Zusammenfassung Römische Rechtsgeschichte PDF

Title Zusammenfassung Römische Rechtsgeschichte
Author samir lamine
Course Römische Rechtsgeschichte
Institution Universität Passau
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Zusammenfassung Römische Rechtsgeschichte WS 17/18...


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Römische Rechtsgeschichte Grundsätzliches: • Kulturellen Fundamente Europas gründen sich auf griechischer Philosophie, der jüdisch / christlichen Religion und dem römischen Rechtswesen • Entwicklung eines Staatswesens von einer Dorfgemeinschaft bis hin zum Weltreich • Mythischen Anfänge Roms: Troja und Irrfahrt von Aeneas —> Sage von Romulus und Remus ( Gründung Roms 753 v. Chr.); dann die Herrschaft der mythischen Könige, welche durch Brutus vertrieben werden —> Gründung der Republik

• Historische Anfänge: • Erste lateinische Siedlungen aufgrund von indogermanischen

Völkerwanderungen • Zusammenschluss der Siedlungen im 8. / 7. Jh. v. Chr. • Königsherrschaft wird ersetz durch römische Aristokratie im 5. Jhdt. v. Chr. • Nach Ständekampf zwischen Adel und Volk Fixierung des Rechts & Heeresreform

• Expansion Roms in Italien: 5. - 3. Jahrhundert v. Chr.: • 396 v. Chr. Sieg über das etruskische Veii • Mit umliegenden latinischen Städten wird zunächst ein Bund geschlossen, 334

v. Chr. werden sie dann überwiegend integriert • Konflikte mit italischen Bergvölkern, insbesondere mit den Samniten dauern bis 272 v. Chr. • Sieg über die Samniten durch Gründung von Kolonien und Bündnisschlüsse • Überlegene Militärmacht durch Bürgerheer

• Aufstieg Roms zur Weltmacht: 264 - 146 v. Chr.: • Expansion Roms zur italienischen Lokalmacht führt zur Interessenkollision mit • • • •

Karthago • 264 v. Chr. Eher zufälliger Ausbruch des Ersten Punischen Krieges (bis 241. v. Chr.) Wiedererstarken Karthagos durch Eroberungen in Spanien Hannibals Zug über die Alpenund der Zweite Punische Krieg (218 – 201 v. Chr.) Expansion Roms führt zu Konflikt mit Karthago —> Erster und zweiter punischer Krieg führen zur Vernichtung Karthagos (Vormachtstellung Roms im hellenistischen Osten)

• Der Bürgerkrieg: 133 - 30 v. Chr.: • Soziale Probleme & langer Militärdienst führen zu Proletarisierung, • 1. Phase: Die Gracchen versuchen Agrarreform (werden ermordet / 133 - 123

v. Chr.) • 2. Phase: Marius & Sulla: Sieg im Bundesgenossenkrieg und Heeresprobleme führen zu Machtübernahme von Sulla und Schwächung des Senats • Triumvirat Pompeius (mächtigster Heerführer) / Crassus (reichster Mann Roms) / Caesar —> Caesar siegt; wird ermordet (44 v. Chr.)

• Aus zweitem Triumvirat geht Octavian (später Kaiser Augustus) hervor —> gibt

Macht an Senat zurück / Sichert Grenzen & inneren Frieden / Armee wird zu Berufsheer • Dynastische Kaisernachfolge nach Augustus / Zwischendurch immer wieder Konflikte mit mehreren Kaisern pro Jahr / Erneuter Aufschwung unter Adoptivkaisern (z.B. Trajan) • Ab 193 n. Chr. Soldaten immer wichtiger —> Herrschaft zahlreicher Soldatenkaiser • Reich bröckelt & zerfällt eindeutig nach dem Tod von Kaiser Theodosius 395 n. Chr. (Germanische Stämme fallen ein); Oströmisches Reich hält sich noch bis 565 n. Chr. — > Zerfall

Verfassung in der Republik: • Römer gingen aus Herrschaft etruskischer Könige hervor (Macht durch Symbole • • •

• •



gekennzeichnet / Amtsdiener (lictores); Sitz auf hoher Bühne (tribunal), elfenbeinverzierter «Wagenstuhl» (sella curulis) bei Gericht) Kein Nachweis für Könige vorhanden, aber: es gab einen König im sakralen Bereich (Aufgaben: Kultleitung & vllt. Rechtspflege, militärischer Oberbefehl, Einberufung der Ältesten) Älteste Amtspersonen (Magistrate) / Praetor maximus (politischer und militärischer Führer; immer zwei Praetor maximus vorhanden; vllt. auch Übernahme der sakralen Aufgaben alter Könige) Volksversammlungen: § Kurienversammlung (Volk aufgeteilt in 30 Kurien / nur Patrizier haben Stimmrecht / Übertragung der militärischen Gewalt (imperium) auf die Magistrate, sakrale Aufgaben & Mitwirkung bei Adoption und Testament / Je 10 Kurien bildeten eine Tribus (Verwaltungseinheit) / Verliert schnell an Bedeutung); § Zenturienversammlung (reine Wehrordnung = Hundertschaft / später Volksversammlung mit wirklich politischen Aufgaben, Vertretung der Soldaten bei den Befehlshabern / wählt später Magistrate) Kreislauf der Verfassungen nach Polybios: Monarchie —> Tyrannis —> Aristokratie —> Oligarchie —> Demokratie —> Ochlokratie (Herrschaft des Pöbels) —> Monarchie … Magistraturen: § Allgemeine Prinzipien: Annuität (Amtszeit 1 Jahr), Kollegialität (Immer min. zu zweit), Vetorecht (Bei Entscheidungen des Partners) § Unterschiede: Magistrate mit Vollgewalt (Konsul, Praetor, Diktator) / ohne Vollgewalt (Der Rest) § Karriereleiter (cursus honorum) bildet sich heraus: a) Quästoren (Verwaltung der Staatskasse) b) Ädilen (Polizeigewalt, Vorsteher der Tempel und Marktrechte) c)Prätor (zuständig für Rechtspflege, hat aber ein umfassendes imperium) d) Konsuln (höchstes Amt, Kriegs- & Staatsführung, haben ein umfassendes imperium) Ämter außerhalb der Laufbahn: Zensoren (zuständig für Bürgerschätzung, alle 5 Jahre), Tribune (Volksvertreter), Diktator (zeitlich beschränkt, mit umfassenden Vollmachten) • Der Senat: Ursprünglich patrizischer Adelsrat, später Versammlung ehemaliger Magistrate; Meinung des Senates wichtig und weitreichend, weite Zuständigkeiten in Außenpolitik, konnte Notstand erklären) • Die Volksversammlungen: § Die Kuriatkomitien verlieren mit der Zeit praktisch jede Bedeutung; nur noch für wenige Formalge- schäfte zuständig

Die Zenturiatskomitien: Nun eine nach Vermögen gestaffelte Volksversammlung, die auch nach den Vermögensklassen abstimmt; Zuständig für die Wahl der Magistrate und die Verabschiedung von Gesetzen (leges) § Die „Plebsversammlung“ (conciliaplebistributa): Ursprünglich keine gesamtstaatliche Funktion; Beschlüsse (plebiscita) seit 287 v. Chr. allgemeinverbindlich • Stadtstaat und Reich: Rom zuerst nur kleine Siedlung, Organisation des wachsenden Reichs durch: § Bundesgenossen (Latinischer Bund in Italien mit unterschiedlichen Rechten) § dediticii (Unterworfene Feinde ohne eigenes Recht) § municipia (Städte mit Pflichten, aber ohne Rechte) § Zudem Kolonien römischer Bürger & später Provinzen unter Verwaltung der „Promagistraten) §

Verfassung im Kaiserreich: 1) Prinzipat: §

§

§

(27 v. Chr.: Augustus gibt Sondergewalten an Senat zurück, übernimmt aber militärischen Oberbefehl) —> er erhält von den Ämtern gelöste Amtsgewalten (Macht von Tribun, Konsul & Zensor vereint) Augustus sieht sich als Wiederhersteller der Republik (Alte Institutionen bestehen, verlieren aber zunehmend an Macht —> Senat wird zum Sprachrohr des Kaisers, der Rest verfällt) Verwaltung der Republik reicht nicht zur Verwaltung eines Weltreiches aus, also: Verwaltung der Provinzen durch Magistrate (Unbefriedete Provinzen werden vom Kaiser verwaltet); Kaiserliche Bürokratie entsteht; Ritterlicher Berufsbeamtentum ab 2. Jahrhundert n. Chr.

2) Der Dominat der Spätantike: § Kaiser als absoluter Herrscher; alte republikanische Organe haben keine politische Macht mehr und sind bloßes Ehrenamt; Heer gewinnt immer mehr Bedeutung; Ausbau der Bürokratie; Diokletian schafft eine neue Verwaltungs- und Heeresstruktur § Nach der Spaltung des Reichs Ende des 4. Jh. bildet sich eine neue eigenständige Verwaltung mit eigenen Ämtern im Ostteil des Reichs heraus.

Römisches Recht: • • • •

Grundsätzlich: Wissenschaft des römischen Rechts nutzt alle zeitlichen Quellen (Am wichtigsten literarische Quellen, aber auch Münzen und archäologische Funde) Die zwölf Tafeln (ca. 450 v. Chr.): Mythenhafter Ursprung, Kodifiziert das früheste römische Recht, Inhalt nur fragmentarisch überliefert Das Edikt des Prätor (ca. 126 n. Chr.): Existenz gesichert, Kodifiziert prätorisches Recht, Inhalt nur indirekt überliefert Das „Corpus Iuris Civilis“ (ca. 530 n. Chr.): Existenz gesichert, Kodifiziert das „klassische“ römische Recht, Inhalt nahezu vollständig überliefert

Corpus Iuris Civilis: 1) Entstehung: § §

Idee der Erneuerung des römischen Reichs unter oströmischem Kaiser Iustinian im 6. Jahrhundert n. Chr. / Idee der Kodifikation schon länger vorhanden Codex: Sammlung von Kaiserkonstitutionen / 529, 534 n. Chr.

§ § § §

Digesten: Sammlung von Juristenschriften / 533 n. Chr. Institutionen: Lehrbuch / 533 n. Chr. Novellen: Spätere Kaisergesetze Iustitians Name „Corpus Iuris Civilis“ erst im 16. Jahrhundert vom Humanisten Gothofredus geprägt

2) Überlieferung: Umfangreiche Überlieferungen per Handschrift 6. / 7. Jahrhundert (Florentina) Fragmente in anderen Handschriften / Mittelalterliche Handschriften (Sollen auf verloren gegangene Codex-Sammlungen hindeuten) § Moderne Überlieferung durch Ausgabe von Mommsen / Krüger 1889 3) Interpolationen: —> Änderung, um Texte zeitgemäßer & lesbarer zu machen § Fragmente teils vielfach überarbeitet / Veränderungen erstmals im 14. Jh. Entdeckt § Romanistik begründet zur Aufdeckung von Interpolationen (nach BGB-Erlass) § Unterscheidung bei der Authentizität zwischen Gründen / Urhebern für Interpolation § Entschlüsselung der Rechtsangaben: Bsp.: Dig. 9. 2. 11pr. • Dig. steht für Digesten (C. für Codex; Inst. für die Institutionen) • Digesten bestehen aus 50 Büchern, jeweils in Titel unterteilt • Titel enthalten wiederum Fragmente (=leges), wiederum in Paragraphen unterteilt (Erster Paragraph „principium“; Rest durchnummeriert) • Somit: Digesten 9. Buch, Titel 2, Fragment 11, principium • Zudem: Fragment beginnt immer mit Inskription (Nennung der Quelle, z.B. Autor & Fundstelle des Werkes) § §

Weitere überlieferte Schriften: 1) Juristische Schriften: Nicht aus der Republikzeit, sondern nur ab 2. Jh. n. Chr. § Institutionen des Gaius: Lehrbuch auf überschriebenem Papyrus (2. Jh.) § fragmenta Vaticana: Überlieferte Fragmente des Vatikans (4. Jh.) § collatio legum mosaicarum et romanarum: Rechtsvergleich mosaischen und römischem Rechts (4. / 5. Jh.) § Weitere nachklassische und vulgärrechtliche Schriften 2) Nichtjuristische Schriften: —> Bsp.: Grabinschriften, usw. § Erste Informationen über römisches Recht durch Dichter (2. Jh. v. Chr.) § Informationen zudem bei Historikern (Dionysius, Cicero, Horaz, Vergil,…) § Wichtig: Werke der „Antiquare“ (Varro, Festus) und „Noctes Atticae“ § Briefe, etwa von Cicero und Plinius dem Jüngeren § Bedeutsam für Spätantike: Christliche Literatur der Kirchenväter 4) Urkunden: Sowohl auf Holz / Papyrus als auf Wachstäfelchen § Ägyptische Papyrii von 300 v. bis 300 n. Chr.: Aufschluss über römisches Recht § Holz- Wachstäfelchen aus Pompeii: Konserviert durch Vesuvausbruch (79 n. Chr.) § Funde in Rumänien / Nähe totes Meer mit Informationen über Provinzialrecht

Die Anfänge des Rechts: Was heißt „Recht“? —> Regeln / Verhaltensordnung / Gesetze / Sanktionen / Strafe Recht abzugrenzen von: Moral & Göttliches Recht / Naturrecht / Gerechtigkeit 1) Entstehung der Rechtsordnung: mos (Sitte) & ius (Verhaltensordnung)

Frühzeitig Trennung zwischen mos (Sitte) & ius mos maiorum (Sitte der Ahnen): Immer bedeutsam als verbindliches Herkommen später in der Republik: Zensor achtet auf Einhaltung der mores (Regeln von Augustus), Augustus verrechtlicht Regeln der Mores § ius (Verhaltensordnung) gesichert durch spezielle Rituale und Prozeduren 2) Säkulare und göttliche Ordnung: ius (möglicher säkularer Begriff / vllt. Gericht) & fas § ius = Erlaubtheit eines Verhaltens vor den Menschen (ius esto = unbedenklich) (ius heißt auch das Gericht) § fas = Erlaubtheit eines Verhaltens vor den Göttern nefas = Verletzung von göttlichem Tabu § Beurteilung eines Sachverhaltes sowohl nach ius als auch nach fas § Verbindung des Recht zur sakralen Ordnung: es gab nur unbedenkliche Gerichtstage § § §

3) Rechtsquellen: § § § §

Herkommen (mos maiorum) zunächst als einzige Quelle lex (von legere = lesen) bezeichnet Entscheidung im Einfall oder den Ritus „leges regiae“ (sagenumwoben) lediglich mit Bezug auf Sakralbereich Frühe leges nicht verschriftlicht —> Erstes schriftliches und säkulares Gesetzgebungswerk: XII-Tafeln

4) Unterscheidung zwischen mündlichem & schriftlichem Recht: § §

Mündlich: Auswendig gelernt und eingeübt / Neu formuliert bei jeder Verwendung / Nur im Präsens / Kein fassbarer Ursprung / Wandelt sich stetig Schriftlich: Im Text jederzeit verfügbar / Differenz zwischen Text & Interpretation / Hat eine Geschichte / Kennt Rechtssetzungsakt / Muss bewusst verändert werden

Die zwölf Tafeln: 1) Entstehungsgeschichte: §

Römische Version: 451 v. Chr. Streit zwischen Plebejern & Patriziern —> Gesandtschaft nach Athen (10 Männer arbeiten dort 10 Tafeln zur Gesetzgebung aus) / Eine zweite Kommission von Zehnmännern hätte zwei weitere ungerechte Tafeln hinzugefügt und eine tyrannische Herrschaft ausgeübt —> Vertreibung der Tyrannen, nachdem Appius Claudius versucht habe, sich als Richter durch Rechtsbeugung die Jungfrau Verginia zuzusprechen

§

Akzeptierter historischer Kern: Gesetzgebung durch Magistratur / Übernahme von Inhalten aus Nachbartaaten / Erste schriftliche Fassung um 200 v. Chr. / Überlieferte Inhalte passen zwar auf eine bäuerliche Gesellschaft, stammen aber sicher teilweise frühestens aus dem 4. Jh. v. Chr.

2) Überlieferung: § Ursprüngliche Tafeln verloren im Galliersturm 387 v. Chr. § Ein Drittel durch Zitate überliefert / Als Quelle allen öffentlichen Rechts und allen Privatrechts angesehen § Für die Römer waren die XII-Tafeln die einzige Kodifikation ihres Rechts, die auch nie aufgehoben wurde

3) Aufbau und Inhalt: §

Ursprünglicher Aufbau unbekannt / Bisherige Rekonstruktionen auf Spekulation a) Strafrecht: Archaische Vorstellungen in magischen Vergehen / Moderne Tendenzen in Anerkennung von fahrlässigem Handeln / Bestechung von Richtern mit Tod wurde mit dem Tod / Tötung eines Diebes während der Tat

b) c) d)

e)

erlaubt / Regelung der Körperverletzung im privatrechtlichen Rahmen geregelt (Bestrafung durch Vergeltung oder Geldstrafen) Privatrecht (Zivilprozessrecht): Prozessrecht nimmt großen Teil der Tafeln ein / Ganzes Verfahren durch Handlung der Parteien geprägt; Richter nur zur Aufsicht vorhanden Erbrecht & Bestattung: Nachleben nur durch Erben gesichert / Erkennen Testierfreiheit an & regeln „gesetzliches“ Erbrecht / Art & Aufwand der Bestattungen detailliert geregelt (was mitgegeben werden darf usw.) Familienrecht: Breiter Raum im Gesetz, aber nicht systematisch geregelt / Regelung der Scheidung & Stellung der Frau / Tötung missgestalteter Kinder legitim Vertrags- , Sachen- & Nachbarrecht: Hintergrund ist bäuerliche Gesellschaft / Vertrag nur rudimentär geregelt (Vertragsfreiheit in den wenigen anerkannten Verträgen / Mündliche Bestätigung reicht oftmals) / Sachen- & Nachbarrecht regeln Verhältnisse an aneinander grenzenden Grundstücken

Die Pontifikaljurisprudenz: Römische Frühzeit • Die Jurisprudenz der pontifices: § § § §

§

Viele verschiedene Priester (sacerdotes) —> In Kollegien organisiert (Zuständig für Einhaltung der Vorschriften bei religiösen Ritualen & Kontrolle der Kalender) Priesteramt war regelmäßig Ehrenamt (honos / hohes soziales Ansehen) Leitung des Staates & religiösen Kultes indem Händen derselben Männer Verantwortung für Sakralrecht, aber auch für Privatrecht (mögliche Erklärungen: eng verbunden mit Sakralrecht (Privatrecht war hauptsächlich Familien- und Erbrecht / anfangs keine Trennung zwischen Privatrecht & Sakralrecht / Die pontifices waren allgemein Spezialisten für die korrekte Durchführung von Ritualen) Zudem Fortbildung des Rechts als Gutachter (Richtigkeit von Rechtsgeschäften / Bearbeitung juristischer Fälle) & durch Gestaltungsaufgaben als Pontifex maximus (Recht zur Einberufung der Volksversammlung / Einhaltung der Zustimmungen zwecks Adoption und Testament / Vorbereitung der Beschlussentwürfe = Einfluss auf Entwicklung von Testament- & Adoptionsrecht)

Das römische Recht der Republik: • Das Gesetzesrecht: §

§

§ §

Die Römer unterschieden zwischen ius (Recht) & lex (Gesetz): ius weiter unterteilt in ius civile (=Recht der römischen Bürger) und ius gentium (=Völkerrecht / Völkergemeinrecht(von allen Völkern beachtet und gegenüber Fremden angewandt) Der Charakter der republikanischen Gesetzgebung: Kein strenger Gesetzvorbehalt / Gesetzgebung war kasuistisch (= Gesetze entstehen von Fall zu Fall aus politischen oder pragmatischen Gründen) / Gesetze hauptsächlich im Verfassungsrecht, Strafrecht & Zivilverfahren; dagegen kaum im Privatrecht / Gesetze können von verschiedenen Instanzen erlassen werden Gesetzgebung der Zenturiatskomitien: Gesetzvorschlag durch Magistrat / Abstimmung der Komitien / (formale) Zustimmung durch Senat Gesetzgebung der Volksversammlung: Ursprünglich nur bei Angelegenheiten des plebs zuständig / Ab lex Hortensia (286 v. Chr.) für alle Bürger verbindlich / Abstimmung über Vorschläge der Tribunen

§

§

Gesetzgebung des Senats: Beschlüsse des Senats als Ratschläge an Magistrate / Hohe faktische Bindungswirkung / Keine gesetzesgleiche Bedeutung im ius civile / Einfluss auf Zivilrecht durch Vorlagen bei Tribunen und Magistraten lex Aquilia (erstes Plebiszit nach lex Hortensia): Aus 1. & 3. Kapitel entwickelt sich Gedanke der Verschuldenshaftung (culpa = Verschulden) / Verallgemeinerung der Texte der lex Aquilia im Mittelalter / Christian Thomasius (1703) deutet lex Aquilia wieder richtig / Teile des heutigen Deliktrechts führen auf lex Aquilia zurück

• Der Prätor und seine Aufgaben: 1) Entwicklung des Prozessrechts: Zu Anfang ganz unter Herrschaft der Parteien / Später wird staatlich Kontrolle & Einflussnahme immer wichtiger Zivilprozessrecht traditionell zweigeteilt: Verfahren „in iure“ (= auf der Gerichtsstätte / vor dem Magistrat zur Formulierung von Prozessprogramm & Einleitung in eigentliches Verfahren) & Verfahren „apud iudicem“ (= beim Richter / Feststellung der Tatsachen & Urteil vor Richter) a) Spruchformelverfahren der Legisaktionen: „legis actiones“ eher rechtliche Spruchformeln als Klagen / Bürger konnte damit rechtlich wirksame Handlungen vornehmen / von strengem Formalismus geprägt (Rechtswirkung erfolgt nur bei genauer Einhaltung der Form) / Zudem teils nur dann wirksam, wenn sie von einem Magistrat vorgenommen wurden • Verfahren „in iure“: Kläger trägt Begehren vor / Magistrat prüft auf allgemeine Prozessvorrausetzungen & Rechtsschutz des Klägers —> Mögliche Reaktionen des Klägers: Anerkenntnis (=Vollstreckung) oder Nichtstun (= Bestrafung aber nur Fortsetzung des Verfahrens bei aktiver Teilnahme des Klägers) oder Bestreiten • Parteien sprechen vor dem Prätor und vor Zeugen die rituellen Spruchformeln; legen somit Gegenstand des Prozesses fest (litis contestatio = Gegenstand Prozess) • Prätor bestätigt Streitprogramm / weist Parteien Richter zu (ausgelost) / überträgt Richter den Prozess und Entscheidungsgewalt • Das Verfahren vor dem Urteilsgericht („apud iudicem“): Zusammenfassung des Rechtsstreits / Vorführung der Beweise / Urteil des Richters / Das Urteil stellt das Recht zwischen den Parteien verbindlich fest b) Das Formularverfahren: Legisaktionverfahren nur für Prozesse unter römischen Bürgern • Prozesse mit Ausländern verhandelt durch Prätor mit besonderer Zuständigkeit (= praetor peregrinus / Entwickelt spezielles, weniger fehleranfälliges Verfahren) —> Formularverfahren! Später auch möglich für Prozesse unter römischen Bürgern (alternativ) • Formularprozess ebenfalls durch Kläger eingeleitet (Kläger muss Angeklagten, Klage und Beweismittel vorbringen) • Ladung des Angeklagten vor Gericht durch Kläger, aber mit Möglichkeit des Zwangs durch Prätor nach erfolgter Weigerung • Verfahren „in iure“ beginnt mit Vortag des Klägers und Antrag auf Erteilung einer Klage; dann Prüfung durch Prätor auf: o Rechtsschutzwürdigkeit (Ob begehrte Klage vorgesehen war) o Prozesswürdigkeit (Ob Begehren unschlüssig / unbegründet war) o Nicht unbillig (Begehren der Sachgerechtigkeit widersprach)

o Allgemeine Prozessvoraussetzungen (Zuständigkeit, rechtskräftige Entscheidung, Sachlegitimation des Kläger, usw. vorliegen) • Der Beklagte kann dann wie in Legisaktionenprozess anerkennen, nichts tun oder bestreiten; zudem Möglichkeit der Einrede (exce...


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