Rezept ausfüllen - Zusammenfassung Pharmakologie PDF

Title Rezept ausfüllen - Zusammenfassung Pharmakologie
Course Pharmakologie
Institution Justus-Liebig-Universität Gießen
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Zusammenfassung fur ZM Staatsexamen...


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Rezept ausfüllen

1. Rezept ausfüllen 3x Privat, 1 bmt a. Kopf i. Name ii. Berufsbezeichnung iii. Anschrif iv. Telefonnr. – empfohlen b. Datum c. Rp. ( Aufforderung: Rezept) i. Freiname oder WZ des AM ii. Arzeneiform iii. Wirkstoffmenge pro Einheit iv. Packungsgröße oder Stück v. Einnahmeanweisung- empfehlenswert d. Patientendaten i. Name ii. Adresse iii. Geburtsdatum oder „Kind“ - empfehlenswert e. Unterschrif des Arztes (oder elektronische Signatur) 2. Wer ist auf europäischer Ebene zuständig? a. Die europäische Arzeneimittelagentur (engl. European Medicines Agency, Abk.: EMEA) b. ist eine Agentur der europäischen Union mit Sitz in London, die für die Betreuung und Überwachung von Arzneimitteln zuständig ist 3. Wie lange ist ein Rezept gültig? i. Privatrezept: 3 Monate ii. Kassenrezept: 3 Monate iii. BtM- Rezept: 7 Tage + Ausstellungstag  8 Tage iv. Gültigkeitsdauer kann vom verschreibenden Arzt verkürzt werden 4. Verpackungsgrößen und deren Hintergrund i. N1 20(10-20 St) – Kurzbehandlung oder Testpackung, sehen ob der Patient diese Medikamente verträgt ii. N2 50(20-50 St) – mittlere Behandlungsdauer = Normalpackung iii. N3 100 (50-200 St) zur Dauertherapie = Langzeitpackung iv. OP – Orginalverpackung, verbreitete oder obsolete Angabe, darf nur als N1 von Apotheke abgegeben werden v. b. Kann man die Gültigkeit limitieren? Ja 5. Lateinische Rezeptangaben a. Rp.: Rezept b. Aut idem: Wirkstoff- dosisgleiches Fertigpräparat c. Aut simile: ähnliches Fertigpräparat (anderer Wirkstoff, aber gleiche Wirkgruppe)

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d. S: Signatur -> Gebrauchsanweisung  Apothekerin muss die Dosierung auf die Verpackung schreiben e. Noctu: Patient muss keine Nachtgebühr zahlen Nicht Kassenrezept verordnungsfähig a. Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten b. Mund- Rachentherapeutika im Normalfall i. Außer bei Pilzinfektionen, OPs, Kinder unter 12 Jahre c. Lifestyle Präparate i. Zur Gewichtsreduktion ii. Haarwuchs iii. Aussehen iv. Raucherentwöhnung d. Importarzneimittel e. Mittel ohne therapeutischen Nutzen i. Nahrungsergänzungsmittel, Genussmittel, Anabolika f. Nativliste  unwirtschafliche Mittel OTC- Ausnahmeliste  Arzneimittel die bei angegebener Indikation auf Kassenrezept verschrieben werden, obwohl die nicht verschreibungspflichtig sind a. Antihistaminika  Glukokordikoide nicht aussreichend, schwere Rhinitis b. Flohsamen - Quellmittelbehandlung bei Morbus Crohn c. Salicylsäurehaltige Zubreitung  Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme d. Harnstoffpräparate  mit einem Harnstoffgehalt von mind. 5% nur bei gesicherter Diagnose bei Ichtyose, wenn keine therapeutischen Alternativen dir den Patienten indiziert sind Arzneimittel: a. Alles was nach dem AMG als Arzeneimittel zugelassen oder registriert ist durch BfArM oder EMEA oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung oder Registrierung freigestellt ist b. BfArM: i. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ii. Sitz in Bonn iii. Selbständige Bundesoberbehörde im Geschäfsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit iv. Aufgaben: 1. Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln 2. Arzneimittelsicherheit 3. Regelung und Überwachung des Umgangs mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen 4. Risikobewertung von Medizinprodukten Verschiedene Arten von Arzneimittel: a. Frei verkäuflich (nAP) i. Außerhalb der Apotheke, keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten 1. Desinfektionsmittel, Vitamine, Tees b. Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel i. Beratung durch Apotheker, geringe Gefährdung

c.

ii. Sog. OTC Produkte: „over the counter“ Produkte, d.h. ohne ärztliche Konsultation 1. ASS a. Aufklären des Pat. ( Dosierung, Vorteile, Risiken, UW, Verhalten bei UW, andere Behandlungsmöglichkeiten b. Einwilligung des Pat. einholen c. Therapieüberwachung/ Erfassung von neuen UW Verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rp) i. Gesundheitsschäden oder Missbrauch möglich, deshalb nicht ohne ärztliche Anweisung/Überwachung ii. Der BtMVV unterstellte Arzneimittel iii. Erhöhtes Risiko von Gesundheitsschäden und Missbrauch (Morphin)

10. Verordnung von BTM: a. Bei begründeter Anwendung b. Beabsichtigter Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann 11. Ziel der BtM a. Sicherstellung der Patienten, z.B.: mit Schmerzmitteln b. Verhinderung des Missbrauchs von BtM 12. Einschränkungen für den Zahnarzt gegenüber dem Arzt a. Anzahl der verschreibbarer BtM für Patienten und Praxis reduziert b. Höchstmengen für Patienten sind geringer und dürfen nicht überschritten werden c. Pro Patient pro Tag darf nur ein BtM verschrieben werden 13. Dürfen auf dem BtM Rezept auch noch andere Medikamente verschrieben werden? a. Ja, Laxantium, da die Patienten meist an Verstopfung leiden. Müssen dann nichts zuzahlen ( Max. 3 Arzneimittel) 14. Wo bekommt man BtM- Rezepte her? a. Approbierte Ärzte können die Vordrucke bei der Bundesopiumstelle (BOPST) im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Bonn anfordern  müssen die Approbation vorlegen b. Diese Vordrucke müssen diebstalsicher aufbewahrt werden bei Verlust müssen diese sofort gemeldet werden ( dafür gibt es Rezeptnummern auf jedem Rezept) c. Eine Übertragung ist an Praxisvertreter übertragbar d. Der Verbleib muss dokumentiert werden, Restformulare gehen zurück an BOPST 15. BtM besteht aus 3 Teilen: a. 1 Teil: erste Seite, bleibt in der Apotheke zur Verrechnung und zum Verbleib b. 2 Teil: letzte Seite  bleibt in der Apotheke zur Verrechnung und zum Verbleib c. 3 Teil: ist in der Mitte  bleibt beim ZA muss 3 Jahre aufbewahrt werden d. Auch fehlerhaf ausgestellte BtMs müssen 3 Jahre aufbewahrt werden e. Zuständiges Regierungspräsideum überwacht den Vollzug des BMG auch durch Prüfung der Rezepte, in Hessen , Darmstadt 16. BtM Rezept: a. Patietendaten, Kassendaten, Vertragsarzt- Nr b. Ausstellungsdatum (inkl. Ausstellungstag 8 Tage gültig) c. Warenzeichen, nicht den Freinamen des BtM d. Darreichungsform mit Mengenangabe in mg oder ml

e. Stückzahl der abgeteilten Formen (Tabletten, Ampullen, etc.) unabhängig von der Orginalverpackung f. Höchstmenge beachten!!! g. Gebrauchsanweisung: Einzel oder Tagesdosis oder bei schriflicher Gebrauchsanweisung der Vermerk „ gem. schrifl. Anweisung“ h. Name, Berufsbezeichnung, Anschrif, Tel. des verschreibenden Arztes i. Eigenhändige Unterschrif j. Im Vertretungsfall: Stempel/ Anschrif und Unterschrif des Vertreters und Vermerk i.V. 17. Besondere BtM- Verschreibung für Patienten a. N- Rezept: Notfallbeschreibung i. BtM kann auf dem Normalrezept- Formular verschrieben werden mit dem Vermerk „Notfall-Verschreibung“ ii. Gleichlautendes BtM Rezept mit „N“ gekennzeichnet muss schnellstmöglich machgereicht werden b. A-Rezept: Ausnahme Verschreibung i. Begründete Verschreibung über die Höchstdosis c. S-Rezept: Substitutions- Verschreibung i. Behandlung Drogenabhängiger. I.d.R. mit Methandon ii. Nicht für Zahnärzte, nur besonders ermächtige Ärzte 18. Praxisbedarf an BtM a. Mit Formular „ Betäubungsmittelanforderungschein“ anfordern b. Mengen und Art des BtM siehe BtMVV c. Nachweis über Praxisbedarf: Zugang, Abgang, Bestand

19. T-Rezept: mit eigenen Formalien für 1 Thalidomid früher: Contergan, heute gg. Tumor (Myelom) 2. Revlimid (Lenalidomid)...


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