Zusammenfassung – Steuerliche Gewinnermittlung PDF

Title Zusammenfassung – Steuerliche Gewinnermittlung
Author Sss Ccc
Course Grundlagen der Besteuerung und Steuerbilanzen
Institution Technische Universität Dortmund
Pages 14
File Size 439.2 KB
File Type PDF
Total Downloads 33
Total Views 125

Summary

Zusammenfassung Teil Steuerliche Gewinnermittlung...


Description

Zusammenfassung – Steuerliche Gewinnermittlung Grundsätze der Einkünfteermittlung Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1, § 2 Abs. 5 EStG) Buchführungspflicht HGB Gläubigerschutz § 238 HGB: jeder Kaufmann ABER Grenzen § 257 HGB: Aufbewahrungsfristen Beginn: Aufnahme Tätigkeit Ende: Verlust Kaufmannseigenschaft

Steuerrecht Bemessungsgrundlage Steuern § 140 AO: derivative Buchführungspflicht § 141 AO: originäre Buchführungsplicht ABER erst nach Aufforderung FA Beginn: Jahr nach Aufforderung Ende: Jahr nach fehlen VSS

Gewinnermittlungszeitraum (§ 4a Abs. 1 S. 1-2 EStG) - abweichendes Wirtschaftsjahr (§ 4a Abs. 2 EStG): nur im Einvernehmen mit FA Veranlagungszeitraum

- Grundsatz: Veranlagungszeitraum = Kalenderjahr - § 2 Abs. 7 S. 1 EStG: ESt ist Jahressteuer - § 25 Abs. 1 EStG: ESt nach Ablauf Kalenderjahr - § 7 Abs. 3 S. 1 KStG: KSt ist Jahressteuer - Festsetzung für abweichende Zeiträume ausgeschlossen - Gleichklang verfahrensrechtl. Und materiell-rechtl. Zeitraum

Betriebsvermögen:

- notwendiges BV (betriebliche Nutzung > 50 %) - gewillkürtes BV (betriebliche Nutzung 10-50 %)  Entnahmen/Einlagen - notwendiges PV (betriebliche Nutzung < 10 %)

Einlagen/Entnahmen:

§ 4 Abs.1 S. 8 u. S. 2 EStG

Betriebseinnamen:

keine Legaldefiniton  Orientierung an § 8 Abs. 1 EStG

Betriebsausgaben:

- § 4 Abs 4 EStG - Abzugsfähigkeit:

> grundsätzlich vollständig abziehbar > auch wirtsch. Erfolglose Ausgaben > Ausgaben aus lfd. Betrieb > Ausgaben vor Aufnahme (vorweggenommene) > Ausgaben nach Einstellung (nachträgliche) - aber explizite Verbote:

Methoden der Einkünfteermittlung (§§ 4 Abs. 1, 5 Abs.1, 4 Abs. 3 EStG)

- Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)

- Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG)

Betriebsvermögensvergleich auch: unechter BVV (§ 4 Abs. 1 EStG) = + =

Betriebsvermögen am Schluss des WJ Betriebsvermögen am Schluss des vergangenen WJ Unterschiedsbetrag Entnahmen Einlagen Gewinn

Betriebsvermögensvergleich auch: echter BVV (§ 5 Abs. 1 EStG) = + =

Betriebsvermögen am Schluss des WJ (nach GoB) Betriebsvermögen am Schluss des vergangenen WJ (nach GoB) Unterschiedsbetrag Entnahmen Einlagen Gewinn

Überschussermittlung (§ 4 Abs. 3 EStG) = + + + =

Betriebseinnahmen Betriebsausgaben Überschuss AK/HK für Wirtschaftsgüter AV (§ 4 Abs. 3 S. 4 EStG) AK/HK für bestimmte Wirtschaftsgüter UV (§ 4 Abs. 3 S. 4 EStG) Afa Entnahmen Einlagen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG

Besondere Gewinnermittlungsarten

- Durchschnittssätze nach § 13a EStG, Tonnagebesteuerung § 5a EStG, Schätzung § 162 AO Zeitpunkt der Berücksichtigung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1:

- Periodenabgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB - Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung

§ 4 Abs. 3 EStG:

- modifizierte Cashflow-Rechnung - Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG) - Ausnahmen: - AV - Darlehen - Wiederkehrende kurz vor oder kurz nach (§ 11 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 EStG)

Maßgeblichkeit:

- Maßgeblichkeitsprinzip überträgt handelsrechtliche Vorschriften in den Bereich der Steuerbilanz  § 5 Abs. 1 S. 1 EStG soll:- Gewinnermittlung vereinfachen - einheitliche Rechtsordnung - Schutz vor Erhöhung BMG - materielle:

Steuerbilanzansätze nur eingeschränkt als die GoB Rahmen darstellen  abstrakte Vereinbarkeit

- formelle:

engere Verknüpfung zwischen HB und StB als materiell  konkreter Wertansatz aus HB in StB

HGB Verbindl. Regelung Verbindl. Regelung

Steuerrecht Keine Regelung Verbindl. Regelung

Verbindl. Regelung

Wahlrecht

Wahlrecht

Verbindl. Regelung

Wahlrecht

Keine Regelung

Wahlrecht

Wahlrecht

Auswirkung HB  StB 1. Übereinstimmung HB = StB 2. Abweichung HB ≠ StB Steuerl Wahlrecht Unabhängig von HB Handels. Wahlrecht Unabhängig von StB 1. Ansatz HB A.  StB A. HB P.  StB ≠ 2. Höhe Übernahme HB unabhängig

Form Maßgeblichkeit Maßgeblichkeit (deklatorisch) Durchbrechung der Maßgeblichkeit Keine Maßgeblichkeit Einschränkung der Maßgeblichkeit Einschränkung der Maßgeblichkeit Maßgeblichkeit der Höhe nach Keine Maßgeblichkeit

Wechsel der Gewinnermitllungsart 4-3  BVV:

Gründe: Buchführungspflicht beginnt, Beginn freiwillige Buchführung

BVV  4-3:

Gründe: Buchführungspflicht entfällt, Beendigung freiw. Buchführung

 Korrektur beim Wechsel (zur Vermeidung von Doppel- oder Nicht-Erfassung)

Korrekturen beim Wechsel: + + + + + Bilanzberichtigungen:

Korrektur bislang nicht zulässiger Teilwertabschreibungen Verbindlichkeiten LuL Forderungen LuL erhaltene Anzahlungen auf LuL geleistete Anzahlungen auf WG des Vorratsverm. U. L Wert der Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens PRAP ARAP Rückstellungen Umsatzsteuerverbindlichkeit Umsatzsteuerforderung (Vorsteuer)

- handelsrechtliche Bilanzänderung - Steuerrecht: - Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 S. 1 EStG) - Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 S. 2 EStG)

Ansatz - Aktiva Vermögensgegenstand:

wirtsch. Werte, selbstständig bewertbar und verkehrsfähig

Schulden:

gegenwärtige und künftige, selbstständig abgrenz- und bewertbare Belastung des Vermögens  Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Wirtschaftsgut

postives WG: Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, die Kosten Längerfristiger Nutzen Einzeln oder mit Betrieb übertragbar Selbstständig bewertbar negatives W: selbständig bewertungfähig am Stichtag bestehend oder wirtsch. Verursacht rechtliche Verpflichtung oder sonstige wirtsch. Last sofern Belastung wahrscheinlich

Unterschied WG & VG

 S. 82 Sonderfall: Geschäfts- oder Firmenwert WG und fiktiver VG

Abgrenzungsprobleme:

Wirtschaftsgüter:

Zeitpunkt der Aktivierung:

- Grundsatz: zivilrechtliches Eigentum § 39 Abs. 1 AO Wirtschaftliches Eigentum § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO

Immaterielle WG:

- selbstgeschaffene: HGB  Wahrrecht

StB  Aktivierungsverbot

- erworbene:

HGB  Aktivgebot

StB  Aktivierungsgebot

- GoF(originär): GoF(derivativ):

HGB  kein VG HGB  Aktivgebot

StB  Aktivierungsverbot StB  Aktivierungsgebot

- Entwicklungsk.:

HGB  Aktivwahlr.

StB  Aktivierungsverbot

- Forschungsk.:

HGB  Aktiv.verbot

StB  Aktivierungsgebot

- materiell - nominalgüterlich - immateriell

 beweglich  unbeweglich (Kasse, ...)  unbeweglich (Rechte, ...)

Grundstücke und Gebäude: - Trennung von AK/HK: - zivilr. stets Eigentum des Grundstückeigent. - trotz Einheit getrennte Behandlung G u. G - Erhaltungsaufwand:

- Mieterein- und Umbauten:

Leasing:

- Finanzierungsleasing  Leasingnehmer bilanziert - Operating- Leasing  Leasinggeber bilanziert - Prüfung:

1. Spezialleasing 2. Grundmietzeit 90% 3. Ohne Optionsrecht 4. Mit Kaufoption? Kaufpreis >= Buchwert Kaufpreis < Buchwert 5. Mietverlängerungsoption? Anschlussmiete >= lineare Afa Anschlussmiete < lineare Afa

JA  Finanzierungsleasing JA  Finanzierungsleasing JA  Operating Leasing  Operating Leasing  Finanzierungsleasing  Operating Leasing  Finanzierungsleasing

Ansatz - Passiva Verbindlichkeiten:

Grundregel: Besonderh.:

Außenverpflichtung steht fest, Höhe steht fest, Fälligkeit steht fest - aufschiebend bedingte Verb.  Passiv. mit Bedingungseintritt - Zahlungsunfähigkeit Schuldner  weitherhin Passiv. - Rangrücktritt  Passiv. Grundsätzlich kein gewillkürtes BV auf Passivseite!

Rückstellungen:

- Verbindlichkeitsrückstellungen:

- Zusammenhang mit erzielten Erträgen - Hinreichende Konkretisierung durch öffent.-rechtl. oder zivilrecht. Verpflichtung

- Pensionsrückstellungen:

- HGB: Ansatzwahlrecht für Altzusagen Ansatzpflicht für Neuzusagen - VSS: § 6a Abs. 1 EStG  eigentständiges Wahlrecht, aber HGB Maßgeblichkeit

- Drohverlustrückstellungen:

- aus schwebenden Geschäften - Beschaffungsgesch.: KP > Tageswert - Absatzgeschäft: Aufwand > KP

 HB: Passivierungsgebot § 249 Abs. 1 S. 1 HGB  StB: Passivierungsverbot § 5 Abs. 4a S. 1 EStG - Steuerrückstellungen:

+ =

- HB und StB gleich! - ESt-Rückstellungen nicht zulässig

vom U. berechnete Jahresteuerschuld evtl. Nachzahlungen aus Vorjahren bereits geleistete Vorauszahlung Steuerrückstellung

- weitere: siehe S. 112 Rücklagen:

- Zweck:

vorübergehender Steuerverzicht des Staates (Steuerstundung) Liquiditäts- und Zinsvorteile

- Rechtsfolge: Minderung des Gewinns Erhöhung BMG erst bei Auflösung - Unterschied zu Gewinnrücklagen: - steuerfreie Rücklagen - Gewinnrücklagen

- RL für Ersatzbeschaffung: - Versteuerung unfreiwillig aufgedeckter stiller Res.  Übertrag bei Ersatzbeschaffung - VSS: Ausscheiden durch höhere Gewalt  Ersatzbeschaffung noch nicht vorgenommen  Ersatzbeschaffung ernstlich geplant  steuerfreie Rücklage i.H.d. stillen Reserven  gewinnerhöhende Auflösung wenn keine Ersatzbeschaffung gemacht

- RL nach § 6b EStG:

- Förderung bestimmter Investitionen - Aufschieben der Versteuerung stiller Reserven - VSS: Gewinnermittlung ≠ 4-3 veräußerte WG 6 Jahre im BV Übertragung stiller Reserven nachvollziebar  steuerfreie RL „friert stille Reserven ein“  Reinvestition: 4 Jahre  Zwangsauflösung bei Fristüberschreitung  Verzinsung mit 6%

Investitionsabgrenz- - § 7g EStG ungsbetrag (IAB): - Vorverlagerung von Aufwand  Verbesserung der Liquidität durch Steuerstundungseffekt für kleine mittelständische Unternehmen (KMU) - gewinnmindernder Abzug von 40 % vorraussichtlicher AK/HK künftiger Anschaffungen von WG des AV (90% betrieblich) - VSS! Ansatz – Steuerliche Ausgleichsposten = bilanztechn. Hilfmittel um Vorgänge in StB ander als in HB darzustellen  Aktive Ausgleichsposten (Mehrgewinn) und passiver Ausgleichsposten (Wenigergewinn)

Bewertung Maßstäbe

- Anschaffungskosten (AK): + + = + = Sonderfälle:

Anschaffungspreis Anschaffungspreisminderungen Anschaffungsnebenkosten FK-Zinsen ursprüngl. AK nachträgl. Erhöhung der AK nachträgl. Minderung der AK Anschaffungskosten

- Tausch = Veräußerung unter gleichz. Erwerb AK erhaltener WG = gemeiner Wert hing.  Auflösung stille Reserven § 6 Abs. 6 S. 1 EStG - unentgeltlicher Erwerb  Aktivgebot § 6 Abs. 4 - Ratenzahlung

- Herstellungskosten (HK): + + + = + + + + = + = - Teilwert:

Material- und Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten Fertigung Material- und Fertigungsgemeinkost. Wertverzehr des AV Mindestansatz (HGB) Kosten der allg. Verwaltung Aufwendungen soz. Einrichtungen Aufwendungen freiw. soz. Leistungen Aufwendungen betriebl. Altersvorsorg Wahrlrechte Steuern anteilige FK-Zinsen Höchstansatz

- Wiederbeschaffungswert  keine Zerschlagung  Synergien inbegrif. - Ermittlung: - Obergrenze = WBK - Untergrenze = EVP – Verä.kosten  meist Teilwertvermutung

- beizulegender Wert:- Reproduktions-/Wiederbeschaffungspreis - i.d.R. = Teilwert - gemeiner Wert:

Folgebewertung:

- Wert aus Absatzmarkt - Einzelveräußerungspreis - Wert aus Verkäufersicht

- linear (§ 7 Abs. 1 S.1 EStG) - degressiv (§ 7 Abs. 2 EStG) - Leistungsabhängig (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG)

alle nur bewegliche nur bewegliche

Festlegung ND:

- HGB:

- im Ermessen des Kaufmanns: vorraussichtliche ND - 10 Jahre bei originären iVG oder derivativem GoF

- StB:

- über betriebsgewöhnliche ND - GoF 15 Jahre - Afa-Tabellen

- Sonderfall:

- Gebäude: - linear nach typisierten ND (§ 7 Abs. 4 EStG) - stufenweise degressiv (§ 7 Abs. 5 EStG)

Sonderabschreibung § 7b:

- Problem: Knappheit von bezahlbaren Wohnungen - entgeltliche Überlassung für mind. 10 Jahre  Sonderabschreibung 1. Jahr: 10%; 2. Jahr: 9%

GWG:

- eigentlich auch nach §§ 7 ff.  ABER Vereinfachungsregeln 1. GWG-Sofortabschreibung:

- abnutzbar, bewegliche, selbstst. nutzbare WG - AK/HK zwischen 0 und 410 €

 § 6 Abs. 2 EStG 2. GWG-Poolabschreibung:

- selbstst. bewertungs- und nutzungsfähig - AK7HK zwischen 150 und 1000 €

 § 6 Abs. 2a EStG  vorteilhaft wenn ND > 5 Jahre Außerplanm. Afa (HGB):

- UV  strenges Niederstwertprinzip - AV  gemildertes Niederstwertprinzip (erst wenn dauerhaft)

AfaA (§ 7 Abs.1 S.7 EStG): - VSS: - durch außergewöhnliche Umstände gesunken - geschätzte ND wird nicht erreicht bzw. gesunkene Einsatzfähig. - nicht erlaubt bei zuvor degressiv abgeschriebenen bewegl. WG Investitionsbegünstigung:

- erhöhte Absetzungen (§§ 7h, 7i EStG) - steuerl. Sonder-Afa (§ 7g Abs. 5-6) - WICHTIG: - Kumulierungsverbot nach § 7a Abs. 5 EStG - § 7a Abs. 9 EStG für Restwert-Afa

Bewertungsvereinfachung VV

Festbewertung:

- Inventurvereinfachung für WG des AV und RHB - VSS: - regelmäßig ersetzt - Gesamtwert für Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ( Wert StB (latente Steuern) Bei Änderung  Wert HB < Wert StB ABER: HB = Obergrenze Sachleistungsverpfl.: Wert HB < Wert StB (HB aber Obergrenze) Pensionsrückstell.: Wert HB > Wert StB

Bewertung von Einlagen und Entnahmen Einlagen:

- Grundsatz: Teilwert (§§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1, 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG)  Wiederbeschaffungs-/Herstellungskosten nur Wertänderungen im BV werden stl. Erfasst - Ausnahmen: siehe S. 209

Entnahmen:

- Grundsatz: Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 HS. 1 EStG)  Teilwert abzgl. BW = Stille Reserve - AUCH Nutzungs- und Leistungsentnahmen möglich (≠ Einlagen) - Besonderheiten: Überführung in anderes BV (§6 Abs. 5) 1%-Regel (§6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2) Eigenverbrauch: Pauschbeträge Betriebsaufgabe (§16 Abs. 3 S. 7)

Ausweis Grundsätze:

- Klarheit und Übersichtlichkeit - Formelle Bilanzkontinuität - Wesentlichkeit - Schemazwang - Bruttoausweis - Tatsächliche Lagedarstellung  Auswei der StB aus HB abgeleitet

Besonderheiten bei Personengesellschaften

 Voraussetzungen Mitunternehmerschaft:  atypisch:

- Mitunternehmer-Initiative - Mitunternehmer-Risiko

stille Gesellschaft (gewerblich tätige OHG, KG oder GbR)

stille Gesellschaft:

= reine Innengesellschaft stiller Gesellschafter erbringt Einlage in Vermögen des Inhabers und erhält Gewinn- (und Verlust-) Beteiligung - typisch stiller Gesellschafter:

Finanzierung im Vordergrund keine Teilnahme an stillen Reserven  EaKV § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG

- atypisch stiller Gesellschafter:

Unternehmenserfolg im Vordergrund MU-Initiative und MU-Risiko (+)  EaGB § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

partiarisches Darlehen:

- Schuldverhältnis mit Beteiligung an noch nicht feststeh. Gewinn - i.d.R. gewinnabhängige Vergütung - keine Verlustbeteiligung - kein Recht auf Einsicht in Bücher  EaKV § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Gesamthandsbilanz:

- 1. Stufe - weist Gesamthandsvermögen aus - Eigentümer der WG ist Gesellschaft

Ergänzungsbilanz:

- 1. Stufe = Wertkorrekturbilanz

Sonderbilanz:

- 2. Stufe - Unterscheidung in: - notwendiges BV: - gewillkürtes BV:

- notw. SBV I - notw. SBV II - gew. SBV I - gew. SBV II

Sonder GuV:

Erfassung von:

Kapitalkonten:

- Kapitalkonto I (festes Kapitalkonto) - Kapitalkonto II (variables Kapitalkonto) - evtl. zusätzlich Privat-/Verrechnungkonto, Verlustsonder-/Vortragskonto

Außerbilanzielle Korrekturssphäre

- Sonderbetriebseinnamnen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2) - Sonderbetriebsausgaben

Funktionsweise:

HB  StB  Steuererklärung

Beispiel:

- TEV § 3 EStG - Bewirtungsaufwendungen § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG - Schuldzinsen bei Überentnahme § 4 Abs. 4a EStG - Zinsschranke § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG - weitere nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Steuerrückstellungen:

Bemessungsgrundlage:

- Gewerbesteuer:

HB StB

 Betriebsausgabe  keine Betriebsausgabe § 4 Abs. 5b EStG  außerbilanzielle Hinzurechnung

- Körperschaftsst.:

HB StB

 Betriebsausgabe  nicht abzugsfähige BA § 10 Nr. 2 KStG  außerbilanzielle Hinzurechnung

- KSt: +/= +/+/= = - GewSt:

HGB-Gewinn bilanzielle Korrekturen (EStG) Steuerbilanz-Gewinn außerbilanzielle Korrekturen EStG außerbilanzielle Korrekturen KStG z.v.E. vor Verlustabzug Verlustabzug z.v.E - EU/MU-schaft: +/= +/-

HGB-Gewinn bilanz. Korrekturen (EStG) Steuerbilanzgewinn außerbilanz. Korrekturen EStG

+/= +/+/-

HGB-Gewinn bilanz. Korrekturen (EStG) Steuerbilanzgewinn außerbilanz. Korrekturen EStG außerbilanz. Korrekturen KStG

- KapG:

= +/= =

Gewinn aus Gewerbebetrieb = Gewerbeertrag Hinzurechnungen, Kürzungen maßgebender Gewerbeertrag Gewerbeverlust Abrundung ggf. Freibetrag Gewerbeertrag...


Similar Free PDFs