Leitfaden wissenschaftliche arbeiten PDF

Title Leitfaden wissenschaftliche arbeiten
Course Jahresabschluss nach HGB und IFRS
Institution FernUniversität in Hagen
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Summary

Leitfaden für die wissenschaftliche Abschlussarbeit am Lehrstuhl Brösel...


Description

FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung o. Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Gerrit Brösel

Leitfaden zur Anfertigung von schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung 1

Die Lust am Geldverdienen ist für die wirtschaftliche Entwicklung der Welt ebenso notwendig wie die Lust am Beischlaf für die Volksvermehrung. E UGEN S CHMALENBACH

Der vorliegende Leitfaden gibt Ihnen (hoffentlich) hilfreiche Hinweise für die Erstellung von Seminar- und Abschlussarbeiten am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung. Sie werden dabei mit dem Vorgehen und mit den damit verbundenen Anforderungen vertraut gemacht. Dies soll Sie einerseits bei der Anfertigung dieser wissenschaftlichen Arbeiten unterstützen. Andererseits ist die Beachtung dieser Hinweise jedoch notwendige Voraussetzung, um den formellen Anforderungen des Lehrstuhls zu entsprechen. Weitere Ausführungen und Hilfestellungen zum erfolgreichen Studium und zur damit verbundenen qualifizierten wissenschaftlichen Herangehensweise an verschiedenartige Problemstellungen finden Sie in den Literaturhinweisen am Ende dieses Leitfadens. Hinweis: Bevor Sie weiterlesen, sollten Sie sich mit der für Sie geltenden Prüfungsordnung auseinandersetzen und die entsprechenden Regularien bezüglich Seminar- und Abschlussarbeiten sorgfältig lesen. Auskünfte hinsichtlich der prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungsamts der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

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Der Leitfaden wird permanent an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Im Rahmen Ihrer wissenschaftlichen Arbeit sollten Sie auf jene Version zurückgreifen, die am Anfang der Bearbeitungsphase auf unserer Netzseite zu finden ist.

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Hinweise zur Themenvergabe und zum Leistungsumfang

1.1

Seminararbeiten und Seminarformate

Seminare werden in Übereinstimmung mit den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen angeboten. Die Zahl der angebotenen Themen ist beschränkt und abhängig von der jeweiligen Mitarbeiterzahl des Lehrstuhls. Sofern es mehr Bewerber als Plätze gibt, erfolgt seitens des Prüfungsamts eine Auswahl mittels geeigneter Auswahlkriterien. Die Vergabe der Seminarplätze erfolgt über das webregis-System der FernUniversität in Hagen. Dort finden sich auch die hierfür jeweils notwendigen Anforderungen. Zulassung und Belegung erfolgen nach Studienfortschritt, wobei die Zuordnung auf die einzelnen Lehrstühle/ Seminare zentral durch das Prüfungsamt vorgenommen wird. Eine geeignete fachliche Grundkenntnis wird generell erwartet. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Themen ist die Zuteilung eines Themas allerdings verbindlich. Mit anderen Worten: Eine Nichtabgabe der Seminararbeit oder die spätere „Rückgabe“ eines Themas entsprechen, weil hiermit anderen Kandidaten die Möglichkeit der Teilnahme am Seminar verwehrt wird, der Nichterbringung der Seminarleistung und werden – soweit es die jeweilige Prüfungsordnung erlaubt – mit der Note „nicht bestanden“ geahndet. Darüber hinaus besteht an den Präsenzterminen der Seminare eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht. Ferner gilt vor dem Hintergrund dieser Merkmale eine mit schlechter als 4,00 bewertete Seminarleistung (Durchschnittsnote) als nicht bestanden. Die Zuweisung der spezifischen Themen übernimmt der Lehrstuhl. Dies wird so weit wie möglich gemäß den Präferenzen der Seminarteilnehmer erfolgen. Mit der Zuweisung eines Seminarplatzes und der erfolgreichen Teilnahme am Seminar ist nicht automatisch die Garantie verbunden, dass auch eine Abschlussarbeit am Lehrstuhl geschrieben werden kann. Die Teilnahme an der Veranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ zu Beginn des Semesters ist obligatorisch. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom Seminar. Sobald Sie sich in Ihr Thema eingearbeitet und den Aufbau Ihrer Arbeit strukturiert haben, sollten Sie mit Ihrem Betreuer einen Termin für eine Seminarvorbesprechung vereinbaren. Die Teilnahme an der telefonischen Seminarvorbesprechung mit ihrem Betreuer ist Teil der Seminargesamtleistung. In dieser Seminarvorbesprechung wird nicht nur Ihr erster Gliederungsentwurf diskutiert, sondern Sie können auch Ihre (nach der Lektüre dieses Leitfadens noch) offenen Fragen hinsichtlich des gesamten Seminarprozesses stellen. Bitte reichen Sie Ihrem Betreuer hierzu Ihren Gliederungsentwurf als PDF-Datei per elektronischer Post (E-Post) mindestens 48 Stunden vor dem Besprechungstermin ein. Geben Sie bitte bei Korrespondenzen mit dem Lehrstuhl immer Ihre Themenstellung an. Zusätzlicher Hinweis: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München, unterstützt die Forschung und Lehre an der FernUniversität in Hagen nachhaltig. Vor diesem Hintergrund erfolgt in jedem Semester die Auslobung des Kleeberg-Preises für die beste Seminarleistung im Seminar „Aktuelle Probleme der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung“. Nachfolgende Seminarformate werden vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung, in Abhängigkeit vom Semester und von den Kapazitäten des Lehrstuhls angeboten:

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1.2

Bachelor- und Masterarbeiten

Sofern Sie beabsichtigen, eine Bachelor- oder Masterarbeit am Lehrstuhl zu schreiben, wird Ihnen empfohlen, dort zuvor auch eine Seminararbeit anzufertigen. Die Zahl der angebotenen Themen ist beschränkt und abhängig von der jeweiligen Mitarbeiterzahl des Lehrstuhls. Die Vergabe der Abschlussarbeitsplätze erfolgt ebenfalls über das webregis-System der FernUniversität in Hagen. Sollten Sie einen Platz an unserem Lehrstuhl erhalten, präsentieren wir Ihnen (per E-Post) eine Auswahl an (n) Rahmenthemen für Ihre Abschlussarbeit. Für die anschließende Rahmenthemenvergabe müssen Sie Ihre Präferenzen vollständig von 1 bis n angeben. Danach wird eine – möglichst an Ihrem Interesse ausgerichtete Zuordnung – vorgenommen. Unaufgefordert werden wir Ihnen weitere Informationen hinsichtlich Ihrer Abschlussarbeit übermitteln und Ihnen im nächsten Schritt Ihren voraussichtlichen Betreuer mitteilen. Die Teilnahme an der Veranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ zu Beginn des Semesters ist obligatorisch, sofern Sie nicht zuvor erfolgreich ein Seminar am Lehrstuhl absolviert haben. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss von der weiteren Betreuung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen – aus Gründen der Gleichbehandlung – Ihr Rahmenthema (erst) frühestens einen Monat vor Ihrem gewünschten Anmeldedatum Ihrer Abschlussarbeit mitteilen werden. Somit ist maximal ein Monat für die Erstellung Ihres Exposés vorgesehen. Kontaktieren Sie vor diesem Hintergrund unbedingt einen Monat vor Ihrem gewünschten Anmeldetermin beim Prüfungsamt eigenständig Ihren Betreuer. In einem ersten Gespräch mit Ihrem Betreuer wird sich dem Themenfokus (Rahmenthema) gewidmet. Darüber hinaus werden weitere Einzelheiten geklärt und Ihre offenen Fragen – auch im Hinblick auf den Umfang der Betreuung – erläutert. Im Anschluss erwarten wir, dass Sie sich einen ersten Eindruck von der Rahmenthematik verschaffen und uns ggf. einen Vorschlag zur Themenkonkretisierung unterbreiten. In diesem Zusammenhang verfassen die Kandidaten das Exposé. Auf ca. zwei bis drei Seiten sollten Sie die Problemstellung umreißen und erste Lösungsideen generieren bzw. einen möglichen Lösungsansatz skizzieren. Den Abschluss des Exposés bildet eine erste Grobgliederung. Bereits bei der Erstellung des Exposés sollten Sie sich zwingend an diesen Leitfaden halten. Im Rahmen der Erstellung des Exposés können Sie sich in die Thematik einarbeiten und sich mit dieser auseinandersetzen. Bitte übersenden Sie das Exposé Ihrem Betreuer in elektronischer Form (Word- und PDF-Datei) mindestens 48 Stunden vor dem gewünschten nächsten Besprechungstermin zur Kommentierung. Ihr Betreuer kann Ihnen schließlich auf Basis des Exposés wertvolle Hinweise geben. Das endgültige Thema wird innerhalb der Rahmenthematik schließlich durch den Lehrstuhlinhaber auf Basis des Exposés und der Vorschläge Ihres Betreuers festgelegt. Anschließend wird Ihr Betreuer das erforderliche Formular für Anmeldungen von Abschlussarbeiten für Sie ausfüllen und an das Prüfungsamt zur verbindlichen Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit weiterleiten. Dann erhalten Sie vom Prüfungsamt eine Anmeldebestätigung mit dem Abgabetermin. Wichtig: Eine angenommene Bewerbung um eine Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl entspricht daher keiner verbindlichen Anmeldung beim Prüfungsamt. Sobald Sie sich – nach der offiziellen Anmeldung beim Prüfungsamt – tiefer in das Thema eingearbeitet und den Aufbau Ihrer Arbeit weiter strukturiert haben, sollten Sie mit Ihrem Betreuer einen Termin für eine (detaillierte) Gliederungsbesprechung vereinbaren. Bitte reichen Sie diesem hierzu Ihre Gliederung als PDF-Datei per E-Post wiederum mindestens 48 Stunden vor dem Besprechungstermin ein. Geben Sie bitte bei Korrespondenzen mit dem Lehrstuhl immer Ihre Themenstellung und Ihre Bearbeitungszeit (Anmeldung und Abgabetermin) an. Die Bearbeitungszeit und der Umfang sind abhängig vom jeweiligen Studiengang, jedoch nicht davon, ob das Studium in Vollzeit- oder Teilzeitform absolviert wird: Seite 4 von 22

Studiengang

Bearbeitungszeit

Bachelorarbeit Wiwi

3 Monate

Bachelorarbeit WI

3 Monate

Masterarbeit Wiwi

6 Monate

Masterarbeit Wiwi (Ing.)

4 Monate

Masterarbeit WI

6 Monate

Masterarbeit VWL

6 Monate

Ein Erstgutachten zu Ihrer wissenschaftlichen Arbeit wird durch den Inhaber des betreuenden Lehrstuhls erstellt. Ein Zweitgutachten wird von einem anderen Lehrstuhl verfasst. Die Zweitgutachterwahl erfolgt durch den betreuenden Lehrstuhl. 2

Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung

 Beachten Sie die Themenstellung und die inhaltliche Abgrenzung. Nutzen Sie die Gliederungsbesprechung, um offene Fragen zum Themenschwerpunkt zu klären. Setzen Sie sich vorab detailliert mit Ihrem Thema und Ihrer Gliederung auseinander! Eine erste Besprechung ohne Themenverständnis und ohne (zielführende) Gliederung wird ausdrücklich abgelehnt.  Die Gliederung Ihrer Arbeit sollte möglichst aussagekräftig sein und den „roten Faden“ erkennen lassen. Achten Sie auf eine logische, widerspruchsfreie Gliederung. Beachten Sie dazu besonders auch die Hinweise zur Gliederung an späterer Stelle.  Die Arbeit sollte mit einer Hinführung zur Thematik und einer Schilderung sowohl der Zielsetzung als auch des methodischen Aufbaus der Untersuchung beginnen. In diesem ersten Kapitel sind also die Interpretation des Themas vorzunehmen, spezifische inhaltliche Eingrenzungen zu begründen, die besondere Relevanz der Untersuchung aufzuzeigen, der Gang der Arbeit zu skizzieren und die Thematik in einen größeren Rahmen einzuordnen. Dieses Einleitungskapitel wird nicht weiter untergliedert. Nennen Sie es möglichst auch nicht „Einleitung“ oder „Einführung“, sondern geben Sie diesem eine kreative, aussagekräftige Bezeichnung.  Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ggf. einem Ausblick. Die Zusammenfassung sollte unter expliziter Berücksichtigung der im ersten Kapital formulierten Zielsetzung erstellt werden. Auch dieses letzte Kapitel der Arbeit wird nicht weiter untergliedert. Verwenden Sie die Erweiterung „und Ausblick“ in der Überschrift dieses Kapitels jedoch nur, wenn ein solcher auch in diesem – mit der entsprechenden Qualität und dem entsprechenden Umfang – enthalten ist.  Verwenden Sie einen klaren und übersichtlichen Satzbau, der das Verständnis Ihrer Ausführungen erleichtert. Vermeiden Sie lange, komplizierte Sätze.  Vermeiden Sie unnötige Fremdwörter, wie „share deal“ statt „Anteilsverkauf“ oder „investment bank“ statt „Handelsbank“. Lediglich stehende wissenschaftliche Begriffe bleiben unübersetzt, wie „capital asset pricing model“ oder „discounted cash flow“-Methode.

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Hinweise zur formalen Gestaltung

3.1

Äußere Form

Jede Arbeit ist auf weißem Papier (Format DIN A4) zu erstellen und in gebundener (nicht in gehefteter oder „geringter“) Form einzureichen. Legen Sie jedem Exemplar Ihrer Arbeit einen USB-Stick mit den digitalen Quellen und der Arbeit (als Word- und als PDF-Datei) bei. Seminararbeiten sind unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit im Sekretariat des Lehrstuhls (nicht im Prüfungsamt und nicht in den Studienzentren) in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Im Hinblick auf die Fristen gilt bei Übersendung per Post das Datum des Poststempels. Sollten Sie Ihre Seminararbeit nicht postalisch übersenden, muss diese spätestens bis 12:00 Uhr des letzten Tags der Bearbeitungszeit im Sekretariat abgeben werden. Für Bachelor- und Masterarbeiten (also für Abschlussarbeiten) gelten die Regelungen der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen. Die Abgabe (Zusendung) erfolgt beim (an das) Prüfungsamt. 3.2

Format

Der Zeilenabstand der Arbeit sollte 1,5 Zeilen im Text und eine Zeile in den Fußnoten betragen. Machen Sie durch einen angemessenen Abstand deutlich, wann ein Absatz endet. Verwenden Sie einheitliche Abstände zwischen den Absätzen Ihrer Arbeit. Setzen Sie Absätze sinnvoll (also nach inhaltlichen Aspekten, aber nicht nach jedem Satz bzw. nach einzelnen Sätzen)! Die Schrift ist in der folgenden Größe zu halten: Haupttext 12 Punkte und Fußnoten 10 Punkte. Fließtext (inklusive der Fußnoten) und Abbildungen sowie Tabellen sind einheitlich in der Schrift „Times New Roman“ anzufertigen. Der Text (auch das Literaturverzeichnis) und die Fußnoten sind einheitlich im Blocksatz zu gestalten. Die Seiten sind einseitig zu beschreiben. Beachten Sie dabei folgende Ränder: oben 2,5 cm, unten 2,5 cm, links 2,5 cm (Raum für Bindung) und rechts 3,5 cm (Raum für Korrekturen). 3.3

Silbentrennungen

Trennen Sie die Wörter sinngemäß und nicht öfter als in drei Zeilen untereinander. Von der Verwendung automatischer Trennungshilfen wird deshalb abgeraten. Ebenso wird davon abgeraten, ganz auf eine Silbentrennung zu verzichten. Verwenden Sie für die manuelle Silbentrennung die Tastenkombination „Strg“ + „-“. 3.4

Umfang

Für Bachelor- und Masterarbeiten (also für Abschlussarbeiten) gelten die Regelungen der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen. Seminararbeiten haben jeweils einen Umfang von maximal zwölf Seiten. Das Abweichen von nicht mehr als zehn Prozent dieser Vorgabe nach oben und unten ist unschädlich. Bei der damit verbundenen Ermittlung des Umfangs ist nur der klassische Text (inklusive der in diesen integrierten Abbildungen und Tabellen) relevant. Titelblatt (Deckblatt), Verzeichnisse, Anhang und „Eidesstattliche Versicherung“ werden nicht mitgezählt.

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3.5

Paginierung

Das Titelblatt (Deckblatt) wird nicht paginiert (d. h. nicht mit einer Seitenzahl versehen). Die Paginierung beginnt römisch mit „I“ auf der ersten Seite des Inhaltsverzeichnisses und endet römisch auf der letzten Seite vor dem eigentlichen Text. Mit Beginn des Textes erfolgt dann – beginnend mit der Seite „1“ – die Paginierung mit sog. arabischen Ziffern bis zum Ende der gesamten Arbeit („Eidesstattliche Versicherung“). Somit werden auch das Literatur- und das ggf. vorhandene Rechtsquellenverzeichnis mit „arabischen“ Seitenzahlen versehen. 3.6

Bestandteile der Arbeit

3.6.1 Überblick Eine wissenschaftliche Arbeit ist in deutscher Sprache abzufassen und umfasst grundsätzlich folgende Bestandteile:  Titelblatt  Inhaltsverzeichnis (hier mit der römischen Paginierung „I“ beginnen)  ggf. weitere Verzeichnisse (z. B. Abkürzungs-, Symbol-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis – in der hier genannten Reihenfolge)  Text (hier mit der arabischen Paginierung „1“ beginnen)  ggf. Anhang  Literaturverzeichnis  ggf. Rechtsnormenverzeichnis sowie Rechtsprechungsverzeichnis  Freiwillige ethische Selbstverpflichtung und Eidesstattliche Versicherung Jeder Bestandteil und somit auch jedes einzelne Verzeichnis beginnt auf einem neuen Blatt. 3.6.2 Titelblatt Das Titelblatt sollte u. a. enthalten:  die Angabe des Namens (nicht aber das Logo) der Universität und des betreuenden Lehrstuhls,  den Namen des Lehrstuhlinhabers und den Namen des Betreuers (jeweils mit akademischen Graden),  die ,,Bezeichnung der Arbeit“ (z. B. „Seminararbeit“ oder „Bachelorarbeit“),  das Thema der Arbeit,  die Semesterangabe (z. B. „Sommersemester 2014“) bei Seminararbeiten,  den Bearbeitungszeitraum,  den Vor- und Zunamen, die konventionelle und die elektronische Postadresse, die Telefonnummer, das Geburtsdatum und die Matrikelnummer sowie den Studiengang und den angestrebten Abschluss des Verfassers.

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3.6.3 Vorwort Ein Vorwort mit ausschließlich persönlichen Bemerkungen des Verfassers sollte in der Arbeit nur in dem Ausnahmefall vorangestellt werden, wenn eine Danksagung für Hilfen (z. B. bei einer empirischen Arbeit) zwingend erforderlich ist. 3.6.4 Inhaltsverzeichnis (Gliederung) Der Arbeit ist eine Gliederung voranzustellen (Inhaltsverzeichnis). Darin sind neben allen Überschriften der Textabschnitte auch die Verzeichnisse, Anhänge usw. mit den entsprechenden Seitenangaben aufzunehmen. Die Gliederung einer wissenschaftlichen Arbeit soll aufzeigen, wie die Themenstellung aufgefasst wurde und einen „roten Faden“ als Ergebnis der geistigen Durchdringung des Themas erkennen lassen. Dies erfordert eine hinreichend tiefe, aber auch nicht zu tiefe Gliederung (max. fünf Gliederungsebenen). Bedenken Sie, die Gliederung ist die Visitenkarte Ihrer Arbeit. Als „Faustregel“ gilt, dass eine Seite Gliederung circa 80 Seiten Fließtext repräsentiert. Zur Kennzeichnung der Gliederungspunkte wird die numerische Ordnung empfohlen. Die Gliederungslogik verlangt, dass jede hierarchische Gliederungsstufe mindestens aus zwei Teilen besteht („Wer A sagt, muss auch B sagen!“), d. h. wenn der Punkt 2.1 vorhanden ist, muss der Punkt 2.2 folgen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollten die Gliederungsstufen dabei eingerückt werden. Beispiel: numerische Ordnung Seite 1 Titel

1

2 Titel

3

2.1 Titel 2.1.1 Titel

3

2.1.2 Titel

5

2.2 Titel 3 Titel

3

6 9

etc.

Wir empfehlen, die Arbeit in vier Kapitel zu unterteilen: 1 Einleitung, 2 Grundlagenteil, 3 Hauptteil und schließlich 4 Zusammenfassung.

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3.6.5 Abkürzungs-, Symbol-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abkürzungs-, Symbol-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis erhalten römische Seitenzahlen und sind vor dem Textteil einzufügen. Das Abkürzungs-/Symbolverzeichnis enthält (jeweils) alle verwendeten Abkürzungen/Symbole. Abkürzungen aus Bequemlichkeit (z. B. ReLe für Rechnungslegung, MU für Medienunternehmen) dürfen nicht verwendet werden. Sollten Sie nur Abkürzungen verwenden, die im Duden zu finden sind, können Sie auf das Abkürzungsverzeichnis ver...


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