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Title Zusammenfassung
Course Verkehrswirtschaft
Institution Technische Hochschule Mittelhessen
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Zusammenfassung Verkehrsrecht inklusive alte Klausurfragen...


Description

5 Multimodaler Transport

Wann ist ein Transport multimodal? Welche Begriffe gibt es bei der Haftung im multimodalen Verkehr und nach welchem Frachtrecht muss der Frachtführer haften? Wie haftet der multimodale Frachtführer?

Wie wird das haftungsrechtliche Problem gelöst? Effektiv: gilt für den ausführenden Teilstreckenfrachtführer Fiktiv: gilt für den Fixkostenspediteur als multimodalem Frachtführer Außenverhältnis: Vertrag zwischen Auftraggeber und Spedite ur Innenverhältnis: Vertrag zwischen Spe diteur und transportausführendes Unternehmen Das frachtrechtliche Haftungskonzept Frachtführer meint den vertraglichen Frachtführer → Fixkostenspediteur Verschuldensunabhängige Obhutshaftung für Güterschäden Verschuldensunabhängige Haftung auch für reine Vermögensschäden infolge von Verspätung Haftungsbefreiung durch Beweis des Vorliegens eines Haftungsausschlusses (Umkehr der Beweislast) Die Haftungsausschlüsse reduzieren die Obhutshaftung auf die sog. Gefährdungshaftung Gefährdungshaftung bewirkt eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel des Fahrzeugs

Zweck des frachtrechtlichen Haftungskonzepts: Die zwingende Haftung mit Begrenzungen und Ausschlüssen macht das Schadenrisiko versicherbar und transparent (vermeidet Streit) durch: 1. Wertersatzprinzip → Haftungsausschluss für Güterfolgeschäden 2. Haftungsbegrenzungen sollen Schadenverhütung bewirken 3. Zwingende Haftungsbegrenzungen für Güter- und eine Vermögensschäden Welche Haftungsprinzipien gibt es? Verschuldenshaftung (gesetzlicher Regelfall) Obhutshaftung Gefährdungshaftung: ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr ergeben Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast: der Spediteur muss nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft

Welche Schadenarten sind zu unterscheiden? Allgemein unterscheidet man zwischen: Personenschaden, Sachschaden und Vermögensschaden Im Transportrecht gibt es folgende Schadenarten: 1. Güterschäden 2. Vermögensschäden a) Reiner Vermögensschaden b) Güterfolgeschäden

Kann der Spediteur auch ein Frachtführer sein? →Soweit ein Speditionsvertrag geschlossen wurde und als Vergütung ein bestimmter Betrag vereinbart ist, der Kosten für die Beförderung einschließt, hat der Spediteur zusätzlich zu seinen Rechten und Pflichten als Spediteur hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers.

Geltungsbereiche der verschiedenen Frachtrechte HGB-Frachtrecht: verkehrsübergreifend für nationale Transporte Für internationale multimodale Transporte: • CMR - Straßengüterverkehr • COTIF – Anhang ER/CIM Eisenbahngüterverkehr • WA/MÜ – Luftbeförderung • CMNI – Beförderung auf Binnengewässern • HR/HVR – Seehandelsrecht

7 Lagerrecht Obhutsverpflichtung→Lagerhalter muss auf das gelagerte Gut aufpassen (Obhut) Pflichten der Einlagerer: Informations-, Kennzeichnungspflicht Wie haftet der Lagerhalter nach HGB? • Obhutshaftung für Güterschäden: von Einlagerung bis Auslagerung • Haftungsbefreiung bei Beweis des Nichtverschuldens am Schadeneintritt (Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast) • Haftung auch für Güterfolge-und reine Vermögensschäden (das ergibt sich aus dem ergänzend anzuwendenden allg. Schuldrecht des BGB) • Unbegrenzte Haftung • Dispositives Recht, daher Änderungen durch AGB (z.B. ADSp) zulässig und notwendig Welchen Versicherungsschutz bietet die Lagerversicherung? Unter den Versicherungsschutz der Lagerversicherung fallen Schäden durch: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitz, Einbruch, Diebstahl und Raub Warum ist für den Einlagerer der Abschluss einer Lagerversicherung sinnvoll? • Schadeneintritt meist unverschuldet • Daher keine Haftung des Lagerhalters Güter sind auf ihren Transportwegen vielfältigen, z. T.erheblic hen Gefahren ausgesetzt. Abhängig von der Wahl des Transporteurs kommen unterschie dliche Haftungsvereinbarungen zum Zuge. Die Warentransportversicherungschützt bezogene und versendete Güter, ega l ob sie miteigenen oder fremden Verkehrsmitteln befördert werden Güter sind auf ihren Transportwegen vielfältigen, z. T.erheblic hen Gefahren ausgesetzt. Abhängig von der Wahl des Transporteurs kommen unterschied liche Haftungsvereinbarungen zum Zuge. Die Warentransportversicherung schützt bezogene und versendete Güter, egal ob sie mit eigenen oder fremden Verkehrsmitteln befördert werden. Güter sind auf ihren Transportwegen vielfältigen, z. T.erheblic hen Gefahren ausgesetzt. Abhängig von der Wahl des Transporteurs kommen unterschied liche Haftungsvereinbarungen zum Zuge. Die Warentransportversicherung schützt bezogene und versendete Güter , egal ob sie miteigenen oder fremden Verkehrsmitteln befördert werden.

ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) a) Der Einlagerer kann jederzeit die Herausgabe verlangen, schuldet aber bis zum Vertragsablauf das vereinbarte Lagergeld b) Der Einlagerer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten (außer es liegt ein wichtiger Grund vor z.B. bei Gefahr für das Lagergut) Der Auftraggeber hat dem Spediteur bei Auftragserteilung mitzuteilen, dass Gegenstand des Verkehrsvertrages sind: ▪ Gefährliche Güter ▪ Güter mit besonderen Eigenschaften ▪ Besonders wertvolle oder diebstahlsichere Güter (Geld, Schmuck, Spirituosen, Tabak, EDV)

Einführung in das Versicherungsrecht Was versichert eine Versicherung? ▪ Gegenstand jeder Versicherung ist das positive Interesse des VN, durch die versicherten Gefahren keine Schäden zu erleiden. ▪ Interesse bei Haftpflichtversicherungen ist der Wunsch des Haftpflichtigen, von Schadenersatzansprüchen aus den in der jeweiligen Police beschriebenen Tätigkeiten freigestellt zu werden. ▪ Versichertes Interesse bei einer Sachversicherung ist der Wunsch des Eigentümers, dass seine Sache(n) nicht durch von außen kommenden Ereignissen beschädigt werden oder abhandenkommen. ▪ Typische Sachversicherungen im Logistikgeschäft sind Transport- und Lagerversicherungen. Was bietet eine Haftpflichtversicherung? Der Versicherungsschutz umfasst • Die Befriedigung berechtigter oder/und • Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche Für was ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll? ➔ Der Spediteur versichert damit seine Haftung für Schäden an den übernommenen Gütern und daraus resultierenden Vermögensschäden ➔ Speditionen, Frachtführer, Logistikbetriebe sowie alle Unternehmen, die gewerbsmäßig, die Versendung von fremden Gütern besorgen die Beförderung fremder Güter mittels Kraftfahrzeugs durchführen die Lagerung fremder Güter übernehmen

Transportversicherungen = Versicherung von Waren gegen die Gefahren des Transportes Transportversicherung Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter und Transportmittel hinsichtlich der Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern angeboten. Güter sind auf ihren Transportwegen vielfältigen, z.T. erheblichen Gefahren ausgesetzt. Anhängig von der Wahl des Transporteurs kommen unterschiedliche Haftungsvereinbarungen zum Zuge. Die Transportversicherung schützt bezogene und versendete Güter, egal ob sie mit eigenen oder fremden Verkehrsmitteln befördert werden. Güter sind auf ihren Transportwegen vielfältigen, z. T.erheblic hen Gefahren ausgesetzt. Abhängig von der Wahl des Transporte urs kommen unterschiedliche Haftungsvereinbarungen zum Zuge. Die Warentransportversicherung schütztbezogene und versendete Güter, egal ob sie mit eigenen oder rfemden Verkehrsmitteln befördert werden.

Verkehrshaftungsversicherung: Die Verkehrshaftungsversicherung bietet Versicherungsschutz für die Haftung des Frachtführers, Spediteurs oder Lagerhalters gegenüber seinem Auftraggeber, insbesondere für Verlust und Beschädigung der ihm übergebenen Güter sowie für Lieferfristüberschreitungen. Aber auch „reine Vermögensschäden“, also solche Schäden, die nicht auf den Verlust oder die Beschädigung des Transportgutes an sich zurückzuführen sind, sind grundsätzlich versichert.

Unterschied Verkehrshaftungsversicherung/Lagerversicherung Wer ist der Versicherte? Art der Versicherung? Deckungsumfang

Risiko

Verkehrshaftungsversicherung Lagerversicherung Spediteur als Lagerhalter Einlagerer

Transportversicherung Absender/Empfänger

Haftpflichtversicherung

Sachversicherung

Sachversicherung

Schadenersatz im Umfang der gesetzlichen Lagerhalterhalterhaftung

Voller Ersatz von Güterschäden, die durch Elementarereignisse ausgelöst werden (Feuer, Diebstahl, etc.)

Volle Schadenabdeckung für Güterschäden

Vom Lagerhalter verschuldete Schäden

Vom Lagerhalter nicht verschuldete, von außen kommende Ereignisse

Verkehrsvertrag: ist der Oberbegriff für die drei im HGB verankerten Vertragstypen: 1. Frachtvertrag 2. Speditionsvertrag 3. Lagervertrag Logistikverträge Bei Logistikverträgen handelt es sich meist um einen typengemischten Vertrag. → er verbindet Elemente verschiedener gesetzlicher Vertragstypen zu einer Einheit Bei Logistikverträgen handelt es sich immer um einen auf eine dauerhaft angelegte Zusammenarbeit angelegten Rahmenvertrag. Drei Arten von Logistikverträgen: 1. Speditionsübliche Logistik 2. Zuruflogistik 3. Kotraktlogistik Werkvertrag: Unternehmer schuldet Erfolg Daraus ergibt sich für ihn im Falle des Misserfolges eine Gewährleistungsverpflichtungen oder eine Haftung für Mängel. Der Auftraggeber kann: Nacherfüllung verlangen Den Preis mindern Vom Vertrag zurücktreten Ersatz verlangen Lagervertrag nach HGB: Verschuldenshaftung für jede Art von Schaden Daher keine Haftung für von außen kommende unabwendbare Ereignisse Deshalb ist eine Lagerversicherung durch den Einlagerer sinnvoll Keine gesetzliche Haftungsbegrenzung des Lagerhalters

Welche Rechtsfolgen haben Leistungsstörungen? Schadensersatzverpflichtung → Haftung (Das Haftungsrisiko kann versichert werden) Und zusätzlich Gewährleistungsverpflichtungen beim Werkvertrag →dieses Kostenrisiko ist nicht versicherbar!...


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