Title | Zusammenfassung – Steuerliche Gewinnermittlung |
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Author | Sss Ccc |
Course | Grundlagen der Besteuerung und Steuerbilanzen |
Institution | Technische Universität Dortmund |
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Zusammenfassung Teil Steuerliche Gewinnermittlung...
Zusammenfassung – Steuerliche Gewinnermittlung Grundsätze der Einkünfteermittlung Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1, § 2 Abs. 5 EStG) Buchführungspflicht HGB Gläubigerschutz § 238 HGB: jeder Kaufmann ABER Grenzen § 257 HGB: Aufbewahrungsfristen Beginn: Aufnahme Tätigkeit Ende: Verlust Kaufmannseigenschaft
Steuerrecht Bemessungsgrundlage Steuern § 140 AO: derivative Buchführungspflicht § 141 AO: originäre Buchführungsplicht ABER erst nach Aufforderung FA Beginn: Jahr nach Aufforderung Ende: Jahr nach fehlen VSS
Gewinnermittlungszeitraum (§ 4a Abs. 1 S. 1-2 EStG) - abweichendes Wirtschaftsjahr (§ 4a Abs. 2 EStG): nur im Einvernehmen mit FA Veranlagungszeitraum
- Grundsatz: Veranlagungszeitraum = Kalenderjahr - § 2 Abs. 7 S. 1 EStG: ESt ist Jahressteuer - § 25 Abs. 1 EStG: ESt nach Ablauf Kalenderjahr - § 7 Abs. 3 S. 1 KStG: KSt ist Jahressteuer - Festsetzung für abweichende Zeiträume ausgeschlossen - Gleichklang verfahrensrechtl. Und materiell-rechtl. Zeitraum
Betriebsvermögen:
- notwendiges BV (betriebliche Nutzung > 50 %) - gewillkürtes BV (betriebliche Nutzung 10-50 %) Entnahmen/Einlagen - notwendiges PV (betriebliche Nutzung < 10 %)
Einlagen/Entnahmen:
§ 4 Abs.1 S. 8 u. S. 2 EStG
Betriebseinnamen:
keine Legaldefiniton Orientierung an § 8 Abs. 1 EStG
Betriebsausgaben:
- § 4 Abs 4 EStG - Abzugsfähigkeit:
> grundsätzlich vollständig abziehbar > auch wirtsch. Erfolglose Ausgaben > Ausgaben aus lfd. Betrieb > Ausgaben vor Aufnahme (vorweggenommene) > Ausgaben nach Einstellung (nachträgliche) - aber explizite Verbote:
Methoden der Einkünfteermittlung (§§ 4 Abs. 1, 5 Abs.1, 4 Abs. 3 EStG)
- Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)
- Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG)
Betriebsvermögensvergleich auch: unechter BVV (§ 4 Abs. 1 EStG) = + =
Betriebsvermögen am Schluss des WJ Betriebsvermögen am Schluss des vergangenen WJ Unterschiedsbetrag Entnahmen Einlagen Gewinn
Betriebsvermögensvergleich auch: echter BVV (§ 5 Abs. 1 EStG) = + =
Betriebsvermögen am Schluss des WJ (nach GoB) Betriebsvermögen am Schluss des vergangenen WJ (nach GoB) Unterschiedsbetrag Entnahmen Einlagen Gewinn
Überschussermittlung (§ 4 Abs. 3 EStG) = + + + =
Betriebseinnahmen Betriebsausgaben Überschuss AK/HK für Wirtschaftsgüter AV (§ 4 Abs. 3 S. 4 EStG) AK/HK für bestimmte Wirtschaftsgüter UV (§ 4 Abs. 3 S. 4 EStG) Afa Entnahmen Einlagen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG
Besondere Gewinnermittlungsarten
- Durchschnittssätze nach § 13a EStG, Tonnagebesteuerung § 5a EStG, Schätzung § 162 AO Zeitpunkt der Berücksichtigung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1:
- Periodenabgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB - Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung
§ 4 Abs. 3 EStG:
- modifizierte Cashflow-Rechnung - Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG) - Ausnahmen: - AV - Darlehen - Wiederkehrende kurz vor oder kurz nach (§ 11 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 EStG)
Maßgeblichkeit:
- Maßgeblichkeitsprinzip überträgt handelsrechtliche Vorschriften in den Bereich der Steuerbilanz § 5 Abs. 1 S. 1 EStG soll:- Gewinnermittlung vereinfachen - einheitliche Rechtsordnung - Schutz vor Erhöhung BMG - materielle:
Steuerbilanzansätze nur eingeschränkt als die GoB Rahmen darstellen abstrakte Vereinbarkeit
- formelle:
engere Verknüpfung zwischen HB und StB als materiell konkreter Wertansatz aus HB in StB
HGB Verbindl. Regelung Verbindl. Regelung
Steuerrecht Keine Regelung Verbindl. Regelung
Verbindl. Regelung
Wahlrecht
Wahlrecht
Verbindl. Regelung
Wahlrecht
Keine Regelung
Wahlrecht
Wahlrecht
Auswirkung HB StB 1. Übereinstimmung HB = StB 2. Abweichung HB ≠ StB Steuerl Wahlrecht Unabhängig von HB Handels. Wahlrecht Unabhängig von StB 1. Ansatz HB A. StB A. HB P. StB ≠ 2. Höhe Übernahme HB unabhängig
Form Maßgeblichkeit Maßgeblichkeit (deklatorisch) Durchbrechung der Maßgeblichkeit Keine Maßgeblichkeit Einschränkung der Maßgeblichkeit Einschränkung der Maßgeblichkeit Maßgeblichkeit der Höhe nach Keine Maßgeblichkeit
Wechsel der Gewinnermitllungsart 4-3 BVV:
Gründe: Buchführungspflicht beginnt, Beginn freiwillige Buchführung
BVV 4-3:
Gründe: Buchführungspflicht entfällt, Beendigung freiw. Buchführung
Korrektur beim Wechsel (zur Vermeidung von Doppel- oder Nicht-Erfassung)
Korrekturen beim Wechsel: + + + + + Bilanzberichtigungen:
Korrektur bislang nicht zulässiger Teilwertabschreibungen Verbindlichkeiten LuL Forderungen LuL erhaltene Anzahlungen auf LuL geleistete Anzahlungen auf WG des Vorratsverm. U. L Wert der Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens PRAP ARAP Rückstellungen Umsatzsteuerverbindlichkeit Umsatzsteuerforderung (Vorsteuer)
- handelsrechtliche Bilanzänderung - Steuerrecht: - Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 S. 1 EStG) - Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 S. 2 EStG)
Ansatz - Aktiva Vermögensgegenstand:
wirtsch. Werte, selbstständig bewertbar und verkehrsfähig
Schulden:
gegenwärtige und künftige, selbstständig abgrenz- und bewertbare Belastung des Vermögens Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Wirtschaftsgut
postives WG: Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, die Kosten Längerfristiger Nutzen Einzeln oder mit Betrieb übertragbar Selbstständig bewertbar negatives W: selbständig bewertungfähig am Stichtag bestehend oder wirtsch. Verursacht rechtliche Verpflichtung oder sonstige wirtsch. Last sofern Belastung wahrscheinlich
Unterschied WG & VG
S. 82 Sonderfall: Geschäfts- oder Firmenwert WG und fiktiver VG
Abgrenzungsprobleme:
Wirtschaftsgüter:
Zeitpunkt der Aktivierung:
- Grundsatz: zivilrechtliches Eigentum § 39 Abs. 1 AO Wirtschaftliches Eigentum § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO
Immaterielle WG:
- selbstgeschaffene: HGB Wahrrecht
StB Aktivierungsverbot
- erworbene:
HGB Aktivgebot
StB Aktivierungsgebot
- GoF(originär): GoF(derivativ):
HGB kein VG HGB Aktivgebot
StB Aktivierungsverbot StB Aktivierungsgebot
- Entwicklungsk.:
HGB Aktivwahlr.
StB Aktivierungsverbot
- Forschungsk.:
HGB Aktiv.verbot
StB Aktivierungsgebot
- materiell - nominalgüterlich - immateriell
beweglich unbeweglich (Kasse, ...) unbeweglich (Rechte, ...)
Grundstücke und Gebäude: - Trennung von AK/HK: - zivilr. stets Eigentum des Grundstückeigent. - trotz Einheit getrennte Behandlung G u. G - Erhaltungsaufwand:
- Mieterein- und Umbauten:
Leasing:
- Finanzierungsleasing Leasingnehmer bilanziert - Operating- Leasing Leasinggeber bilanziert - Prüfung:
1. Spezialleasing 2. Grundmietzeit 90% 3. Ohne Optionsrecht 4. Mit Kaufoption? Kaufpreis >= Buchwert Kaufpreis < Buchwert 5. Mietverlängerungsoption? Anschlussmiete >= lineare Afa Anschlussmiete < lineare Afa
JA Finanzierungsleasing JA Finanzierungsleasing JA Operating Leasing Operating Leasing Finanzierungsleasing Operating Leasing Finanzierungsleasing
Ansatz - Passiva Verbindlichkeiten:
Grundregel: Besonderh.:
Außenverpflichtung steht fest, Höhe steht fest, Fälligkeit steht fest - aufschiebend bedingte Verb. Passiv. mit Bedingungseintritt - Zahlungsunfähigkeit Schuldner weitherhin Passiv. - Rangrücktritt Passiv. Grundsätzlich kein gewillkürtes BV auf Passivseite!
Rückstellungen:
- Verbindlichkeitsrückstellungen:
- Zusammenhang mit erzielten Erträgen - Hinreichende Konkretisierung durch öffent.-rechtl. oder zivilrecht. Verpflichtung
- Pensionsrückstellungen:
- HGB: Ansatzwahlrecht für Altzusagen Ansatzpflicht für Neuzusagen - VSS: § 6a Abs. 1 EStG eigentständiges Wahlrecht, aber HGB Maßgeblichkeit
- Drohverlustrückstellungen:
- aus schwebenden Geschäften - Beschaffungsgesch.: KP > Tageswert - Absatzgeschäft: Aufwand > KP
HB: Passivierungsgebot § 249 Abs. 1 S. 1 HGB StB: Passivierungsverbot § 5 Abs. 4a S. 1 EStG - Steuerrückstellungen:
+ =
- HB und StB gleich! - ESt-Rückstellungen nicht zulässig
vom U. berechnete Jahresteuerschuld evtl. Nachzahlungen aus Vorjahren bereits geleistete Vorauszahlung Steuerrückstellung
- weitere: siehe S. 112 Rücklagen:
- Zweck:
vorübergehender Steuerverzicht des Staates (Steuerstundung) Liquiditäts- und Zinsvorteile
- Rechtsfolge: Minderung des Gewinns Erhöhung BMG erst bei Auflösung - Unterschied zu Gewinnrücklagen: - steuerfreie Rücklagen - Gewinnrücklagen
- RL für Ersatzbeschaffung: - Versteuerung unfreiwillig aufgedeckter stiller Res. Übertrag bei Ersatzbeschaffung - VSS: Ausscheiden durch höhere Gewalt Ersatzbeschaffung noch nicht vorgenommen Ersatzbeschaffung ernstlich geplant steuerfreie Rücklage i.H.d. stillen Reserven gewinnerhöhende Auflösung wenn keine Ersatzbeschaffung gemacht
- RL nach § 6b EStG:
- Förderung bestimmter Investitionen - Aufschieben der Versteuerung stiller Reserven - VSS: Gewinnermittlung ≠ 4-3 veräußerte WG 6 Jahre im BV Übertragung stiller Reserven nachvollziebar steuerfreie RL „friert stille Reserven ein“ Reinvestition: 4 Jahre Zwangsauflösung bei Fristüberschreitung Verzinsung mit 6%
Investitionsabgrenz- - § 7g EStG ungsbetrag (IAB): - Vorverlagerung von Aufwand Verbesserung der Liquidität durch Steuerstundungseffekt für kleine mittelständische Unternehmen (KMU) - gewinnmindernder Abzug von 40 % vorraussichtlicher AK/HK künftiger Anschaffungen von WG des AV (90% betrieblich) - VSS! Ansatz – Steuerliche Ausgleichsposten = bilanztechn. Hilfmittel um Vorgänge in StB ander als in HB darzustellen Aktive Ausgleichsposten (Mehrgewinn) und passiver Ausgleichsposten (Wenigergewinn)
Bewertung Maßstäbe
- Anschaffungskosten (AK): + + = + = Sonderfälle:
Anschaffungspreis Anschaffungspreisminderungen Anschaffungsnebenkosten FK-Zinsen ursprüngl. AK nachträgl. Erhöhung der AK nachträgl. Minderung der AK Anschaffungskosten
- Tausch = Veräußerung unter gleichz. Erwerb AK erhaltener WG = gemeiner Wert hing. Auflösung stille Reserven § 6 Abs. 6 S. 1 EStG - unentgeltlicher Erwerb Aktivgebot § 6 Abs. 4 - Ratenzahlung
- Herstellungskosten (HK): + + + = + + + + = + = - Teilwert:
Material- und Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten Fertigung Material- und Fertigungsgemeinkost. Wertverzehr des AV Mindestansatz (HGB) Kosten der allg. Verwaltung Aufwendungen soz. Einrichtungen Aufwendungen freiw. soz. Leistungen Aufwendungen betriebl. Altersvorsorg Wahrlrechte Steuern anteilige FK-Zinsen Höchstansatz
- Wiederbeschaffungswert keine Zerschlagung Synergien inbegrif. - Ermittlung: - Obergrenze = WBK - Untergrenze = EVP – Verä.kosten meist Teilwertvermutung
- beizulegender Wert:- Reproduktions-/Wiederbeschaffungspreis - i.d.R. = Teilwert - gemeiner Wert:
Folgebewertung:
- Wert aus Absatzmarkt - Einzelveräußerungspreis - Wert aus Verkäufersicht
- linear (§ 7 Abs. 1 S.1 EStG) - degressiv (§ 7 Abs. 2 EStG) - Leistungsabhängig (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG)
alle nur bewegliche nur bewegliche
Festlegung ND:
- HGB:
- im Ermessen des Kaufmanns: vorraussichtliche ND - 10 Jahre bei originären iVG oder derivativem GoF
- StB:
- über betriebsgewöhnliche ND - GoF 15 Jahre - Afa-Tabellen
- Sonderfall:
- Gebäude: - linear nach typisierten ND (§ 7 Abs. 4 EStG) - stufenweise degressiv (§ 7 Abs. 5 EStG)
Sonderabschreibung § 7b:
- Problem: Knappheit von bezahlbaren Wohnungen - entgeltliche Überlassung für mind. 10 Jahre Sonderabschreibung 1. Jahr: 10%; 2. Jahr: 9%
GWG:
- eigentlich auch nach §§ 7 ff. ABER Vereinfachungsregeln 1. GWG-Sofortabschreibung:
- abnutzbar, bewegliche, selbstst. nutzbare WG - AK/HK zwischen 0 und 410 €
§ 6 Abs. 2 EStG 2. GWG-Poolabschreibung:
- selbstst. bewertungs- und nutzungsfähig - AK7HK zwischen 150 und 1000 €
§ 6 Abs. 2a EStG vorteilhaft wenn ND > 5 Jahre Außerplanm. Afa (HGB):
- UV strenges Niederstwertprinzip - AV gemildertes Niederstwertprinzip (erst wenn dauerhaft)
AfaA (§ 7 Abs.1 S.7 EStG): - VSS: - durch außergewöhnliche Umstände gesunken - geschätzte ND wird nicht erreicht bzw. gesunkene Einsatzfähig. - nicht erlaubt bei zuvor degressiv abgeschriebenen bewegl. WG Investitionsbegünstigung:
- erhöhte Absetzungen (§§ 7h, 7i EStG) - steuerl. Sonder-Afa (§ 7g Abs. 5-6) - WICHTIG: - Kumulierungsverbot nach § 7a Abs. 5 EStG - § 7a Abs. 9 EStG für Restwert-Afa
Bewertungsvereinfachung VV
Festbewertung:
- Inventurvereinfachung für WG des AV und RHB - VSS: - regelmäßig ersetzt - Gesamtwert für Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ( Wert StB (latente Steuern) Bei Änderung Wert HB < Wert StB ABER: HB = Obergrenze Sachleistungsverpfl.: Wert HB < Wert StB (HB aber Obergrenze) Pensionsrückstell.: Wert HB > Wert StB
Bewertung von Einlagen und Entnahmen Einlagen:
- Grundsatz: Teilwert (§§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1, 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG) Wiederbeschaffungs-/Herstellungskosten nur Wertänderungen im BV werden stl. Erfasst - Ausnahmen: siehe S. 209
Entnahmen:
- Grundsatz: Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 HS. 1 EStG) Teilwert abzgl. BW = Stille Reserve - AUCH Nutzungs- und Leistungsentnahmen möglich (≠ Einlagen) - Besonderheiten: Überführung in anderes BV (§6 Abs. 5) 1%-Regel (§6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2) Eigenverbrauch: Pauschbeträge Betriebsaufgabe (§16 Abs. 3 S. 7)
Ausweis Grundsätze:
- Klarheit und Übersichtlichkeit - Formelle Bilanzkontinuität - Wesentlichkeit - Schemazwang - Bruttoausweis - Tatsächliche Lagedarstellung Auswei der StB aus HB abgeleitet
Besonderheiten bei Personengesellschaften
Voraussetzungen Mitunternehmerschaft: atypisch:
- Mitunternehmer-Initiative - Mitunternehmer-Risiko
stille Gesellschaft (gewerblich tätige OHG, KG oder GbR)
stille Gesellschaft:
= reine Innengesellschaft stiller Gesellschafter erbringt Einlage in Vermögen des Inhabers und erhält Gewinn- (und Verlust-) Beteiligung - typisch stiller Gesellschafter:
Finanzierung im Vordergrund keine Teilnahme an stillen Reserven EaKV § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG
- atypisch stiller Gesellschafter:
Unternehmenserfolg im Vordergrund MU-Initiative und MU-Risiko (+) EaGB § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG
partiarisches Darlehen:
- Schuldverhältnis mit Beteiligung an noch nicht feststeh. Gewinn - i.d.R. gewinnabhängige Vergütung - keine Verlustbeteiligung - kein Recht auf Einsicht in Bücher EaKV § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Gesamthandsbilanz:
- 1. Stufe - weist Gesamthandsvermögen aus - Eigentümer der WG ist Gesellschaft
Ergänzungsbilanz:
- 1. Stufe = Wertkorrekturbilanz
Sonderbilanz:
- 2. Stufe - Unterscheidung in: - notwendiges BV: - gewillkürtes BV:
- notw. SBV I - notw. SBV II - gew. SBV I - gew. SBV II
Sonder GuV:
Erfassung von:
Kapitalkonten:
- Kapitalkonto I (festes Kapitalkonto) - Kapitalkonto II (variables Kapitalkonto) - evtl. zusätzlich Privat-/Verrechnungkonto, Verlustsonder-/Vortragskonto
Außerbilanzielle Korrekturssphäre
- Sonderbetriebseinnamnen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2) - Sonderbetriebsausgaben
Funktionsweise:
HB StB Steuererklärung
Beispiel:
- TEV § 3 EStG - Bewirtungsaufwendungen § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG - Schuldzinsen bei Überentnahme § 4 Abs. 4a EStG - Zinsschranke § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG - weitere nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Steuerrückstellungen:
Bemessungsgrundlage:
- Gewerbesteuer:
HB StB
Betriebsausgabe keine Betriebsausgabe § 4 Abs. 5b EStG außerbilanzielle Hinzurechnung
- Körperschaftsst.:
HB StB
Betriebsausgabe nicht abzugsfähige BA § 10 Nr. 2 KStG außerbilanzielle Hinzurechnung
- KSt: +/= +/+/= = - GewSt:
HGB-Gewinn bilanzielle Korrekturen (EStG) Steuerbilanz-Gewinn außerbilanzielle Korrekturen EStG außerbilanzielle Korrekturen KStG z.v.E. vor Verlustabzug Verlustabzug z.v.E - EU/MU-schaft: +/= +/-
HGB-Gewinn bilanz. Korrekturen (EStG) Steuerbilanzgewinn außerbilanz. Korrekturen EStG
+/= +/+/-
HGB-Gewinn bilanz. Korrekturen (EStG) Steuerbilanzgewinn außerbilanz. Korrekturen EStG außerbilanz. Korrekturen KStG
- KapG:
= +/= =
Gewinn aus Gewerbebetrieb = Gewerbeertrag Hinzurechnungen, Kürzungen maßgebender Gewerbeertrag Gewerbeverlust Abrundung ggf. Freibetrag Gewerbeertrag...