Art. 16 Grundgesetz PDF

Title Art. 16 Grundgesetz
Course Rechtswissenschaften
Institution Universität Greifswald
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Grundgesetz - Schemata...


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Art. 16, 16a GG – Schutz vor Auslieferung und Ausbürgerung und das Asylrecht

A. I. -

II. -

Schutz vor Ausbürgerung, Art. 16 I Schutzbereich Schutz vor Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit

Eingriff Entziehung (+), wenn es nicht zumutbar ist, den Verlust, etwa durch Änderung der politischen Einstellung oder des politischen Verhaltens zu beeinflussen STR ob die Rücknahme einer fehlerhaften Einbürgerung eine Entziehung im definierten Sinne und damit unzulässig ist

III. Rechtfertigung - Vorbehaltlosigkeit des Verbots der Entziehung der Staatsangehörigkeit - Gesetzesvorbehalt des Verlusts der Staatsangehörigkeit (Verlust gegen den Willen: qualifizierter Gesetzesvorbehalt)

B. I. -

II. -

Auslieferungsverbot, Art. 16 II GG Schutzbereich Schutz gegen seinen Willen aus der ihm vertrauten Rechtsordnung entfernt zu werden

Eingriff Auslieferung (Def.) Durchlieferung = unter Durchquerung der BRD Ausweisung (Def.) Rücklieferung (Def.) o STR

III. Rechtfertigung - Qualifizierter Gesetzesvorbehalt, Art. 16 II 2 GG

C. I. -

-

II. -

Asylrecht, Art. 16a GG Schutzbereich Politische Verfolgung (Def.) Verfolgung (Def.) Verfolgungsgefahr (Def.) Inländische Fluchtalternative (Def.) Ausländische Fluchtalternative  Situation des Betroffenen dann nicht mehr ausweglos Verfolgung muss gegenwärtig oder gegenwärtig zu befürchten sein Eigene Verfolgung Verfolgung muss politisch sein – objektiv zu bestimmen o Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um die Gestaltung und Eigenart der allgemeinen Ordnung des Zusammenlebens von Menschen und Menschengruppen o Ausgehen von einem Träger überlegener, idR hoheitlicher Macht Politische Verfolgung ist grds. staatlich Schutzbereichsbegrenzung: Art. 16a II 1

Eingriff Alle aufenthaltsverweigernden und –beendenden Maßnahmen

III. Rechtfertigung - Qualifizierte Gesetzesvorbehalte: Art. 16a II 2, Art. 16a III 1 GG - Beschränkungen des gerichtlichen Rechtsschutzes: Art. 16a II 2, Art. 16a IV GG - Vorbehalt völkerrechtlicher Verträge: Art. 16a V GG - Verwirkung gem. Art. 18 GG

STR Verfassungsmäßigkeit des Art. 16a GG BVerfG (+): Konzept normativer Vergewisserung: Der verfassungsändernde Gesetzgeber habe sich daran orientieren dürfen, dass in den fraglichen Staaten von Rechts wegen Kettenabschiebungen ausgeschlossen sind. In anderen bleibe die BRD zum Schutz verpflichtet...


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