Fachbegriffe in der Buchführung PDF

Title Fachbegriffe in der Buchführung
Course Buchführung
Institution Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
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Summary

Wintersemester 2017/2018
Verwendete Definitionen und Fachbegriffe ...


Description

Prof. Dr. Claus Koss - Buchführung

Fachbegriffe in der Buchführung Definitionen Einzahlungen Veränderung der liquiden Mittel (positiv)

Auszahlungen Veränderung der liquiden Mittel (negativ)

Einnahme Veränderung des Geldvermögens (positiv) Zunahme des Geldvermögens: Einzahlungen + Erhöhung FO – Verminderung Verbindlichkeiten

Ausgabe Veränderung des Geldvermögens (negativ) Abnahme des Geldvermögens: Auszahlungen - Verminderung FO + Erhöhung Verbindlichkeiten

Erträge: Wert1 aller erbrachten Leistungen einer Periode 2, erfasst und bewertet nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften 3.

Aufwendungen: Wert aller verbrauchten Güter und Leistungen einer Periode, erfasst und bewertet nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften.

Leistungen Wert aller erbrachten Leistungen in einer Periode

Erlöse Wert aller erbrachten und abgesetzten Leistungen in einer Periode

Kosten Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen

Privatentnahme Eine Entnahme ist definiert, als Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen, Leistungen) die ein Unternehmer (EU) für andere betriebsfremde Zwecke entnimmt.

Privateinlagen Erhöhung des Eigenkapitals durch Einzahlungen oder sonstige Übertragungen (Waren, Erzeugnisse, Nutzungen, Leistungen) aus dem Privatvermögen des Unternehmers (EU). = Jede erfolgswirksame Buchung wird irgendwann liquiditätswirksam und umgekehrt

1 In der Buchhaltung gibt es nur Werte (z.B. Umsatz) 2 Zeitraumbezogen (z.B. Geschäftsjahr) 3 Handelsgesetzbuch oder IFRS

Prof. Dr. Claus Koss - Buchführung

Fachbegriffe in der Buchführung Definitionen Bestandsgröße Menge und Wert der (nicht) vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden.

Stromgröße Veränderung von Bestandsgrößen (in einer Periode).

Inventar (§240 HGB) Es handelt sich hierbei um ein unabhängig von der Buchführung zu erstellendes vollständiges, detailliertes art-, mengen- und wertmäßiges Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem Stichtag. Die zur Erstellung des Inventars erforderliche Tätigkeit wird Inventur genannt. Primärer Zweck: Sicherungs- und Überwachungsfunktion.

Vermögensgegenstand  

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Der Begriff Vermögensgegenstand ist im HGB nicht definiert, eine einheitliche Auffassung hat sich bis heute nicht herausgebildet. Vermögensgegenstände sind Güter, die Nutzungspotenziale (wirtschaftliche Werte) des Kaufmanns darstellen. Zu den Vermögensgegenständen gehören nicht nur Gegenstände im Sinn des BGB (Sachen und Rechte), sondern auch Güter, die keine Sachen und Rechte sind (z.B. rechtlich ungeschützte Erfindungen). Ein weiteres Merkmal von Vermögensgegenständen ist ihre selbstständige Bewertbarkeit. Vermögensgegenstände des Kaufmanns (bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände) sind nur solche Güter, die er seinem Betriebsvermögen zugeordnet hat, die also nicht seinem Privatvermögen angehören (§§ 242 I, 246 I HGB). Vermögensgegenstände des Kaufmanns sind ferner nur solche Güter, über die er die tatsächliche Verfügungsmacht ausübt (wirtschaftliches Eigentum: Möglichkeit, Dritte auf Dauer von der Nutzung des Vermögensgegenstandes ausschließen zu können). Wirtschaftliches und rechtliches Eigentum können auseinanderfallen.

Pflichten gemäß HGB Buchführungspflicht (§238 HGB) Pflicht, Bücher nach kaufmännischen Grundsätzen (fortlaufend) zu führen.

Bilanzierungspflicht (§242 HGB) Pflicht, aus der Buchführung einen Jahresabschluss (Bilanz, GuV und ggf. Anhang) aufzustellen.

Prüfungspflicht (§316 HGB) Pflicht, den aufgestellten Jahresabschluss durch einen unabhängigen Jahresabschlussprüfer (WP) auf Gesetz- und Satzungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Betrifft alle Kapitalgesellschaften, die keine kleine Kapitalgesellschaft sind.

Prof. Dr. Claus Koss - Buchführung

Offenlegungspflicht (§325 HGB) Pflicht, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offen legen zu lassen. Dies resultiert aus der beschränkten Haftung bei Unternehmen mit der Rechtsform Kapitalgesellschaften und durch das Publizitätsgesetz gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Personenhandelsgesellschaften sind in der Regel nur hinterlegungspflichtig.

Hinterlegungspflicht (§326 HGB) Pflicht, den Jahresabschluss bei einem öffentlichen Register zu hinterlegen.

Aufbewahrungspflicht (§257 HGB) Pflicht, Unterlagen der Buchführung für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, so dass sie von Dritten innerhalb dieser Frist jederzeit eingesehen werden können....


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