Von Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz PDF

Title Von Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz
Course ABWL 2: Rechnungswesen
Institution Universität Hohenheim
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Rechnungswesen Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz A. Von der Bilanz zum Konto I.

Konto: Zweiseitige Rechnung, auf der einen Seite Mehrungen, auf der anderen Seite Minderungen.  Form eines großen „T“  T-Konto  Linke Seite: Soll  Rechte Seite: Haben  Saldo: Differenz zwischen Soll und Haben  Vorteil: leichtere Handhabbarkeit und Überprüfbarkeit bei der Vielzahl von Geschäftsvorfällen.

II.

Bestandskonten: Stellen nur Bestände und Entwicklung eines Kontos dar. 1. Aktivkonto:  Vermögenswerte, also Anlage- und Umlaufvermögen o Zugänge auf Soll-Seite, Abgänge und Saldo auf Haben-Seite. 2. Passivkonto:  Kapital und Verbindlichkeiten o Zugänge auf Haben-Seite, Abgänge und Saldo auf Soll-Seite.

III.

Buchung von Geschäftsvorfällen  Doppelte Buchführung: Von jedem Geschäftsvorfall werden immer mindestens zwei Konten berührt. Es können keine einzelnen Eintragungen ohne entsprechende Gegenbuchung gemacht werden.  Buchungssatz: Geschäftsvorfall erfolgt immer im Soll auf einem Konto und im Haben auf einem anderen. „(Von/Per) Konto X an Konto Y“  Erst Soll, dann Haben!

IV.

Eröffnung und Abschluss der Konten 1. Eröffnungsbilanzkonto: stellt ein buchungstechnisches Hilfsmittel (Hilfskonto) für die Eröffnung der Bestandskonten dar. 2. Saldo: Schlussbestand, Kontostand zum Ende des Geschäftsjahres 3. Schlussbilanzkonto: Schlussbilanz am Ende des Jahres ist zugleich die Eröffnungsbilanz der nächsten Periode (Bilanzidentität).  weist die Bestände der Aktivposten im Soll und die Bestände der Passivposten im Haben aus.  Ist dann identisch mit Schlussbilanz, wenn die Inventurbestände = Buchbeständen sind. Wenn nicht  Korrekturbuchungen  Unterschiede zu Schlussbilanz: Schlussbilanzkonto Schlussbilanz Soll und Haben Aktiva und Passiva Jedes Konto erhält eigene Position Gleichartige Konten werden zu einer Bilanzposition zusammengefasst Keine besonderen Gliederungsvorschriften Vorschriften des Handelsrechts

B. Ermittlung des Periodenerfolg Ein einzelner Geschäftsvorfall, der zu einer Erhöhung des EK führt wird als Ertrag, Verringerung als Aufwand bezeichnet.  Gewinn = Differenz aller Erträge und Aufwendungen. Eigenkapital und Erfolgskonten 1. Erfolgskonto: Erfassung erfolgswirksamer Geschäftsvorfälle  Alle Aufwendungen und Erträge werden verbucht, werden gegenübergestellt  Gewinn/ Verlust.  beinhaltet Sachverhalte, die zu einer Veränderung des Reinvermögens führen.  Aufwandskonten: enthalten Aufwendungen  Ertragskonten: enthalten Erträge 2. Abschluss der Erfolgskonten  Zum Ende eines Geschäftsjahres werden alle Erfolgskonten auf dem Gewinn- und Verlustkonto (GuV)-Konto abgeschlossen.  Saldo auf Erfolgskonto auf dem GuV-Konto 3. Prinzip von Unter- bzw. Hilfskonten  Vorteil Übersichtlichkeit  Bsp.: Oberkonto Bank, Unterkonten: Bank A, Bank B, Bank C.  Unterkonten erfassen die Bewegungen des jeweiligen Kontos bzw. hier der jeweiligen Bank. 

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