Zusammenfassung Besteuerung PDF

Title Zusammenfassung Besteuerung
Author Lisa Buck
Course Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre A
Institution Universität Paderborn
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Einzelunternehmen/Personengesellschaften: OHG,KG, GmBH&Co.KG -> Einkommensteuer, Solizuschlag, Gewerbesteuer nur sie können 24500 in anspruch nehmen Kaüitalgesellschaften: AG; KGAA; GmBH -> Körpershaftssteuer, Soli, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer (25%) können NICHT 24500 in anspruch nehmen

Gewerbesteuer = Gewinn – Freibetrag (24500 bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) = Gewerbeertrag * Steuermessbetrag (3,5%-0,035) und das dann mit dem hebesatz des Ortes (z.B. 411% -4,11) mulitplizieren…ich glaube erst ab gewinn von über 100.000 werden die 24500 abgezogen..darunter nicht!

Körperschaftssteuer = 15% des zu versteuernden Einkommens

Person die aktien in wert vom so und so auf ihr privatvermögen erhät unterliegt mit ihrer dividende der abgeltungssteuer! Und sie unterliegt der einkommenssteuer aber nicht der körperschaftssteuer Angestellte zahlen unbeschränkt einkommensteuer..diese wird im rahmen des lohnsteuerabzugs erhoben…(progressiver einkommensteuertariv)

Während das steuersubjekt beschreibt, wer besteuert wird, wird durch das steuerobjekt der steuergegenstand beschreiben, also was besteuert wird.

Die höhe der tariflichen eikommensteuer eines in DE unbeschränkt stuerpflichtigen ergibt sich durch die anwendung des einkommensteuertarifs auf das zu versteuernde einkommen. Im fall von direkten steuern sind steuerschuldner und steuerträger identisch die EKST ist ein typischer vertreter direkter steuern.

Das maßgeblichkeitsprizip gild für gewerbetreibende, die buchfürhungspflichtig sind oder freiwillig buch führen.

Personen können bei der berechnung der gewerbesteuer einen persönlichen FREIBETRAG nicht ein eFREIGRENZE in anspruch nehmen

Personengenossenschaften – transparenzprinzip..also als gewerbeteribender unterliegt toni tax NICHt dem trennungsprziniep (gsellchafter und gesellschaft getrennt) der ertragsbesteuerung

Die horizontale und die vertikale gerechtigkeit stellen unterprinzipien der leistungsfähikeitsprizips da.

Steuerobjekt und steuersubjekt weichen grundsätzlich voneinandern ab.

Dividende ist nicht steuerfrei!

Die gesellschafter einer ohg können die gewerbesteuer anteilig bis zu einem hebesatz von 380% auf ihre einkommenssteuerschuld anrechnen! Satz ist festgeschrieben!

Auf gabe2. 1( 5Punkt e) Mar ki er enSi edi er i cht i genAus s agen. Wähl enSi eei neodermehr er eAnt wor t en: St euer nsi ndZwangsabgaben,di eal l gemei nders t aat l i chenEi nnahmener z i el ungdi enen.

DasSt euer subj ekti s tderSt euer gegens t and. St euer nsi ndAbgaben,di eal sGegenl ei s t ungf ürei nekonk r et eLei s t ungdesöffent l i c hr ec ht l i chenGemei nwesenser hobenwer den. Gebühr ensi ndAbgaben,di ef ürbesonder eEi nz el l ei s t ungenderöffent l i chenHander hoben wer den. Di eAbgabederSt euer er kl är unger f ol gtbei m ör t l i c hundsac hl i c hz us t ändi genGer i c ht shof . Feedback Di er i c ht i geAnt wor tl aut et :Gebühr ensi ndAbgaben,di ef ürbes onder eEi nz el l ei st ungender öffent l i c henHander hobenwer den. ,St euer nsi ndZwangsabgaben,di eal l gemei nders t aat l i chen Ei nnahmener z i el ungdi enen. Frage

2

Fal sc h Er r ei cht ePunk t e0, 00v on5, 00

Fr agemar ki er en

Fragetext Auf gabe2. 2( 5Punkt e) Mar ki er enSi edi er i cht i genAuss agen. Wähl enSi eei neodermehr er eAnt wor t en: Bei i ndi r ekt enSt euer nsi ndderSt euer t r ägerundderSt euer sc hul dneri dent i s ch. Bei derKl assi fi z i er ungv onSt euer nnachderwi r t s chaf t l i chenÜber wäl zbar kei twer denEr t r ag, Ver k ehr -undSubs t anz st euer nunt er sc hi eden. Unt er pr i nz i pi endesLei s t ungs f ähi gk ei t spr i nz i pss i nddi edi agonal eundv er t i kal eGer ec ht i gk ei t . DasGr undpr i nzi pderBes t euer ungi stdasEi nk ommenspr i nz i p.

Best euer ungspr i nz i pi ens i ndGr unds ät z e,di ederAus gest al t ungundBeur t ei l ungv on St euer s y st emendi enen. Feedback

Di er i c ht i geAnt wor tl aut et :Best euer ungspr i nz i pi ens i ndGr unds ät z e,di ederAus gest al t ungund Beur t ei l ungv onSt euer s y st emendi enen. Frage

3

Tei l wei ser i c ht i g Er r ei cht ePunk t e2, 00v on5, 00

Fr agemar ki er en

Fragetext Auf gabe2. 3( 5Punkt e) Wel cheAussageni nBez ugaufdenSt euer begr i ffsi ndr i cht i g? Mar ki er enSi edi er i cht i genAuss agen.

Wähl enSi eei neodermehr er eAnt wor t en: DerEi nkommensbes t euer ungl i egtdasLei s t ungsf ähi gk ei t spr i nz i pz ugr unde.

Ei neGebühri stei neFor m derBes t euer ung,di ef ürganzv er schi edenebehör dl i cheTät i gk ei t en er hobenwi r d.

St euer nsi ndGel dl ei s t ungen,di ek ei neGegenl ei s t ungf ürei nebesonder eLei s t ung dar s t el l en.

Di eEr z i el ungv onEi nnahmeni s tni chtderHaupt z weckderBes t euer ung.

St euer ndi eneni ner st erLi ni ederwi r t schaf t spol i t i s chenSt euer ung.

Feedback Di er i c ht i geAnt wor tl aut et :St euer nsi ndGel dl ei st ungen,di ek ei neGegenl ei s t ungf ürei ne bes onder eLei s t ungdar st el l en. ,DerEi nk ommensbest euer ungl i egtdasLei st ungs f ähi gk ei t spr i nz i p z ugr unde. Frage

4

Tei l wei ser i c ht i g Er r ei cht ePunk t e1, 67v on5, 00

Fr agemar ki er en

Fragetext Auf gabe2. 4( 5Punkt e) Wel cheAussageni nBez ugaufdi eSt euer pfli chtsi ndr i cht i g? Mar ki er enSi edi er i cht i genAuss agen. Wähl enSi eei neodermehr er eAnt wor t en: Ei nk ommen-undk ör per sc haf t st euer pfli cht i gsi ndauss chl i eßl i chnat ür l i chePer sonen. Ei nenat ür l i chePer son,di ei hr enWohns i t zoderi hr engewöhnl i chenAuf ent hal t s or ti mI nl andhat i s tunbesc hr änktgewer best euer pfli c ht i g. Per sonenhandel s gesel l s chaf t en,wi ez um Bei spi elei neOHG oderei neKG,si ndni cht s el bst st ändi gei nk ommens t euer pfl i cht i g.

Kapi t al gesel l s chaf t en,wi ez um Bei spi elei neAG,di ei hr enSi t zl autGes el l sc haf t sv er t r agoder Sat z ungi mI nl andhatoderder enGes chäf t s l ei t ungi mI nl andans äss i gi st ,s i ndunbes chr änkt k ör per sc haf t st euer pfli c ht i g. Ei nk ünf t eauspr i v at enKapi t al anl agenunt er l i egeni nderRegelderAbgel t ungs t euer . Feedback Di er i c ht i geAnt wor tl aut et :Per sonenhandel sgesel l s chaf t en,wi ez um Bei spi elei neOHG oder ei neKG,si ndni chts el bst st ändi gei nk ommens t euer pfl i cht i g. ,Kapi t al gesel l s chaf t en,wi ez um Bei spi elei neAG,di ei hr enSi t zl autGes el l sc haf t sv er t r agoderSat z ungi mI nl andhatoderder en Ges c häf t sl ei t ungi mI nl andans ässi gi s t ,si ndunbes chr änktk ör per s chaf t s t euer pfli c ht i g. ,Ei nk ünf t e auspr i v at enKapi t al anl agenunt er l i egeni nderRegelderAbgel t ungst euer .

Aufgabe 3.1 (5 Punkte) Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Handelsrechtliche und steuerliche Bewertungsvorschriften können beispielsweise voneinander abweichen. Das Bilanzsteuerrecht hat die Gewinnermittlung für einkommen-, körperschaft- und gewerbesteuerliche Zwecke als Hauptaufgabe. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz gilt nur für Freiberufler, die ihren Gewinn nach der EinnahmeÜberschuss-Rechnung ermitteln. Da es kein einheitliches und selbständiges Steuerbilanzrecht gibt, wird ausschließlich auf das Einkommensteuergesetz zurückgegriffen.

Der Grundsatz der Maßgeblichkeit besagt, dass handelsrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften auch für die Steuerbilanz gelten. Feedback Die richtige Antwort lautet: Der Grundsatz der Maßgeblichkeit besagt, dass handelsrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften auch für die Steuerbilanz gelten., Das Bilanzsteuerrecht hat die Gewinnermittlung für einkommen-, körperschaft- und gewerbesteuerliche Zwecke als Hauptaufgabe., Handelsrechtliche und steuerliche Bewertungsvorschriften können beispielsweise voneinander abweichen. Frage 2 Falsch Erreichte Punkte 0,00 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.10 (5 Punkte) Im Jahr 2015 beträgt der zu versteuernde Gewinn einer in Paderborn (Gewerbesteuerhebesatz: 411%) ansässigen GmbH 100.00 Euro. Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Die Körperschaftsteuer beträgt 15.000 Euro. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer beträgt 14.385 Euro. Die Gewerbesteuermesszahl beträgt rechtsformunabhängig 3,5%. Der Körperschaftsteuersatz beträgt gegenwärtig 15% des Gewinns nach Abzug von Gewerbesteuer.

Feedback Die richtige Antwort lautet: Die Körperschaftsteuer beträgt 15.000 Euro. , Die Gewerbesteuer beträgt 14.385 Euro. , Die Gewerbesteuermesszahl beträgt rechtsformunabhängig 3,5%. , Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.

Frage 3 Teilweise richtig Erreichte Punkte 1,25 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.11 (5 Punkte) Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften gilt das Trennungsprinzip. Die Körperschaftsteuer wird als Gewerbesteuer der juristischen Person bezeichnet. Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Bei der Besteuerung von Personengesellschaften gilt das Durchgriffsprinzip. Die Merkmale eines Mitunternehmers sind Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative.

Feedback Die richtige Antwort lautet: Bei der Besteuerung von Personengesellschaften gilt das Durchgriffsprinzip., Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften gilt das Trennungsprinzip., Die Merkmale eines Mitunternehmers sind Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative., Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Frage 4 Falsch Erreichte Punkte 0,00 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.2 (5 Punkte) Besteuerung des Einzelunternehmers Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten:

Personengesellschaften sind selbständig einkommensteuerpflichtig. Ein Einzelunternehmer ist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er eine natürliche Person ist, die ihren Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Steuerpflichtig im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind ausschließlich natürliche Personen. Einzelunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Der Steuermessbetrag ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer.

Feedback Die richtige Antwort lautet: Steuerpflichtig im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind ausschließlich natürliche Personen., Ein Einzelunternehmer ist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er eine natürliche Person ist, die ihren Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Frage 5 Teilweise richtig Erreichte Punkte 1,00 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.3 (5 Punkte) Markieren Sie die richtigen Aussagen.

Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Die vier Positiv-Merkmale des Gewerbebetriebs sind: Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr, Gewinnerzielungsabsicht, Selbständigkeit und Nachhaltigkeit. Bei den Überschusseinkunftsarten ermitteln sich die Einkünfte als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei den sieben steuerlichen Einkunftsarten wird zwischen den Gewinn- und den Überschusseinkunftsarten unterschieden. Bemessungsgrundlage der ESt ist das „zu versteuernde Einkommen“, auf das der Einkommensteuertarif angewendet wird. Einkünfte, die keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können, sind nicht steuerbar.

Feedback

Die richtige Antwort lautet: Einkünfte, die keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können, sind nicht steuerbar., Die vier Positiv-Merkmale des Gewerbebetriebs sind: Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr, Gewinnerzielungsabsicht, Selbständigkeit und Nachhaltigkeit., Bei den Überschusseinkunftsarten ermitteln sich die Einkünfte als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten., Bei den sieben steuerlichen Einkunftsarten wird zwischen den Gewinn- und den Überschusseinkunftsarten unterschieden., Bemessungsgrundlage der ESt ist das „zu versteuernde Einkommen“, auf das der Einkommensteuertarif angewendet wird. Frage 6 Falsch Erreichte Punkte 0,00 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.4 (5 Punkte) Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Die Abgeltungsteuer ist eine progressive Steuer. Ein Bankdirektor erzielt mit seinem Gehalt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einkünfte aus Kapitalanlagen im Privatvermögen unterliegen regelmäßig der Abgeltungsteuer. Der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG hat drei Progressionsstufen. Beim Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG) wird das gemeinsame zvE zunächst verdoppelt, dann wird hierauf der Grundtarif angewandt und anschließend die Steuer halbiert.

Feedback Die richtige Antwort lautet: Einkünfte aus Kapitalanlagen im Privatvermögen unterliegen regelmäßig der Abgeltungsteuer. Frage 7 Falsch Erreichte Punkte 0,00 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.5 (5 Punkte)

Ein privater Investor „A“ kauft am 15. Januar 2015 100 Aktien der Volkswagen AG zu einem Kurs von 100 Euro. Am 15. Mai 2015 schüttet die Volkswagen AG eine Dividende von 2,08 Euro pro Aktie aus. Am 15. November 2015 verkauft er die Aktien zum Kurs von 300 Euro. Der persönliche Einkommensteuersatz des „A“ beträgt 35%. Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Die Abgeltungsteuer auf die im Jahr 2012 erhaltenen Dividenden beträgt 52 Euro. Von einer abgeltenden Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) profitieren grundsätzlich Steuerpflichtige, deren persönlicher Einkommensteuersatz über dem Abgeltungsteuersatz liegt. Der Veräußerungsgewinn, den Investor „A“ am 15. November 2012 durch den Verkauf seiner im Privatvermögen gehaltenen Aktien realisiert, unterliegt regelmäßig dem persönlichen Einkommensteuersatz des „A“.

Der so genannte Abgeltungsteuersatz beträgt 25%. Der Abgeltungsteuer unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen. Feedback Die richtige Antwort lautet: Die Abgeltungsteuer auf die im Jahr 2012 erhaltenen Dividenden beträgt 52 Euro. , Von einer abgeltenden Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) profitieren grundsätzlich Steuerpflichtige, deren persönlicher Einkommensteuersatz über dem Abgeltungsteuersatz liegt. , Der so genannte Abgeltungsteuersatz beträgt 25%. , Der Abgeltungsteuer unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen. Frage 8 Falsch Erreichte Punkte 0,00 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.6 (5 Punkte)

Im Jahr 2015 beträgt der erwirtschaftete Gewinn der „Sterz GmbH“ 278.000 Euro. Nach Abzug der Körperschaftsteuer wird der Gewinn vollständig an die alleinige Gesellschafterin Daniela Kleine ausgeschüttet. Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Der Gewinn der „Sterz GmbH“ unterliegt einem Körperschaftsteuersatz von 15%. Die Höhe der Belastung des Gewinns der „Sterz GmbH“ mit Körperschaftsteuer ist davon abhängig, ob der Gewinn ausgeschüttet oder einbehalten wird. Durch die Ausschüttung erzielt Daniela Kleine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Die Körperschaftsteuer führt zu einer Definitivbelastung. Die „Sterz GmbH“ muss an das Finanzamt 69.500 Euro Körperschaftsteuer zahlen.

Feedback Die richtige Antwort lautet: Die Körperschaftsteuer führt zu einer Definitivbelastung., Der Gewinn der „Sterz GmbH“ unterliegt einem Körperschaftsteuersatz von 15%. Frage 9 Teilweise richtig Erreichte Punkte 1,25 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.7 (5 Punkte) Gewerbesteuer Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro. Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus dem Gewerbetrieb nach Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht, vermehrt um Hinzurechnungen und vermindert um Kürzungen. Die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer hat das Ziel, Unternehmen von der Einkommensteuer zu entlasten. In die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage sind unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Umfang Zinsen für Fremdkapital einzubeziehen. Eine gewerbesteuerpflicht besteht für Kapitalgesellschaften kraft Rechtsform.

Feedback Die richtige Antwort lautet: Eine gewerbesteuerpflicht besteht für Kapitalgesellschaften kraft Rechtsform., Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro., Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus dem Gewerbetrieb nach Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht, vermehrt um Hinzurechnungen und vermindert um Kürzungen., In die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage sind unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Umfang Zinsen für Fremdkapital einzubeziehen. Frage 10 Falsch Erreichte Punkte 0,00 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.8 (5 Punkte) Die Turbo-GmbH erwirtschaftet 2015 einen Gewinn (vor Abzug der Körperschaftsteuer) in Höhe von 1.080.000 Euro. Der Gewinn nach Abzug der Körperschaftsteuer wird vollständig an den Alleingesellschafter Max Schnell ausgeschüttet, der die Beteiligung im Privatvermögen hält. Weitere Steuern und Abgaben sowie Pauschbeträge und Freibeträge sollen nicht berücksichtigt werden. Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Die Turbo-GmbH muss 162.000 Euro Körperschaftsteuer an das Finanzamt zahlen. Durch die Ausschüttung erzielt Max Schnell Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Körperschaftsteuer wird beim Anteilseigner auf dessen Einkommensteuerschuld angerechnet, so dass sich die zu zahlende Einkommensteuer entsprechend reduziert. Der ausgeschüttete Gewinn unterliegt in voller Höhe der 25%-igen Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Der Gewinn der Turbo-GmbH unterliegt einem Körperschaftsteuersatz von 20%.

Feedback Die richtige Antwort lautet: Die Turbo-GmbH muss 162.000 Euro Körperschaftsteuer an das Finanzamt zahlen., Der ausgeschüttete Gewinn unterliegt in voller Höhe der 25%-igen Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag., Durch die Ausschüttung erzielt Max Schnell Einkünfte aus Kapitalvermögen. Frage 11 Falsch Erreichte Punkte 0,00 von 5,00

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Fragetext Aufgabe 3.9 (5 Punkte) XY-GmbH erwirtschaftet im Jahr 2015 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb (vor Abzug der Körperschaftsteuer) in Höhe von 500.000 Euro. Der Gewinn nach Abzug der Körperschaftsteuer wird vollständig an den Alleingesellschafter Dr. Meier ausgeschüttet, der die Beteiligung im Privatvermögen hält. Weitere Steuern und Abgaben sowie Pausch- und Freibeträge sollen nicht berücksichtigt werden. Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Die Gewinnausschüttung unterliegt in voller Höhe der 25%-igen Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Durch die Ausschüttung erzielt Dr. Meier Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Gewinn der XY-GmbH unterliegt einem Ausschüttungs-Körperschaftsteuersatz von 30%. Die XY-GmbH muss 120.000 Euro Körperschaftsteuer an das Finanzamt zahlen. Da Dr. Meier Alleingesellschafter der GmbH ist, erzielt er durch die Ausschüttung Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Feedback Die richtige Antwort lautet: Die Gewinnausschüttung unterliegt in voller Höhe der 25%-igen Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Aufgabe 4.1 (5 Punkte) Markieren Sie die richtigen Aussagen. Wählen Sie eine oder mehrere Antworten: Der Durchschnittssteuersatz wird auch marginaler Steuersatz genannt. Die Freigrenze stellt einen Betrag dar, bis zu dem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt, bei dessen Überschreitung dann aber die volle Bemessungsgrundlage besteuert wird. Bei Kapitalgesellschaften gibt es zwei Ebenen der Besteuerung, die Ebene der Kapitalgesellschaft sowie die Ebene der Gesel...


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