Lernzettel Tarifvertrag, Arbeitsvertrag PDF

Title Lernzettel Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
Author Ann Kathrin
Course Grundlagen der BWL IV
Institution Leibniz Universität Hannover
Pages 10
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Summary

Lernzettel, mit Informationen über Streik, Tarifverträge, Betriebsrat, betriebliche Vollmachten...


Description

[Lernfeld|01:|Die|Berufsausbildung|mitgestalten] Arbeitszeugni Arbeitszeugniss Einfaches 1. Überschrift 2. Einleitung 3. Tätigkeitsbeschreibung 4. Schlusssatz Qualifiziert Qualifiziertes es 1. Überschrift 2. Einleitung 3. Tätigkeitsbeschreibung 4. Leistungsbeurteilung 5. Führungsbeurt Führungsbeurteilung eilung 6. Schlusssatz  Unterschied Arbeitsweise, soziale Kompetenzen) Einleitung Tätigkeitsbeschreibung

Führungsbeurt Führungsbeurteilung eilung

        

Schlusssat Schlusssatzz



Leistungsbeur Leistungsbeurteilung teilung

   

Schriftlich Klar und eindeutig Wahrheitsgemäß Wohlwollend

! AG Schadensersatzpflichtig für Falsche/verschwiegene Inhalte

Personalien Arbeitsplatz Vollmachten Aufgaben Leistungsbereitschaft Arbeitsweise Fachkönnen Zusammenfassung Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden Bedauern über Weggang

  

Dauer Verantwortung Spezialaufgaben

  

Arbeitsbefähigung Arbeitserfolg Weiterbildung



Gesamtbild Charakter, Persönlichkeit



Zukunftswünsche

1 sehr gut

2 gut

3 befriedigend

4 ausreichend

5 mangelhaft

6 ungenügen ungenügendd

= Höchstmaß, weit über Durchschnitt

= übertrifft Anforderungen

= Allgemeine Anforderungen erfüllt

= Leistungsmängel

= nicht geeignet

= entspricht nicht den Anforderungen, erhebliche Mängel

Stets, vollsten Zufriedenheit, sehr gut

Vollen Zufriedenheit, gut

Zu unserer Zufriedenheit erfüllt, Erwartungen entsprochen

Zufriedenstellend

Hat sich bemüht

Hatte Gelegenheit, nicht gerecht werden

Arbeitsv Arbeitsvertrag ertrag § 2 NachwG unterzeichnete Niederschrift spätestens 1 Monat nach vereinbartem Beginne des Arbeitsverhältnisses Inhalt: Name, Anschrift, Beginn Arbeitsverhältnis, vorhersehbare Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen Rechte des AN (=Pflichten des AG)      

Beschäftigung Vergütung Lohnfortzahlung Weiterbildung Fürsorge Zeugnis

Pflichten des AN (=Rechte des AG)    

Dienstleistung Weiterbildung Treue und Verschwiegenheit Handels- und Wettbewerbsverbot

Handelsver Handelsverbot bot Der AN darf ohne Einwilligung des AG kein eigenes Handelsgewerbe, auch nicht außerhalb des Geschäftszweiges des AG, betreiben. Wettbewerbs Wettbewerbsverbot verbot Dem AN ist es verboten, im Geschäftszweig des AG dauernd oder gelegentlich Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung zu machen oder zu vermitteln, außer der AG gibt seine ausdrückliche Einwilligung Wettbewerbs Wettbewerbsverbot verbot (vertragliches) nach Beendigung des AN (Konkurrenzklausel) max. 2 Jahre. Es darf das berufliche Fortkommen nicht erschweren.

Ohne Tarifbindung

Mit Tarifbindung

Arbeitsvertrag wird zwischen AN und AG ausgehandelt. Es gibt keinen Tarifvertrag oder er muss nicht beachtet werden.

Dem Arbeitsvertrag liegt ein Tarifvertrag zugrunde

Der Tarifvertrag ist ein Kollektivarbeitsvertrag zwischen den Tarifpartnern (Sozialpartner), in dem die Arbeits- und Entgeltbedingungen für gewöhnlich ganze Berufsgruppen eines Wirtschaftszweiges in freien Verhandlungen einheitlich festgelegt werden.

Sonderformen Befristeter Vertrag Wenn Sie einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, dann endet Ihr Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung, sondern "automatisch" durch Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. Diese Form der Befristung heißt Zeitbefristung, weil der Vertrag mit einem bestimmten Datum bzw. Zeitpunkt endet.  Ohne Sachgrund: Max. 2Jahre und höchsten 3x verlängern Werkvertrag Das ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer (Hersteller) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung (Werklohn) durch den Auftraggeber (Besteller) herzustellen. Im Werkvertrag wird die Arbeit nach dem Ergebnis (Werk) beurteilt und nicht nach dem Aufwand der geleisteten Arbeit. Leiharbeit Der Leiharbeiter oder Leiharbeitnehmer wird im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung einem Entleihunternehmen zwecks Erbringung von Arbeitsleistung überlassen. In diesem Entleihunternehmen ist er jedoch nicht fest als Mitarbeiter angestellt, d. h. zwischen Entleiher und Leiharbeiter besteht kein regulärer Arbeitsvertrag.  Max. 18 Monate befristet  Nach 9 Monaten gleiches Gehalt wie Stammbeschäftigte  Als Streikbrecher verboten

Arbeitspapiere o o o o o o

Lohnsteuerkarte Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungsnachweis Mitgliedschaftsbescheinigung der Krankenkasse Urlaubsbescheinigung vorheriger AG Evtl. Antrag VWL

o o o o o o

Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis Gesundheitsbescheinigung (Jugendliche) Gesundheitszeugnis Arbeitsbescheinigung Arbeitszeugnis Unterlagen Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Vollmacht Vollmachten en Prokura = die weitestgehende Vollmacht, die zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen in irgendeinem Handelsgewerbe berechtigt. (§§ 48ff. HGB)

Einzelprokura

Filialprokura

Gesamtproku Gesamtprokura ra

= Person ist allein vertretungsbefugt

= bezieht sich auf eine bestimmte Niederlassung/Filiale

= Mehrere Personen sind nur gemeinschaftlich vertretungsbefugt

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Erteilung von Geschäftsinhaber oder seinem gesetzlichen Vertreter Ausdrücklich: schriftlich oder mündlich Eintragung im Handelsregister erforderlich (deklaratorische Wirkung = rechtsbezeugend) Zusatz >>ppa oder pp 6h = 60 min ! 1. Pause spätestens nach 4 ½ h



ununterbrochene Freizeit von min. 12 h



Zwischen 20 – 6 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden ! Ausnahmen: z.B. Mehrschicht, Bäcker



Ausbilder hat den Auszubildenen für die Berufsschule freizustellen



Schulzeit > 5h Unterrichtsstunden  1x in der Woche, ist der restliche Tag arbeitsfrei



letzter Arbeitstag vor Abschlussprüfung ist arbeitsfrei



Bezeichnung des staatlich anerkannten Ausbildungsberufes > Ausbildungsdauer (min. 2 Jahre; max. 3 Jahre; Verlängerung max. 1 Jahr) > Ausbildungsbild (Fähigkeiten, Kenntnisse) > Ausbildungsrahmenplan > Prüfungsanforderungen > Ausbildungsnachweise § 13 Nr. 7, § 11 (1) Nr. 10 BBiG - Der Auszubildende ist verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu erbringen.

Berufsau Berufsausbildungsvertr sbildungsvertr sbildungsvertrag ag    

Art, Sachliche und zeitliche Gliederung, Ziel der Ausbildung, Berufstätigkeit, die ausgebildet werden wird Beginn und Dauer Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Voraussetzung, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann > Probezeit (ohne Kündigungsfrist, Angabe von Gründen) > Nach der Probezeit: ordentliches Kündigungsrecht liegt beim Auszubildenden (4 Wochen) > fristlose Kündigung



Dauer der Probezeit (min. 1 Monat; max. 4 Monate)



Zahlung und Höhe der Vergütung



Dauer des Urlaubs



Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit

§ 20 BBiG (jährlich ansteigend §§ 17, 18 BBiG) § 19 JarbSchG § 8 (1) JArbSchG

Rechtliche Ra Rahmenbedingu hmenbedingu hmenbedingungen ngen Lernort Betrieb > Berufsbildungsgesetz (BBiG) > Verordnung über die Berufsausbildung - Ausbildungsordnung - Ausbildungsrahmenplan > Ausbildungsvertrag > Jugendarbeitsschutzgesetz

Lernort Berufsschule > Schulgesetze > Rahmenlehrplan > Lehrplan des jeweiligen Bundeslandes...


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