Vorlesung 8 BGB PDF

Title Vorlesung 8 BGB
Course Einführung in das Bürgerliche Recht
Institution Freie Universität Berlin
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BGB I WS FU Berlin Jura VL 8...


Description

Vorlesung BGB 8  

02.12.2015

Die Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu

sein, § 1 BGB  Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, Willenserklärungen wirksam abzugeben und entgegenzunehmen, §§ 104 ff.  Verschuldensfähigkeit: Fähigkeit, die Unrechtmäßigkeit einer Handlung zu erkennen und nach dieser Erkenntnis zu handeln, §§ 827, 828 BGB 



   

Juristische Person in Abgrenzung zur natürlichen Person   Wird nur dadurch zur juristischen Person, dass das Gesetz sie 

als juristische Person akzeptiert ohne Eintragung ins Register nötig

 

durch die Rechtsordnung geschaffene Personen Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der individuellen

Gesellschaften kann nicht zugegriffen werden Rechtsfähige Personengesellschaften JP unabhängig vom Mitgliederbestand JP Beschlüsse auf das Mehrheitsprinzip PG nach außen durch die Gesellschafter vertreten (?????)(oder auch

Personen die keine Gesellschafter sind) 



In NS-Zeit hatten nicht alle Menschen Rechtsfähigkeit  heute steht

sie jedem Menschen zu  Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt, endet mit Tod/Hirntod  andere Meinung bei Transplantationsgesetz  Nondum conceptus  Beispiel  S verursacht mit seinem Kfz schuldhaft einen Autounfall. In dem anderen Fahrzeug befinden sich die schwangere M und deren Mann V. In Folge des Unfalls verstirbt V.  Das Baby der M kommt zwei Monate später mit einer körperlichen Behinderung zur Welt, die auf den Unfall zurückzuführen ist.  1. Ist das Kind Erbe des V?  2.Hat das Kind einen Schadensersatzanspruch wegen Körperverletzung 

gegenüber S aus § 823 I BGB? 3. Hat das Kind einen Schadensersatzanspruch gegen S wegen Unterhaltsentzugs aus § 844 II?

  

Zu 1.: §§ 1923, 1924 BGB

 

§ 1924 (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge

des Erblassers.  § 1923  (1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.  (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.   1. Erbeinstellung des Nasciturus  Neben § 1924 ist K als Abkömmling des V gesetzlicher Erbe  Gemäß § 1923 Abs. 1 kann nur Erbe werden, wer zum Zeitpunkt des Todesfalls lebt, hier (-)  Erweiterung nach § 1923 Abs. 2 auf den bereits Gezeugten sofern dieser lebend geboren wird.   Zu 2.:  Wer nicht rechtsfähig ist, hat auch keinen Schadensersatz: Mit Eintritt der Geburt tritt die Rechtsfähigkeit ein



Es gab keinen Zeitpunkt in dem er als lebende Person hätte

verletzt werden können  Verletzung eines Ungeborenen: Auch Körperverletzung   Zu 3. 

Hätte das Kind zu dem Zeitpunkt gelebt wäre es

unterhaltsberechtigt  Ersatzpflicht  Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn das Kind schon gezeugt, aber noch nicht geboren: Voraussetzung: Das Kind wird auch wirklich geboren   II. Stufen der Geschäftsfähigkeit   Beispiel 29  Der Minderjährige K wünscht sich seit langem eine Playstation. Weil seine Eltern es ablehnen, ihm eine Playstation zu schenken, spart K sein Taschengeld sowie gelegentliche Geldgeschenke seiner Verwandten.  Als sich endlich 350,- EUR in seiner Sparbüchse angesammelt haben, besucht K den Elektromarkt E. An der Kasse übergibt er 349,- EUR in bar und erhält dafür eine PS4 ausgehändigt.  Ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen?  Sollte es eine Rolle spielen, wie alt K ist?  Ist es relevant, ob K’s Eltern zuvor informiert und einverstanden waren?   

Von 0-6 nicht geschäftsfähig 7-17 durch eigene Willenserklärungen können sie am

Geschäftsverkehr teilnehmen, mit Zustimmung ihrer Eltern   3 Stufen der Geschäftsfähigkeit 





Geschäftsfähigkeit:  Volljährige, sofern nicht §§ 104 Nr. 2, 1903  partielle Geschäftsfähigkeit, §§ 112, 113, 1903 Geschränkte Geschäftsfähigkeit  Minderjährige ab dem Alter von 7, § 106  weitgehend gleichgestellt: volljährige Betreute bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt, §§ 1896, 1903 Geschäftsunfähigkeit:  Minderjährige unter 7 Jahren, § 106

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Geisteskranke (Ausnahme: „lichte Momente“ & § 105a)



gleichgestellt: vorübergehende Störungen, § 105 II

KLAUSUR: Wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass eine Person

nicht geschäftsfähig ist, beschäftigt man sich damit gar nicht!   

02.12.2015 

02.12.2015 ...


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