Title | Europarecht Folien Schmehl Vorlesung Hamburg |
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Author | Victoria Rath |
Course | MP Europarecht |
Institution | Universität Wien |
Pages | 28 |
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Folien aus einer Vorlesung von Univ Prof Schmehl von der Uni Hamburg, auch für die MP Europarecht am Juridicum benutzbar...
I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV
1)
Allgemeines
–
Bezeichnung
–
Sitz: Brüssel
2)
Zusammensetzung
–
je 1 Vertreter pro MS
–
Präsidentschaft: Rotationsprinzip der MS
–
Vertreter handeln im Interesse „ihres“ MS
–
Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) erarbeitet Vorschläge für den Rat
Europarecht Die Organe der EU
Die Vereinbarkeit der unterschiedlichen
Europarecht
Funktionen der Ratsmitglieder
Die Organe
Verständnisals Vertreterdes Mitgliedstaats
Verständnisals TeileinesEU‐ Organs
Die Mitglieder sind innerstaatlich an die Richtlinienkompetenz ihrer Regierungschefs gebunden aber: keine Auswirkung der Innenbindung im Rat, d.h. jede Ministerentscheidung ist wirksam
Grund: Autonomie des europäischen Entscheidungsprozesses
ggf. innerstaatlicher Verfassungsverstoß
I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV
Europarecht Die Organe der EU
Europarecht
I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV
Funktion/ Kompetenzen
3) –
Vertretung der MS auf Ministerebene mit weit gehenden Entscheidungsbefugnissen
–
Legislative und exekutive Befugnisse
•
Zentral: Rechtsetzung (gemeinsam mit EP), Art. 16 I S.1 EUV ( „das“ politische Gestaltungsorgan)
•
Aber: kein Initiativrecht bei Gesetzgebung (Art. 241 AEUV)
–
Kompetenzen bei GASP und PJZS
–
Politische Leitungsfunktion
–
Haushaltskompetenz
–
Kontrollrechte ggü. Organen und MS
–
Kompetenzen in Außenbeziehungen
Die Organe der EU
Europarecht
I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV
Arbeit sw eise und Willensbildung
4)
Differenzierte Mehrheitserfordernisse und ihre Gründe
–
Konflikt v.a.: Prinzip der souveränen Mitgliedstaatlichkeit / (Gleichheit der Mitgliedstaaten) versus Gleichheit einer Repräsentation der Unionsbürger
–
Grundsätzlich: qualifizierte Mehrheit (Art. 16 Abs. 4 EUV, 238 AEUV)
•
neu: 55 % (15) der MS, die mind. 65 % der Bevölkerung repräsentieren („doppelt qualifizierte Mehrheit“), Sperrminorität ab 4 MS
bis 31.10.2014: Fortbestand der alten Regelung („Nizza“): Stimmenponderierung nach „Nizza-Schlüssel“ mit Überprüfungsvorbehalt. 2014-2017: Anwendung der alten Regelung auf Antrag (Art. 3 Protokoll über die Übergangsbestimmungen)
Die Organe der EU
Europarecht
I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV 4)
Arbeit sw eise und Willensbildung
Differenzierte Mehrheitserfordernisse und ihre Gründe (Forts.)
–
Bereiche der Einstimmigkeit: z.B. Art. 19, 113, 115, 153, 311, 352, 86, 89, 219, 223, 81, 153, 192
AEUV;
31 EUV. Z.B. Aufnahme neuer Mitglieder sowie wichtige Bereiche der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie von Polizei und Justiz; Wahlsystem zum EP etc.
–
oder (selten) einfache Mehrheit
–
Formelles „Notbremse“-Verfahren (z.B. Art. 48 Abs. 2 AEUV) und informelle „Luxemburger Vereinbarung“ (letztlich ein Verfahren der Entscheidungsfindung über die Frage der Beschlussreife eines Themas) jeweils mit dem Ziel, Abstimmungen zu verhindern, solange einzelne Mitgliedstaaten noch zwingenden Beratungsbedarf sehen
Die Organe der EU
II. Europäischer Rat, Art. 15 EUV, 235 f. AEUV
1)
Allgemeines
–
seit Lissabon primärrechtlich verankert
–
kein eigener fester Sitz
–
mind. zwei Gipfeltreffen pro Jahr
2) –
Zusammensetzung Staats- und Regierungschefs (Heads of State) der Mitgliedstaaten
–
Präsident des Europäischen Rates (erste Besetzung: van Rompuy)
–
Präsident der Kommission
–
Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik (erste Besetzung: Ashton) nimmt teil, ist aber nicht Mitglied
Europarecht Die Organe der EU
II. Europäischer Rat, Art. 15 EUV, 235 f. AEUV
3) –
Funktion/ Kompetenzen Festlegung der Grundlagen der Politik Europas, allgemeiner Impulsgeber (während der Rat im Vergleich dazu Rat ein „Alltagsmotor“ der EU ist)
–
kein Legislativorgan (das ist der Rat, nicht der Europäische Rat), kann aber Rolle eines vertragsändernden Gesetzgebers haben (Art. 48 Abs. 6-7 EUV – vereinfachte Vertragsänderungsverfahren)
–
Revisionsfunktion in bestimmten Fällen (Art. 48 Abs. 2, 82 Abs. 2-3 EUV)
–
schlägt Kommissionspräsidenten vor (Art. 17 Abs. 7 EUV), ernennt Hohen Vertreter der GASP (Art. 18 Abs. 1 EUV) sowie den Präsidenten und die Direktoriumsmitglieder der EZB (Art. 283 AEUV)
4)
Arbeitsw eise und Willensbildung
–
Abstimmung idR im Konsens
–
Entscheidungen werden als „Beschlüsse“ erlassen
Europarecht Die Organe der EU
III. Kommission, Art. 17 EUV, 244 f. AEUV
1) –
2) –
Allgemeines Sitz: Brüssel
Zusammensetzung 1 Kommissar/in pro MS (ab 2014: Verkleinerung vorgesehen auf 2/3 der Zahl der MS)
sind unabhängig von ihren MS, dienen nur der EU
bilden Politikbereiche (quasi „Ministerien“)
–
Präsident
–
Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
Zahl der Bediensteten der Kommission: ca. 38.000
Europarecht Die Organe der EU
Europarecht
III. Kommission, Art. 17 EUV, 244 f. AEUV
3)
Funktion/ Kompetenzen ( Auswahl) :
–
Initiativrecht bei Gesetzgebung
–
„Hüterin der Verträge/des Unionsrechts“: Aufsicht über EU-Rechtmäßigkeit des Handelns sowohl der EU als auch des mitgliedstaatlichen
Vollzugs des Unionsrechts
–
auch: Recht zum Vertragsverletzungsverfahren und zur Nichtigkeitsklage vor dem EuGH)
–
setzt EU-Politik um und verwaltet Haushalt
–
„Exekutive“ der EU
–
Aushandlung internationaler Verträge der EU
Die Organe der EU
Europarecht
III. Kommission, Art. 17 EUV, 244 f. AEUV
4)
Arbeitsweise und Willensbildung
–
hat dauerhafte bürokratische Struktur
–
jeder Kommissar hat eigenen Aufgabenbereich
–
aber: Beschlussfassung im Gremium mit einfacher Mehrheit (Kollegialitätsprinzip)
Die Organe der EU
III. Kommission, Art.17 EUV, 244 f. AEUV
Europarecht Die Organe der EU
IV. Europäisches Parlament, Art. 14 EUV, 223 f. AEUV
Funktion/ Kompetenzen –
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gilt auch für das Parlament (keine „Allzuständigkeit“)
–
Legislativfunktion gemeinsam mit dem Rat:
•
meist Zustimmungsrecht, grds. kein eigenes Initiativrecht (Ausnahme: Vertragsänderungen, Art. 48 Abs. 2, 6, 7 EUV), allerdings Recht zur „Initiative der Initiative“ (Art. 225 AEUV)
–
Beratungsbefugnis in allen Fragen des Gemeinschaftsrechts; Anhörungsrechte
–
Zustimmungsvorbehalte (z.B. bei Beitritt neuer Mitgliedstaaten)
–
Haushaltskompetenz (Letztentscheidung über Gesamthaushalt, mit dem Rat, Art. 14 EUV
Europarecht Die Organe der EU
IV. Europäisches Parlament, Art. 14 EUV, 223 f. AEUV
Funktion/ Kompetenzen –
Parlamentarische Kontrollrechte bzgl. Handlungen aller EU-Organe
–
Wahl des Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates, Bestätigung der Gesamtkommission (Art. 17 Abs. 7 EUV)
Europarecht Die Organe der EU
IV. Europäisches Parlament, Art.14 EUV, 223f. AEUV
Europarecht Die Organe der EU
IV. Europäisches Parlament, Art.14 EUV, 223f. AEUV
Zusammensetzung –
Vertreter der Unionsbürger/innen (früher: Vertreter der Völker der Mitgliedstaaten)
–
alle 5 Jahre direkt in MS gewählt
–
bisher ohne vollständig EU-einheitliches Wahlverfahren und Wahlrecht (stattdessen nur der recht offene EU-Direktwahlakt und sodann mitgliedstaatliche EP/EU-Wahlgesetze)
Europarecht Die Organe der EU
IV. Europäisches Parlament, Art. 14 EUV, 223f. AEUV
Zusammensetzung –
degressiv proportionale Staffelung der Sitzzahl pro Mitgliedstaat Wahlrechtsgleichheit? Erfolgswertgleichheit fehlt z.B. in Malta 1 Sitz auf ca. 82.000 Einwohner, Deutschland auf ca. 830.000 Position: EP-Wahlen sind aber nicht undemokratisch, sondern ein weiterer (zulässiger) Kompromiss zwischen Repräsentation der Mitgliedstaaten und Repräsentation der Unionsbürger/innen
IV. Europäisches Parlament, Art.14 EUV, 223f. AEUV
Arbeitsw eise und Willensbildung –
arbeitet im Alltag überwiegend in Brüssel, die 12 Plenartagungen p.a. finden jedoch in Strasbourg statt
–
20 ständige Ausschüsse, weitere ad-hocAusschüsse
–
Organisation in parteiübergreifenden und länderübergreifenden Fraktionen (wichtige Rolle für die Funktionsfähigkeit)
Europarecht Die Organe der EU
IV. Europäisches Parlament, Art. 14 EUV, 223f. AEUV
Europarecht Die Organe der EU
Europarecht
Fall - Sachverhalt Wahlen zum Europäischen Parlament 5 %- Klausel in Deutschland
Fall und Lösungshinweise siehe separates Dokument
Das institutionelle System der EU
Europarecht
V. Gerichtshof, Art. 19 EUV, 251f. AEUV
–
3 Sparten:
•
EuGH (zuständig v.a. für Klagen von Organen und Mitgliedstaaten)
•
EuG (zuständig v.a. für Klagen von Einzelpersonen)
•
Fachgerichte (derzeit nur eines, für öffentliches Dienstrecht)
–
einziges Organ der klassischen Judikative
–
Zuständigkeit: umfassend, ausgenommen GASP und Maßnahmen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden
–
Sitz: Luxemburg
Die Organe der EU
Europarecht
V. Gerichtshof, Art.19 EUV, 251f. AEUV Aufgaben
–
befugt, über Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, EU-Organen und Privatpersonen zu entscheiden (jedoch kein Individualbeschwerdeverfahren eingerichtet)
–
Kontrolle der Gültigkeit der Rechtsakte der Legislative der EU
–
Kontrolle des Verwaltungshandels der Exekutive der EU
–
Kontrolle der Einhaltung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten
–
einheitliche und verbindliche Auslegung des Unionsrechts
Die Organe der EU
Europarecht
V. Gerichtshof, Art.19 EUV, 251f. AEUV
EuGH (Europäischer Gerichtshof)
–
Oberstes Gericht
–
je 1 Richter pro MS + 8 Generalanwälte
–
Zuständigkeit: Auslegung der Verträge und sonstigen Gemeinschaftsrechts, Kontrolle der Sekundärrechtsakte und des Verhaltens der MS
–
Arbeitsweise: Kammern von 3-5 bzw. Große Kammer mit 13 Richtern
–
Unverbindliche aber praktisch sehr relevante Schlussanträge der GA
Die Organe der EU
Europarecht
V. Gerichtshof
Verfahrensarten beim EuGH Frage zur Systematisierung und zum Verständnis: Welches sind bei jeder Verfahrensart jeweils die (1) zulässigen Prüfungsobjekte (Streitgegenstände) (2) Prüfungsmaßstäbe (rechtliche Vorgaben, an denen die Streitgegenstände gemessen werden) (3) antragsberechtigten Personen/Stellen und und (4) – aus (1)-(3) abgeleitet – die wesentlichen Funktionen dieser Verfahrensarten?
–
Vertragsverletzungsverfahren, Art. 258, 259 AEUV
–
Nichtigkeitsklage, Art. 263 AEUV mit ihren Unterformen in Art. 263 Abs. 3 und Art. 263 Abs. 4 AEUV, und der Untätigkeitsklage, Art. 265 AEUV
–
Subsidiaritätsklage, Art. 8 Subsidiaritätsprotokoll
–
Vorabentscheidungsverfahren, Art. 267 AEUV
–
Schadensersatzklage, Art. 268 AEUV
Die Organe der EU
Europarecht
VI. Rechnungshof, Art.285f. AEUV
1)
Allgemeines
–
Sitz: Luxemburg
2) –
Zusammensetzung Je ein Mitglied pro MS, Präsident aus deren Mitte, derzeit ca. 800 Mitarbeiter
3)
Aufgaben
–
Unabhängiges Kontrollorgan
–
externe Rechnungsprüfung der Union, Kontrolle der Haushaltsführung hinsichtlich deren Rechtmäßigkeit
–
Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Institutionen
Die Organe der EU
VII. EZB, Art. 127 f., 282 f. AEUV –
Sitz: Frankfurt a.M.; eigene Rechtspersönlichkeit
–
bewusst geschützte Unabhängigkeit gegenüber anderen Organen
–
Festlegung und Ausführung der Geldpolitik
–
Sicherung von Preisstabilität in der Eurozone
–
Leitzinsfestlegung für Euroraum
–
wichtigstes Gremium der Wirtschafts- und Währungsunion
–
derzeit einige der Kernthemen:
•
Wahrung der Aufgabenabgrenzungen
„Wirtschaftspolitik“ und „Währungspolitik“ „Staatsfinanzierung“;
„Währungspolitik“
•
Verantwortlichkeit, Legitimation und Transparenz angesichts des Machtzuwachses der EZB
Europarecht Die Organe der EU
Europarecht
Sonstige Einrichtungen I.
Wirtschafts- und Sozialausschuss, A13 IV EUV, A300f.AEUV
II.
Ausschuss der Regionen, A13 IV EUV, A300, 305f. AEUV
III.
Europäische Investitionsbank, A308 f. AEUV
Das institutionelle System der EU
Europarecht Themenblock3: DasVerhältnisdesUnionsrechts zummitgliedstaatlichenRecht
Prof.Dr.ArndtSchmehl...