TbR Zusammenfassung PDF

Title TbR Zusammenfassung
Author Nicole Nikel
Course Technik des betrieblichen Rechnungswesens
Institution Universität zu Köln
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Summary

Zusammenfassung aus dem WS 17/18 von Prof. Liesenfeld...


Description

Technik des betrieblichen Rechnungswesens Liesenfeld WS 17/18!

Lerneinheit 1: Inventur und Inventar! • §240 HGB jeder Kaufmann muss für Schluss des Wirtschaftsjahres Vermögen und Schulden feststellen —> Tätigkeit: Inventur! • Inventur: bei körperlichen Vermögensgegenständen, körperliche Bestandsaufnahme erforderlich; Menge der Wirtschaftsgüter durch Messen, Zählen, Wiegen ermittelt; in € zu bewerten; bei Forderungen und Schulden wertmäßige Bestandsaufnahme! • Stichtagsinventur: Vermögens- und Schuldposten einmal im Jahr als Bilanzstichtag erfasst; vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur möglich (max. 3 Monate vor bzw. 2 Monate nach Bilanzstichtag durchzuführen) —> Anwendung eines geeigneten Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahrens zur rechnerischen Ermittlung des Bilanzstichtags (§241 Abs. 3 HGB)! • Verzicht auf vollständige körperliche Erfassung, wenn Bestand nach Art, Menge und Wert anhand von Stichproben mathematisch-statistisch erfasst werden kann (§241 Abs. 1) —> Stichprobeninventur! • vollständige körperliche Erfassung nicht erforderlich, wenn Zu- und Abgänge nach Art, Menge und Wert während Geschäftsjahres laufend festgehalten werden (Bsp. Lagerbuchführung) und Bestände laufend fortgeschrieben werden (sog. permanente Inventur, § 241 Abs. 2 HGB)! • Grundsätzlich jeder Vermögensgegenstand & Schuld einzeln zu erfassen und bewerten — > Grundsatz der Einzelbewertung, § 252 HGB; lediglich bei gleichartige und -wertige Gegenstände Sammelbewertungen handelsrechtlich und steuerrechtlich erlaubt (§ 240 Abs. 3 und 4 HGB) Bsp: Brauerei: Anzahl gelagerter Bierflaschen mal durchschnittlichen Flaschenpreis! • bei Inventur Erfassung aller Gegenstände des Unternehmens, auch alte oder jene mit geringem Wert (z.B. abgeschriebene Maschinen)! • Inventur als Tätigkeit der Bestandsaufnahme schlägt sich im Inventar nieder! • Inventar: alle Vermögensgegenstände & Schulden nach Art, Menge und Wert genau aufgeführt:! A. Vermögen! B. Schulden! C. Reinvermögen=Eigenkapital (=Vermögen - Schulden)! • Vermögenswerte nach zunehmender Liquidität geordnet; Schulden nach Fälligkeit in langfristige und kurzfristige zu unterteilen: ! 1. Anlagevermögen (Grundstücke. Gebäude, Maschinen) ! 2. Sachumlaufvermögen (Vorräte: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Erzeugnisse) ! 3. Finanzumlaufvermögen (z.B. Forderungen, Bankguthaben, Handelswaren, Bargeld)!

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• aus Vergleich Inventare zweier Geschäftsjahre lässt sich der Jahreserfolg berechnen:! Reinvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres! ./. Reinvermögen zu Beginn des Wirtschaftsjahres! + Entnahmen des Unternehmers! ./. Einlagen des Unternehmers! ——————————————————————! = Jahreserfolg

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•sog. Privatentnahmen und Einlagen des Unternehmers minimieren oder erhöhen zwar Reinvermögen, spielen aber mit erwirtschafteten Erfolg des Unternehmens keine Rolle, müssen dementsprechend berücksichtigt werde!

Lerneinheit 2: Bilanz! • Inventar durch Aufzeichnung aller Vermögenswerte und Schulden sehr unübersichtlich und umfangreich —> Grund für kürzer gefasste Zusammenstellung: Bilanz (Gesetzgeber vorgegeben, §242); formale und inhaltliche Unterschiede zw. Inventar und Bilanz! Inventar

Bilanz

formale Unterschiede

sog. Staffelform:! Die einzelnen Positionen erscheinen untereinander

Sog. Kontoform:! Gegenüberstellung von Vermögen auf der linken (Aktiv-) Seite und Schulden sowie Eigenkapital auf der rechten (Passiv-) Seite

inhaltliche Unterschiede

Enthält Mengen- und Wertangaben! Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld werden einzeln aufgeführt

Enthält nur Wertangaben! Gleichartige Positionen werden zu Gruppen zusammengefasst (z.B: Grundstücke, Fuhrpark, Maschinen usw.)

• Bilanz als verkürzte Form des Inventars! • Aufbau der Bilanz in 2 Seiten: ! 1. Aktivseite —> Vermögenswerte im Unternehmen; nach steigender Liquidierbarkeit der Vermögensteile gegliedert! 2. Passivseite —> Auskunft über die Herkunft der investierten Mittel; enthält Eigen- und Fremdkapital! Aktiva

Passiva

Anlagevermögen! Umlaufvermögen

Eigenkapital! Fremdkapital

Bilanzsumme

Bilanzsumme

• Eigenkapital berechnet aus Differenz zwischen Vermögen und Schulden, gilt immer:! Summer aller Aktive = Summe aller Passiva • Diese sog. Bilanzgleichung kann nie durchbrochen werden —> wesentliches Merkmal des Systems der doppelten Buchführung!

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Aktiva (=Mittelverwendung)

Passiva (=Mittelherkunft)

!

Bilanzveränderungen durch Geschäftsvorfälle:! • jeder Geschäftsvorfall führt zu Veränderung der Bilanz; gleichgültig wie kompliziert, er lässt sich immer einen der 4 möglichen Bilanzveränderungstypen zurückführen:! Bezeichnung

Definition

Beispiel

Aktivtausch

Ein (oder mehrere) Aktivposten nimmt zu, gleichzeitig nimmt ein anderer (oder mehrere andere) Aktivposten ab

Barabhebung vom Bankkonto

Passivtausch

Ein (oder mehrere) Passivposten nimmt zu, gleichzeitig nimmt ein anderer (oder mehrere andere) Passivposten ab

Gläubiger wird als Gesellschafter augenommen, so dass aus Fremdkapital Eigenkapital wird

Bilanzverlängerung Durch den Geschäftsvorfall nehmen sowohl (sog. Aktiv-Passiv- ein (oder mehrere) Aktivposten als auch ein (oder mehrere) Passivposten zu. Mehrung) Bilanzverkürzung (sog. Aktiv-PassivMinderung)

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Sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite nimmt ein (oder mehrere) Posten ab

Wareneinkauf auf Ziel

Barrückzahlung einer Schuld

Lerneinheit 3: Konto, Buchungssatz und Abschluss von Bestandskonten! • Erstellung einer neuen Bilanz nach jedem Geschäftsvorfall zu umständlich, daher Sammlung aller Veränderungen der einzelnen Bilanzposten gesondert auf Konten! • jede Bilanzposition erhält eigenes Konto; auffassen wie Bilanz für bestimmte Postion! • je nachdem, ob das Konto für einen Passiv- oder Aktivposten eingerichtet wird, unterscheidet man Passiv- und Aktivkonten! • Anfangsbestände in Kanton auf dieselbe Seite geschrieben, wie in Bilanz; ebenso zweiseitige Rechnung! • linke Seite heißt Soll —> Eintragung (Buchung) heißt Sollbuchung oder Lastschrift! • rechte Seite heißt Haben —> Eintragung (Buchung) heißt Habenbuchung oder Gutschrift • Anfangsbestand und Zugänge werden jeweils auf einer Seite gebucht, Abgänge und Endbestand auf der anderen Seite! • Beim Aktivkonto stehen:! &

im Soll: Anfangsbestand und Zugang,!

&

im Haben: Abgang und Endbestand !

• Beim Passivkonto stehen:! &

im Soll:&

Abgang und Endbestand!

&

im Haben: Anfangsbestand und Zugang!

• Ermittlung des Endbestandes heißt Saldieren! • Berechnung des Saldo (Endbestand), indem man kleinere Kontoseite von der größeren subtrahiert und die Differenz (den Saldo) auf die kleinere Seite schreibt —> Konto abgeschlossen! • Auf diese Weise gilt im abgeschlossenen Konto immer:! Soll = Haben"

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• bei jedem Geschäftsvorfall min. zwei Bilanzpositionen betroffen —> min. 2 Konten für Buchung benötigt! • Es gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Gegenbuchung in gleicher Höhe! • Gegenbuchung bei Eintragung des Saldos (Endbestands) in jeweilige Konto erfolgt in neuer Bilanz, sog. Schlussbilanzkonto! —> Entstehung einer neuen, aufgrund von Geschäftsvorfällen geänderte Bilanz!

• Schlussbilanzkonto ist ein Konto mit „Soll“ und „Haben“ überschrieben! • Schlussbilanz wir aus Schlussbilanzkonto abgeleitet; mit „Aktiva“ und „Passiva“ überschrieben (Formvorschriften des HGB §266 zu befolgen)! • Buchungssatz dient zur Vorbereitung der Buchung auf den Konten:! &

Sollkonto

an Habenkonto, Betrag

Bsp.:& Verbindlichkeiten&

an Kasse, 5.000€!

• Vor dem Wort „an“ steht das Konto mit Sollbuchung, nach dem Wort „an“ steht das Konto mit Habenbuchung, abschließend der Betrag! • sind bei einem Geschäftsvorfall mehrere Konten in Soll und Haben betroffen, dann erscheint der jeweilige Betrag sofort nach der Nennung des Kontos, z.B.! &

Verbindlichkeiten 5.000€!

&

&

&

&

an Bank 3.000!

&

&

&

&

an Kasse 2.000'

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Lerneinheit 4: Erfolgswirksame Buchungen! • Buchen auf Bestandskonten, so wies bisher behandelt, ist dadurch gekennzeichnet, dass sowohl bei der Buchung als auch bei der Gegenbuchung eine eindeutige Veränderung von Beständen gegeben ist! • nun Geschäftsvorfälle, die eindeutig zu einer Bestandsveränderung ein einem Konto führen, ohne dass die korrespondierende Bestandsänderung direkt angegeben ist! • Geschäftsvorfälle ohne direktes Gegenkonto, wie bspw. Löhne oder Vermietung von Maschinen, nennt man Aufwendungen bzw. Erträge! • Aufwendungen bzw. Erträge besitzen keine Gegenbuchung auf einem Vermögens- oder Schuldenkonto —> zwangsläufige Gegenbuchung auf Eigenkapitalkonto! • Eigenkapital fängt als Differenz alle derartigen Veränderungen des Vermögens und der Schulden auf! • Aufwendungen vermindern das Eigenkapital (zB. gezahlte Mieten, Löhne, Gehälter u.v.m.)! • Ertrage erhöhen das Eigenkapital (z.B. Mieterträge, Zinserträge, Verkaufserlöse u.v.m.) ! Aufwands- und Ertragskonten! • Aufwendungen und Erträge nicht direkt in Eigenkapital gebucht, da zu unübersichtlich! • Untergliederung nach sachlichen Gesichtspunkten und Sammlung auf eigenen Eigenkapitalkonten, den Aufwands- und Ertragskonten! • Aufwendungen und Erträge verändern Eigenkapital —> Buchung bei Erfolgskonten auf derselben Seite wie man sie im Eigenkapitalkonto buchen würde:! Aufwendungen im Soll! Ertrage im Haben! • Salden der Aufwands- und Ertragskonten nicht direkt ins Eigenkapitalkonto gebucht, sondern auf Erfolgssammelkonto festgehalten, sog. Gewinn- und Verlustkonto (GuVKonto)! • erst Saldo dieses GuV-Kontos wird an Eigenkapitalkonto abgeben' Der Zusammenhang zwischen Erfolgskonten, GuV-Konto und Eigenkapitalkonto

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Gemischte Konten! • Erfolgs- als auch Bestandscharakter —> gemischte Konten! • Anfangsbestand und Zugänge zu Einkaufspreisen gebucht, Abgänge zu Verkaufspreisen! • Saldo eines gemischten Kontos deshalb nicht Endbestand zu Einkaufpreisen angeben, da in Verkaufspreisen Erfolgsanteile stecken! • erst wenn man Endbestand zu Einkaufsreisen in Inventur ermittelt und gebucht hat (Buchungssatz: Schlussbilanzkonto an gemischtes Konto), gibt Saldo reinen Erfolg wieder! Bestandteile des gemischten Kontos

• Aussagekraft der Buchführung erhöht durch Vermeidung gemischter Konten ! • Hierzu Aufteilung des gemischten Konto in zwei Konten, ein reines Bestandskonto und ein reines Erfolgskonto! Aufteilung des gemischten Kontos in ein reines Bestands- und reines Erfolgskonto

• in vielen Fällen Höhe der Einkaufspreise des verkauften Guts bei Verkauf nicht bekannt! • nicht ohne weiteres möglich, Verkaufsgewinn sofort zu berechnen und auf Erfolgskonto zu bringen ! —> in dem Fall: gesamten Verkaufserlöse als Ertrag auf Erfolgskonto buchen; am Jahresende den Endbestand laut Inventur feststellen und Abgänge zu Einkaufspreisen (EP) berechnen:! &

&

+&

Anfangsbestand (EP)!

&

&

+&

Zugänge (EP)!

&

&

./.&

Endbestand (EP)!

&

&

—————————————&!

&

&

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Abgänge (EP)!

• häufigste Anwendung des gemischten Kontos früher Warenkonto; heutzutage Warenverkehr auf geteilten Konten! • durch Buchung „Erfolgskonto an Bestandskonto“ werden Abgänge in EP berücksichtig! • Gewinn oder Verlust ergibt sich als Saldo des Erfolgskontos! Der Abschluss des geteilten Warenkontos

Nettoabschluss oder Bruttoabschluss des geteilten Warenkorbs! • beim Nettoabschluss der Warenkonten werden die Warenverkäufe zu Einkaufspreisen (sog. Wareneinsatz) zunächst auf Warenverkaufskonto (=Erfolgskonto) übertragen;! • Buchungssatz: Warenverkaufskonto an Wareneinkaufskonto! • Saldo des Warenverkaufskontos gibt den Rohgewinn aus Warenverkäufen wieder! • Dieser wird auf GuV-Konto übertragen mit Buchungssatz: Warenverkaufskonto an GuVKonto! Nettoabschluss der Warenkonten

• dieses Nettoabschlussverfahren hat Nachteil, dass aus GuV-Konto nicht erkennbar, wie der Rohgewinn bzw. -verlust aus Verkaufserlösen und Wareneinsatz zusammensetzt ist! • deswegen für Buchung des Warenverkehrs besser den sog. Bruttoabschluss der Warenkonten verwenden! • Verkäufe zu Einstandspreisen (d.h. der Wareneinsatz) als Saldo des Wareneinkaufskontos werden direkt als Aufwand ins GuV-Konto gebucht; Buchungssatz: GuV-Konto an Wareneinkaufskonto)!

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• Saldo des Warenverkaufskontos besteht jetzt nur aus Umsatzerlösen (Verkäufe zu Verkaufspreisen) und wird mit Buchungssatz „Warenverkaufskonto an GuV-Konto“ direkt ins GuV-Konto gebucht! Bruttoabschluss der Warenkonten

• Für Gewinn- und Verlustrechnung, die Aufwendungen und Erträge des Unternehmens in besonderer Darstellungsform zusammenfasst und die im allg. aus GuV-Konto abgeleitet wird, sieht §275 HGB den getrennten Ausweis der Umsatzerlöse und des Wareneinsatz vor (sog. Bruttoausweis)! • Bruttoausweis lässt sich zwar auch aus Nettoabschlussverfahren rekonstruieren, ist allerdings sehr umständlich! • Empfehlung: Warenkonto nach dem Bruttoverfahren abzuschließen! Privatkonten! • Außer Aufwendungen & Erträgen gibt es noch andere Vorgänge, die EK verändern! • diese dürfen den Erfolg (Gewinn oder Verlust) nicht beeinflussen! • es handelt sich um Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, die dadurch entstehen, dass Unternehmer oder Gesellschafter Kapitalanteile der Unternehmung neu Zufuhren (sog. Privatanlage) oder entnehmen (sog. Privatentnahme)! • Privateinlagen werden direkt dem Eigenkapitalkonto gutgeschrieben! • Privatentnahmen werden, da sie häufiger sind, zunächst auf einem Unterkonto des Eigenkapitalkontos gesammelt, dem Privatkonto! • Privatkonto wird am Jahresende direkt an Eigenkapitalkonto abgeschlossen; Buchungssatz: „Eigenkapital an Privat“'

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Lerneinheit 5: Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz! Eröffnungsbilanzkonto (EBK)! • Schlussbilanz des Vorjahres ist gleichzeitig Eröffnungsbilanz für das laufende Geschäftsjahr! • Wegen des Grundsatzes „keine Buchung ohne Gegenbuchung“ darf Übertragung der Anfangsbestände auf Konten nicht ohne Gegenbuchung erfolgen! • Konto, auf dem hier gegengebucht wird, heißt Eröffnungsbilanzkonto (EBK)! • Durch Zwang zur Gegenbuchung enthält Eröffnungsbilanzkonto die Positionen spiegelbildlich zur Eröffnungsbilanz, z.B.:! &

&

Waren an EBK;!

&

&

EBK an Eigenkapital.!

• EBK ist Hilfskonto, nur aus Gründen der Systematik erforderlich und in Praxis meist nicht erstellt! • Man schreibt Zahlen der Bilanz ohne Gegenbuchung auf die Konten ab! Schlussbilanzkonto (SBK)! • Beim Abschluss der Bestandskonten wird nicht direkt in Schlussbilanz gebucht! • Salden der Konten werden in das Schlussbilanzkonto übertragen! • SBK ist Hilfskonto, allerdings gibt es Bestände seitenrichtig wieder, z.B:! &

&

SBK an Waren;!

&

&

Eigenkapital an SBK.!

Bilanzkonto und Bilanz! • Bilanz kann grundsätzlich nicht gebucht werden! • wird vielmehr aus Schlussbilanzkonto abgeleitet!

Unterschied zwischen Bilanzkonto und Bilanz!

Schlussbilanzkonto (SBK)

Bilanz

Jedes Konto enthält eine Position im SBK

Gleichartige Positionen können zusammengefasst werden

Keine Gliederungsvorschriften

Gliederungsvorschriften des § 266 HGB

Mit Soll und Haben überschrieben

Mit Aktive und Passiva überschrieben

• Zahlenwerte im SBK müssen identisch mit Zahlen der Schlussbilanz sein! • Bilanzgleichung gilt in beiden Fällen!

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Inventur und Bilanz! • Stellt sich bei Inventur heraus, dass in Wirklichkeit Bestandsveränderungen stattgefunden haben, die in Buchführung nicht erfasst sind, müssen die Bestände auf den Konten nachträglich erfolgswirksam korrigierest werden! • Die ist z.B. dann der Fall, wenn sich Mengen- oder Wertminderungen ergeben haben, die von der Buchhaltung noch nicht erfasst sind! • Bsp.: Inventur ergibt, dass Waren für 5.000€ gestohlen worden sind! &

Korrekturbuchung mit Buchungssatz: „Außerordentlicher Aufwand an Waren 5.000€!

Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz! • Abschluss des GuV-Kontos auf das Eigenkapitalkonto! • Abschluss der Privatkonten auf das Eigenkapitalkonto! • Abschluss aller Bestandskonten auf das Schlussbilanzkonto (Aktivkonten, Passivkonten und Eigenkapitalkonto)! • Ableiten der Schlussbilanz aus dem Schlussbilanzkonto

Erläuterungen:! Im Falle von Verlusten sind die Salden beim gemischten Konto und beim GuV-Konto entsprechend auf den anderen Kontoseiten zu buchen.! Auf die Einsichtung eines Eröffnungsbilanzkontos wurde zur Vereinfachung des Schaubilds verzichtet

Vorgehensweise beim Abschluss:! • Korrekturbuchung bei Bestandsdifferenzen zw. Inventurwerten und Buchwerten in den Konten! • Abschluss der Erfolgskonten auf das GuV-Konto! • Gegebenenfalls Abschluss der gemischten Konten auf GuV-Konto und SBK!

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Lerneinheit 6: Organisatorische Grundlagen des Buchens! Grundbuch und Hauptbuch! • kaufmännische Buchführung heißt aus 2 Gründen doppelte Buchführung:! & 1) systematische Gründe, weil von jedem Geschäftsvorfall zwei Konten betroffen & & & sind (Konto und Gegenkonto)! & 2) organisatorische Gründe, weil jede Buchung (und Gegenbuchung) in zwei & & & & verschiedenen Büchern erfolgen muss! • Hauptbuch: Geschäftsvorfälle sachlich geordnet auf Sachkonten erfasst (z.B. alle Lohnbuchungen auf dem Lohnkonto, alle Wareneinkäufe auf Wareneinkaufskonto usw.)! • Grundbuch/Journal: Geschäftsvorfälle unabhängig von sachlicher Zusammengehörigkeit in zeitlicher Reihenfolge ihres Auftretens erfasst! • Bei jeder Buchung im Grund- oder Hauptbuch muss angegeben werden:! & 1) Datum! & 2) Art des Geschäftsvorgangs! & 3) zugehöriger Beleg! & 4) Buchungssatz mit Konto, Gegenkonto und Betrag! • Bei Buchungen auf Konten des Hauptbuches zusätzlich anzugeben, wo im Journal (meist Seitenangabe) die entsprechende Eintragung zu finden ist! Kontenrahmen und Kontenplan! • im Kontenrahmen, wegen der großen Zahl der verschiedenen Konten, Zugrundelegung einer einheitlichen Ordnung! • zusätzlich zur gleich lautenden Benennung der Konten, einheitliche Nummern! • grundsätzlich nach Dezimalsystem aufgebaut: Kontenklassen, Kontengruppen, Kontenarten & nötigenfalls Untergruppierungen! • Kontenklasse (0-9) durch erste Stelle der Kontennummer angegeben —> Gliederung in 10 sachlich verschiedene Klassen! • Kontengruppe (0-9) durch die zweite Ziffer der Kontonummer angegeben —> Grobeinteilung der Kontenklassen verfeinert ! Kontenplan! • betriebsindividuelle Gegebenheiten finden in Kontenplan Berücksichtigung! • Kontenplan enthält nur Konten, die Betrieb tatsächlich führt, wobei Klassen- und Gruppennummern des Unternehmens (1. und 2. Dezimale) obligatorisch sind! • betriebliche Kontenplan kann also z.B. 6-stellige Kontennummern enthalten! Brachenkontenrahmen! • verschiedene Branchen aufgrund betriebswirtschaftlicher Unterschiede—> verschiedene Kontenrahmen! • für Industriebetriebe zwei Kontenrahmen: ! & 1) GKR (Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie) • Unterteilung d. Kontenklassen nach Prozessgliederungsprinzip! • von langfristig gebundenen Vermögens- und Kapitalpositionen, Finanzumlaufvermögen, Aufwendungen, Erträge, Kosten, Lagerbeständen, Lagererlösen bis hin zu Abschlusskonten! Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR)

&

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!

2) IKR (Industriekontenrahmen) ! • erfolgt nach Abschlussgliederungsprinzip, d.h. Ordnung d. ...


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