Zusammenfassung - Übersicht Bilanztheorien statisch, dynamisch, organisch PDF

Title Zusammenfassung - Übersicht Bilanztheorien statisch, dynamisch, organisch
Course Rechnungslegung
Institution FernUniversität in Hagen
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Übersicht Bilanztheorien statisch, dynamisch, organisch...


Description

Simon – statisch, 1886

Schmalenbach – dynamisch, 1908

Schmidt – organisch, 1921

Kein Realisationsprinzip Werte der Vermögensgegenstände bei Fortführung des Unternehmens! Bilanzzweck: Vermögensermittlung Vermögen = künftiger Ertragswert des UN Vermögensgegenstand = alles was positiv zum Ertragswert beiträgt

Realisationsprinzip Vergleichbarkeit (Vorrang vor Vollständigkeit) durch Bewertungsstetigkeit! Erfolgsermittlung  Betriebssteuerung GuV dominiert Bilanz Bilanz ist "verknüpfendes Band" zwischen Zahlungsmittelbestand und GuV "Wer den Gewinn richtig ermitteln will, muß das Vermögen falsch ermitteln!" Gewinn aus GuV  keine gleichzeitige Gewinn- und Vermögensermittlung  wahres Vermögen kann nicht bilanziell ermittelt werden Realisationszeitpunkt = Rechnungsausgang (außer Langfristfertig) = Zeitpunkt der Einzahlung (falls in bar) Aktiva:  Zahlungsmittelbestand  Schwebende Vorleistungen

Realisationsprinzip Scheingewinne verhindern, da sonst Substanzverlust! Universalbilanz: kann Vermögen und Erfolg gleichzeitig ermitteln. Kann eigentlich alles außer Verkaufspreis eines UN (= Unternehmens) ermitteln

"Wer den Gewinn richtig ermitteln will, muß das Vermögen richtig ermitteln!" Gewinn = Differenz von Bilanzwerten = Bestandsdvergleich = Vermögenszuwachs = EKt=1 – EKt=0 = Reinvermögent=1 – Reinvermögent=0 Ertragswert = potentieller Preis des UN, abh. von künftigen Erträgen = UN-Wert Aktiva = Mittelverwendung:  Betriebsgegenstände  Veräußerungsgegenstände  Forderungen  Aktivantizipationen = ARAP Passiva = Mittelherkunft:  Eigenkapital  Schulden  Passivantizipationen = PRAP Ansatz, Aktiva:  Materielle Gegenstände: immer Aktiva  Immaterielle Gegenstände:  Forderungen: immer Aktiva  Rechte, andere Rechte, rein wirtschaftliche Güter: nur falls gekauft!

Ansatz, Passiva  Eigenkapital  Schulden, falls:  Verpflichtung im Rechtssinne  Rückstellungen nur sehr restriktiv: "Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften" Bewertung mit individuellen, UN-bezogenen Wert bei Fortführung des UN = Simon ist Fortführungsstatiker ↔ Gerichte damals: Zerschlagungsstatiker = Wert falls UN zerschlagen & einzeln verkauft. Betriebsgegenstände: Betriebswert = fortgeführte AHK (planmäßige Abschreib.. außerplanmäßige Abschr, Zuschreibung). Veräußerungsgegenstände: = UNbezogener Verkaufspreis ≤ Marktpreis  AHK nicht Obergrenze  Simon weist unrealisierte Gewinne aus! Schulden: Nennwert + über Laufzeit abgeschriebenes Disagio + angesammeltes Agio Kritik Nicht definiert wie:  Ertragswert,  UN-bezogener Wert ≙ Teilwert bestimmbar.  Ermessensspielräume bei Bewertung Setzt Betriebswert = fortgeführte AHK, obwohl eigentlich der Ertragswert (schwer bestimmbar!) sein müßte  pragmatische Lösung

Passiva:  Eigenkapital  Schwebende Nachleistungen

  

 

Zahlungsmittelbestand Schwebende Vorleistungen, die zu zukünftigen Einzahlungen führen. Schwebende Vorleistungen, die zu zukünftigen Erträgen führen, falls: 1. Kosten&Nutzen feststellbar 2. "Bedürfnis für Verteilung" 3. Künftige Ertragswirksamkeit Eigenkapital Schwebende Nachleistungen= Verpflichtung

Substanzerhaltung des Unternehmens Lt. Schmidt: wie Schmalenbach, aber mit TBW! Gewinn = Verkaufspreis – Tagesbeschaffungswert ≙ nur Gewinn was über Substanzerhaltung. Bis Umsatz "ruht" das Vermögen. Normalgewinn = Reproduktionswert∙Normalzins

Reproduktionswert =



TBW der Einzelteile des UN

Bilanzstichtag

= Herstellungswert des UN  marktmäßig objektivierter Ertragswert = Reproduktionswert + Kostenwerte_Monopole  vermögensbedingte Mehrertragswerte = Reproduktionswert + Mehrertragswerte_Monopole  Gesamtertragswert = vermögensbedingte Mehrertragswerte + Mehrertragswerte_Unternehmer   

 

Alle Vemögensgegenstände, d.h. auch alle immat. VG Mehrertragswert durch Unternehmerleistung: Ansatzverbot Mehrertragswert durch Monopol. Falls:  gekauft=derivativ: Ansatzpflicht  nicht gekauft: Ansatzwahlrecht

Eigenkapital "Wertänderung am ruhenden Vermögen" ∈ EK, aber ∉ Gewinn = Substanzerhaltungsrücklage

Allgemeines Wagnis: nicht berücksichtigt Spezielles Wagnis  Rückstellung Ziel: vergleichbare Erfolge, aber durch vorsichtige Bewertung: Bilanzverzerrung VG: großzügig dotierte planm. Abschreib. Gebundene Vorräte: Festwert = AHK, LIFO. Falls Aufbrauch alter, billiger Vorräte = Mengenänderung: nicht mit AHK sondern Zeitwert = TBW ansetzen! Spekulative Vorräte: Bewertung mit FIFO, Zeitwert = min(AHK, Marktpreis, Verkaufspreis) wegen Vorsichtsprinzip! Herstellungskosten = beliebige Bewertung aber vergleichbar  konstante Gemeinkostenzuschläge. Rückstellungen: großzügig dotieren!    

Was genau ist "Bedürfnis für Verteilung"? Durch Vorsichtsprinzip: Verzerrungen in Bilanz zu Lasten Vergleichbarkeit Zielkonflikt: Gewinn- ↔ Kostenkontrolle Widersprüche durch: Einzahlung ↔ Ertrag, Auszahlung ↔ Aufwand

mit Tagesbeschaffungswerten am Bilanzstichtag oder am Verkaufstag (falls verkauft wurde). VG: planmäßige Abschreibungen von TBW machen, nicht von AHK! Wertänderungen:  erfolgsneutral bei Wertänderung am Beschaffungsmarkt  in erfolgsneutrale Rücklage ∈ EK: "Wertänd. am ruhenden Vermögen"  erfolgswirksam, d.h. ∈ Aufwand ∈ GuV bei planmäßiger Abschreibung

Keine Objektivier- & Einzelveräußerbarkeit:

Willkür bei Bewertung, alle immat. VG angesetzt, nicht für Steuer geeignet. Definiert nicht ausschüttungsfähigen Gewinn: falls TBW < Verkaufspreis < AHK: "Wertänderung am ruhenden Vermögen" wird zu nicht werthaltigem Aktivposten  man schüttet aus, obwohl eigentl. Verlust!  Lösung: "Wertänderung …" nur als Passivposten zulassen!...


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