Projektfinanzierung Zusammenfassung PDF

Title Projektfinanzierung Zusammenfassung
Course Projektfinanzierung am Beispiel der Finanzierung von Spielfilmen
Institution Universität Siegen
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Projektfinanzierung am Beispiel der Finanzierung von Spielfilmen 2. Grundlagen der Filmwirtschaft, der Filmprouktion und des Filmvertriebs 2.1 Film als Wirtschaftsgut  Filmbegriff – Trägermedium Film, Filmwerk, Distributionsmedien – im Urheberrecht: Bildfolgen bzw. Bild- und Tonfolgen als solche, nicht das Bild- und Tonträgermedium – Abgrenzung schutzfähiger Filmproduktionen → „Filmwerke“: besitzen aufgrund ihrer Auswahl, der Anordnung und der Gestaltung des Filmstoffes eine schöpferische Eigenart (schutzfähig) → „ Laufbilder“: Produktionen ohne jede schöpferische Gestaltung der Bildfolgen, Werkeigenschaft fehlt (nur eingeschränkt schutzfähig) – hier im Vordergrund: Programm füllender (Kino-)Spielfilm bzw. Dokumentarfilm Film als Wirtschaftsgut  zwei Gruppen von Rechten im UrhG (Neufassung v. 2003) – Urheberrechte am Filmwerk – Leistungsschutzrechte  Urheber eines Filmwerkes sind… – natürliche Personen: Persönliche geistige Schöpfungsbeiträge müssen untrennbar im Filmwerk verschmolzen sein und dürfen nicht selbstständig verwertet werden können. – idR Regisseur, Kameramann, Cutter, Tonmeister, Szenenbildner; aber umstritten → Einzelfallprüfung! – nicht jedoch: → Filmdarsteller und Filmhersteller! → Urheber der sog. „vorbestehenden Werke“ und filmbestimmt geschaffenen Werke! – Rechte: Urheberpersönlichkeitsrechte, ausschließliche körperliche und unkörperliche Verwertungsrechte – Urheberrechte grds. nicht übertragbar, Urheber kann aber Dritten Nutzungsrechte einräumen (§§31-44 UrhG) Einräumung von Nutzungsrechten §31 (1) UrhG: Einräumung von Nutzungsrechten „Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder auf alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nut- zungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeit - lich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. (…)“ § 89 (1)UrhG: Rechte am Filmwerk „Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmes verpflichtet, räumt damit für den Fall, dass er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem Film- hersteller im Zweifel das ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Über- setzungen und andere filmische Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Filmwerkes auf alle Nutzungsarten zu nutzen. (…)“

Film als Wirtschaftsgut

 Leistungsschutzrechte am Filmwerk (§94 UrhG) – Filmhersteller → selten eine NP, idR JP, künstlerisch-schöpferischer Beitrag irrelevant → Recht, den Bild-/Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen oder zu senden – ausübende Künstler: Filmdarsteller, Sprecher, Musiker, Tänzer, Dirigenten etc. – Lichtbildner: Kameraleute, wenn nicht Urheber; Fotografen  Dauer der Rechte der Beteiligten – 50 Jahre nach dem Erscheinen des Bildträgers: Erlöschen der Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und des Filmherstellers – 70 Jahren nach dem Tod des längstlebenden (Mit-)Urhebers: Erlöschen der Urheberrechte (Regisseur etc.; auch Urheberrechte an vorbestehenden Werken und filmbestimmt geschaffenen Werken) Film als Wirtschaftsgut  Merkmale des Wirtschaftsgutes „Film“ → Film ist Informationsprodukt → immaterielles Gut, Konsumgut → Erfahrungsgut → Produktionsgut → Kommerzielle Nutzungsrechte sind wertbestimmend! → Aktualität als wichtiger Wert bestimmender Faktor → Dienstleistung in der letzten Stufe der Wertschöpfungskette (kompletter Film muss fertig sein, erst am Ende kommt Geld rein) → Wirkung von (sozialen) Netzeffekten („Tagesgespräch“, word-of-mouth) (Risiko:nicht garantierter Erfolg) 2.2 Akteure der Filmwirtschaft und Daten zur Filmwirtschaft  Die wichtigsten Bereiche der deutschen Filmwirtschaft:

Daten zur Filmwirtschaft in Deutschland  Quellen – SPIO - Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. – FFA–Filmförderungsanstalt (finanzieren mit Geld+Beratung;pro Kinokarte Geld zur FFA)

→ statistische Auswertungen → Studien und Analysen (z.B. „Die Kinobesucher 2013“ -Studie, Programmkinoanalyse) → Veröffentlichungen: – Geschäftsbericht der FFA – „FFA intern, info, international“ – „Blickpunkt: Film“ (www.blickpunktfilm.de) – kostenlose Informationen zum deutschen Film: www.filmportal.de  Relevanz der Quellen für die Filmfinanzierung: Quellen geben Aufschluss über Erlösrückflüsse aus der Filmrechteverwertung sowie über Entwicklungen/Trends auf dem Filmmarkt! 2.3 Filmproduktionsunternehmen und Filmproduktion (Phasen eines Filmprojektes)  Filmproduktionsunternehmungen – überwiegend KMU, unter den klassischen TV- und Kinofilmproduzen- ten häufig „Single purpose-Gesellschaften“ (SPC) (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) – Anzahl: ca. 1700 Unt., die 2012 in nennenswertem Umfang audio- visuelle Produktionen hergestellt haben und (vgl. a. die Übersicht auf „www.blickpunktfilm.de“) → davon sind ca. 900 klassische Produzenten (davon 600 TV- und 300 Kinofilmproduzenten), und → ca. 800 Produzenten sind Image-, Werbe- und Industriefilmpro- duzenten sowie Dienstleisterproduzenten – vergleichsweise geringe Budgets (aber Ausnahmen!)  Durchschnittliche Herstellungskosten und Minuten- preise deutscher Kinofilme (2011)

 Produzieren: Die 4 Phasen eines Filmprojektes

Filmproduktion

 Merkmale der Filmproduktion – „Produzent/Filmhersteller als „Schlüsselfigur“ – Beteiligung mehrerer Akteure („stakeholder“) – Das „Movie Package“ ist ein Leistungsbündel , d.h. ein „Paket von starken Verkaufsargumenten“; Iljine/Keil 2000, S. 216) → Bewertung durch Investoren und Verwerter! – Phase der „production“ ist sehr „auszahlungsintensiv“, Auszah- lungen fallen zudem unregelmäßig an → große Bedeutung der Liquiditätssteuerung! – große Bedeutung der Endabnahme durch alle entscheidungsbefugten Finanzpartner 2.4 Der Produzent als Hauptakteur der Filmherstellung  Übernahme unternehmerischer Funktionen, insb. Beschaffung der Finanzmittel – freier Produzent – Auftragsproduzent – freier Auftragsproduzent  Abgrenzung des Produzenten zu – Herstellungsleiter – Produktionsleiter – Dramaturg  zum Vergleich: USA – producer – creative producer – executive producer – associate producer – line producer 2.5 Filmvertrieb und -auswertung sowie Erlösquellen der Filmwirtschaft  Auswertungsstationen („exploitation“) – Hauptnutzung → Filmrechteverwertungskette – Nebennutzung → Verwertung von Filmbestandteilen und vorbe- stehenden Werken („underlying property“), sog. „ancillary rights“ – Merchandising und Licensing Zeitliche Anordnung der Verwertungsstufen in der Filmrechteverwertungskette

Filmvertrieb und -auswertung sowie Erlösquellen der Filmwirtschaft

 Übergang zur nächsttieferen Verwertungsstufe – Annahme: abnehmende Umsatzsteigerung pro Zuschauer auf den „späteren“ Stufen (u.a. zunehmende Anzahl nicht zahlender Konsumenten, d.h. abnehmender Grad der Ausschließbarkeit vom Konsum!) n n-1 – Übergang, wenn GU > GU , wobei n:= Stufe, GU:= Grenzumsatz bzw. Umsatzsteigerung pro zusätzlichem Zuschauer  entscheidungsrelevante Faktoren – Aktualität, Ereignischarakter des Filmwerkes, Vorgaben gem. FFG – Erlösverbundbeziehungen – Rentabilität der Verwertungsstufe  Entwicklungen – stärkere Überlappung, Day-and date-releases – zeitlich immer kürzere Auswertungsfenster – Internet als weiteres profit window Verkürzung der Vertriebsfenster  pro – Einsparung weiterer Marketingausgaben iZm dem DVD-Start – Kompensation des langsamer werdenden Wachstums bei den DVD Verkäufen – Beschränkung der Spielstätten – Erreichung eines größeren Zuschauerkreises für independent movies → „We can‘t put limits on movies when consumers don‘t want limits.“  contra – Kinoerfolg ist gewichtiges Argument bei den Verhandlungen um die Free TV-Rechte. – Wertminderung bei Herausgabe verschiedener Fenster am selben Tag – Fensterverwertung funktioniert meist noch gut. – Der Kinofilm verliert seinen Zauber. → „We‘re confident that the existing window structure is the best economic model.“

Erweiterte Filmrechteverwertungskette

2.6 Risiken der Filmproduktion

 Hauptrisiken – Risiken der Projektentwicklung – Fertigstellungsrisiko – Verwertungs- bzw. Absatzrisiko – Reputations- bzw. Imagerisiko – sonstige Risiken wie z.B. höhere Gewalt → ökonomische Risiken!  Einfluss der Risiken der Filmproduktion auf die Rahmenbedingungen der Filmfinanzierung – Art der finanziellen Mittel – Höhe der finanziellen Mittel – Kosten der finanziellen Mittel – Struktur der Gesamtfinanzierung (privat, öffentlich) – Vertragsbedingungen (z.B. Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheiten, Versicherungen) 2.7 Wettbewerbsnachteile der Filmproduktion in europäischen Ländern

2.8 Erfolgsfaktoren der Filmproduktion  Messung des „Erfolgs“ eines Films – Besucherzahlen (→ FFA) – Besucherzahlen bis 4. Tag nach Start – Besucherzahlen je Filmkopie – Einspielergebnisse – Zahl der Spieltage in den Kinos – Gewinn und Rendite der Kinoauswertung bzw. der Auswertung über alle Verwertungsstufen hinweg → Einbezug von… – Erlösen aus DVD-Verkauf und DVD-Vermietung (z.B. lovefilm, Videobuster) – Erlösen aus SVoD und TVoD (z.B. maxdome, Watchever, Netflix) – Erlösen aus Abonnements im Pay-TV (z.B. sky) – Erlösen aus dem Verkauf von Ausstrahlungsrechten im Free-TV (Öff.- Rechtliche, Private) Ein Erfolgsfaktorenmodell von Kinofilmen

3. Grundlagen der Finanzierung 3.1 Begriff und Ziel der Finanzierung  Begriff der Finanzierung: – Zahlungsstrom, der mit einer Einzahlung in t beginnt und später 0 in t …t Auszahlungen nach sich zieht – alle Maßnahmen der Mittelbeschaffung und -rückzahlung und damit der Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern  Ziel: Deckung des Finanzbedarfs  wichtige Elemente von Finanzierungen – Vertragsbedingungen über die Zahlungsmodalitäten – Sicherheiten für die Geldgeber – Informationsrechte der Geldgeber Begriff und Ziel der Finanzierung – – – –

 Entscheidungsparameter der Finanzierung Höhe der Zahlungen Zeitpunkt der Zahlungen Unsicherheitsgrad der Zahlungen Bedingungsabhängigkeit der Zahlungen

 Filmfinanzierung – Projektfinanzierung im Vordergrund, nicht primär die Unternehmensfinanzierung – Methoden der Investitionsrechnung und Finanzierungsinstru- mente sind jedoch unter Beachtung der Besonderheiten analog anwendbar! 3.2 Besonderheiten der Filmfinanzierung als Projektfinanzierung  Besonderheiten der Filmfinanzierung – Finanzierungskonzepte sind nicht auf andere Filmprojekte übertragbar.

– keine kontinuierliche Filmproduktion → neue Finanzierungs- runden bei jedem Projekt – hoher Kapitalaufwand mit steigender Tendenz (→ Konkurrenz mit US-amerikanischen Produktionen!) – erhebliche Schwankungen der Zahlungsströme – Risiko der Fertigstellung und der Kostenüberschreitung (→ 2.5.!) Besonderheiten der Filmfinanzierung als Projektfinanzierung  Begriff der Projektfinanzierung

→ Gegenstand der Finanzierung ist ein „Projekt“, nicht ein ganzes Unternehmen!  Merkmale der Filmfinanzierung als Projektfinanzierung – üblicherweise Gründung einer Kapitalgesellschaft als Projektträgerin – Basis für Investitionsentscheidungen: Cash Flow aus der Filmrechteverwertung und ggf. Aktiva der (Film-)Projektgesellschaft → sog. „cash flow related lending“ – breite Risikostreuung unter den Initiatoren, Investoren und Vertragspartnern → „risk sharing“ 3.3 Beispielrechnung für Erlösrückflüsse in der Film- wirtschaft und „waterfall“

Der „waterfall“  Begriff des „waterfalls“ – stufenweise Rückführung bzw. „Zurückdeckung“ investierter Mittel aller beteiligten Financiers und Berechtigter in Abh. von den vertraglichen Vereinbarungen  Bezeichnung der Zurückdeckungsstufen als Ränge – 1. Rang: Zurückdeckung der Eigenmittel des Produzenten und der Rückstellungen der Dienstleister sowie ggf. Bankenfondsmittel gem. der Finanzierungsanteile – 2. Rang: Zurückdeckung der Projektfördermittel, Aufteilung idR 50:50 zwischen

Fördereinrichtung und Produzent – 3. Rang: Nettogewinn des Produzenten Der „waterfall“ in der Beispielrechnung

3.4 Das Filmwerk als Investitionsobjekt und finanzwirt- schaftliche Entscheidungskriterien Wert eines Investitionsobjektes (z.B. Filmprojekt):

→ Ein Projekt ist vorteilhaft, wenn gilt:

Bei Beteiligung von Gläubigern müssen Eigentümer nur noch A – F erhalten dann aber nur noch b – f .

bereitstellen,

→ Dabei gilt: → Übertragung auf Filmwerk als Investitionsobjekt! Das Filmwerk als Investitionsobjekt und finanzwirtschaftliche Entscheidungskriterien  Probleme im Rahmen von Finanzierungsentscheidungen – Informationsasymmetrien zwischen Kapitalnehmer (→ Produzent) und Geldgeber – Sicherung der Geldgeber gegen opportunistisches Verhalten der Kapitalnehmer nach Kreditgewährung – besondere Probleme bei zersplitterter Eigentümerstruktur und Führung des Unternehmens durch Management – Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters bei Beteiligungsfinanzierung  Finanzwirtschaftliche Entscheidungskriterien

3.5 Ermittlung des Kapitalbedarfs und Grundlagen der Investitionsrechnung  Kapitalbedarf: Differenz zwischen kapitalbindenden Ausgaben und kapitalfreisetzenden Einnahmen  Finanzbedarf: ∆ KB + kapitalentziehende Ausgaben → Deckung der EinnahmenAusgaben-Differenz durch kapitalzuführende Einnahmen (z.B. auch Subventionen!)  Geldbedarf: abhängig von den zu einem bestimmten Zeitpunkt konkret zu leistenden Ausgaben, die zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit geleistet werden müssen Grundlagen der Investitionsrechnung  Investition: Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Gütern des Strukturvermögens  Filmprojekt als Sonderfall: Zurechenbarkeit zum Anlagevermögen od. zum Umlaufvermögen? – Zurechenbarkeit zum AV → wenn Filmrechte lizenzmäßig überlassen werden sollen → Unt. will Erlöse in der Filmrechteverwertungskette erzielen. → Da ein selbst erstelltes Filmwerk eine immaterielle Leistung ist, griff früher das Aktivierungsverbot (→ §248 Abs. 2 HGB!) → Folgen: keine Abschreibung, Kosten der Filmherstellung als Aufwand der Periode zu verbuchen → neu: BilMoG verpflichtend seit 01.01.2010 → Wahlrecht für den Ansatz „selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des AV“ (nicht aber i.d. Steuerbilanz) – bilanzieller Ausweis im UV → wenn Filmrechte direkt an Dritte veräußert werden sollen → Ausweis z.B. unter „Vorräte“ oder „unfertige Leistungen“ Übersicht über Methoden der Investitionsrechnung  Statische Methoden der Investitionsrechnung → „ statisch“: keine Berücksichtigung des Zeitpunktes von Zahlungen – Kostenvergleichsrechnung – Gewinnvergleichsrechnung – Rentabilitätsvergleichsrechnung: s. auch Aufsatz von Hennig-Thurau 2004

– Amortisationsvergleichsrechnung  Dynamische Methoden der Investitionsrechnung → „dynamisch“: Zukünftige Zeitpunkte des Eintritts von Zahlungs- wirkungen Abzinsung auf den Entscheidungszeitpunkt berücksichtigt – Kapitalwertmethode – Interne-Zinsfuß-Methode – Annuitätenmethode

werden durch

Methoden der Investitionsrechnung  Beispiele zu den statischen und dynamischen Methoden der Investitionsrechnung – Schumann/Hess /Hagenhoff 2014, S. 149-157 – Schierenbeck 2012, S. 395-420 – Hentze/Heinecke/Kammel 2001, S. 398-419 → Abzinsungs- und Wiedergewinnungsfaktoren können den Tabellen entnommen werden: Perridon/Steiner 2002, S. 62-63 [Kopie auf der Homepage]! 3.6 Außenfinanzierungsformen 3.6.1 Übersicht über die Finanzierungsformen

3.6.2 Formen der Beteiligungsfinanzierung  Begriff: Mittelbeschaffung durch zusätzliche Einlagen der bisherigen Eigen- kapitalgeber (Eigentümer) bzw. Beteiligung neuer Gesellschafter  Beteiligungsfinanzierung von Unternehmungen ohne Börsenzugang (→ z.B. Filmproduktionsunternehmungen!) – Differenzierung nach der Rechtsform → Einzelunternehmungen (z.B. Rommel Film e.K → „Als wir träumten“) → GbR (z.B. Schramm Film Koerner & Weber GbR → „Phoenix“) → OHG und KG (z.B. Wüste Film Ost OHG → „Marry Me & Family“ od. Wiedemann & Berg Film GmbH & Co. KG → „Werk ohne Autor“) „Honig im Kopf“) – begrenzte Möglichkeiten der Mittelbeschaffung, insb. bzgl. der Höhe der Mittel (i.d.R. keine „big budgets“ finanzierbar!) Eigen- bzw. Beteiligungsfinanzierung

 Beteiligungsfinanzierung von Unternehmungen mit Börsenzugang – – – – –

Rechtsformen: Aktiengesellschaft, KGaA Finanzierung durch Formen der Kapitalerhöhung ordentliche Kapitalerhöhung bedingte Kapitalerhöhung genehmigtes Kapital → Zum Zweck der Finanzierung eines Filmprojektes müsste eine Filmproduktionsunternehmung als börsennotierte Kapitalgesellschaft gegründet werden.--> i.d.R. nicht der Fall! – Abgrenzung: Unternehmensfinanzierung 3.6.3 Lang- und kurzfristige Fremd-/(Kredit-) Finanzierung

– – – – – –

 Merkmale der Fremd-/(Kredit-)Finanzierung Entstehung von Gläubigerrechten keine Mitspracherechte der Gläubiger bei der Geschäftsführung Bindung an eine bestimmte Laufzeit Vereinbarung eines festen Zinssatzes keine Beteiligung des Kreditgebers am Vermögenszuwachs der Unternehmung Liquiditätsbelastung des Schuldners durch Zins - und Tilgungszahlungen Formen langfristiger Fremd-/(Kredit-)Finanzierung

Formen kurzfristiger Fremd-/(Kredit-)Finanzierung

3.7 Innenfinanzierungsformen  Begriff: Zufluss finanzieller Mittel durch Erzielung von Umsätzen oder durch Vermögensumschichtung – Selbstfinanzierung – offene Selbstfinanzierung

– stille Selbstfinanzierung → Bedeutung für den Fall der Filmfinanzierung? – Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten → Bedeutung für den Fall der Filmfinanzierung? Innenfinanzierungsformen  Finanzierung aus Rückstellungen → Bedeutung für den Fall der Filmfinanzierung?  Finanzierung durch Kapitalfreisetzung bzw. Vermögensumschichtung → Bedeutung für den Fall der Filmfinanzierung? 3.8 Chancen und Risiken im Rahmen von Finanzierungsentscheidungen  Referenzpunkt für Chance/Risiko eines Investors: Höhe des eingesetzten Kapitals → Risiko, wenn Nettoeinzahlungen < Kapitaleinsatz!  in der Regel Angabe von Wahrscheinlichkeiten für alternative Umweltzustände  Filmfinanzierung: Wie bei anderen Investitionsvorhaben geht es um die Aufteilung von Investitionsrisiken und chancen auf die beteiligten EK- bzw. FK-Geber als Financiers (Beispiele bei Drukarczyk 2003, S. 197-204)! Beispiel: Investitionsprojekt mit A = 100 Tsd.

Fall 1: Eigenfinanzierung  Beteiligung mehrerer Investoren (Beteiligung mit Eigenkapital!) – symmetrischer Vertrag: gleicher Anteil α an A und an b – nicht symmetrischer Vertrag: unterschiedliche Anteile an A 0 t 0 und an b t  Beispiel für einen nicht symmetrischen Vertrag: A = 100 Tsd., Bet. eines Partners mit 50 Tsd., Vorabrendite von 20%, dann Beteiligung „nach Köpfen“

Fall 2: Teilweise Fremdfinanzierung 1. Beteiligung der Bank mit 50 Tsd. → kein Ausfallrisiko der Bank! 2. Beteiligung der Bank mit z.B. 90 Tsd., i = 0,10; keine persönliche Haftung des Investors (z.B. beschränkte Haftung der GmbH) → Ausfallrisiko der Bank!

3.9 Funktion und Bedeutung von Kreditsicherheiten  Kreditsicherheiten sind i.d.R. Bestandteil von Finanzierungsverträgen!  Ziele des Kreditgebers: – Sicherung im Fall des Forderungsausfalls → Absenkung des Kreditrisikos – Disziplinierung des Verhaltens des Gläubigers in der Finanzierungsphase  Bedeutung und Umfang der Kreditsicherheiten im Rahmen der Filmfinanzierung abh. von – der personellen Situation des Investors, – der Vermögenssituation der Filmproduktionsunternehmung sowie – den Besonderheiten der Filmproduktion  Besonderheit: Aktivierungsverbot für unentgeltlich erworbene immaterielle Leistungen des Anlagevermögens → Beschränkung des Besicherungspotenzials (vgl. Abschnitt 3.3.!)

Systematik der Kreditsicherheiten

3.10

Grundstruktur eines Finanzplans

 Finanzplan: Erfassung künftiger Ein- und Auszahlungen → wichtig für die Liquiditätssteuerung , insb. in Verbindung mit Zwischen-finanzierungen durch Banken  Anforderungen an einen Finanzplan – Zukunftsbezug → Prognose der Daten – Bruttoprinzip → Vermeidung von Saldierungen – Vollständigkeit – Termingenauigkeit (wann sind welche Zahlungen zu leisten,usw.)  konkrete Gliederung abh. von der Art der Problemstellung! Grundstruktur eines Finanzplans

Verkürzter Finanzplan für Filmproduktionen ...


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