Zusammenfassung PDF

Title Zusammenfassung
Course Bauwesen
Institution Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Pages 7
File Size 183.6 KB
File Type PDF
Total Downloads 84
Total Views 144

Summary

Zusammenfassung 2...


Description

§ 5 VOB/B Nr. 1-4 Ausführungsfristen  wenn AG Baubeginn festlegt, muss AN innerhalb von 12 Werktagen beginnen  Wenn Fristen nicht eingehalten werden, hat AG Ansprüche auf Vertragsstrafe § 11 und/oder Schadenersatz § 6 (Vertragskündigung)  im Vertrag genannte Fristen, wie Beginn- und Endtermin, sind Vertragsfristen  Wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste oder Materialien unzureichend, Ausführungsfristen nicht einzuhalten, AG muss Abhilfe schaffen  Einzelfristen im Bauzeitplan nur dann gültig, wenn im Vertrag vereinbart § 6 VOB/B – Behinderung und Unterbrechung a) Was muss AN tun, wenn er bei Ausführung seiner Leistung sich behindert glaubt?  AN muss es AG schriftlich anzeigen  Tut er das nicht, kann AN Anspruch auf Vergütung nur geltend machen, wenn hindernde Umstände AG bekannt b) Unter welchen Bedingungen werden die Ausführungsfristen für AN verlängert?  durch: -Behinderung dur AG, -Streik, - Höhere Gewalt, - Pläne, Genehmigungen nicht rechtzeitig c) Wie berechnet sich nach § 6 die Fristverlängerung?  Dauer der Unterbrechung, Zuschlag für Wiederaufnahme der Arbeiten, Zuschlag für mögli. ungünstige Jahreszeiten d) Ab welchem Zeitraum der Unterbrechung hat Vertragspartei Kündigungsmöglichkeit?  Unterbrechung länger als 3 Monate e) Welchen Nachweis müssen nach § 6 Nr. 6 VOB/B vom Unternehmer geführt werden, wenn von Behinderung Schaden entstanden ist?  Nachweisen durch: - Bautagebuch, - Fotographien, - Berichterstattungsnachweis an AG, - Lieferscheine, Empfangsbestätigung f) Welche Nachweise Einzelkosten der Teilleistung nach Kostenarten/ für Gemeinkosten der Baustelle - Kostenarten: Lohn- NW mehr benötigter Arbeitskräfte damit nach Lohnstunden, evtl Tarifvertragsabschluß. neu - Umlagen auf: - Gemeinkosten, - Allg. Geschäftskosten, - entgangener Gewinn § 1 VOB/B – Art und Umgang der Leistung a) Benennen Sie dies dazu nach VOB/B $ 1 Nr. 2 bei Widersprüchen gelten nacheinander:  Leistungsbeschreibung, bes. Vertragsbedingung, etwaige zurätzl. techn. Vertragsbed., etwaige zusätzl. Vertragsbed., allg. Vertragsbed. für die Ausführung von Bauleistungen b) Vertragsunterlagen rechtlich : VOB/B, ZVB, BVB technisch: VOB/C, DIN, ZTV, LV, ME, Pläne c) Begründung Rang und Reihenfolge spezielle + aktuelle Festlegungen haben Vorrang vor allgemeinen und älteren Festlegungen § 11 VOB/B – Vertragsstrafe a) Was muss der AG tun, um Vertragsstrafe wirksam zu vereinbaren?  muss im Vertrag vereinbart sein, sonst nicht wirksam  Vertragsstrafe in : - Arbeits/Werktagen: 0,2-0,3% Kalendertag (v. der Auftragssumme) - Wochen: Werktage pro angefangene Woche = 1/6 Woche - von Auftragssumme Gesamtsumme 5-10% max.  AN in Verzug, kann Vertragsstrafe vollzogen werden  Nach Abnahme kann AG nur dann Vertragsstrafe verlangen, wenn es im Protokoll vorbehalten sind b) Worauf muss man achten als AG bei Festlegung von Vertragsfristen?  nicht sinnvoll, alle Fristen im Bauablaufplan = Vertragsfristen ,nur Eckfristen: Baubeginn ,Gesamtdauer Vertragsstrafe gelten § 339-345 BGB  Formvorschrift: bei der Abnahme die Mängel oder Fehlleistungen schriftlich festhalten und unterschreiben lassen

§ 2 VOB/B – Vergütung Mengenabweichung: Erläutern Sie welche Rechte Sie als AN haben, wenn es sowohl zu Mehrmengen > 110% und Mindermengen 110%)  auf Verlangen einer Partei neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehrmengen  Kostengefüge des Einheitspreises verschiebt sich zugunsten des AG, Baustellengemeinkosten und sonst. Kosten werden auf größere Masse umgelegt, Verminderung des Einheitspreises (EP) (Ungünstig für AN)  Rechte des AN bei Mindermengen (110%: EP aus LV, abzügl. Baustellengemeinkosten, zzgl. Gewinn, zzgl. allg. Geschäftskosten  Finanzplan, Baustelleneinrichtungsplan, erstellen Balkenpläne, Vervollständigen von Ausführungsplänen c) Allg. Ablauf der AV auch (graphisch) Teilmengen...


Similar Free PDFs