Title | Zusammenfassung |
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Course | Bauwesen |
Institution | Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin |
Pages | 7 |
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Zusammenfassung 2...
§ 5 VOB/B Nr. 1-4 Ausführungsfristen wenn AG Baubeginn festlegt, muss AN innerhalb von 12 Werktagen beginnen Wenn Fristen nicht eingehalten werden, hat AG Ansprüche auf Vertragsstrafe § 11 und/oder Schadenersatz § 6 (Vertragskündigung) im Vertrag genannte Fristen, wie Beginn- und Endtermin, sind Vertragsfristen Wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste oder Materialien unzureichend, Ausführungsfristen nicht einzuhalten, AG muss Abhilfe schaffen Einzelfristen im Bauzeitplan nur dann gültig, wenn im Vertrag vereinbart § 6 VOB/B – Behinderung und Unterbrechung a) Was muss AN tun, wenn er bei Ausführung seiner Leistung sich behindert glaubt? AN muss es AG schriftlich anzeigen Tut er das nicht, kann AN Anspruch auf Vergütung nur geltend machen, wenn hindernde Umstände AG bekannt b) Unter welchen Bedingungen werden die Ausführungsfristen für AN verlängert? durch: -Behinderung dur AG, -Streik, - Höhere Gewalt, - Pläne, Genehmigungen nicht rechtzeitig c) Wie berechnet sich nach § 6 die Fristverlängerung? Dauer der Unterbrechung, Zuschlag für Wiederaufnahme der Arbeiten, Zuschlag für mögli. ungünstige Jahreszeiten d) Ab welchem Zeitraum der Unterbrechung hat Vertragspartei Kündigungsmöglichkeit? Unterbrechung länger als 3 Monate e) Welchen Nachweis müssen nach § 6 Nr. 6 VOB/B vom Unternehmer geführt werden, wenn von Behinderung Schaden entstanden ist? Nachweisen durch: - Bautagebuch, - Fotographien, - Berichterstattungsnachweis an AG, - Lieferscheine, Empfangsbestätigung f) Welche Nachweise Einzelkosten der Teilleistung nach Kostenarten/ für Gemeinkosten der Baustelle - Kostenarten: Lohn- NW mehr benötigter Arbeitskräfte damit nach Lohnstunden, evtl Tarifvertragsabschluß. neu - Umlagen auf: - Gemeinkosten, - Allg. Geschäftskosten, - entgangener Gewinn § 1 VOB/B – Art und Umgang der Leistung a) Benennen Sie dies dazu nach VOB/B $ 1 Nr. 2 bei Widersprüchen gelten nacheinander: Leistungsbeschreibung, bes. Vertragsbedingung, etwaige zurätzl. techn. Vertragsbed., etwaige zusätzl. Vertragsbed., allg. Vertragsbed. für die Ausführung von Bauleistungen b) Vertragsunterlagen rechtlich : VOB/B, ZVB, BVB technisch: VOB/C, DIN, ZTV, LV, ME, Pläne c) Begründung Rang und Reihenfolge spezielle + aktuelle Festlegungen haben Vorrang vor allgemeinen und älteren Festlegungen § 11 VOB/B – Vertragsstrafe a) Was muss der AG tun, um Vertragsstrafe wirksam zu vereinbaren? muss im Vertrag vereinbart sein, sonst nicht wirksam Vertragsstrafe in : - Arbeits/Werktagen: 0,2-0,3% Kalendertag (v. der Auftragssumme) - Wochen: Werktage pro angefangene Woche = 1/6 Woche - von Auftragssumme Gesamtsumme 5-10% max. AN in Verzug, kann Vertragsstrafe vollzogen werden Nach Abnahme kann AG nur dann Vertragsstrafe verlangen, wenn es im Protokoll vorbehalten sind b) Worauf muss man achten als AG bei Festlegung von Vertragsfristen? nicht sinnvoll, alle Fristen im Bauablaufplan = Vertragsfristen ,nur Eckfristen: Baubeginn ,Gesamtdauer Vertragsstrafe gelten § 339-345 BGB Formvorschrift: bei der Abnahme die Mängel oder Fehlleistungen schriftlich festhalten und unterschreiben lassen
§ 2 VOB/B – Vergütung Mengenabweichung: Erläutern Sie welche Rechte Sie als AN haben, wenn es sowohl zu Mehrmengen > 110% und Mindermengen 110%) auf Verlangen einer Partei neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehrmengen Kostengefüge des Einheitspreises verschiebt sich zugunsten des AG, Baustellengemeinkosten und sonst. Kosten werden auf größere Masse umgelegt, Verminderung des Einheitspreises (EP) (Ungünstig für AN) Rechte des AN bei Mindermengen (110%: EP aus LV, abzügl. Baustellengemeinkosten, zzgl. Gewinn, zzgl. allg. Geschäftskosten Finanzplan, Baustelleneinrichtungsplan, erstellen Balkenpläne, Vervollständigen von Ausführungsplänen c) Allg. Ablauf der AV auch (graphisch) Teilmengen...