Title | Besprechungsfall 2 Einwilligung Kolloquium Strafrecht I |
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Course | Kolloquium Strafrecht I |
Institution | Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
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Fall mit Falllösung aus dem Kolloquium....
Besprechungsfall Einwilligung Kolloquium Strafrecht I Fall 2 Nachdem A mehrere Verspätungen der Bahn erleben musste, entscheidet er sich zu rächen. Er besorgt sich eine Farbsprühdose und begibt sich nachts zum Bahnhof. Dort besprüht er den 1. Klasse-Wagen eines ICE mit dem Satz „Ich komme zu spät“. Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn sind vier Stunden damit beschäftigt, die Farbaufsprühung restlos zu entfernen. Prüfen Sie die Strafbarkeit des A gem. § 303 StGB. 2. Fall A. Strafbarkeit des K gemäß § 223 I StGB I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Körperliche Misshandlung/Gesundheitsschädigung h. L.: Erfolgreicher Heileingriff führt zu Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes (-) Rspr.: Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit durch Eingriff (+); 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz (+) II. Rechtswidrigkeit 1. Tatsächliche Einwilligung a) Verfügbarkeit des Rechtsgutes (+) b) Verfügungsbefugnis (+) c) Einwilligungsfähigkeit (+) d) Einwilligungserklärung (-) 2. Mutmaßliche Einwilligung a) Verfügbarkeit des Rechtsgutes (+) b) Verfügungsbefugnis (+)
c) Einwilligungsfähigkeit (+) d) Mutmaßliche Einwilligungserklärung (+) e) Handeln in Kenntnis der Rechtfertigungssituation (+) III. Ergebnis (-) K hat sich nicht wegen § 223 I StGB strafbar gemacht....