Title | Zusammenfassung - Übersicht Bilanztheorien statisch, dynamisch, organisch |
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Course | Rechnungslegung |
Institution | FernUniversität in Hagen |
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Übersicht Bilanztheorien statisch, dynamisch, organisch...
Simon – statisch, 1886
Schmalenbach – dynamisch, 1908
Schmidt – organisch, 1921
Kein Realisationsprinzip Werte der Vermögensgegenstände bei Fortführung des Unternehmens! Bilanzzweck: Vermögensermittlung Vermögen = künftiger Ertragswert des UN Vermögensgegenstand = alles was positiv zum Ertragswert beiträgt
Realisationsprinzip Vergleichbarkeit (Vorrang vor Vollständigkeit) durch Bewertungsstetigkeit! Erfolgsermittlung Betriebssteuerung GuV dominiert Bilanz Bilanz ist "verknüpfendes Band" zwischen Zahlungsmittelbestand und GuV "Wer den Gewinn richtig ermitteln will, muß das Vermögen falsch ermitteln!" Gewinn aus GuV keine gleichzeitige Gewinn- und Vermögensermittlung wahres Vermögen kann nicht bilanziell ermittelt werden Realisationszeitpunkt = Rechnungsausgang (außer Langfristfertig) = Zeitpunkt der Einzahlung (falls in bar) Aktiva: Zahlungsmittelbestand Schwebende Vorleistungen
Realisationsprinzip Scheingewinne verhindern, da sonst Substanzverlust! Universalbilanz: kann Vermögen und Erfolg gleichzeitig ermitteln. Kann eigentlich alles außer Verkaufspreis eines UN (= Unternehmens) ermitteln
"Wer den Gewinn richtig ermitteln will, muß das Vermögen richtig ermitteln!" Gewinn = Differenz von Bilanzwerten = Bestandsdvergleich = Vermögenszuwachs = EKt=1 – EKt=0 = Reinvermögent=1 – Reinvermögent=0 Ertragswert = potentieller Preis des UN, abh. von künftigen Erträgen = UN-Wert Aktiva = Mittelverwendung: Betriebsgegenstände Veräußerungsgegenstände Forderungen Aktivantizipationen = ARAP Passiva = Mittelherkunft: Eigenkapital Schulden Passivantizipationen = PRAP Ansatz, Aktiva: Materielle Gegenstände: immer Aktiva Immaterielle Gegenstände: Forderungen: immer Aktiva Rechte, andere Rechte, rein wirtschaftliche Güter: nur falls gekauft!
Ansatz, Passiva Eigenkapital Schulden, falls: Verpflichtung im Rechtssinne Rückstellungen nur sehr restriktiv: "Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften" Bewertung mit individuellen, UN-bezogenen Wert bei Fortführung des UN = Simon ist Fortführungsstatiker ↔ Gerichte damals: Zerschlagungsstatiker = Wert falls UN zerschlagen & einzeln verkauft. Betriebsgegenstände: Betriebswert = fortgeführte AHK (planmäßige Abschreib.. außerplanmäßige Abschr, Zuschreibung). Veräußerungsgegenstände: = UNbezogener Verkaufspreis ≤ Marktpreis AHK nicht Obergrenze Simon weist unrealisierte Gewinne aus! Schulden: Nennwert + über Laufzeit abgeschriebenes Disagio + angesammeltes Agio Kritik Nicht definiert wie: Ertragswert, UN-bezogener Wert ≙ Teilwert bestimmbar. Ermessensspielräume bei Bewertung Setzt Betriebswert = fortgeführte AHK, obwohl eigentlich der Ertragswert (schwer bestimmbar!) sein müßte pragmatische Lösung
Passiva: Eigenkapital Schwebende Nachleistungen
Zahlungsmittelbestand Schwebende Vorleistungen, die zu zukünftigen Einzahlungen führen. Schwebende Vorleistungen, die zu zukünftigen Erträgen führen, falls: 1. Kosten&Nutzen feststellbar 2. "Bedürfnis für Verteilung" 3. Künftige Ertragswirksamkeit Eigenkapital Schwebende Nachleistungen= Verpflichtung
Substanzerhaltung des Unternehmens Lt. Schmidt: wie Schmalenbach, aber mit TBW! Gewinn = Verkaufspreis – Tagesbeschaffungswert ≙ nur Gewinn was über Substanzerhaltung. Bis Umsatz "ruht" das Vermögen. Normalgewinn = Reproduktionswert∙Normalzins
Reproduktionswert =
∑
TBW der Einzelteile des UN
Bilanzstichtag
= Herstellungswert des UN marktmäßig objektivierter Ertragswert = Reproduktionswert + Kostenwerte_Monopole vermögensbedingte Mehrertragswerte = Reproduktionswert + Mehrertragswerte_Monopole Gesamtertragswert = vermögensbedingte Mehrertragswerte + Mehrertragswerte_Unternehmer
Alle Vemögensgegenstände, d.h. auch alle immat. VG Mehrertragswert durch Unternehmerleistung: Ansatzverbot Mehrertragswert durch Monopol. Falls: gekauft=derivativ: Ansatzpflicht nicht gekauft: Ansatzwahlrecht
Eigenkapital "Wertänderung am ruhenden Vermögen" ∈ EK, aber ∉ Gewinn = Substanzerhaltungsrücklage
Allgemeines Wagnis: nicht berücksichtigt Spezielles Wagnis Rückstellung Ziel: vergleichbare Erfolge, aber durch vorsichtige Bewertung: Bilanzverzerrung VG: großzügig dotierte planm. Abschreib. Gebundene Vorräte: Festwert = AHK, LIFO. Falls Aufbrauch alter, billiger Vorräte = Mengenänderung: nicht mit AHK sondern Zeitwert = TBW ansetzen! Spekulative Vorräte: Bewertung mit FIFO, Zeitwert = min(AHK, Marktpreis, Verkaufspreis) wegen Vorsichtsprinzip! Herstellungskosten = beliebige Bewertung aber vergleichbar konstante Gemeinkostenzuschläge. Rückstellungen: großzügig dotieren!
Was genau ist "Bedürfnis für Verteilung"? Durch Vorsichtsprinzip: Verzerrungen in Bilanz zu Lasten Vergleichbarkeit Zielkonflikt: Gewinn- ↔ Kostenkontrolle Widersprüche durch: Einzahlung ↔ Ertrag, Auszahlung ↔ Aufwand
mit Tagesbeschaffungswerten am Bilanzstichtag oder am Verkaufstag (falls verkauft wurde). VG: planmäßige Abschreibungen von TBW machen, nicht von AHK! Wertänderungen: erfolgsneutral bei Wertänderung am Beschaffungsmarkt in erfolgsneutrale Rücklage ∈ EK: "Wertänd. am ruhenden Vermögen" erfolgswirksam, d.h. ∈ Aufwand ∈ GuV bei planmäßiger Abschreibung
Keine Objektivier- & Einzelveräußerbarkeit:
Willkür bei Bewertung, alle immat. VG angesetzt, nicht für Steuer geeignet. Definiert nicht ausschüttungsfähigen Gewinn: falls TBW < Verkaufspreis < AHK: "Wertänderung am ruhenden Vermögen" wird zu nicht werthaltigem Aktivposten man schüttet aus, obwohl eigentl. Verlust! Lösung: "Wertänderung …" nur als Passivposten zulassen!...