Lernzettel Sozialmanagement PDF

Title Lernzettel Sozialmanagement
Course Sozial- und Qualitätsmanagement
Institution Hochschule Osnabrück
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1. Trägerstrukturen der sozialen Arbeit TRÄGER DER SOZIALEN ARBEIT SIND ORGANISATIONEN, DIE – zur Gewährleistung sozialer Leistungen verpflichtet sind (Bewilligung und Finanzierung) und/oder – soziale Leistungen gegenüber dem Bürger selbst erbringen (Durchführung). DREI ZENTRALE TRÄGERBLÖCKE IN DER SOZIALEN ARBEIT: a. Öffentliche Träger - Überörtliche Träger (Länder, Kommunalverbände) - Örtliche Träger (Gemeinden /Städte und Landkreise)

b. Freie Träger, Wohlfahrtsverbände - Wohlfahrtsverbände - Jugendverbände - Vereine, Stiftungen, Initiativgruppen, Selbsthilfegruppen außerhalb von Wohlfahrtsverbänden → Gemeinnützigkeit → Rechtsform c. Privat-gewerbliche Träger (privat-wirtschaftliche Träger) - Privat gewerbliche Träger Sozialer Arbeit - Betriebe, die auch Sozialeinrichtungen betreiben 2. Verhältnis der Trägerformen zueinander Gemeinsames Bemühen von FT und ÖT Zusammenarbeit Gesamtverantwortung beim ÖT Sinnvolle und zweckentsprechende Verwendung der Mittel Abstimmung, Absprache, koordinierte Arbeitsteilung Keine Konkurrenz (BVG 1967) a. Subsidiarität = Nachrangig, setzt dann ein, wenn Eigenhilfe überfordert ist und wenn familiäre ....Hilfe nicht zu greifen vermag. = Unterstützend, ersatzweise eintretend → Zwei Ebenen: a)Ebene des Inividuums b)Ebene der Gestaltung und Gewährung Sozialer Dienstleitungen (Verhältnis öffentlicher Träger zu freien Trägern) Siehe hierzu ausführlich den Text von Merchel 2008: Trägerstrukturen in der sozialen Arbeit. Weinheim/München. Die größere staatliche oder gesellschaftliche Einheit darf nur dann helfend eingreifen, wenn die Kräfte der kleineren Einheit zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen. Selbsthilfe vor Fremdhilfe

• Kleinste Einheit der Gesellschaft vor größerer Einheit • Gemeinden vor Ländern und Bund • Verbände vor Staat Soll Entfaltung der personalen Kräfte ermöglichen „Neue Subsidiarität“ Subsidiarität b. Partnerschaftliche Zusammenarbeit freier und öffentlicher Träger § 4 SGB VIII: Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe (1) Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Sie hat dabei die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten. (2) Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen. (3) Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken c.

Sozialrechtliches Dreieck Nutzer/innen, Bürger/innen Leistungsberechtigte

Sozialrechtliche Leistungen Leistungsgewährer Öffentliche Träger Kommunen, Städte und Kreise, Kostenträger

3. Was sind Soziale Dienstleistungen?

Leistungserbringer Freie Träger Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Verbände/gGmbHs (gewer

4. Welche Einflüsse wirken auf Organisationen / Einrichtungen der Sozialen Arbeit? SOZIALPOLITISCHER HINTERGRUND Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung sind unverändert mit Einsparzwängen konfrontiert, gleichzeitig befinden sie sich in einem Prozess der Veränderung: Modernisierung der Binnenorganisation; Verwaltungshandeln orientiert sich immer mehr an Wirtschaftlichkeit; es ist ein Ausstieg vieler Kommunen aus der aktiven Gestaltung sozialer Infrastrukturen erkennbar; Gleichzeitig wird im Zuge des Sozialstaatsumbaus den Kommunen hohe Bedeutung bei der Lösung sozialpolitischer Probleme beigemessen EINFLUSSFAKTOREN AUF ORGANISATIONEN DER SOZIALEN ARBEIT

5. Welche Interessen verfolgen Träger/Verbände (der soziale „Interessenstaat“)? Mit welcher Motivation agieren sie? DER SOZIALE „INTERESSENSTAAT“ Motivation für „Mitspieler“ und „Mitspielerinnen“ im Sozialstaat: Identitätsinteresse Erwerbswirtschaftliches Interesse Advokatorisches Interesse Professionspolitisches Interesse 6. Was ist unter „Sozialwirtschaft“ zu verstehen? Nehmen Sie eine Verhältnisbestimmung von Sozialwirtschaft, Sozialmanagement und Soziale Arbeit vor. SOZIALWIRTSCHAFT – WAS MEINT DAS? • Sozialwirtschaftliche Fragen der Wohlfahrtsproduktion sind in ökonomische und gesellschaftliche Zusammenhänge einzuordnen, die über das Handeln in einzelnen Organisationen hinausgehen! • Betrachtet werden Institutionen, Organisationen, Funktionen und spezielle betriebswirtschaftliche Fragen; • Gegenstand der Sozialwirtschaft = sozial organisierte und zweckgerichtet gestaltete Bewirtschaftung der Aktivitäten in sozialen und sozialarbeiterischen Kontexten; • Sozialwirtschaft beschreibt ein System der Ökonomie, das im Dienste sozialer Arbeit und Sicherung steht. Dieses System wird aus Recht, Politik, Wirtschaft und Unternehmen gebildet, die durch den theoretischen Kern „Soziales und Bearbeitung sozialer Probleme“ verbunden werden. Sozialwirtschaft Sozialmanagement Soziale Arbeit als Bezugspunkt

7. Finanzierungsformen zwischen öffentlichen und freien Trägern

a) Leistungsentgelt – Grundlage ist ein individueller Rechtsanspruch des Leistungsempfängers – Basis: Sozialrechtliche Dreiecksverhältnis – Die Höhe der anfallenden Kosten werden zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern vereinbart (§ 78a-g SGB III / § 75-81 SGB XII) – Eigenanteile muss der Leistungserbringer nicht erbringen. – Vereinbarte Kostensatz: die im Einzelfall anfallenden Kosten pro Tag (Pflegesatz) oder pro Stunde (Fachleistungsstunde) – Selbstkostendeckungsprinzip wurde abgelöst durch Leistungsentgelt – Leistungsvereinbarungen sind öffentlich rechtliche Austauschverträge, z.B. über Leistungen mit einer sozialen Einrichtung in Form einer Einzelvereinbarung) oder – Mit Sparten oder Branchen der Sozialwirtschaft in Form von Rahmenverträgen (z.B. im Bereich der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung (SGB IX), der Heimunterbringung(SGB VIII) oder dem SGB XII (§ 79) → Daraus entsteht jeweils ein Entgeltanspruch des Leistungserstellers gegenüber den öffentlich-rechtlichen Kostententrägern. b) Zuwendung – Inhaltsgleich mit Subvention – Vergabe von vermögenswerten Leistungen von der öffentlichen Verwaltung an einen freie Träger für einen öffentlichen Zweck – richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Träger („öffentlicher Zweck“), – Entweder an den Träger / eine Einrichtung oder ein Projekt (keine Personen) – Die Zuwendung deckt nicht die gesamten Kosten, der freie Träger muss einen Eigenanteil einbringen (§ 74 SGB VIII „angemessener Eigenleistung“). – Zuwendungsgeber definiert Art, Umfang und Dauer der Förderung



Der Zuwendungsempfänger kann keinen Rechtsanspruch geltend machen.

8. Finanzielle Einnahmemöglichkeiten öffentlicher und freier Träger

9. Was ist unter Sozialmanagement zu verstehen? ZWEI BEDEUTUNGSVARIANTEN DES SOZIALMANAGEMENTS • Sozialmanagement kann als einen bestimmten Gegenstandsbereich angesehen werden, auf den das Management zielt (also: Management von Einrichtungen der Sozialen Arbeit), • aber auch als speziellen Modus des Leitens und Gestaltens von Betrieben bezeichnet werden (also: eine „soziale“ Form des Management → „Managementaufgaben“ fallen auf allen Hierarchiestufen an – allerdings zugespitzt und mit besonderer Verantwortung auf Leitungsebenen! WAS SOLL SOZIALMANAGEMENT LEISTEN? • Den Betrieb sichern! (die Organisation soll nicht scheitern), • Beschäftigungsverhältnisse sollen nicht verloren gehen. • Sachgerechte und auf die Ziele der Organisation abgestimmte Finanzierung soll sichergestellt werden. • Orientierung der Managementziele an den fachlichen Zielen der Sozialen Arbeit! • Mitarbeiterführung und -qualifizierung unterstützen (fachlich und überfachlich) • Personalentwicklung in Organisationen unterstützen SOZIALMANAGEMENT = • Sozialmanagement bedeutet nicht die Neuerfindung von Managementfragen und nicht die blinde Übernahme von betriebswirtschaftlichen Methoden, • sondern die Übertragung bestehender Konzepte auf das Feld der Sozialen Arbeit • Es ist eine Strukturierungsform, die dazu beiträgt, fachliches Handeln unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu optimieren; • Management zielt auf die Erhöhung von Rationalität und auf fachliche Innovation • Management in der Sozialen Arbeit muss immer in Beziehung zu den Zielen und Aufträgen der Handlungsfelder stehen. • Integrationsperspektive Sozialmanagement # Anwendung des ökonomischen Kalküls unter den spezifischen (fachlichen, normativen, politischen, rechtlichen) Bedingungen der Sozialen Arbeit

10. Funktionen des Managementbegriffs DER MANAGEMENTBEGRIFF Bezogen auf betriebliche Organisationseinheiten ist Management zu verstehen als - „die Führung von Personen und - die Optimierung von weiteren relevanten Ressourcen, um - die Ziele einer Organisation zu erreichen.“ (H. Willke 2007) → Management zielt immer auf Steuerungshandeln von und in Organisationen (Person wird als Mitglied von Organisationen wahrgenommen). BEGRIFF „MANAGEMENT“ STEUERUNGSFUNKTIONEN

Funktion von Management: Gestalten von Organisationen – bewusste und reflektierte Einflussnahme auf Entscheidungen, Strukturen, Abläufe, soziale Bezüge in Organisationen

Personelle Ressourcen

Finanzielle und sachliche Ressourcen

Ziele/ Leistungsfähigkei t der Organisation

Prozesse

11. Handlungsebenen des Managements Normatives Management Beispiel: Familienfreundliche Kindertagesstätte Zugeordnete Begriffe: generelle Ziele, Visionen, Missionen, Programme Strategisches Management Beispiel: Entwicklung zum Familienzentrum Zugeordnete Begriffe: Potentiale, Strategische Zielposition, Strategien, Pläne, Chancen/Risken, Stärken/ Schwächen, Ressourcenverteilung Operatives Management Beispiel: Umsetzung gezielter Maßnahmen (z.B. neue Angebote aufnehmen, Elternaktivierung etc.) Zugeordnete Begriffe: Operative Planung/Ziele und Realisation, Produkte, Leistungen, Prozesse, Maßnahmen/Aktivitäten, etc. 12. Welche unterschiedlichen Erwartungen sind an Einrichtungen der Sozialwirtschaft gerichtet?

ERWARTUNGEN AN DAS MANAGEMENT SOZIALER ORGANISATIONEN

13. Was sind Ähnlichkeiten zwischen Einrichtungen der Sozial- und der Erwerbswirtschaft? Welche Unterschiede gibt es? ÄHNLICHKEITEN DER STEUERUNGSAUFGABEN VON EINRICHTUNGEN DER SOZIAL- UND DER ERWERBSWIRTSCHAFT

BESONDERHEITEN IM BETRIEBSCHARAKTER VON EINRICHTUNGEN DER SOZIALEN ARBEIT markante Unterschiede o Fehlen des Formalziels „Gewinn“ als zentrale Steuerungsgröße – stattdessen: Sachzieldominanz # Problem: Basis herstellen für einen rationalen Ziel- und Erfolgsdiskurs o Interaktion mit den Nutzern auf der Grundlage nicht-schlüssiger Tauschbeziehungen - Überlagerung von „schlüssigen“ und „nicht-schlüssigen“ Tauschbeziehungen o # größere Komplexität der in das Management einzubeziehenden Anforderungen – Kalkulieren mit mindestens zwei „Kund/innengruppen“ (neben den bereits erläuterten Unterschieden: • Ausrichtung an mehreren Anspruchsgruppen • Überlagerung von schlüssigen und nicht-schlüssigen Tauschbeziehungen • Sachzieldominanz mit der Schwierigkeit, Erfolgskriterien zu definieren) o nicht nur Steuerung über den „Markt“, sondern auch politische Steuerung von Angeboten (Angebotssteuerung vs. Nachfragesteuerung) o Komplexität der produzierten Güter: neben Individualgütern auch Kollektivgüter und nicht-materielle Güter o komplexere Finanzierungsmodalitäten: vielgestaltige Mischfinanzierung 1. Hauptzweck (Sachziel-Dominanz, Zielvielfalt, unterschiedliche Interessengruppen; Ziele sind mehrdeutig) 2. Bedarfsdeckung, Kundin/en (Eigenbedarf und Fremdbedarf; eingeschränkte Marktmacht; Zuerkennung eines

Leistungsanspruchs durch Dritte; gesellschaftlich und individuell definierter Bedarf) 3. Steuerung der Organisationsentscheidungen (Marktregeln sind keine entscheidende Größe für Steuerungshandeln; Bindung an sozialen Bedarfen, Werten und Weltbildern) 4. Produzierte Güter (öffentlicher nicht-materieller, kollektiver sowie individuell nutzbare Güter) 5. Finanzmittel (Mischfinanzierung; Abhängigkeit von unterschiedlichen Interessen) 6. Faktor Arbeit (neben hauptamtliche Professionelle sind auch Ehrenamtliche beschäftigt 7. Erfolgskontrolle (keine eindeutigen Erfolgsindikatoren) KURZES ZWISCHENFAZIT: WAS IST DAS BESONDERE AN DER SOZIALWIRTSCHAFT? • Orientiert sich an sozialen Bedarfen, sozialstaatlichen Zielen, sozialen Problemen • Doppelstrategie: Soziales und Wirtschaftlichkeit • Aufgabe der Wohlfahrtsproduktion und Bildung wohlfahrtsstaatlicher Arrangements im Sinne eines „Wohlfahrtsmixes“ (Evers/Olk 1997). • Intermediäre Funktion zwischen Nutzer_innenebene, Gewährer und Erbringer sozialer Dienstleistungen (Brinkmann 2005). • Integrative Funktion: Sozialwirtschaft steht den Menschen nicht gegenüber, sondern sie sind als Akteure Teil von ihr (Wendt 2010). # Ausbalancieren von wirtschaftlichen Rationalitäten (Ökonomie) und fachlichen Orientierungen (Profession) als Herausforderung! 14. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Analyse der Unterschiede für das Management? 15. Was sind besondere Merkmale von sozialen Organisationen? 16. Kundin/Kunde vs. Klientin/Klient

17. Schlüssige und nicht schlüssige Tauschbeziehungen

18. Aufgaben und Funktionen des Sozialmanagements 19. Effektivität und Effizienz EFFEKTIVITÄT UND EFFIZIENZ BEI DER GESTALTUNG SOZIALER DIENSTLEISTUNGEN Effektivität – „Do the right things“ (zielt auf die Beantwortung der Frage, ob die Leistungserstellung zielorientiert und nach professionellen Maßstäben erfolgt! # Grad der Zielerreichung! Ein wesentlicher Bezugspunkt für die Definition der Ziele ist im Bedarf der Adressaten zu suchen. Effizienz – „Do the things right“ zielt auf Kosten-Nutzen-Kalkül (also das Verhältnis von Ressourceneinsatz und dem Nutzen). Bezugspunkt ist hier die Wirtschaftlichkeit!

20. Theoretischer Zugang zur „Organisation“ a. Was ist eine Organisation? Was charakterisiert sie? → Organisationen sind zielgerichtete soziale Systeme, in denen Menschen dauerhaft in einem Strukturzusammenhang stehen. → Organisieren = das Schaffen von Regeln und Zusammenhängen, die eine Organisation kennzeichnen; generelle Regelungen sollen Zufälle und Einzelfallentscheidungen ersetzen; Aufgaben werden in Teilaufgaben zerlegt und Organisationseinheiten zugeordnet. Organisationen sind „abstrakt“ und „konkret“ zugleich: • einerseits konkret erlebbar: in Personen, Räumen, Abläufen etc. • andererseits nicht in ihrer gesamten Gestalt beobachtbar → theoretische Konzepte zur Beschreibung und Erklärung von „Organisation“ notwendig: u.a. (1) Betrachtung mit den Schwerpunkten: „Struktur“ und „Handeln“ (2) „theoretische Organisationsmodelle“: „rationales“, „natürliches“ und „offenes“ Organisationsmodell → - Organisationstheorien - Bilder von Organisationen b. Aus welchen verschiedenen Perspektiven kann man Organisationen betrachten? Beide Elemente – „Struktur“ und Handeln“ – müssen bei der Betrachtung und Analyse von Organisationen stets einbezogen werden! Definitionsversuch, bei dem beide Aspekte zum Ausdruck kommen:

Organisationen sind • von Menschen geschaffene und durch Handlungen aufrecht erhaltene soziale Gebilde, • die dauerhaft ein Ziel verfolgen und • sich dafür eine formale Struktur zur Gewährleistung von Leistungserfüllung, Kooperation und Entscheidung gegeben haben, • mit deren Hilfe die Aktivitäten von Organisationsmitgliedern auf das verfolgte Ziel ausgerichtet werden sollen. (Merchel)

c. Bilder / Metaphern von Organisationen (nach Morgan 1986) Organisation al Maschine Organisation als Organismus Organisation als Gehirn Organisation als Kultur Organisation als politisches System Etc.

d. Aufbau- und Ablauforganisation e. Organisationsumwelt Organisationen existieren immer in Wechselbeziehung zu ihrer Umwelt – beziehen „Aufträge“ und Ressourcen aus der Umwelt und geben Leistungen an die Umwelt ab. Was ist „Umwelt“ einer Organisation? # Vorgänge, Ereignisse, Personen, Institutionen außerhalb der Organisationsgrenzen, # die für eine Organisation Bedeutung erhalten, weil sie sich auf innere Vorgänge der Organisation auswirken und daher strategisch einbezogen werden müssen. Organisationen müssen sich gleichermaßen - gegenüber ihrer Umwelt öffnen und - sich partiell gegenüber ihrer Umwelt abschließen. → Aufgabe: gute Balance herstellen zwischen Offenheit und Geschlossenheit! Die Organisationsumwelt für Einrichtungen Sozialer Arbeit lässt sich grob in drei Ebenen differenzieren: Gesellschaftliche Rahmenbedingungen - Recht, Politik, Normwelt -

Austauschbeziehungen zu anderen Organisationen Leistungsadressaten/innen - reale und potentielle -

Organisation der Sozialen Arbeit

Jede Organisation der Sozialen Arbeit hat ihre eigene, spezifische Umwelt! Jede Organisation muss… • die spezifische Konstellationen „ihrer“ Umwelt analysieren, • die entsprechenden Einflussfaktoren und Aufträge betrachten und daraus • Schlussfolgerungen für die eigene Leistungserbringung ziehen, • Strategien zur Einflussnahme auf die Umwelt entwerfen.

f. Organisationsgrenzen (wie verlaufen Sie in der Sozialen Arbeit) Organisationsgrenzen sind nicht immer eindeutig zu definieren. Oft sind Organisationen Teile einer größeren Einheit, in die sie eingebunden sind. Beispiele: Städt. Jugendzentrum → Jugendamt → Kommunalverwaltung Jugendwohngruppe → Heimverbund → Trägerorganisation Je mehr Eigenständigkeit (Zielsetzungen, Struktur- und Prozessgestaltung, Definition von Regeln) desto eher kann von einer abgrenzbaren Organisation gesprochen werden. g. Organisationskultur • „Organisationskultur“ als Sammelbegriff für implizit wirkende Realität in Organisationen. • Je komplexer eine Organisation, desto größer die Ausdifferenzierung in „Teilkulturen“. • Organisationskultur wirkt auf der kognitiven, aber noch stärker auf der emotionalen Ebene. • Organisationsmitglieder lernen Organisationskultur nicht bewusst – sie werden hineinsozialisiert. • Organisationskultur entzieht sich direkter, zielbezogener Manipulation.

Warum ist die Beachtung von „Organisationskultur“ so wichtig? ….weil ansonsten die Wirksamkeit von struktur- und verfahrensbezogenen Maßnahmen stark beeinträchtigt werden kann! Beispiele – Jugendamt: • „Fallvorstellung im Team“ als Routine-Übung • trotz „Teamprinzip“: Überzeugung der Mitarbeitenden, dass ASD-Arbeit im Grundsatz „Einzelarbeit“ ist • kaum bemerkte „Verformung“ fachlicher Konzepte • „Mentalität der Marginalisierung“ im ASD kann zur Abschottung innerhalb des Jugendamtes führen → notwendig: für „Organisationskultur“ sensibel werden!!

h. Organisationsstrukturen (formale und informale Strukturbildung) 3 zentrale Zwecke von Organisationsstrukturen: Differenzierung von Aufgaben (Aufgabenteilung) ⇒ zentral: Aufbauorganisation Integration (Koordination und Kooperation) ⇒ zentral: Ablauforganisation Gewährleistung verbindlicher Entscheidungen Formalisierung als Muster von Strukturbildung: Bestreben, den Einfluss personenbezogener Merkmale auf die Leistungserstellung zu reduzieren Aber auch: hohe faktische Bedeutung informeller Strukturen und Regeln! FORMALE STRUKTURBILDUNG Hauptdimensionen der formalen Strukturbildung: Arbeitsteilung: Zuordnung unterschiedlicher Aufgaben Koordination/ Integration: Aufeinander-Abstimmen verschiedener Teilaufgaben Hierarchie: Regelung/ positionale Zuordnung von Entscheidungs- und Kontrollbefugnissen Delegation: (teil-)autonome Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Organisationsteilen Formalisierung: Grad der Verschriftlichung von Regeln → Welche Vor- und Nachteile können formale Strukturen haben? Auswirkungen von Formalisierung: positiv: • Entlastung • Vermittlung von Handlungssicherheit • Transparenz und Kalkulierbarkeit problematisch: • Reduktion von Flexibilität im Einzelfall • weniger individuelle Eigenheiten • Einschränkung von Kreativität und Motivation

INFORMELLE STRUKTURBILDUNG Nicht alle Regeln (als Grundlage für „Struktur“) sind schriftlich festgelegt. Auch Anforderungen, die nicht schriftlich festgelegt sind, schaffen Verbindlichkeit – und sind somit „Struktur“. Informelle Strukturen sind wichtig für das Realisieren von Organisationszielen, • ...


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