Europarecht Folien Schmehl Vorlesung Hamburg PDF

Title Europarecht Folien Schmehl Vorlesung Hamburg
Author Victoria Rath
Course MP Europarecht
Institution Universität Wien
Pages 28
File Size 1 MB
File Type PDF
Total Downloads 83
Total Views 146

Summary

Folien aus einer Vorlesung von Univ Prof Schmehl von der Uni Hamburg, auch für die MP Europarecht am Juridicum benutzbar...


Description

I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV

1)

Allgemeines



Bezeichnung



Sitz: Brüssel

2)

Zusammensetzung



je 1 Vertreter pro MS



Präsidentschaft: Rotationsprinzip der MS



Vertreter handeln im Interesse „ihres“ MS



Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) erarbeitet Vorschläge für den Rat

Europarecht Die Organe der EU

Die Vereinbarkeit der unterschiedlichen

Europarecht

Funktionen der Ratsmitglieder

Die Organe

Verständnisals Vertreterdes Mitgliedstaats

Verständnisals TeileinesEU‐ Organs

Die Mitglieder sind innerstaatlich an die Richtlinienkompetenz ihrer Regierungschefs gebunden aber: keine Auswirkung der Innenbindung im Rat, d.h. jede Ministerentscheidung ist wirksam



Grund: Autonomie des europäischen Entscheidungsprozesses



ggf. innerstaatlicher Verfassungsverstoß

I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV

Europarecht Die Organe der EU

Europarecht

I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV

Funktion/ Kompetenzen

3) –

Vertretung der MS auf Ministerebene mit weit gehenden Entscheidungsbefugnissen



Legislative und exekutive Befugnisse



Zentral: Rechtsetzung (gemeinsam mit EP), Art. 16 I S.1 EUV ( „das“ politische Gestaltungsorgan)



Aber: kein Initiativrecht bei Gesetzgebung (Art. 241 AEUV)



Kompetenzen bei GASP und PJZS



Politische Leitungsfunktion



Haushaltskompetenz



Kontrollrechte ggü. Organen und MS



Kompetenzen in Außenbeziehungen

Die Organe der EU

Europarecht

I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV

Arbeit sw eise und Willensbildung

4)

Differenzierte Mehrheitserfordernisse und ihre Gründe



Konflikt v.a.: Prinzip der souveränen Mitgliedstaatlichkeit / (Gleichheit der Mitgliedstaaten) versus Gleichheit einer Repräsentation der Unionsbürger



Grundsätzlich: qualifizierte Mehrheit (Art. 16 Abs. 4 EUV, 238 AEUV)



neu: 55 % (15) der MS, die mind. 65 % der Bevölkerung repräsentieren („doppelt qualifizierte Mehrheit“), Sperrminorität ab 4 MS



bis 31.10.2014: Fortbestand der alten Regelung („Nizza“): Stimmenponderierung nach „Nizza-Schlüssel“ mit Überprüfungsvorbehalt. 2014-2017: Anwendung der alten Regelung auf Antrag (Art. 3 Protokoll über die Übergangsbestimmungen)

Die Organe der EU

Europarecht

I. Rat der EU, Art. 16 EUV, 237 f. AEUV 4)

Arbeit sw eise und Willensbildung

Differenzierte Mehrheitserfordernisse und ihre Gründe (Forts.)



Bereiche der Einstimmigkeit: z.B. Art. 19, 113, 115, 153, 311, 352, 86, 89, 219, 223, 81, 153, 192

AEUV;

31 EUV. Z.B. Aufnahme neuer Mitglieder sowie wichtige Bereiche der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie von Polizei und Justiz; Wahlsystem zum EP etc.



oder (selten) einfache Mehrheit



Formelles „Notbremse“-Verfahren (z.B. Art. 48 Abs. 2 AEUV) und informelle „Luxemburger Vereinbarung“ (letztlich ein Verfahren der Entscheidungsfindung über die Frage der Beschlussreife eines Themas) jeweils mit dem Ziel, Abstimmungen zu verhindern, solange einzelne Mitgliedstaaten noch zwingenden Beratungsbedarf sehen

Die Organe der EU

II. Europäischer Rat, Art. 15 EUV, 235 f. AEUV

1)

Allgemeines



seit Lissabon primärrechtlich verankert



kein eigener fester Sitz



mind. zwei Gipfeltreffen pro Jahr

2) –

Zusammensetzung Staats- und Regierungschefs (Heads of State) der Mitgliedstaaten



Präsident des Europäischen Rates (erste Besetzung: van Rompuy)



Präsident der Kommission



Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik (erste Besetzung: Ashton) nimmt teil, ist aber nicht Mitglied

Europarecht Die Organe der EU

II. Europäischer Rat, Art. 15 EUV, 235 f. AEUV

3) –

Funktion/ Kompetenzen Festlegung der Grundlagen der Politik Europas, allgemeiner Impulsgeber (während der Rat im Vergleich dazu Rat ein „Alltagsmotor“ der EU ist)



kein Legislativorgan (das ist der Rat, nicht der Europäische Rat), kann aber Rolle eines vertragsändernden Gesetzgebers haben (Art. 48 Abs. 6-7 EUV – vereinfachte Vertragsänderungsverfahren)



Revisionsfunktion in bestimmten Fällen (Art. 48 Abs. 2, 82 Abs. 2-3 EUV)



schlägt Kommissionspräsidenten vor (Art. 17 Abs. 7 EUV), ernennt Hohen Vertreter der GASP (Art. 18 Abs. 1 EUV) sowie den Präsidenten und die Direktoriumsmitglieder der EZB (Art. 283 AEUV)

4)

Arbeitsw eise und Willensbildung



Abstimmung idR im Konsens



Entscheidungen werden als „Beschlüsse“ erlassen

Europarecht Die Organe der EU

III. Kommission, Art. 17 EUV, 244 f. AEUV

1) –

2) –

Allgemeines Sitz: Brüssel

Zusammensetzung 1 Kommissar/in pro MS (ab 2014: Verkleinerung vorgesehen auf 2/3 der Zahl der MS)



sind unabhängig von ihren MS, dienen nur der EU



bilden Politikbereiche (quasi „Ministerien“)



Präsident



Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik

Zahl der Bediensteten der Kommission: ca. 38.000

Europarecht Die Organe der EU

Europarecht

III. Kommission, Art. 17 EUV, 244 f. AEUV

3)

Funktion/ Kompetenzen ( Auswahl) :



Initiativrecht bei Gesetzgebung



„Hüterin der Verträge/des Unionsrechts“: Aufsicht über EU-Rechtmäßigkeit des Handelns sowohl der EU als auch des mitgliedstaatlichen

Vollzugs des Unionsrechts



auch: Recht zum Vertragsverletzungsverfahren und zur Nichtigkeitsklage vor dem EuGH)



setzt EU-Politik um und verwaltet Haushalt



„Exekutive“ der EU



Aushandlung internationaler Verträge der EU

Die Organe der EU

Europarecht

III. Kommission, Art. 17 EUV, 244 f. AEUV

4)

Arbeitsweise und Willensbildung



hat dauerhafte bürokratische Struktur



jeder Kommissar hat eigenen Aufgabenbereich



aber: Beschlussfassung im Gremium mit einfacher Mehrheit (Kollegialitätsprinzip)

Die Organe der EU

III. Kommission, Art.17 EUV, 244 f. AEUV

Europarecht Die Organe der EU

IV. Europäisches Parlament, Art. 14 EUV, 223 f. AEUV

Funktion/ Kompetenzen –

Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gilt auch für das Parlament (keine „Allzuständigkeit“)



Legislativfunktion gemeinsam mit dem Rat:



meist Zustimmungsrecht, grds. kein eigenes Initiativrecht (Ausnahme: Vertragsänderungen, Art. 48 Abs. 2, 6, 7 EUV), allerdings Recht zur „Initiative der Initiative“ (Art. 225 AEUV)



Beratungsbefugnis in allen Fragen des Gemeinschaftsrechts; Anhörungsrechte



Zustimmungsvorbehalte (z.B. bei Beitritt neuer Mitgliedstaaten)



Haushaltskompetenz (Letztentscheidung über Gesamthaushalt, mit dem Rat, Art. 14 EUV

Europarecht Die Organe der EU

IV. Europäisches Parlament, Art. 14 EUV, 223 f. AEUV

Funktion/ Kompetenzen –

Parlamentarische Kontrollrechte bzgl. Handlungen aller EU-Organe



Wahl des Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates, Bestätigung der Gesamtkommission (Art. 17 Abs. 7 EUV)

Europarecht Die Organe der EU

IV. Europäisches Parlament, Art.14 EUV, 223f. AEUV

Europarecht Die Organe der EU

IV. Europäisches Parlament, Art.14 EUV, 223f. AEUV

Zusammensetzung –

Vertreter der Unionsbürger/innen (früher: Vertreter der Völker der Mitgliedstaaten)



alle 5 Jahre direkt in MS gewählt



bisher ohne vollständig EU-einheitliches Wahlverfahren und Wahlrecht (stattdessen nur der recht offene EU-Direktwahlakt und sodann mitgliedstaatliche EP/EU-Wahlgesetze)

Europarecht Die Organe der EU

IV. Europäisches Parlament, Art. 14 EUV, 223f. AEUV

Zusammensetzung –

degressiv proportionale Staffelung der Sitzzahl pro Mitgliedstaat Wahlrechtsgleichheit? Erfolgswertgleichheit fehlt z.B. in Malta 1 Sitz auf ca. 82.000 Einwohner, Deutschland auf ca. 830.000 Position: EP-Wahlen sind aber nicht undemokratisch, sondern ein weiterer (zulässiger) Kompromiss zwischen Repräsentation der Mitgliedstaaten und Repräsentation der Unionsbürger/innen

IV. Europäisches Parlament, Art.14 EUV, 223f. AEUV

Arbeitsw eise und Willensbildung –

arbeitet im Alltag überwiegend in Brüssel, die 12 Plenartagungen p.a. finden jedoch in Strasbourg statt



20 ständige Ausschüsse, weitere ad-hocAusschüsse



Organisation in parteiübergreifenden und länderübergreifenden Fraktionen (wichtige Rolle für die Funktionsfähigkeit)

Europarecht Die Organe der EU

IV. Europäisches Parlament, Art. 14 EUV, 223f. AEUV

Europarecht Die Organe der EU

Europarecht

Fall - Sachverhalt Wahlen zum Europäischen Parlament 5 %- Klausel in Deutschland

Fall und Lösungshinweise siehe separates Dokument

Das institutionelle System der EU

Europarecht

V. Gerichtshof, Art. 19 EUV, 251f. AEUV



3 Sparten:



EuGH (zuständig v.a. für Klagen von Organen und Mitgliedstaaten)



EuG (zuständig v.a. für Klagen von Einzelpersonen)



Fachgerichte (derzeit nur eines, für öffentliches Dienstrecht)



einziges Organ der klassischen Judikative



Zuständigkeit: umfassend, ausgenommen GASP und Maßnahmen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden



Sitz: Luxemburg

Die Organe der EU

Europarecht

V. Gerichtshof, Art.19 EUV, 251f. AEUV Aufgaben



befugt, über Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, EU-Organen und Privatpersonen zu entscheiden (jedoch kein Individualbeschwerdeverfahren eingerichtet)



Kontrolle der Gültigkeit der Rechtsakte der Legislative der EU



Kontrolle des Verwaltungshandels der Exekutive der EU



Kontrolle der Einhaltung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten



einheitliche und verbindliche Auslegung des Unionsrechts

Die Organe der EU

Europarecht

V. Gerichtshof, Art.19 EUV, 251f. AEUV

EuGH (Europäischer Gerichtshof)



Oberstes Gericht



je 1 Richter pro MS + 8 Generalanwälte



Zuständigkeit: Auslegung der Verträge und sonstigen Gemeinschaftsrechts, Kontrolle der Sekundärrechtsakte und des Verhaltens der MS



Arbeitsweise: Kammern von 3-5 bzw. Große Kammer mit 13 Richtern



Unverbindliche aber praktisch sehr relevante Schlussanträge der GA

Die Organe der EU

Europarecht

V. Gerichtshof

Verfahrensarten beim EuGH Frage zur Systematisierung und zum Verständnis: Welches sind bei jeder Verfahrensart jeweils die (1) zulässigen Prüfungsobjekte (Streitgegenstände) (2) Prüfungsmaßstäbe (rechtliche Vorgaben, an denen die Streitgegenstände gemessen werden) (3) antragsberechtigten Personen/Stellen und und (4) – aus (1)-(3) abgeleitet – die wesentlichen Funktionen dieser Verfahrensarten?



Vertragsverletzungsverfahren, Art. 258, 259 AEUV



Nichtigkeitsklage, Art. 263 AEUV mit ihren Unterformen in Art. 263 Abs. 3 und Art. 263 Abs. 4 AEUV, und der Untätigkeitsklage, Art. 265 AEUV



Subsidiaritätsklage, Art. 8 Subsidiaritätsprotokoll



Vorabentscheidungsverfahren, Art. 267 AEUV



Schadensersatzklage, Art. 268 AEUV

Die Organe der EU

Europarecht

VI. Rechnungshof, Art.285f. AEUV

1)

Allgemeines



Sitz: Luxemburg

2) –

Zusammensetzung Je ein Mitglied pro MS, Präsident aus deren Mitte, derzeit ca. 800 Mitarbeiter

3)

Aufgaben



Unabhängiges Kontrollorgan



externe Rechnungsprüfung der Union, Kontrolle der Haushaltsführung hinsichtlich deren Rechtmäßigkeit



Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Institutionen

Die Organe der EU

VII. EZB, Art. 127 f., 282 f. AEUV –

Sitz: Frankfurt a.M.; eigene Rechtspersönlichkeit



bewusst geschützte Unabhängigkeit gegenüber anderen Organen



Festlegung und Ausführung der Geldpolitik



Sicherung von Preisstabilität in der Eurozone



Leitzinsfestlegung für Euroraum



wichtigstes Gremium der Wirtschafts- und Währungsunion



derzeit einige der Kernthemen:



Wahrung der Aufgabenabgrenzungen

 „Wirtschaftspolitik“ und „Währungspolitik“ „Staatsfinanzierung“;

„Währungspolitik“



Verantwortlichkeit, Legitimation und Transparenz angesichts des Machtzuwachses der EZB

Europarecht Die Organe der EU

Europarecht

Sonstige Einrichtungen I.

Wirtschafts- und Sozialausschuss, A13 IV EUV, A300f.AEUV

II.

Ausschuss der Regionen, A13 IV EUV, A300, 305f. AEUV

III.

Europäische Investitionsbank, A308 f. AEUV

Das institutionelle System der EU

Europarecht Themenblock3: DasVerhältnisdesUnionsrechts zummitgliedstaatlichenRecht

Prof.Dr.ArndtSchmehl...


Similar Free PDFs