Steuerrecht Zusammenfassung PDF

Title Steuerrecht Zusammenfassung
Course Steuerrecht
Institution Zürcher Hochschule der Künste
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Steuerrecht Woche 1 4 Merkmale von Steuern:! - Finanzdienstleistungen eines Individuums! - Naturalleistungen (Wochenende Erklärung ausfüllen / Militär etc.)! - Durch ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen auferlegt werden! - Bund Kantone Gemeinden! - Zur Erzielung von Einnahmen (auch Nebenzweck)! - Tabaksteuer oder Alkoholsteuer (Nebensteuer / Sicherheitssteuer)! - Vorbehaltlos geschuldet d.h. ohne konkrete Gegenleistung! - Gegenleistung nicht unmittelbar ! - Verkehr / Bildung usw.! - Öffentliche Abgaben = finanzielle Leistungen! - Kausalbagaben! - Steuern! - Naturallasten und öffentliche Abgaben —> öffentliche Lasten! - Naturallasten = Individuum persönlich leistet (Militärdienst) oder in Form von Sachaufwendung (Parkplatz- oder Schutzraumstellung)! Staatseinkünfte! - Privatwirtschaftliche Einkünfte! - Staatsunternehmen! - Liegenschaften und Immobilien! - Geldstrafen! - Bussgelder! - Öffentliche Abgaben! - Kausalabgaben (Grund für Leistung / Zahlung kausal zu Leistung)! - Kostendeckungsprinzip —> Kosten dürfen Leistungserbringung nicht übersteigen! - Äquivalenzprinzip —> Abgabe nicht im offensichtlichen Missverständnis zum objektiven Wert der Leistung! - Gebühren! - Abfallgebühr! - Dienstleistung von Amt (Strafregistereintrag)! - jeder Einzel und Gleich behandelt —> gleiche Gebühr! - Bevorteilte begrenzt (Nutzerkreis)! - Entgelt für bestimmte vom Individuum veranlasste Amtshandlung! - Bsp. Fitness —> Ich zahle für 2 Stunden! - Vorzugsleistung! - Strasse von Gemeinde an mein Haus gebaut (Ich habe mehr Vorteil)! - Individuele Leistung / Beitrag hängt von Leistung ab! - Bevorteilte begrenzt (Nutzerkreis)! - Sondervorteile das Individuum aus öffentlichen Einrichtungen erwächst! - häufig Beitrag genant! - Bsp. Fitness —> Ich zahle für 1 Jahr einen Betrag (egal wie viel Stunden man dort ist)! - Ersatzabgabe! - Ersatz zahlen anstatt Leistung (Bsp. Armee / Feuerwehr)! - finanzielle Leistung eines Individuums anstatt einer Naturallast! - Steuern (kein Grund für Leistung / Zahlung nich unmittelbar Zurückverfolgung) / voraussetzungslos! - Fiskalsteuer! - Allgemeine Steuern (Allgemeine Haushaltssteuern)! - Zwecksteuern (MWST soll auch AHV unterstützen) / Steuern verkaufen mit gewissem Zweck —> Verkehrssteuern für neue Tafeln / Strassen! - Deckung einer bestimmten Aufgabe! - Lenkungssteuern! - Lenkung des Individuums! - Bsp. Alkohol oder Tabaksteuern (Verhalten soll gelenkt werden)! - Gemeng- oder Kostenanlastungssteuern! - Abgaben die Elemente einer Kausalbagabe und einer Steuer aufweisen!

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- ein Teil = Entgelt für staatliche Leistung / ein Teil =gegenstandslose Abgabe!

Öffentliche Abgaben (Fall 1): Die Gemeinde Flims erlässt ein Kur- und Sporttaxengesetz (KSG), wonach jeder in Flims weilende Gast (d.h. ohne Wohnsitz und steuerliche persönliche Zugehörigkeit) pro Logiernacht eine Kurtaxe und in der Zeit vom 15. Dezember bis 15. März zusätzlich eine Sporttaxe zu zahlen hat. Die Kurtaxengelder sind ausschliesslich zur Hebung und Förderung des Kur- und Sportortes Flims bestimmt und müssen im Interesse der Gäste verwendet werden. Die Sporttaxe dient zur Finanzierung der Wintersportanlagen im Interesse der Gäste. Welcher Art von Abgabe liegt hier konkret vor? ! Kreis der Begünstigten ist nicht abgeschlossen (jeder kann davon profitieren) daher eine Steuer, die Leistung ist nicht genau definiert. Weiter handelt es sich um eine Fiskalsteuern um eine Zwecksteuer, da der Zweck der Steuer die Förderung des Sportes ist.

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Öffentliche Abgaben (Fall 2): Der Besitzer eines Restaurants stellt die von der Gemeinde vorgeschriebenen Parkplätze nicht zur Verfügung. Für jeden nicht errichteten, vorgeschriebenen Parkplatz muss er an die Gemeinde einen Pauschalbetrag bezahlen. Wie ist der Pauschalbetrag abgabenrechtlich zu qualifizieren? Welcher Art von Abgabe liegt hier konkret vor? ! Es handelt sich hier um eine Kausalabgabe da die Gegenleistung genau definiert ist (Parkplätze), weiter handelt es sich um eine Ersatzabgabe, da er die nichterbrachte Leistung (Parkplätze) mit Geld ausgleicht.! Öffentliche Abgaben (Fall 3): Wie ist die Autobahnvignette abgabenrechtlich zu qualifizieren? Welche Art von Abgabe liegt hier konkret vor? ! Es handelt sich um eine Kausalabgabe da die Gegenleistung konkret ist, weiter handelt es sich um eine Vorzugslast, da die Person welche die Autovignette kauft einen pauschal Betrag bezahlt, da er bevorteilt ist.! Vignette ist eine Zwecksteuer nach Gericht (Kreis der Begünstigten nicht genau definiert Armee LKW usw. fahren ohne Vignette auf Bahn)! Jede Steuer braucht eine Gesetz! - Kausalbagabe kann von Gemeinde erlassen werden! - Steuern muss über Bund gehen! Schutz des Bürgers! - Kausalabgabe —> Äquivalenzprinzip —> kein Überschuss an Gewinn, nur für effektiven Zweck! - Steuern —> kein Schutz —> nur Schutz durch „Steuern müssen formell entstehen“! Voraussetzungen des Steuererhebung! - Legalitätsprinzip Art. 5 Abs. 1 BV / Art. 127 Abs. 1 BV! - alle Steuern müssen durch Gesetz entstehen!

- Steuerrecht:! - Materielles Steuerrecht! - 5 Elemente des Steuerrechtsverhältnisses! - Steuerhoheit —> Wer erhebt? / Bund oder Kantone / Verwaltung (Wer zieht die

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Steuern ein )und Erhebung (Wer sagt das zu Zahlen ist) Bsp. Bundessteuer da Bund erhebt und Kanton verwaltet / Steuerhoheit kann auch Kirchgemeinde sein! - Steuersubjekt —> Wer bezahlt? / Steuerzahler / Steuerträger / Bsp. MWST Firma ist Steuerträger aber gibt Steuern an Endkunden ab (Steuerzahler)! - 3 Voraussetzungen: Vorhandensein bestimmter persönlicher Eigenschaft / steuerrechtliche (persönliche oder wirtschaftliche) Zugehörigkeit zum Gemeinwesen / nicht von Steuerpflicht ausgenommen - Steuerobjekt —> Aufgrund welchen Tatbestände? / Definition wer zahlen muss - Steuerberechnungsgrundlage —> Steuerbares Einkommen (nach allen Abzügen) - Steuermass —> In welcher Höhe / kein fester Prozentsatz / progressiver Prozentsatz (je höher Einkommen desto mehr bezahlen) Formelles Steuerrecht! - Einschätzungsverfahren! - Beschwerdeverfahren! - Zahlungsverfahren! - (Was passiert wenn man zu früh oder zu viel bezahlt hat?)!

Ziel: Materielles und formelle Steuergerechtigkeit!

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Fall 4: Elemente des Steuerrechtsverhältnisses Der Ökonom Pareto Agio lebt und arbeitet in Winterthur. Sein seit Jahren unkontrolliert steigendes Jahreseinkommen beträgt im Jahr 01 insgesamt 250‘000 CHF und hat zu einem Vermögensbestand von 1‘000‘000 CHF geführt. Bestimmen Sie die 5 Elemente des einschlägigen Steuerrechtsverhältnisses.

Steuerhoheit: Bund / Kanton ZH / Winterthur (auf Vermögen Bund nicht) Steuersubjekt: Pareto Agio Steuerobjekt: Einkommen (Bund, Kanton und Winterthur) / Vermögen (nur Kanton und Winterthur) Steuerberechnungsgrundlage: Ausgangsgrösse: Einkommen 250’000 / Vermögen 1’000’000 Steuersatz: Steuersatz Kanton x Steuerfuss (Zürich, 100%) Steuersatz (Gemeinde) x Steuerfuss (Winterthur, 122 %) Schweiz —> Viel - Steuerstaat —> Begründung verschiedene Aufgaben von Steuern / Bsp. Lenkungssteuern nur an diejenigen gerichtet welche auch Tabak nutzen! - Quellensteuern —> wer keine Niederlassung in der Schweiz hat (für B also 5 Jahre) —> Staat hat Angst bei kurzen Aufenthalt (Sicherheitsfunktion) das er nicht Zahlt und Land verlässt! - Vermögenssteuern —> immer erheben (Schutzzweck) Konjunktur unabhängig! Erscheinungsformen von Steuern (3 Merkmale)! - Direkte oder Indirekte Steuer! - Direkt —> Steuerzahler = Steuerträger! - Indirekt —> Steuerträger (Firma) nicht gleich Steuerzahler (Kunde) (Bsp. MWST) / Steuern werden abgewälzt! - Verhältnis Steuersubjekt / Steuerträger !

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- direkt = Träger und Subjekt identisch! - indirekt = Träger und Subjekt nicht identisch (abgewälzt)!

- Verhältnis Steuerobjekt / Berechnungsgrundlage! - direkt = Steuerobjekt und Steuerberechnungsgrundlage sind identisch! - indirekt = Steuerobjekt und Steuerberechnungsgrundlage nicht identisch!

- Subjektsteuer oder Objektsteuer! - Subjektsteuer —> je nach Person anders Hoch / nach Individueller Leistungsfähigkeit —> berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit!

- Objektsteuer —> feste Steuer / egal welches Einkommen (Bsp. Abfallsackgebühr ist für alle

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gleich hoch oder MWST) / Pauschale Berücksichtigtet (Grundgütter mit reduziertem Steuersatz) —> unbeachtet der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ! Periodische oder Nichtperiodische Erhebung! - Periodische Erhebung —> Einkommenssteuer (jedes Jahr) —> regelmässige Abstände! - Nichtperiodische Erhebung —> Grundstückgewinnsteuer / Erbschaftssteuer —> unregelmässige Abstände!

Steuerarten (Fall 5): Herr Glücklich erhält im Jahr 2013 von seinen Eltern einen Erbvorbezug in Höhe von 150‘000 CHF. Weitere 50‘000 CHF erbt er von seinem verstorbenen Onkel. Im Jahr 2014 macht sich Herr Glücklich nach seinem Informatikstudium als IT-Berater selbständig. Im Jahr 2015 entscheidet sich Herr Glücklich, seine langjährige Lebensgefährtin, Frau Herrlich, zu heiraten. Gemeinsam erwerben sie ein schönes Eigenheim am Zürichsee, welches sie durch den Vorbezug eines Kapitalbetrag aus der Säule 2 finanzieren. Im Jahr 2016 wandelt Herr Glücklich sein Einzelunternehmen in eine Aktiengesellschaft um. Die AG beschäftigt nunmehr mehrere Angestellte. Herr Glücklich bezieht – ebenso wie Frau Herrlich – nunmehr ein festes Gehalt als Geschäftsführer von der AG. Um die Mitarbeiter zu motivieren wird ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell festgelegt. Es werden regelmässig Dividenden ausgeschüttet. Aufgabenstellung: Beurteilen Sie, welche steuerlichen Folgen die einzelnen vorab beschriebenen Ereignisse haben können! !

- Erbschaftvorbezug + Erbschaft —> Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer! 50...


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