MC-Vorlesung-Eigene Zusammenfassung PDF

Title MC-Vorlesung-Eigene Zusammenfassung
Author Steffen Zacharzewski
Course Struktur, Evaluation und Entwicklung des deutschen Schulsystems
Institution Universität Duisburg-Essen
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Summary

Zusammenfassung für die VL WS 19/20...


Description

Kapitel 1 Die historische Perspektive: Herausbildung des Bildungswesens Frage 1a: Vergegenwärtigen Sie sich die Schritte zur rechtlichen und zur tatsächlichen Durchsetzung der Unterrichtspflicht im 18. Und 19. Jahrhundert! Rechtliche Durchsetzung: • 1717: Erste Verkündigung der Unterrichtspflicht in Preußen durch ein Generaledikt von Friedrich Wilhelm I. (Mit Einschränkung: Schulausbau noch nicht flächendeckend; nicht zur Erntezeit (Kartoffelferien, Kinderarbeit); nur hinsichtlich der Vermittlung von Basistechniken (Religion, Lesen, Schreiben, Kopfrechnen) • 1763: Generallandschulreglement: festgelegte achtjährige Unterrichtspflicht (bestand bis 1960) • 1794: Allgemeines Landrecht: (Verankerung der Unterrichtspflicht im allgemeinen Landrecht) Erneute Bekräftigung der Unterrichtspflicht. Es bildete den institutionellen Rahmen, die Unterrichtspflicht im preußischen Gebiet zu verankern. Dabei wurde unterschieden zwischen niederem (gemeine Schulen) und höheren (Gymnasia) Schulwesen Tatsächliche Durchsetzung: • Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts – zu Beginn der 80er Jahre - tatsächliche Durchsetzung der Unterrichtspflicht für alle Kinder & Jugendliche, das durch das „Allgemeine Landrecht“ vorgezeichnet war. (D.h. das erst gegen Ende 19. Auch tatsächlich alle Kinder U. erhielten) Definition: (Unterscheidung zwischen Unterrichts- und Schulpflicht)

• Unterrichtspflicht: Damit ist nur die Teilnahme am Unterricht gemeint, egal, ob in der Schule oder zu Hause von Privatlehrern. • Schulpflicht: Wenn der Unterricht rechtlich verankert ist und in dafür zuständigen privaten und öffentlichen Institutionen stattfindet. ➢ Insgesamt kann gesagt werden, dass während des 18. Jahrhunderts die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind, um die Unterrichts-/Schulpflicht durchzusetzen, während das 19. Jahrhundert der Sicherung der Umsetzung der Schulpflicht diente. Frage 1b: Recherchieren Sie, inwieweit andere Länder heutzutage eine Unterrichtspflicht oder Schulpflicht vorsehen, warum sie ggf. darauf verzichten und wie eine bestehende Schulpflicht durchgesetzt wird In einigen Ländern wie England, Österreich, Schweiz, USA oder Australien, Schweden, Dänemark gilt nicht die Schulpflicht, sondern eine Bildungspflicht bzw. Unterrichtspflicht. Frage 2a: Überlegen Sie sich die Gründe dafür, dass Preußen (wie andere deutsche Länder auch) im ausgehenden 18. Jahrhundert sein Schulwesen zu ordnen begann Es gab (3) drei Triebfaktoren für die Etablierung des Schulsystems • Legitimationsfunktion der Schule o Etatistisches Interesse in Preußen, wo Schulen als Mittel zur Herausbildung eines gemeinsamen Staats- und Nationalbewusstseins dienen sollten • Qualifikationsfunktion der Schule: o Qualifikation sollte gefördert werden, wegen ökonomischem Interesse, Entwicklung der Wirtschaft und staatlicher Verwaltung

• Selektions- und Allokationsfunktion der Schule o Emanzipatorisches Interesse des Einzelnen bzw. des Bürgertums, die eigene Leistung in Konkurrenz mit dem Adel zu erweitern Frage 2b: Welches Interesse haben entwickelte Staaten heutzutage an institutionalisierter Bildung? • Qualifikationsinteresse steht heute im Vordergrund • Hervorbringung von emanzipatorischen und mündigen Bürgern • (Alternativ: Qualifikations-, Allokations-, Sozialisations- und Legitimationsfunktion) Frage 3: Vergegenwärtigen Sie sich die Entwicklung des Gymnasiums vom ausgehenden 18. Jhdt. bis zum Ende des 20. Jhdt. Konzentrieren sie sich dabei a) auf die Etablierungsphase am Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jhdt. • Bei der Neuordnung des „höheren“ Schulwesens war das 1787 in Berlin begründete Oberschulkollegium die treibende Kraft. Ordnete das höhere Schulwesen und führte eine Abschlussprüfung am Ende der „höheren“ Schule ein. Erlass von 3 Abiturreglements • 1788: 1. Abiturreglement o Abitur als Nachweis für die Studierfähigkeit wichtig, aber nicht verbindlich o Jedoch Voraussetzung für die Erlangung eines Stipendiums • 1812: 2. Abiturreglement o Abitur als Voraussetzung des Eintritts in den Kirchen- oder Staatsdienst (Jura, Medizin, Theologie, Lehramt), jedoch noch nicht für den Eintritt in die Uni.

Erstmals detaillierte Festlegung der inhaltlichen Anforderungen o Bezeichnung des Gymnasiums hält Einzug • 1834: 3. Abiturreglement o Abiturprüfung für alle universitären Studiengänge wird zur Pflicht o Prüfung nur noch an Gymnasien o Erster offizieller Lehrplan an Gymnasien • Alle drei Reglements führten zu einer einheitlichen Bildungslandschaft des Gymnasiums als Berechtigungsinstitution (Berechtigungswesen). Über das höhere Schulwesen vollzog sich zwischen 1788 und 1834 ein Prozess, der wesentlich dazu beitrug, die Ständegesellschaft durch die Leistungsgesellschaft abzulösen. Wichtig: Abitur von da an als Voraussetzung für Zugang zur Universität, unabhängig vom Stand!) • Bis zur Mitte des 19. Jhdt. (bis zum 3. Abiturreglement) hat sich ein höheres Schulwesen herausgebildet, dass durch 3 Aspekte charakterisiert war o Berechtigungssystem: Garantiert dem Absolventen durch eine staatliche Kontrolle an einer Universität teilzunehmen o Leistungsgedanken: Der Zugang zu Hochschulen war gekoppelt an Schulleistungen, die in Prüfungen nachgewiesen werden mussten o Bildungskonzept: Das Konzept war der Allgemeinbildung verpflichtet und war abgegrenzt von einer berufsbezogenen Spezialausbildung o Erreicht werden sollte auf diesem Weg: Loyalität der Beamtenschaft wurde erzeugt, Qualifikation der führenden Schichten in staatlichen Instut. geleistet o

und durch den Staat kontrolliert; erfolgr. Teilhabe an höhere Bildung ermöglichte den Söhnen des Bürgertums, in Konkurrenz zu dem Adel zu treten b) auf die Modernisierungsphase im ausgehenden 19. Jhdt. und zu Beginn des 20. Jhdt. (berücksichtigen Sie dabei auch die Entwicklung des höheren Mädchenschulwesens) • 1900: „Allerhöchster Erlass“: Etablierung (neben neuhumanistischem Gymnasium) zwei weiterer gymnasialer Typen mit dem Recht der Abiturvergabe und voller Studienberechtigung (Realgymnasium und Oberrealschule) o Neuhumanistisches Gymnasium (altsprachlich Orientiert Latein, Griechisch) o Realgymnasium (eher neusprachlich orientiert, Latein „ja“, griechisch nicht mehr, sowie Französ. Und Englisch) o Oberrealschule (mathematischnaturwissenschaftliche Ausrichtung sowie Französisch und Englisch) o Alle bis 1972, weil im Jahre 1972 „Oberstufenreform“. o Öffnung des Realgymnasiums und der Oberrealschule zu modernen Fächern führte als Nebeneffekt zu einer sozialen Öffnung: ▪ Z.B.: Neue Wege des sozialen Aufstiegs über neue Gymnasialtypen • Modernisierung des Mädchenschulwesens: o Mädchen wurde ein Zugang zu Abiturführenden Schulen eröffnet o Dennoch: Gymnasien waren reine Jungenschulen, für die Mädchen, denen der Zugang zur Universität verwehrt blieb, gab es „höhere Töchterschulen“, an

denen keine Berechtigung vergeben wurde. Funktion dieser Schulen: Bildung bürgerlicher Hausfrauen und Mütter o Frauenbewegung (proletarische (Clara Zetkin); bürgerliche (Helene Lange): Gemeinsame Forderung: Zugang zur höheren Bildung o 1908: Etablierung von (Ober-)Lyzeen (Mädchengymnasien) ▪ Mädchen wurde der Zugang zur Abiturführenden Schulen eröffnet: Vergabe des Abiturs an Mädchen; Hochschulzugang möglich ▪ Geschlechtertrennung im Bereich gymnasialer Bildung erst in den 1950/60er Jahren völlig aufgehoben. c) auf die Vereinbarung zur Reform der gymnasialen Oberstufe • 1972: KMK-Vereinbarung zur Reform der gymnasialen Oberstufe o Abschaffung der Typisierung des Gymnasiums o Einführung von Grund- und Leistungskursen die SuS Raum für individuelle Profilbildung bieten. SuS sollen sich auf diese Weise verstärkt auf ihre fachlichen Interessen konzentrieren und zugleich besser auf die Arbeitsformen des Studiums vorbereiten o Punktesystem und kumulative Prüfung o Ziel: Verbesserung der Studierfähigkeit o [Seit 2000: Rücknahme der Wahlmöglichkeiten(Baden-Wurttemberg), Stärkung von „Kernfächern“ und der Allgemeinbildung] Frage 4: Erarbeiten Sie sich die unterschiedlichen Bildungskonzeptionen, die zu Beginn des 19. JH. für die

Gymnasien diskutiert wurden, und stellen Sie einen Zusammenhang zu den gymnasialen Bildungskonzeptionen um 1900 her. Es gab einen Streit um die Inhalte der höheren Bildung. Neuhumanismus steht für Allgemeinbildung, bzw. Menschenbildung. Die Persönlichkeit sollte in intellektueller, ethischer und ästhetischer Hinsicht gebildet werden. Berufliche (nützlichkeitsorientierte) Bildung sollte erst später folgen. Jedoch wurde gegenüber dem Neuhumanismus Kritik ausgeübt: • aristokratisch-elitäres Bildungsverständnis würde zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung führen • Bildungstheorie passt nicht in das zunehmend industrielle Zeitalter • Kaum real-praktischer Wert für das Leben • Stattdessen: Utilitarismus, Philantropismus (anschaulich, lebenspraktisch) 4b) Inwieweit prägen diese Bildungskonzeptionen das deutsche Schulsystem heute noch? Keine Ahnung! Frage 5: Machen Sie sich die Schritte der Entwicklung des „niederen“ Schulwesens klar. Gehen sie dabei insbesondere ein: a) auf die Stiehl’schen Regulative (Bildungsbegrenzung) • 1848: Bürgerliche Revolution (Paulskirche): Forderung: Öffentliche Trägerschaft und Kontrolle der Schulen, Durchsetzung der Schulpflicht, Bessere Lehrerbildung • 1854: Stiehl’sche Regulativen (3 Stück) als Konsequenz der Unruhen (Bürgerliche Revolut.) o SR schärfte den Charakter preußischen Volksschule als eine Schule der Bildungsbegrenzung noch einmal mehr. (Folgte also dem Prinzip der Bildungsbegrenzung!) o In den drei Regulativen wurde der Volksschulunterricht

auf die elementaren Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) und auf Religion zurückgeführt o Lehrer verfügten weiterhin über keine akademische Vorbildung o Die Regulativen stellten einen Gegenentwurf zum Konzept humanistischer Bildung im Gymnasium dar b) auf die Allgemeinen Bestimmungen (Modernisierung des Schulwesens) • Ausgangspunkt: Kritik durch die Industrie: Forderten Arbeiter, deren schulische Bildung über das hinausging, was die Schulen im Gefolge der Stiehlschen Regulative zu bieten vermochten • 1872: Allgemeine Bestimmungen: Modernisierung des Schulwesens, Abschied vom Prinzip der Bildungsbegrenzung (Stiehlsche Regulative) o Äußeres Element: ▪ mehrklassige Volksschule (nicht größer als 80 Sus) ▪ Sicherung der Basisausstattung, Vorgaben zur Größe von Klassenzimmer ▪ Mindestvorgaben für Lehrergehälter o Inhaltliche Modernisierung: ▪ 40% Mathematik und NW, technisches Zeichnen ▪ Abbau des Anteils sozialisierender Fächer, Religion mit abgeschwächter Bedeutung c) auf den Weimarer Schulkompromiss (Demokratisierung) • 1919/20 Weimarer Schulkompromiss leitete ein Übergang vom Stände- zum Leistungsprinzip. Schulstruktur rückte näher in den Fokus. Der Kompromiss bezog sich zwei Dimensionen: o (1) Strukturfrage (Strukturelle Gliederung des Schulsystems) ▪ Einigung darauf, dass die SuS während der ersten 4

Jahre gemeinsam unterrichtet werden (Einheitsschule) ▪ Trennung in niedere, mittlere und höhere Schulen erst nach der 4. Klasse auf Grund der bis dahin erbrachten schulischen Leistungen ▪ Gymnasium und Mittleres Schulwesen gingen fortan bis zur 13. Klasse bzw. bis zur 10. Klasse (wollten ihre 9 bzw. 6 Schuljahre beibehalten) o (2) Konfessionsfrage: 3 Typen von Volksschulen ▪ Hinsichtlich der konfessionellen Erziehung einigte man sich auf die Simultanschule als Regelfall, also auf Schulen in denen SuS unterschiedlicher Konfession unterrichtet wurden. Lediglich der Religionsunterricht wurde getrennt nach Konfession unterrichtet. ▪ Neben der Simultanschule konnten auch Bekenntnisschulen und Bekenntnisfreie Schulen betrieben werden bzw. besucht werden. o Erstmals in der deutschen Schulgeschichte Verankerung einer Schulform, in die alle SuS gemeinsam gehen sollten (Grundschule). Dadurch war die strikte Trennung von höherer und niederer Bildung durchbrochen. Einstieg in eine Schulstruktur, für die nicht länger das Standes-, sondern das Leistungsprinzip gültig war! d) auf die Einrichtung der Hauptschulen (Wissenschaftsorientierung) • 1964: Hamburger Abkommen (Abtrennung der Volksschuloberstufe und Schaffung der Hauptschule. Diese ist somit gelöst von der Grundschule, als selbständige weiterführende Schule der SEK I. neben Realschulen und Gymnasien)

o 1969 tatsächliche Umsetzung: ▪ Verlängerung der Pflichtschulzeit auf 9 Jahre ▪ Institutionelle Abtrennung von der Volksschulunterstufe (=Grundschule) ▪ Fachunterricht von Fachlehrkräften ▪ Universitäre Fachlehrerausbildung für zwei Fächer ▪ Prinzip der Wissenschaftsorientierung ▪ Zwei neue Fächer: Englisch und Arbeitslehre Frage 6: Überlegen Sie sich die Antriebskräfte und Schritte, die im Verlauf des 19. und des beginnenden 20 JH. die Entstehung des dualen Berufsbildungssystems kennzeichneten. • Antriebskräfte (Voraussetzungen zur Entstehung des dual. Berufsbildungsys. Ab 19 JH) o Die Ausgrenzung „nützlicher“ Inhalte aus den Lehrplänen der allgemein bildenden Schulen (durch den Neuhumanismus) eröffnete Raum für eine eigenständige Schulentwicklung im Rahmen einer Berufsbildung o Befreiungspolitik der preußischen Reformer (Bauernbefreiung; Gewerbefreiheit (Zunftzwang aufgelöst), löste berufliche Bildung aus dem Kontrollbereich der Zünfte o Neue technologische Entwicklung führte dazu, dass das Prinzip der tradierten Berufsbildung (Nachahmung des Meisters) den Anforderungen nicht mehr genügte • Schritte: o 1811: Lehrlinge konnten in Preußen nicht nur bei Mitgliedern einer Zunft, sondern auch bei sonstigen Gewerbetreibenden ausgebildet werden o 1845: Preußische Gewerbeordnung mit Bestimmung

zur Lehrlingsausbildung ▪ Ausbildung der Lehrlinge erfolgte auf Basis einer vertraglichen Regelung, im Rahmen einer in der Regel dreijährigen Lehrzeit, mit dem Ziel einer Abschlussprüfung (ab 1897 vor den Kammern) o 1849: Schulischer Teil der Berufsausbildung festgelegt ▪ 3-Jährige Lehrlingszeit kann auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn der Lehrling eine gewerbliche Lehranstalt (Gewerbeschulen, Fortbildungsschulen) besucht hat o 1869: Besuch einer Berufsschule in der preußischen Gewerbeordnung vorgeschrieben (jedoch: regional begrenzt) • Gesamtbild berufliche Bildung am Ende des 19. JH. o Ausbildungsbetriebe waren Handwerk, Handel oder Fabrik o Schule als Lernort (theoretischer Zweig): nicht zwingend vorgeschrieben, aber von zunehmender Bedeutung o Prinzip der Dualität (Zwei Ausbildungsorte) o Dauer der Ausbildung: 3 Jahre o Abschluss: Prüfung vor einer Handwerkskammer o Galt zunächst nur für einen kleinen Teil der Jugendlichen, die einen Beruf erlernten. Tatsächliche Durchsetzung einer allgemeinen Berufsschulpflicht erst zwischen 1918/19 (Weimarer Schulkompromiss), letztendlich1938 (Reichsschulpflichtgesetz). Frage 7: Überlegen Sie sich die einzelnen Phasen der Schulentwicklung in Deutschland nach 1945. Achten sie dabei auf

die Phasen a) der frühen Nachkriegsentwicklung (alliierte Schulpolitik) • Demokratisierung des Bildungswesens durch die Alliierten, Überwachung der Bildung und Erziehung • 1945: Potsdamer Abkommen: Entfernung nazistischer und militärischer Lehren • Demokratische Ideen sollen ermöglicht werden; „ReEducation-Politik“ der Alliierten mit dem Ziel: o Erneute aggressive und expansionistische deutsche Politik dauerhaft verhindern o Durchdringung der Schulen mit NS-Ideologie rückgängig machen o Demokratischen Aufbau des gesamten Schulwesens vorantreiben • 1947: Alliierten Kontrollrat Beschluss: „Grundsätze für die Demokratisierung des dt. Bildungswesens o Ökonomisch: Zugang zu Schulen für alle o Struktureller Bereich: Kein Vertikales Schulsystem. „Alle Schulen für den Zeitraum der Pflichtschulzeit sollten ein zusammenhängendes Bildungssystem darstellen. Abschnitte der Elementarbildung und der weiterführenden sollten zwei aufeinander folgende Stufen bilden! o Inhaltlich: Staatsbürgerliche Erziehung und demokratischer Gedanke b) der Restauration • Nicht die Reformansprüche der Besatzungsmächte, sondern die Politik der Restaurierung des gegliederten Schulwesens setzte sich durch. (Alliierten verloren wegen des Kalten Krieges unter anderem das Interesse am Re-EducationProgramm)

• Ergebnis der Restaurationsphase im Westen o Grundschule als Volksschulunterstufe o Volksschule mit volkstümlicher Bildung (Bildung für das Handwerk) Mittelschule für gehobene praktische Berufe (verwaltende und vermittelnde Tätigkeit) o Gymnasium mit drei Haupttypen (humanistischphilologisch/altsprachlich; naturwissenschaftlichmathematisch; Neusprachlich (vorwiegend Mädchengymnasien) • Begründung des gegliederten Systems (ökonomisch und begabungstheoretisch) c) Bildungsreform in der westdeutschen Schulpolitik • 2 Zentrale Argumente für Reformen: o Bildungsökonomische Argumente (Georg Picht) (Mit Blick auf den Erhalt internationaler Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft) ▪ Bildungsnotstand, Bedarf an höherqualifizierten Arbeitskräften (Steigerung der Bildungsproduktion) o Bürgerrechtliche Argumentation: Chancengleichheit (Ralf Dahrendorf) ▪ Mehrfache Chancenungleichheit beim Zugang zur Bildung ▪ Bedarf an Bildungsexpansion auch für soziale und kulturell weniger privilegierte Gruppen o Konkrete Reformschritte der 1960er/70er Jahre ▪ 1964: Hamburger Abkommen: Abtrennung der Volksschuloberstufe und Begründung der Hauptschule • (z.B. Institutionelle Abtrennung von der o

Volksschulunterstufe) ▪ 1969: Einrichtung von Schulversuchen (in allen BL) mit Gesamtschulen. Ziel war die Ersetzung des gegliederten Sekundarschulwesens durch ein integriertes Gesamtschulsystem. (Vorläufer war im Weimarer Schulkompromiss, doch dort wurde maximal die gemeinsame Erziehung für die ersten 4 Schuljahre in der Grundschule erreicht) • In einigen BL wurde es fallengelassen (Süddeutschland) • Teils feste Verankerung neben dem bestehenden gegliederten System als ergänzende Schulform (NS, Hessen) (Gegliedertes Schulsystem wurde also nicht ersetzt!) ▪ 1972: KMK-Vereinbarung zur Reform der gymnasialen Oberstufe d) Auf die Entwicklung in der DDR • Einfürhung demokratischer Inhalte im Sinne des Sozialismus • Radikale Sturkturänderungen (Einheitsschulen von der 1-10. Klasse (polytechnische Oberschulen) • Massive Entlassungen von Lehrkräften ➢ Neue Inhalte, neue Struktur, neue Lehrerschaft Frage 8: Das deutsche Bildungssystem hatte einen beachtlichen Anteil am Übergang von der Stände- zur Leistungsgesellschaft. Überlegen Sie sich vor dem Hintergrund dieser Feststellung insbesondere die Bedeutung der Abiturreglements und des Weimarer Schulkompromisses für diesen Übergang. Dadurch, dass eine staatliche Abiturprüfung (3. AR) zur notwendigen Voraussetzung eines Universitätsstudiums wurde, hing die erreichbare gesellschaftliche Position nicht mehr

ausschließlich von dem Stand, aus dem man stammte, ab, sondern von der im Bildungssystem erbrachten Leistung. Der Weimarer Schulkompromiss führte zunächst die gemeinsame Erziehung in der Volksschulunterstufe (Grundschule) ein. Alle Kinder, unabhängig von ihrer Religion oder Standzugehörigkeit, gingen zunächst zur Grundschule und nach den 4 Jahren in der Grundschule, teilten sich die Kinder abhängig von ihrer Eignung (also Leistungsgedanke) in Volksoberschule, Mittelschule und Gymnasien auf. Der Weimarer Schulkompromiss besiegelte demzufolge den Übergang vom Ständeprinzip zur Leistungsprinzip

Frage 9: Resümieren Sie die Relevanz einer schulhistorischen Betrachtung des dt. Schulsystems Eine schulhistorische Betrachtung des dt. Schulsystem leistet einen Beitrag zum Verständnis der Entwicklung und Ausgestaltung des heutigen Schulsystems. Dadurch können stärken und schwächen des Systems besser herausgearbeitet und verstanden werden. Die Aufarbeitung der Fehler in diesem 300 jährigen Prozess können uns Lehrer, Schulforscher Informationen liefern das heutige Bildungssystem noch besser zu machen. Darüber hinaus erkennt man die Rolle der Schule für gesellschaftliche Veränderungsprozesse (z.B. vom Stände- zum Leistungsprinzip). Des Weiteren bietet die Betrachtung eine Möglichkeit der Identifizierung von Kontinuität und Brüchen in der Schulentwicklung (z.B. Entwicklung des Gymnasiums, der Realschule, der Berufsschule, Einheitlicher Schulgedanke

(Weimarer Kompromiss), Veränderung des gegliederten Schulsystems (Vom zweigliedrigen zum dreigliedrigen Schulsystem etc.) Beispiel: Wir hätten vermutlich eine längere Grundschulzeit und somit ...


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