Zusammenfassung Bilanzanalyse PDF

Title Zusammenfassung Bilanzanalyse
Author Sebastian Christian Mahringer
Course VO Bilanzanalyse und Bilanzpolitik
Institution Universität Salzburg
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Summary

Zusammenfassung des Skrips und des Kurses ...


Description

Bilanzanalyse.. ..ist die Auswahl, Aufbereitung und Auswertung des Zahlenmaterials eines Jahresabschlusses um zielorientierte, aussagekräftige Informationen über die wirtschaftliche Lage und die Zukunftsaussichten eines Unternehmens zu gewinnen. • • •

Recherche, Auswahl und Aufbereitung der erforderlichen und verfügbaren Daten (insb. Jahresabschlüsse und Lageberichte) i.d.R. Berechnung und Interpretation von Kennzahlen Informationen zur wirtschaftlichen Lage und Zukunftsaussichten (Entwicklung) des Unternehmens

Wer benötigt die Informationen aus der Bilanzanalyse? • • •

• • •

Potenzielle Investoren/Anteilseigner Bestehende Gesellschafter Unternehmensleitung (auch Abteilungsleiter) o Steuerung/Entscheidungsfindung auf Basis von Ergebnissen der Bilanzanalyse o Performance-Messung: Anknüpfung von variablen (Management-) Vergütungen an Kennzahlen Kreditgeber, Lieferanten, Kunden (z.B. Kreditwürdigkeitsprüfungen) Arbeitnehmer und Interessensvertretungen Interessierte Öffentlichkeit (z.B. Wirtschaftsjournalisten)

Je nach Adressat und dessen Interessenslage gibt es eine unterschiedliche konkrete Zielsetzung der Bilanzanalyse → Grundsatz der Adressatenorientierung.

Adressatenkreis des UGB - Gesetzestext Rechnungslegungspflicht nach UGB Kapitalgesellschaften Eingetragene Personengesellschaften, bei denen alle Gesellschafter tatsächlich nur beschränkt haftbar sind (z.B. GmbH & Co KG) bzw. kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist und die unternehmerisch tätig sind (z.B. Verein/Genossenschaft & Co KG) Andere gewerbliche Unternehmer mit Umsatzerlösen > 700.000€

Keine Rechnungslegungspflicht nach UGB Angehörige der freien Berufe, Land- und Forstwirte, Überschussrechner Unternehmer mit rechnungslegungspflichtigen Sonderbestimmungen (z.B. VereinsG, GenG, BWG,PSG)

Andere gewerbliche Unternehmer mit Umsatzerlösen < 700.000€

Pflichten Rechnungslegungspflichtiger nach dem UGB: • • •

Aufzeichnung alles Geschäftsfälle (Finanzbuchhaltung) Inventur Darstellung der Vermögens-,(Finanz-) und Ertragslage o Jahresabschluss (Bilanz, GuV, ggf. Anhang) o Ggf. Lagebericht o U.U. Prüfung, Offenlegung, Veröffentlichung

Umfang der Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten sind abhängig von • • •

Unternehmensgröße Rechtsform Börsennotierung

Offenlegung und Veröffentlichung spätestens 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Börsennotierte AGs - Veröffentlichung Jahresfinanzbericht nach spätestens 4 Monaten. Größenkriterien der Kapitalgesellschaften: Merkmale Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer • •



Kleinst Bis € 350.000 Bis € 700.000 Bis 10

Klein Bis € 5 Mio Bis € 10 Mio Bis 50

Mittelgroß Bis € 20 Mio Bis € 40 Mio Bis 250

Groß Über € 20 Mio Über € 40 Mio Über 250

Einordnung anhand von 2 Merkmalen Bei Über- bzw. Unterschreitung von mindestens 2 Kriterien an 2 aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen wechselt das Unternehmen seine Größenklasse Unternehmen von öffentlichem Interesse (z.B. börsennotierte AG) sind jedenfalls große Kapitalgesellschaften

Funktionen von Jahresabschlüssen gem. UGB: • • •



Getreuer Einblick in die Vermögens-(Bilanz), Ertrags-(GuV) und Finanzlage (v.a. Anhang) des Unternehmens Informationsfunktion Gewinnfeststellungsfunktion o Ausschüttungsbemessung o Steuerbemessung (UGB wichtig als Basis; MWR) Steuerungsfunktion durch Bilanzanalyse

Gliederung der Bilanz nach §224 UGB Nach diesem Schema soll je nach Wesentlichkeit bilanziert werden. Wenn etwas nicht vorhanden ist, soll es weggelassen werden:

AKTIVA A. Anlagevermögen – ist bestimmt, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen I. Immaterielle Vermögensgegenstände – nur entgeltlich erworbene dürfen aktiviert werden 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 2. Geschäfts(Firmen)wert – nur wenn ein Unternehmen entgeltlich erworben wird und dafür mehr bezahlt wird als das Vermögen des UN wert ist, dann entsteht ein Firmenwert 3. Geleistete Anzahlungen – vom Unternehmen getätigte Vorleistungen für noch ausstehende LL II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund – bei bebauten Grundstücken ist der Wert des Grund und Boden im Anhang oder in der Bilanz anzugeben (wichtig, weil bei GuB keine Afa) 2. Technische Anlagen und Maschinen – für Produktion bzw. das Kerngeschäft 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung – dienen nicht unmittelbar der Produktion bzw. dem Kerngeschäft 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen – Mutter-TochterUnternehmen (z.B. Konzern) 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen – Forderungen mit einer Laufzeit von min. 5 Jahren (insb. Lfr. Darlehen) 3. Beteiligungen – an nicht verbundenen Unternehmen; die beiden UN müssen sich in ihren Tätigkeiten ergänzen bzw. unterstützen; im Zweifel ist bei einer Beteiligung ab 20% in der Bilanz auszuweisen) 4. Ausleihungen an UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens – Wertpapiere sind verbriefte festverzinsliche oder gewinnbeteiligte Vermögensrechte (Aktien, Anleihen, Obligationen); wenn nicht verbrieft, dann sind es Wertrechte (GmbH – Anteile, Kommanditanteile) 6. Sonstige Ausleihungen

B. Umlaufvermögen – ist bestimmt, dem Geschäftsbetrieb nicht dauernd zu dienen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe – Rohstoffe sind wesentliche Bestandteile eines Produkts, Hilfsstoffe sind unwesentliche Bestandteile und Betriebsstoffe dienen dem Herstellungsprozess 2. Unfertige Erzeugnisse – vor Bilanzstichtag begonnen, aber noch nicht fertig 3. Fertige Erzeugnisse und Waren – Fertige Erzeugnisse sind auslieferungsfähige Gegenstände und Waren sind zur Weiterveräußerung bestimmt ohne weitere Be- oder Verarbeitung 4. Noch nicht abrechenbare Leistungen – soweit Dienstleistungen noch nicht vollständig erbracht sind, hat für den bereits erbrachten, aber nicht selbständig abrechenbaren Teil der Dienstleistung eine Neutralisierung des Aufwands zu erfolgen 5. Geleistete Anzahlungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus LL – aus dem betrieblichen Kernleistungsbereich entstandene Entgeltansprüche gegen den Leistungsempfänger 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen – hier können auch Forderungen aus LL enthalten sein, welche für manche Kennzahlen benötigt werden 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht – auch hier können Forderungen aus LL enthalten sein 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände – alle sonstigen betrieblichen Erträge, Schadenersatzansprüche, Steuerguthaben, etc. III. Wertpapiere und Anteile 1. Anteile an verbundenen Unternehmen – nur solche, die Umlaufvermögen darstellen 2. Sonstige Wertpapiere und Anteile IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten – flüssige Mittel C. Rechnungsabgrenzungsposten – für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, aber Aufwand für eine bestimmte Zeit danach D. Aktive latente Steuern – Unterschiede UGB-EStG; Steuergutschriften

PASSIVA A. Eigenkapital I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital) II. Kapitalrücklagen – alle von außen dem UN zugeführte Mittel 1. Gebundene – können nur zum Ausgleich eines sonst auszuweisenden Bilanzverlustes verwendet werden, nicht für Ausschüttungen 2. Nicht gebundene – aus sonstigen Zahlungen, die durch gesellschaftsrechtliche Verbindungen veranlasst sind, gebildet III. Gewinnrücklagen – innenfinanzierte Eigenmittel, die aus Jahresabschluss gebildet werden 1. Gesetzliche Rücklagen – jedes Jahr 5% des Gewinns zu bilden, bis die gesetzlichen und gebundenen Rücklagen 10% des Stammkapitals erreichen 2. Satzungsmäßige Rücklagen – aufgrund des Gesellschaftsvertrages zwingend; können gebunden oder nicht gebunden sein 3. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) – unterliegen keiner Beschränkung in weiterer Verwendung B. Unversteuerte Rücklagen - Steuerstundung 1. Bewertungsreserve aufgrund von Sonderabschreibungen 2. Sonstige unversteuerte Rücklagen C. Rückstellungen – ungewisse Verbindlichkeiten 1. Rückstellungen für Abfertigungen 2. Rückstellungen für Pensionen 3. Steuerrückstellungen 4. Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten - sicher 1. Anleihen, davon konvertibel – in festverzinslichen Wertpapieren verbriefte Verbindlichkeiten 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen – Lieferung bzw. Leistung noch ausständig 4. Verbindlichkeiten aus LL – Verpflichtungen aus Liefer- Werk – und Dienstleistungsverträgen, die vom Vertragspartner bereits erfüllt wurden 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel – z.B. Finanzierungswechsel 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8. Sonstige Verbindlichkeiten E. Rechnungsabgrenzungsposten – für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit Ertrag in einer Zeit danach

GUV Umsatzerlöse • • •

Erlöse vom Verkauf von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen Hauptgeschäft Ohne USt und sonstigen Steuern

+/- Bestandsveränderungen • • • • • •

Fertige und unfertige Produkte und noch nicht abrechenbare Leistungen Neutralisierung von Aufwendungen Bestandserhöhung – noch nicht abgesetzt Bestandsverminderung – abgesetzt Auch selbst erstellte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Auch wertmäßige Änderungen

+ aktivierte Eigenleistung • •

Betrifft das Anlagevermögen (UV bei Bestandsveränderungen) Neutralisieren von Aufwendungen

+ sonstige betriebliche Erträge • • •

Erträge aus Abgang von AV Auflösung von Rückstellungen Weitere, wie z.B. Mieterträge

- Materialaufwand • •

Durch Wareneinsatz, Strom und bezogene Leistungen (Leiharbeit) Auch Büromaterial

- Personalaufwand •

Löhne, Gehälter

- Abschreibungen •

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

- sonstige betriebliche Aufwendungen • •

Alles andere Z.B. Steuern (nicht Köst, sondern z.B. Grundsteuer, etc.), Rückstellungen

Betriebserfolg •

Ergebnis aus dem Kerngeschäft

Betriebserfolg +/- Finanzerfolg • • •

Geleistete/erhaltene Zinsen Afa des Finanzanlagevermögens Auch gegenüber verbundenen Unternehmen

Ergebnis vor Steuern (alt: EGT) - Steuern vom Einkommen und Ertrag (nicht Lohnsteuer) Ergebnis nach Steuern - sonstige Steuern Jahresüberschuss/-fehlbetrag +/- Auflösung/Zuweisung von Rücklagen +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr Bilanzgewinn/-verlust Der Bilanzgewinn kommt dann zum Eigenkapital dazu.

Die Struktur des Anhangs §236 UGB: Im Anhang sind die Bilanz und die GuV sowie die darauf angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden so zu erläutern, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird. Angaben gem. §§237ff UGB: • • •

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, z.B. AfA-Methoden, NDs, a.pl. Afa, etc. Zusatzangaben zu Posten der Bilanz und GuV, z.B. Anlagen- und Verbindlichkeitenspiegel Angaben zu Finanzinstrumenten, Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen, über Organe und Teilnehmer

Die Struktur des Lageberichts (nicht Teil des Jahresabschlusses) §243 UGB • • • • •

Geschäftsverlauf + Analyse Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Lage des Unternehmens Wichtigste finanzielle Leistungsindikatoren Entwicklung des Unternehmens

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Forschung und Entwicklung Eigene Anteile Zweigniederlassungen Finanzinstrumente Risikomanagementziele und –methoden Preisänderungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Cashflow-Risiken

Ablauf einer Bilanzanalyse •





Datensammlung und –Aufbereitung o Sammeln der erforderlichen und verfügbaren Daten o Erstellung einer Strukturbilanz (Aufbereitung) ▪ Keine gesetzlichen Vorschriften ▪ V.a. Fristigkeiten als Gliederungskriterium ▪ Umgliederungsmaßnahmen (Umgruppierung, Aufspaltung, Saldierung) ▪ Im Rahmen einer internen Analyse: u.U. Umbewertungsmaßnahmen (z.B. stille Reserven) Kennzahlenermittlung o Auswahl der Kennzahlen – was ist relevant? o Ermittlung unterschiedlicher Arten von Kennzahlen ▪ Einzelkennzahlen ▪ Kennzahlensysteme Interpretation o Soll-Ist-Vergleich (Norm- bzw. Erfahrungswerte); Normwerte z.B. bei Deckungsgraden oder Liquiditäten o Zeitvergleich o Zwischenbetrieblicher Vergleich oder Branchenvergleich

Arten von Kennzahlen • •

Absolute Kennzahlen (z.B. EBIT, Cash-Flow) – sind schwieriger zu interpretieren, weil sie sehr von der Unternehmensgröße abhängen Relative Kennzahlen o Gliederungskennzahlen ▪ Z.B. EK-Quote ▪ Die Größe im Zähler des Quotienten ist Bestandteil des Nenners o Beziehungskennzahlen ▪ Z.B. Rentabilität ▪ Es werden verschiedenartige Gesamtheiten aufeinander bezogen, die in einem sachlogischen Zusammenhang stehen und über die UrsacheWirkungsbeziehungen zu interpretieren sind o Veränderungskennzahlen ▪ Z.B. Wachstumsrate ▪ Zeigen die Entwicklung eines bestimmen Wertes im Zeitablauf

Voraussetzungen einer aussagekräftigen Bilanzanalyse •

• •



Analyse mehrerer Wirtschaftsjahre o V.a. im Zusammenhang mit bilanzpolitischen Maßnahmen kann die Betrachtung eines Jahres zu Fehleinschätzungen führen o Beachtung von (einmaligen) Sondereffekten o Z.B. die Investitionsquote kann von Jahr zu Jahr sehr variieren, weil man z.B. eine Maschine in diesem Jahr kauft und dann 5 Jahre nicht mehr Analyse mehrerer Kennzahlen o Zur Vermeidung falscher Schlussfolgerungen Analyse von relativen Zahlen o Relative Werte haben eine höhere Aussagekraft als absolute Zahlen o Relative Werte abstrahieren von der Unternehmensgröße Vorsicht beim Kennzahlen-Vergleich o Kritische Betrachtung von Kennzahlen „anderer Quellen“, v.a. bei einem Vergleich mit Branchendurchschnittswerten o Datenaufbereitung: Das verwendete Datenmaterial muss nach den gleichen Prinzipien bzw. Kriterien aufbereitet sein o Kennzahlenberechnung: Für viele Kennzahlen gibt es unterschiedliche Definitionen; Vergleichsmaßstäbe müssen auf der gleichen Kennzahlendefinition beruhen (verschiedene Formeln)

Erstellung einer Strukturbilanz nach Fristigkeiten Die Fristigkeiten-Grenze liegt bei einem Jahr. Das Vermögen, welches eine Laufzeit bzw. Restlaufzeit von über einem Jahr aufweist, ist langfristig und Vermögen, welches eine Laufzeit von unter einem Jahr aufweist, ist kurzfristig. Die Details zu Fristigkeiten und Ähnlichem sind dem Anhang zu entnehmen. Ab 2016 werden die Forderungen bereits in der Bilanz nach Fristigkeiten ausgewiesen sein. Anpassungen auf der Aktivseite: Beim Anlagevermögen handelt es sich um Vermögen, welches bestimmt ist, dem Unternehmen dauernd zu dienen. Deshalb wird dieses zum Großteil als langfristig angenommen. Da aber einige Ausleihungen im AV sind, welche eine Restlaufzeit von unter einem Jahr haben, sind diese kurzfristig. Beim Umlaufvermögen ist dies meist umgekehrt. Umlaufvermögen ist nicht bestimmt dem Unternehmen dauernd zu dienen und wird deshalb zum Großteil als kurzfristig angenommen. Eine Ausnahme sind Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Forderungen müssen aufgespalten werden in Forderungen aus LL und andere Forderungen. Dies ist wichtig für die Berechnung einiger Kennzahlen. Dabei muss man aufpassen, dass in den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit welchen ein Beteiligungsverhältnis besteht, auch Forderungen aus LL enthalten sein könnten. Aktive latente Steuern werden für externe Analysten immer als langfristig angenommen und ARA als kurzfristig, weil man keine genauen Informationen über die Fristigkeiten hat. Dasselbe gilt für Vorräte, welche auch als kurzfristig angenommen werden, obwohl es sehr

wohl Unternehmen gibt, bei welchen die Vorräte länger als ein Jahr im Unternehmen bleiben (z.B. Wein). Langfristige Aktiva

Kurzfristige Aktiva

AV AV

Langfristiges Anlagevermögen Gesamtes Anlagevermögen (ausgenommen: Ausleihungen mit Restlaufzeit < 1 Jahr)

Kurzfristiges Anlagevermögen Ausleihungen mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr

UV UV UV

Langfristiges Umlaufvermögen

Kurzfristiges Umlaufvermögen Monetäres Umlaufvermögen Forderungen mit einer Laufzeit < 1 Jahr; getrennt nach Forderungen aus LL und andere Forderungen Liquide Mittel (insb. Kassa/Bank) Wertpapiere und Anteile (des UVs) Sonstiges kurzfristiges Umlaufvermögen Vorräte Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

UV UV UV UV UV

Forderungen mit einer Laufzeit > 1 Jahr; getrennt nach Forderungen aus LL und andere Forderungen

Aktive latente Steuern

Anpassungen auf der Passivseite - Berichtigung: Beim Eigenkapital handelt es sich ausnahmslos um langfristiges Kapital. Dazu zählen gem. §224 Abs. 3 UGB: • • • •

Nennkapital + Kapitalrücklagen + Gewinnrücklagen +/- Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Dazu kommen bzw. weggezählt werden können noch, wenn vorhanden: • • • •

- aktivierte eigene Aktien (Anteile an sich selbst) + Eigenkapitalanteil unversteuerter Rücklagen (bei KapGes 75%) + Eigenkapitalanteil Investitionszuschüsse (bei KapGes 75%) - Firmenwert abz. Latente Ertragssteuerersparnis (bei KapGes 75%)

Wenn diese Anpassungen vorgenommen wurden, dann erhält man das berichtigte Eigenkapital. Bei den aktivierten eigenen Aktien handelt es sich um Anteile an sich selbst. Diese sind auf der Aktivseite ausgewiesen und stimmen mit einer passivierten Rücklage überein. Da kein unmittelbarer Nutzen daraus gezogen werden kann, werden diese Anteile sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite abgezogen, was zu einer Verkürzung der Bilanzsumme

führt. Dieser Aktivseitige Ausweis eigener Aktien ist ab 2016 nicht mehr zulässig, sondern soll direkt vom Nennkapital abgezogen werden. Unversteuerte Rücklagen sind Rücklagen vom Gewinn, welche nicht versteuert wurden. Solche Rücklagen können gebildet werden, wenn stille Reserven realisiert wurden, diese aber noch nicht versteuert werden wollen. Dies führ also zu einer Steuerstundung. Deshalb gehören nur 75% zum Eigenkapital und 25% Steuer sind eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt, also Fremdkapital. Die unversteuerten Rücklagen sind ab 2016 nicht mehr zulässig. Investitionszuschüsse können auf der Passivseite ausgewiesen werden oder nicht. Bei der Bruttomethode aktiviert man die vollen Anschaffungskosten und passiviert eine Verbindlichkeit (Anschaffungskosten – Zuschuss) und zwischen Eigenkapital und Fremdkapital wird der Zuschuss auch passiviert. Wenn man nach der Nettomethode bucht, dann aktiviert man nur einen Teil der Anschaffungskosten (AK – Zuschuss) und bucht die Verbindlichkeit auf der Passivseite in gleicher Höhe. Dann sind keine Zuschüsse auf der Passivseite ausgewiesen, die Bilanzsumme entsprechend kleiner. Wenn man die Bruttomethode verwendet, dann löst man die Zuschüsse über die Nutzungsdauer auf und hat eine Ertragsbuchung, welche versteuert werden muss. Zum Eigenkapital gehören also nur 75%, 25% sind wieder eine Steuer-Verbindlichkeit. Der derivative Firmenwert entsteht, wenn ein Unternehmen entgeltlich übernommen wird und mehr bezahlt wird, als die Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten wert sind. Die Höhe des Firmenwerts ist aber nicht einheitlich und variiert von Unternehmen zu Unternehmen (Unternehmen, die nicht entgeltlich übernommen werden haben gar keinen) und um Unternehmen besser vergleichen zu können muss der Firmenwert weggezählt werden (strittige Werthaltigkeit und mangelhafte Aussagekraft). Da aber der Firmenwert mit der Zeit abgeschrieben wird und das zu einer Verkürzung der Steuerbasis führt, können nur 75% weggezählt werden und die 25% Steuerersparnis bleiben aktiviert. Da die Kürzung des Firmenwe...


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