Finanzierung PDF

Title Finanzierung
Course Investition und Finanzierung
Institution FernUniversität in Hagen
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Summary

Kurseinheit 1Beurteilung von Zahlungsströmen Breite Betrag an zufließenden finanziellen Mitteln Länge zeitliche Dauer, über die die Mittel zufließen Risiko Grad, zu dem der Zufluss der Mittel sicher oder unsicher ist Seperationstheorem von Fisher Zukünftige Zahlungen sind sicher Vollkommener und vol...


Description

1 Kurseinheit 1

Beurteilung von Zahlungsströmen -

Breite Betrag an zufließenden finanziellen Mitteln Länge zeitliche Dauer, über die die Mittel zufließen Risiko Grad, zu dem der Zufluss der Mittel sicher oder unsicher ist

Seperationstheorem von Fisher -

-

Zukünftige Zahlungen sind sicher Vollkommener und vollständiger Kapitalmarkt Planungshorizont: eine Periode Gesucht: optimaler Konsumplan, der Nutzen maximiert Konsumgerade (wann wird was konsumiert/ angelegt) Indifferenzkurve: je niedriger Konsumniveau in t=0, je höher muss

Vollkommener Kapitalmarkt  alle dieselbe Information  keine Transaktionskosten/ Steuern  keine Marktzugangsbeschränkung  Zinssatz Geldaufnahme/Anlage für alle identisch Vollständig  Zusätzlich: Geldaufnahme/anlage ist für beliebige Fristigkeiten in beliebiger Höhe möglich

Konsumsteigerung t=1 sein - Grenzrate Substitution: inwieweit kann infinitesimale kleine Einheit Konsum t=0 durch zusätzlichen Konsum t=1 substituiert werden  Tangialpunkt Konsumgerade mit Indifferenzkurve höchsten erreichbaren Nutzen, - GRS entsprich eins plus Kapitalmarktzins i Vorteilhaftigkeit einer Investition ausschließlich auf Basis ihrer Zahlungsreihe: -

Institutionelle Grundlagen   

Kapitalgesellschaften Trennung von Kapitalbereitstellung und Leitungsbefugnis Personengesellschaften Kapitalbereitstellung + Geschäftsleitung zusammen Unterscheidung Haftung, Besteuerung

Einzelunterneh men

Eigenschaften Inhaber eingetragener Kaufmann Gründung formlos durch Aufnahme Geschäftsbetrieb, Gewerbebetrieb  Eintragung Handelsregister Mindestkapital – Eigenkapitalzuführung Einlagen aus Privatvermögen, jederzeit formlos Eigenkapitalentnahme jederzeit möglich, Reduktion Eigenkapitalbasis Gewinnbeteiligung jederzeit, alleine für Einzelkaufmann Leitung selbst Haftung unbegrenzt mit Privatvermögen

2 GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Personengesellschaft, oft zu Durchführung von Projekten Gründung Gesellschaftsvertrag, ggf. Einmalzahlung, keine Formvorschriften, keine Eintragung Handelsregister Mindestkapital – Eigenkapitalzuführung Erhöhung Einlagen, Aufnahme neuen Gesellschafter (Zustimmung aller bestehender Gesellschafter) Eigenkapitalentnahme während Bestehen nicht vorgesehen Gewinnbeteiligung nicht zwischenzeitlich, Gewinnverteilung nach Köpfen Leitungsbefugnis Gesamtheit Gesellschafter Haftung gesamtschuldnerisch mit Privatvermögen

OHG (Offene Handelsgesellsc haft)

Betrieb eines Handelsgewerbes, dauerhafte Existenz, Kapitalkonto pro Gesellschafter Gründung Gesellschaftsvertrag, Einzahlung Einlagen, Eintragung Handelsregister Mindestkapital – Eigenkapitalzuführung Erhöhung Einlagen, Aufnahme Gesellschafter  Zustimmung bestehender Gesellschafter Eigenkapitalentnahme jährlich bis zu 4%, darüber hinaus Gewinnanteil Gewinnbeteiligung 4% Kapitaleinlage, Rest nach Köpfen Leitung Gesellschafter die zur Führung befugt, Zustimmung aller bei außergewöhnlichen Aktivitäten Haftung gesamtschuldnerisch mit Privatvermögen

Partnerschaft

Ähnelt OHG, kein Handelsgewerbe, Freie Berufe Berufliche Fehler einzelner Partner  keine gesamtschuldnerische Haftung aller Begrenzung Haftung Verbindlichkeiten auf Gesellschaftsvermögen durch Berufshaftpflicht

KG (Kommanditgesellschaft)

Zwei Arten Gesellschafter: Kommanditisten (Haftung beschränkt auf Vermögenseinlage) + Komplementäre (persönlich haftend), Kapitalkonten Gründung Gesellschaftsvertrag, Einzahlung Einlagen, Eintragung Handelsregister (auch Eintragung Beträge) Mindestkapital – Eigenkapitalzuführung Erhöhung Einlagen, Aufnahme neuer Gesellschafter Eigenkapitalentnahme Kommanditisten – anteilig. Gewinn, Komplementäre – s. OHG Gewinnbeteiligung jeder 4%, darüber hinaus Verteilung in angemessenen Verhältnis in Bezug Kapitalbereitstellung/ Haftung/ Geschäftsführung Leitung Komplementäre Haftung Kommanditisten – Höhe Einlage, Komplementäre gesamtschuldnerisch

GmbH & Co. KG

GmbH Komplementär einer KG Keine Person haftet unbeschränkt mit Privatvermögen

Genossenschaft

Nicht geschlossene Mitgliederzahl Förderung Erwerb, Wirtschaft oder soziale/kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, juristische Person – keine KG Gründung mindestens drei Mitglieder, Errichtung Satzung, Eintragung Genossenschaftsregister, Einzahlung Geschäftsanteile Mindestkapital – Eigenkapitalzuführung Ausgabe neuer Geschäftsanteile, Beantragung Mitgliedschaft für jeden möglich – meist an Wohnsitz gekoppelt Eigenkapitalentnahme Mitgliedschaft nur unter Fristen kündbar, danach Rückzahlung Geschäftsanteil Gewinnbeteiligung anteilig Höhe Geschäftsguthaben Leitung Vorstand, von Mitgliedern gewählt Haftung Höhe Geschäftsanteile, Verpflichtung Nachschüsse zu leisten im Insolvenzfall

GmBH

Juristische Person Gezeichnetes Kapital das Kapital, auf das Haftung beschränkt ist, Stammkapital Kapitalrücklagen Betrag, der bei Ausgabe Anteile über Nennbetrag erzielt wird, entsteht durch

3 Kapitalerhöhung (zusätzliche Einlage, die bereits im Unternehmen generierten zusätzlichen Werten Rechnung trägt) Gewinnrücklagen Innenfinanzierung durch Thesaurierung Gewinne Gewinn-/Verlustvortrag thesaurierte Gewinn, wird in Bilanzgewinn einbezogen – steht zur Ausschüttung zur Verfügung (im Gegensatz zu Gewinnrücklage) Jahresüberschuss/ -fehlbetrag nach Steuern erwirtschaftete Ergebnis einer Periode Bilanzgewinn Auschüttungspotenzial, Verrechnung Gewinn/Verlustvorträge Vorjahr Organe Gesellschafterversammlung (bestellt Geschäftsführer, Verwendung Jahresergebnis), Geschäftsführung (einer oder mehr) Gründung notariell beglaub. Gesellschaftsvertrag, Stammkapital, Handelsregister Mindestkapital 25.000 EUR Eigenkapitalzuführung Kapitalerhöhung (Änderung Gesellschaftsvertrag, ¾ Mehrheit), Ausgabe neuer Geschäftsanteile, Nachschusspflicht, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umwandlung Rücklagen nominell in Stammkapital) Eigenkapitalentnahme Herabsetzung Stammkapital + Auszahlung Diff.betrag, Auflösung Gewinnrücklagen, Rückzahlung Einzahlungen Gewinnbeteiligung proportional zur Höhe Nennbeträge Einlagen, Beschluss durch Gesellschafterversammlung Leitung Geschäftsführung Haftung Höhe Stammeinlage begrenzt, evtl. Nachschusspflicht Unternehmergesellschaft

Abwandlung GmbH, kein gesetzliches Mindestkapital Ab 2008, davor oft Limited Company, Pflicht zur Bildung Gewinnrücklage 25% des Jahresüberschusses bis Mindestkapital GmbH erreicht

Aktiengesellsch aft

Geschäftsanteile = Aktien, übertragbar, Börse Organe Vorstand, Hauptversammlung (beschließt Verwendung Bilanzgewinn, bestellt Aufsichtsrat), Aufsichtsrat (Kontrollgremium) gezeichnetes Kapital = Grundkapital  Nennbetragsaktien verbriefen festen Betrag an Grundkapital, min. 1 Euro, volle Euro  Stückaktien kein Nennbetrag, nicht weniger als 1 EUR, Beteiligung im gleichen Umfang Übertragung  Inhaberaktien jederzeit veräußer-/übertragbar ohne Kenntnis AG  Namensaktien Angabe Name, Geb., Adresse, Stückzahl/Nennbetrag, AG über Zusammensetzung Aktionäre informiert  Vinkulierte Namensaktien Zustimmung bei Übertragung erforderlich Umfang  Stammaktien Stimme Hauptversammlung + Recht Anteil Gewinnaufschüttung (Dividende)  Vorzugsaktien Vorzug bei Verteilung (Gewinnanteil vor Stammaktionäre/ Mehrfachdividende), kein Stimmrecht, max. bis Hälfte Grundkapital  Notwendigkeit zwingend Bildung Rücklage 5% Jahresüberschuss Gründung Gesellschaftervertrag/ Satzung (Notar), Einzahlung Grundkapital, Übernahme Aktien durch Gründer, Bestellung Aufsichtsrat + Vorstand, Gründungsbericht, Eintragung Handelsreg. Mindestkapital 50.000 EUR in Aktien gestückelt, min. ¼ eingezahlt Eigenkapitalzuführung Kapitalerhöhung, keine Nachschusspflicht Eigenkapitalentnahme Reduktion Eigenkapital – ordentliche Kapitalherabsetzung Gewinnbeteiligung nach Anteile Grundkapital, aus Bilanzgewinn Leitung Vorstand Haftung auf Höhe Einlage begrenz

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Aufteilung Kommanditkapital in Aktien, Kapitalgesellschaft, Bestimmung durch Aktiengesetz Führung durch persönlich haftende Gesellschafter Gründung Gesellschaftsvetrag/Satzung, Einzahlung Einlagen, Übernahme Aktien,… Mindestkapital 50.000 EUR, wie AG Eigenkapitalzuführung wie AG Kapitalerhöhung Eigenkapitalentnahme über anteiligen Gewinn nicht möglich, Kapitalherabsetzung wie AG Gewinnbeteiligung wie KG, Anteil in Höhe von 4%, darüber hinaus den Umständen

4 entsprechende Verteilung Leitung Komplementäre, wie bei KG Haftung Kommanditaktionäre – Höhe Einlage, Komplementäre – gesamtschuld., Privatverm.

Finanzierung + Haftung Wahl der Rechtsform  Leitungsbefugnis Personengesellschaft – Gesellschafter leiten auch Unternehmen, evtl. auch GmbH Wunsch externer Geschäftsführer – KG  Eigenkapital Personengesellschafter – Einlagen Gesellschafter, Erhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter – Mitunternehmerschaft (haften auch unbegrenzt mit Privatvermögen) Kapitalgesellschaft – lediglich Eigenkapitalgeber, ohne Mitwirken in Unternehmensleitung/ Haftung beschränkt  Fremdkapital Haftung Gesellschafter – Rückzahlung vertraglich vereinbart, bei Insolvenz keine Rückzahlung Gesellschafter haften persönlich  Fremdkapitalgeber kann Ansprüche ggü. Privatvermögen geltend machen, bei Kapitalgesellschaft Haftung Privatvermögen ausgeschlossen  Sicherheit (Bank) Besteuerung Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften, offene Handelsgesellschaften  Gewerbeertrag (zur Besteuerung herangezogen) Periodenerfolg minus Verlustvorträge - Freibetrag 100.000 EUR, Personengesellschaften Freibetrag 24.500 EUR  Multiplikation mit einheitlichen Steuersatz von 3,5%  Steuermessbetrag  Hebesatz von Gemeinde festgelegt, zwischen 300% und 500% Körperschaftssteuer zusätzlich zur Gewerbesteuer, Kapitalgesellschaften – Bemessungsgrundlage: Jahresüberschuss, 15% Kapitalertragssteuer Gewinnausschüttung (gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen), definiert als Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommenssteuer  25% des Gewinns nach Abzug Gewerbe/Körperschaftssteuer Insolvenz Freiwillig durch Gesellschafterbeschluss oder Insolvenzverfahren  Beginnt mit Auflösung, entweder Entwicklung Insolvenzplan zum Fortbestehen oder Liquidation/Abwicklung (Veräußerung Vermögensgegenstände, Verteilung Erlös), Ende: Löschung Gesellschaft aus Handelsregister  Insolvenzordnung Regelungen für Fall, dass Unternehmen Zahlungsverpflicht. nicht nachkommen kann Insolvenzgründe  Zahlungsunfähigkeit Unterscheidung Zahlungsunfähigkeit und vorübergehender Zahlungsstockung, Überdeckungsquote weniger als 10% + weniger als 3 Wochen – noch keine Zahlungsunfähigkeit, Meldung innerhalb 3 Wochen bei Amtsgericht, sonst: Insolvenzverschleppung  Drohende Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich nicht in der Lage, Insolvenz frühzeitig erkennen, keine Pflicht zur Beantragung, evtl. Erstellung Insolvenzplan zur einfacheren Sanierung Unternehmen

5 

Überschuldung Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht mehr, nur für juristische Personen Insolvenzgrund, Personengesellschaften: auch Privatvermögen Bewertungsproblematik bilanziell ausgewiesene Vermögen meiste nicht geeignet Vorsichtsprinzip Immobilien nach Anschaffungskosten bilanziert ↔ Marktwert Überschuldungstatus Vermögenswerte zum Verkehrswert bei Verkauf, negativ, aber positive Prognose  kein Insolvenzgrund

Liquidation im Zuge Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter verwertet Vermögen, Geschäftsführung verliert Verfügungsrechte  Aussonderungen aus Bruttovermögen, Besitz aber kein Eigentum (Warenlieferungen unter Eigentumsvorbehalt)  Verbleibendes Vermögen – Insolvenzmasse  Bildung Absonderungen (Kreditsicherungen), Verwertung solcher Gegenstände (z.B. Zwangsversteigerungen)  Aufrechnungen – Forderungen und Verbindlichkeiten  Sonstige Masseverbindlichkeiten – Verbindlichkeiten, die während Insolvenzverfahren angefallen sind (z.B. Rohstoffe zur Vollendung Produkte)  Teilungsmasse – Rest, Befriedigung Gläubiger Sanierung und Fortführung Insolvenzplan zur Fortführung (aktuelle Situation, Maßnahmen Verbesserung + weitere Existenz eigener Kraft ökonomisches Vermögen (bei Fortführung/ Fortführungswerte) Vt in einem nicht allzu entfernten Zeitpunkt t geringer als Höhe Fremdkapital FKt Fortführungswert unterscheidet sich zu bilanziellen Vermögen und Überschuldungsstatus  Bemessen inwieweit Vermögenswerte zur langfristigen Gewinnerzielung beitragen  Firmenwert Differenz zwischen gesamter Unternehmenswert bei Fortführung und bilanzieller Wert  Frage, ob Fortführungswert höher als Liquidationswert – nur dann Fortführung sinnvoll LWt < Vt < FKt  Erfolgreiche Fortführung Höhe ökonomischer Wert muss über Verbindlichkeiten steigen  Erhöhung Vermögen Abstoßen Vermögenswerte mit neg. Wert (unrentable Betriebsbereiche) Reduktion Verbindlichkeiten Gläubiger verzichten auf Teil Ansprüche, Umwandlung von Forderungen in Anteile am Unternehmen  Dept-to-Equity Swap  Einteilung Gläubiger in Gruppen jeder muss Insolvenzplan zustimmen, Obstruktionsverbot (neg. Votum kann Plan nicht kippen, wenn Gläubiger dadurch nicht schlechter gestellt wird)  Absonderungsberechtigte Gläuber, nicht nachrangige Gläubiger, nachrangige Gläubiger

6

Kurseinheit 2

Eigen- und Fremdfinanzierung

Fremdkapitalkontrakt Fixkontrakt Eigenkapitalkontrakt Residualkontrakt Eigen- und Fremdkapital Hybridfinanzierung, z.B. Vorzugsaktien, Wandelanleihen Umsatzerlöse zahlungswirksam, keine Zielverkäufe Abschreibungen/ Rückstellungen nicht zahlungswirksam, keine Einkäufe auf Ziel Keine erfolgsneutralen Zahlungen

Cashflow (aus betrieblicher Tätigkeit) = Zahlungswirksame Erträge – Zahlungswirksame Aufwendungen - Ermittlung über Cashflow-Rechnung/ Kapitalflussrechnungen - Indirekt über Jahresüberschuss, Korrektur um nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen und erfolgsneutrale Ein- und Auszahlungen Selbstfinanzierung  Finanzierung aus Gewinngegenwerten, Form der Eigenfinanzierung  Gewinn wird zunächst durch Steuern reduziert, Reduzierung auch Jahresüberschuss + Innenfinanzierungsvolumen  Offene Selbstfinanzierung + stille Selbstfinanzierung Jahresüberschuss + Diskrepanz zwischen Abschreibungsdauer u. ökonomischer Nutzungsdauer, Bildung stiller Reserven Innenfinanzierung aus Abschreibungsgegenwerten  Reduzierung Wert Maschine, gebundenes Kapital um Höhe der Abschreibung  Kapitalfreisetzung, entspricht Höhe Abschreibung = Abschreibungsgegenwerte, Bestandteil Innenfinanzierungsvolumen

7 Vermögensumschichtung (illiquiden zu liquiden Vermögensgegenständen) keine Eigenfinanzierung, Anspruch Eigenkapitalgeber bleibt gleich, auch keine Fremdfinanzierung  Umschichtungsfinanzierung Kapazitätserweiterung  am Markt verdiente Abschreibungsgegenwerte entsprechen vorzeitiger Freisetzung gebunden Kapitals, durch Abschreibung freigesetztes Kapital wird für Erweiterungsinvestitionen verwendet  Neuinvestitionen, Kapazitätserweiterungseffekt (Lohmann-Ruchti-Effekt)  

Innenfinanzierung aus Rückstellungsgegenwerten  Nicht zahlungswirksamer Aufwand, Bildung Rückstellungen reduziert Gewinn ohne Mittelabfluss  Form Fremdfinanzierung, Anspruchsposition Dritter, z.B. Steuern – Staat, gleichzeitig Innenfinanzierung, da Mittel durch Umsatzprozess generiert werden  Pensionsrückstellungen Anspruch spätere Rentenzahlung Arbeitnehmer, Gehaltsverzicht

Außenfinanzierung durch Eigenkapital Ordentliche Kapitalerhöhung  Ausgabe neuer/ junger Aktien  Bezugsrecht Aktionäre, Erhalt prozentualer Anteil, Bezugsverhältnis  Alte Aktie enthält 1/b Bezugsrechte  Börsenkurs Preis zu dem Aktie auf Börse erworben wird, i.d.R. höhe als Nennbetrag

    



Bilanzkurs beinhaltet in Vergangenheit erzielte Eigenkapitalveränderungen oder in Zukunft erwartete Ausgabebetrag junger Aktien meist unterhalb Börsenkurses, Anreiz zum Kauf Bilanz verlängert sich um Gesamtvolumen Kapitalerhöhung Wenn Börsenkurs fällt  Altaktionäre erleiden Vermögensverlust, Möglichkeit Verkauf Bezugsrecht  somit kein Vermögensverlust Mischkurs Mischung Kurs alten Aktien und Ausgabekurs neuer Aktien

Ausschluss Bezugsrecht möglich, wenn Ausgabekurs nicht wesentlich unter Börsenpreis und Kapitalerhöhung weniger als 10%, z.B. sinnvoll bei Aktien an Belegschaft, Fusionen

Genehmigtes Kapital  Vereinfachung ordentliche Kapitalerhöhung, Vorstand wurde ermächtigt durch Hauptversammlung (nur einmal im Jahr), Erteilung bis zu 5 Jahre, Vorstand kann nach eigenem Ermessen Kapitalerhöhung durchführen Bedingte Kapitalerhöhung  Bezugsrechte werden an Dritte ausgegeben  Eintritt Bedingungen, z.B. Umwandlung von Wandelanleihen in Aktien  Wandelschuldverschreibungen  Zusammenschluss von Unternehmen  Arbeitnehmer und Mitarbeiter der Geschäftsführung, Vergütungsbestandteil Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln  Umwandlung Rücklagen in Grundkapital

8  

Änderung Aufteilung Grundkapital und Rücklagen, nicht die Höhe des Eigenkapitals Gratisaktie, ohne weitere Zuzahlung – größere Anzahl Aktien, Bilanzkurs sinkt, Aktionär behält gleiches Vermögen

Kapitalschnitt  

  

Sanierung durch Zuführung Eigenkapital bei länger anhaltender Verlustphase, Voraussetzung: positive Fortbestehensprognose Börsenkurs kann unter Nennbetrag gefallen sein, ordentliche Kapitalerhöhung nicht möglich  Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung (Kapitalschnitt)  Nominelle Reduzierung Grundkapital, Kapitalerhöhung für neue Kapitalgeber attraktiv Ausgleich von Wertminderung und Verlusten, Auflösung Rücklagen/ Gewinnvorträge bis auf gesetzliche Kapitalrücklage 10% Reduzierung Nennbetrag (nicht unter 1 EUR) durch Zusammenlegen Aktien Ausgleich Verlustvortrag und Jahresfehlbetrag, Übertragung auf gezeichnetes Kapital

Außenfinanzierung durch Fremdkapital

Kunden/ Lieferanten i.d.R. kurzfristig finanzielle Mittel, Anzahlungen, Gewährung Zahlungszielen Kurzfristig bis zu 3 Monaten Mittelfristig zwischen 3 und 12 Monaten Langfristig über ein Jahr Formen der Besicherung Bürgschaften (schuldrechtlich), Grundpfandrechte (sachrechtlich)

Lieferantenkredit  Einräumung Zahlungsziel für Begleichung Rechnung, ggf. Skonto  Vergleich mit Bankkredit, zu welchem Zinssatz Lieferantenkredit vorteilhaft (Zins bezogen auf ein Jahr = annualisierter Zinssatz)  In seltensten Fällen vorteilhaft Lieferantenkredit zu beanspruchen, in Realität: Kosten für Formalien, Bereitstellung von Sicherheiten für Bankkredit  Anreiz Rechnung pünktlich zu zahlen Kundenkredit  Anzahlungen auf zu erbringende Leistung, stärkere Bindung Kunde an Auftrag  Für Kunden Gefahr der Insolvenz, Anzahlung geht in Insolvenzmasse über Kontokorrentkredit  Flexible Form Bankkredit, Kreditlinie, Zahlungen von Bankkonto ohne verfügbares Guthaben  kann nach Bedarf in Anspruch genommen werden, typisch über 6 Monate, stillschweigende Verlängerung (prolongiert), ca. 10%, kurzfristige Überbrückung Finanzierungsengpässen

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Leasing     

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Miete Investitionsobjekt, finanzielle Bedarf an finanziellen Mitteln entfällt Leasingnehmer entrichtet Leasingraten Herstellerleasing Leasinggeber gleichzeit. Hersteller Investitionsgut, direktes Leasing, z.B. Tochterfirma Indirektes Leasing keinerlei Beziehung Hersteller und Leasinggeber, unabhängig über Finanzierung verhandeln Operatives Leasing keine/kurze Grundlaufzeit (bis 1 Jahr), kurzfrist. Kündigungsrecht, Übernahme Kosten durch Leasinggeber, keine Sonderrechte Leasingnehmer bei Vertragsende  Leasinggeber schreibt gut ab, Kosten als Betriebsaufwand, Leasingnehmer Raten = Betriebsaufwand Finanzierungsleasing Investitionsrisiko auf Leasingnehmer (trägt Reparatur, laufende Kosten), lange Grundlaufzeit, Gefahr vorzeitige Alterung/ hohe Wartungskosten Vollamortisationsvertrag Leasingraten decken Herstellerkosten, Vertrag während Grundlaufzeit nicht kündbar, Leasinggeber kein Verlustrisiko Teilamortisationsvertrag Leasingraten decken Herstellerkosten nur teilweise, geringere Grundlaufzeit, Leasinggeber trägt teil Investition...


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