HGR - Zusammenfassung PDF

Title HGR - Zusammenfassung
Author Jan Oblowicz
Course Bürgerliches Recht und Handelsrecht
Institution Friedrich-Schiller-Universität Jena
Pages 17
File Size 368.4 KB
File Type PDF
Total Downloads 72
Total Views 130

Summary

Download HGR - Zusammenfassung PDF


Description

Art. 23 statt Art. 146 GG 2 „Friedliche und demokratische Revolution“ (Präambel des Verfassungsgrundsätzegesetz von Juni 1990)? 2 „Übergestülptes Recht“? 3 Tötungen an der innerdeutschen Grenze Enteignungen von 1945 bis 1949

4

5

Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes

6

„friedliche Revolution“ –Erklärungen 6 Entstehung Verfassungen DDR 7 Verfassungsordnung der DDR 8 Staatsaufbau der DDR 8 Grundrechte

10

Rechtsprechung10 Rechtswissenschaft

11

Funktionen des Rechts in der DDR DDR ein Unrechtsstaat?

11

11

Spuren in der Heutigen Verfassung

11

Phase der alliierten Besatzungsherrschaft (1945-1949) 11 4. Phasen der Übernahme der Staatsgewalt 12 Sprechen wir vom Untergang o. Fortbestand des Deutschen Reiches Auswirkung der treuhänderischen Ausübung des Staatsgewalt geschichtlicher Verlauf

12

Denazifizierung 13

Zeit des Nationalsozialismus Entstehung

14

14

1) Phasen der NS- Gleichschaltungspolitik 2) Minderheitenpolitik 3) Außenpolitik

15

15

Verfassungsordnung des NS

16

Illegalität der NS Machteroberung Zusammenfassung

14

16

16

Staatsorganistaion 16 Entrechtung politischer Gegner und Minderheiten Legitimationsgrundlage der NS Herrschaft Rechtssystem

16

17

Nationalsozialismus als „Unrechtsstaat“

17

Vegleiche des NS-mit der DDR Unrechtssystem

17

16

12

12

Art. 23 statt Art. 146 GG Art.23 GG: - Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der alten Bundesländern - In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen BEITRITT Art. 146 GG: - Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist VEREINIGUNG Zwei Grundfragen: Vereinigung oder Beitritt ? - Art.146 für den Fall Herstellung der deutschen Einheit eine Verfassung durch Volksentscheid verlangt, die das Grundgesetz abgelöst hätte (Die Bundesregierung wollte dies nicht, somit wurde der Artikel geändert.) Es folgte somit der Beitritt, nicht die Vereinigung. Parlamentarische Rat: - Das GG sei nur provisorisch (1949 dachte man die Wiedervereinigung würde bald erfolgen, somit ist das GG nur provisorisch) - mit Wiedervereinigung wollte man eine gemeinsame neue Verfassung. Entscheidung: - Für Beitritt und gegen die staatliche Neukonstituierung fiel im Prinzip schon mit den ersten freien Wahlen in der DDR (18. März 1990) - Mehrheit der DDR-Bürgerinnen und -Bürger wählte die Parteien, die den Beitritt nach Artikel 23 favorisierten - Entsprechend beschloss Volkskammer am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990. Bundesverfassungsgericht: - sieht Art. 146 GG als wirksam an, hat aber ausdrücklich offengelassen, ob sogar die verfassungsgebende Gewalt an die in der Ewigkeitsklausel geschützten Grundsätze „schon wegen der Universalität von Würde, Freiheit und Gleichheit“ gebunden ist Verfassungsrechtler: - dachten, der Art. 146 GG sei nach der Wiedervereinigung außer Kraft gesetzte - ihrer Meinung nach ist der Art. 146 (Bildung einer neuen Verfassung) unzulässig, denn er verstößt gegen den Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsklausel des GG) - Nun gäbe es keinen Grund mehr eine neue Verfassung bilden zu wollen.

„Friedliche und demokratische Revolution“ (Präambel des Verfassungsgrundsätzegesetz von Juni 1990)? - Verfassungsgrundsatzgesetz (Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR) war Zusatzgesetz vom 17. Juni 1990 zur Verfassung - Es blieb bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 in Kraft

Erkenntnis: - aufgrund einer friedliche und demokratische Revolution die im Herbst 1989 stattgefunden hat, und in der Erwartung einer baldigen Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands wird für die Übergangszeit die Verfassung der DDR um folgende Verfassungsgrundsätze ergänzt - Entgegenstehende Verfassungsgrundsätze besitzen keine Rechtsgültigkeit mehr. Art. 1 Freiheitliche Grundordnung: (1) Die DDR ist ein freiheitlicher, demokratischer, förderativer, sozialer u. ökologisch orientierter Rechtsstaat. Hinsichtlich der föderativen Ordnung gilt dies nach Maßgabe einer besonderen Ergänzung der Verfassung und noch zu erlassender gesetzlicher Vorschriften. Der Staat gewährleistet die kommunale Selbstverwaltung. Art. 2 Eigentum; Art. 4 Tarifvertragsparteien; Art. 6 Schutz der Umwelt; Art.3 Wirtschaftliche Handlungsfreiheit: Art. 5 Unabhängige Rechtsprechung; Art.7 Schutz der Arbeit

„Übergestülptes Recht“? Art. 8: Überleiten von Bundesrecht: Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt in dem in Art. 3 genannten Gebiet Bundesrecht in Kraft, soweit es nicht in seinem Geltungsbereich auf bestimmte Länder oder Landesteile der BRD beschränkt ist u. soweit durch diesen Vertrag, insbesondere dessen Anlage 1, nichts anderes bestimmt wird.

Einigungsvertrag: 31.Aug. 1990: (Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands)Unterzeichnung d. Einigungsvertrags durch beiden dt. Innenminister (tritt am 3.10. an Kraft-> Tag der deutsche Einheit) Bestimmungen: - DDR tritt BRD bei - Hauptstadt Berlin, - Recht d. BRD gilt auch für DDR, - Enteignungen seit 1945 nicht rückgängig gemacht, - Angleichung d. Sozialsysteme, - Änderung d. GG in manchen Punkten & in ehemaliger DDR in Kraft gesetzt international wenig Begeisterung aber: Einigungsvertrag nur Vereinbarung zwischen beide dt. Staaten - D darf nichts beschließen, was den Vereinbarungen d. Siegermächte widerspricht -> Einverständnis erfordert! 2 +4 Gespräche möglich durch Zusage Gorbatschows am 16.7., wiedervereinigtes D darf in der NATO bleiben 12.Sep.1990: (Vertrag über die abschließende Reglung in Bezug auf D) Bestätigung d. Grenzen, Verzicht auf territoriale Ansprüche & ABC-Waffen, Bundeswehr von 370.000 Mann, volle Souveränität 21. Sep. 1990: (Gesetz des Deutschen Bundestages zum Einigungsvertrag ) Der Einigungsvertrag ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Auflösung der DDR, ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Einheit.

Anlage 1: Art. 1 Länder: (1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur BRD gemäß Art. 23 des GG am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt u. Thüringen Ländern der BRD. Art. 2: Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit (…). Art. 3: Inkrafttreten des GG Art. 4: Beitrittsbedingte Änderung des GG: Das GG für die BRD wird wie folgt geändert: 1. Präambel wird wie folgt gefasst: (…). 2. Art. 23 wird aufgehoben. 3. (…). 4. (…).5. (…).6. (…).Art.146 wird wie folgt gefasst(…). Art. 5: Künftige Verfassungsänderungen (…). Art. 6 Ausnahmenbestimmungen (….). Art. 7 Fianzverfassung (…). Art. 17: Rehabilitierung: Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, (…), dass alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidungen geworden sind. Die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechtsregimes ist mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden.

Tötungen an der innerdeutschen Grenze Strafbarkeit: Ehemaliger DDR-Grenzsoldaten, die DDR- Staatsbürger an der innerdeutschen Grenze auf der Flucht in die BRD erschossen hatten, die Strafbarkeit ihrer Befehlshaber als mittelbare Täter. Rechtfertigungsgründe: - Anwendung der Schusswaffen ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt (Tötung unbewaffneter Flüchtlinge). - BGH wertete das Handeln der ehemaligen Grenzsoldaten und ihrer Befehlshaber als nicht gerechtfertigte Fälle von Totschlag des DDR-Grenzgesetzes enthaltenen Rechtfertigungsgrund erklärte der BGH für nicht anwendbar - Laut der Radbruschen Formel verstoße das Grenzgesetzes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und sei daher unbeachtlich Kritik der Rechtsprechung des BGH: Radbursche Formel: - Wonach sich der Richter zwischen positivem (gesetztem) Recht u. Gerechtigkeit unter bestimmten Umständen gegen das Gesetz u. für die Gerechtigkeit entscheiden müsse - Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit u. der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, dass das positive, durch Satzung u. Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht u. unzweckmäßig ist, es sei denn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als " unrichtiges Recht" der Gerechtigkeit zu weichen hat.

Enteignungen von 1945 bis 1949 September 1945: Führte die SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland)  die Bodenreform ein. 1/3 --> der gesamten Wirtschaftsflächen dem ehemaligen Großgrundbesitz, kamen zur Verteilung. SMAD: - Verteilte das Land an so genannte Neubauern( landlose Bauern, Landarbeiter u. Flüchtlinge) Kriegsverbrecher, Funktionären u. Repräsentanten der NSDAP, alle Landbesitzer (mehr als 100 Hektar) entschädigungslos enteignet - Die Demokratische Bodenreform ist eine unaufschiebbare nationale, wirtschaftliche u. soziale Notwendigkeit. Die Bodenreform muss (…) der Herrschaft der Junker u. Großgrundbesitzer in Dorf ein Ende bereiten, weil diese Herrschaft immer Bastion der Reaktion u. des Faschismus in unserem Land darstellen u. eine der Hauptquellen der Aggression u. der Eroberungskriege gegen andere Völker war. - Durch die Bodenreform soll der jahrhunderalte Traum des landlosen u. landarmen Bauern von der Übergabe der Großgrundbesitzer in ihre Hände erfüllt werden.“ Demontage: Bis zum Ende der Demontagen 1954 etwa 50 Prozent der industriellen Kapazitäten verloren, die auf ihrem Territorium bei Kriegsende bestanden hatten 17. Juni 1990 (Treuhandgesetz): Das Volkseigene Vermögen sei zu privatisieren oder auf Gemeinden, Kreise oder Länder zu übertragen. Das Zivilrechtsänderungsgesetz (Pfändungs- u. Belastungsverbot, Veräußerungsverbot) wird aufgehoben. Dadurch ist das Volkseigentum zu einem herkömmlichen Staatseigentum geworden. Offene Vermögensfrage: Betrifft ehemalige Eigentümer, die durch die Sowjetunion unter ihrem Besatzungsregime oder später von der DDR entschädigungslos enteignet wurden, wieder in ihre früheren Eigentumspositionen zurückversetzt werden sollten. Dabei war ein Interessenausgleich zu suchen zwischen den Alteigentümern und den aktuellen Grundstückseigentümern und Nutzungseigentümern. Art. 21 f. des EinV: Regelt die Fragen betreffend die damalige Verlagerung von Eigentum der öffentlichen Hand auf die DDR, das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 885, 1159) normierte die sonstigen Fälle von Enteignungen durch die DDR (z. B. Republikflüchtlinge). Art. 41 des EinV: Die Rückgabe von Eigentum, welches durch die UdSSR enteignet wurde ausgeschlossen. BVerfG: Diese Enteignungen beruht nicht auf deutscher, sondern sowjetischer Hoheitsgewalt und daher dem deutschen Staat nicht zurechenbar ( Argument des BVerfG).Verhandlung vor dem BVerfG November 1996: Gab der damalige Staatssekretär Kastrup an, die UdSSR habe die Unumkehrbarkeit der Enteignungen ihrer Besatzungszeit zu einer Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht. Entscheidung: Die Enteignungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher Grundlage seien.

Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes 30. August 1990: Das Datensicherungsgesetz sollte“ unverzichtbarer Bestandteil der Liste der weiter geltenden Gesetze" sein. 31. August 1990:Vorläufige Regelungen zum Umgang mit den Stasi Unterlagen( im EinV): - Verwahrung u. Sicherung durch deinen einen unabhängigen Sonderbeauftragten der Bundesregierung - Akten grundsätzlich gesperrt u. eine Verwendung nur in begrenztem Umfang vorgesehen, soweit dies unerlässlich und unaufschiebbar war. Regelung führte zu heftigen Protesten der Bevölkerung: Bürgerrechtler besetzten Stasi-Zentrale (Berlin) u. traten in einen Hungerstreik 18. September 1990: - Zusatzvereinbarung zur Durchführung u. Auslegung des Einigungsvertrages getroffen - Enthält u.a. den Auftrag an den gesamtdeutschen Gesetzgeber, "die Grundsätze, wie sie in dem von der Volkskammer am 24. August 1990 verabschiedeten Gesetz zum Ausdruck gekommen sind" umfassend zu berücksichtigen - Die politische, historische und juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des ehemaligen MfS/AfNS soll gewährleistet werden - Erwartung: Dass "so bald wie möglich den Betroffenen ein Auskunftsrecht - unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen Dritter - eingeräumt wird“ - Entsprechende Gesetzgebungsarbeiten sollen unmittelbar nach dem 3. Oktober 1990 aufgenommen werden 17. Dezember 1990: Erließ Joachim Gauck( Sonderbeauftragten) eine erste, vorläufige Benutzerordnung für die Unterlagen. Auf dieser Grundlage konnten zwar noch keine Bürger Einsicht nehmen, wohl aber Überprüfungen des öffentlichen Dienstes stattfinden sowie Auskünfte in Renten- und anderen Angelegenheiten erteilt werden.

„friedliche Revolution“ –Erklärungen DDR als „Unrechtsstaat“ ? Historiker Ilko-Sascha Kowalczyk: Die DDR sei ein Unrechtsstaat gewesen. Gründe: Fehlen einer Verwaltungsgerichtsbarkeit und Gewaltenteilung: Justiz sei nie unabhängig von den politischen Vorgaben von Staat und Partei gewesen. Strafgesetzbuch DDR: Politische Straftatbestände gekannt wie staatsfeindliche Hetze, Staatsverleumdung, Zusammenrottung usw., was zu einer großen Zahl von politischen Gefangenen geführt habe DDR kein Rechtsstaat gewesen, ihre einseitige Beschreibung als Unrechtsstaat stelle aber Arbeit und Leben sämtlicher ehemaligen DDR-Bürger unter einen moralischen Generalverdacht ( andere Meinung) Amtsgericht Tiergarten: (wies Behauptung DDR kein Unrechtstaat zurück). „Aufgrund des gegenwärtigen Standes der Geschichtsforschung und der rechtskräftigen Verurteilung führender Persönlichkeiten der ehemaligen DDR steht fest, dass es sich bei der ehemaligen DDR um eine Gewalt- oder Willkürherrschaft gehandelt hat.

Entstehung Verfassungen DDR Drei Verfassungen gab es im Laufe der Geschichte der DDR. Nach außen bekannte sich die DDR in ihrer Verfassung zur Demokratie. Tatsächlich aber spiegelte die Verfassung nie die Wirklichkeit wider. Bsp.: Recht auf Leben —> Schießbefehl an der Berliner Mauer keine Pressefreiheit —>obwohl in der Verfassung verankert April 46: Gründung SED Dez. 47: Deutscher Volkskongress für Einheit u gerechten Frieden März 48: zweiter Volkskongress , Bildung des „deutschen Volksrates“ Okt. 49: Volksrat konstituiert sich als provisorische Volkskammer 7 Okt. 49: Bestätigung u. Inkraftsetzung des Verfassungsentwurfs (Gründung DDR) Die Verfassung von 1949 lehnte sich einerseits eng an die Weimarer Verfassung an, unterschied sich in bestimmten Bereichen aber deutlich von ihr: Art. 1: Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf. Art. 3 : Die im öffentlichen Dienst tätig sind dienen der Gesamtheit und nicht der Partei (3) Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt. (4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.“ Art. 24 Abs. 5: Der private Großgrundbesitz, der mehr als 100 Hektar umfasst, ist aufgelöst und wird ohne Entschädigung aufgeteilt. Ein möglicher Zusammenschluss mit der Bundesrepublik wurde offen gelassen. Artikel 6 (1): Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt. Artikel 6 (2): Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Neue Verfassungen 1968 und 1974 - Die Änderungen der Verfassung dokumentieren auch einen politischen Wandel - Unter Walter Ulbricht wurde die Verfassung 1968 eine sozialistische. - So wurde in ihr der Herrschaftsanspruch der SED niedergeschrieben. Art. 1: Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei. - 1974 betonte man dann die Verbundenheit mit der Sowjetunion und tilgte alle Hinweise auf eine deutsche Nation Die deutsche Einheit wurde nun abgelehnt. Art. 1 : Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Art. 6 Abs. 2: Die DDR ist für immer u. unwiderruflich mit der sozialistischen Sowjetrepublik verbündet.

Verfassungsordnung der DDR Grundsatz der Gewalteneinheit (Art. 48 idF von 1974) Art. 48:(1) Die Volkskammer ist das oberste staatliche Machtorgan der Deutschen Demokratischen Republik. Sie entscheidet in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik. (….). - Legislative und Exekutive als Bastion der Reaktion - keine unabhängige Kontrolle staatlicher Macht - Volkskammer spiegelt Willen des Volkes wieder, deshalb braucht es keine anderen Organe um einzugreifen - Grundrechte gibt es zwar aber keine unabhängige Instanz die diese durchsetzten könnte • Sicherung der Allmacht eines Organs Grundsatz des demokratischen Zentralismus: Art. 47:(....). (2) Die Souveränität des werktätigen Volkes, verwirklicht auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus, ist das tragende Prinzip des Staatsaufbaus. - Wählbarkeit aller Organe von unten nach oben - Beschlüsse der höheren Organe verbindlich für nachrangige Organe - nur personelle, keine inhaltliche Steuerung durch Wähler - Sicherung innerparteilicher und innerstaatlicher Diktatur Führungsrolle der SED: - Verbindlichkeit der Parteibeschlüsse auch für Staatsorgan - Vorrang der Beschlüsse vor staatlichem Rech - Vorlagepflicht

Staatsaufbau der DDR politische System der DDR folgte ganz anderen Aufbau als Bundesrepublik Grundlage war Sozialismus Die Staatsform war die einer Volksrepublik Die eigentliche Macht lag in den Händen der SED, also einer Partei. Volkskammer - Volkskammer war Parlament (die Volksvertretung) der DDR und formell das oberste Organ - Zusammensetzung der Volkskammer stand jedoch jeweils vor den Wahlen fest - Die Mitglieder der Volkskammer repräsentierten somit also nicht den Willen des Volkes - Es gab keine Opposition und fast alle Beschlüsse der Volkskammer erfolgten einstimmig - 434 Mitglieder + 66 Vertreter Ost Berlins Ministerrat - Aus Volkskammer wurden Minister gewählt, die den Ministerrat bildeten - Dieser war die offizielle Regierung der DDR - Der Vorsitzende des Ministerrates war der Ministerpräsident - 11 Stellvertreter, 4 weitere Mitarbeiter, 29 Mitglieder

Staatsrat - Volkskammer wählte auch Staatsrat - So wurde das Staatsoberhaupt der DDR genannt - Staatsoberhaupt ist formell das höchste Amt im Staat, der Amtsinhaber repräsentiert den Staat nach innen und außen (in der Bundesrepublik ist der Bundespräsident das Staatsoberhaupt) - 22 bis 29 Personen - Vorsitzenden, 7 Stellvertretern, 18 weiteren Mitgliedern und 1 Sekretär Zentralkomitee (ZK) - eigentliche Macht im Staat lag bei SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) - Auf Parteitagen wurde Zentralkomitee gewählt - Zum ZK gehörten anfangs rund 90 Mitglieder sowie 40 Kandidaten - Aus ZK wurde das "Sekretariat" gewählt und aus diesen etwa zehn Personen wiederum der Generalsekretär - Das Amt wurde 1953 umbenannt in "Erster Sekretär“ - Sekretäre des ZK waren gegenüber den Ministern weisungsbefugt, durften ihnen also Befehle erteilen - Das ZK kontrollierte die Partei und die Regierung und war somit die eigentliche Machtzentrale im Staat. Des Weitern: - Nationale Front, Nationaler Verteidigungsrat, Oberstes Gericht, Generalstaatsanwalt

Grundrechte Grundrechte dienten also nicht der Verwirklichung des Individuums, sondern der Verwirklichung des Kommunismus freie Entfaltung des Einze...


Similar Free PDFs