebnis Sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen sind gegeben und der Antrag des Bundestages ist demnach zulässig....


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