Betriebliche Steuerlehre Zusammenfassung PDF

Title Betriebliche Steuerlehre Zusammenfassung
Author Tim Kerber
Course Steuerlehre
Institution Duale Hochschule Baden-Württemberg
Pages 11
File Size 627.8 KB
File Type PDF
Total Downloads 24
Total Views 144

Summary

Diese Zusammenfassung beinhaltet die wichtigsten Themen der Vorlesung "Betriebliche Steuerlehre" von Januar bis März 2018 (Wintersemester 17/18). In dieser sind neben Definitionen und Erklärungen auch Schaubilder enthalten....


Description

Betriebliche Steuerlehre Zusammenfassung

Das deutsche Steuersystem Definition Steuern: = öffentliche Abgaben, Zwang, Gemeinwohl, keine Gegenleistung

Wesentliche Steuerarten im Überblick (2015 in Millionen): Einkommensteuer/Lohnsteuer

227.471

Umsatzsteuer

209.921

Gewerbesteuer

45.737

Körperschaftsteuer

19.583

Kapitalertragsteuer

8.259

Übrige Steuern

162.290

Systematik der wichtigsten Steuerarten: Personensteuer

Objektsteuer

Verkehrssteuer

Verbrauchsteuer

-Einkommensteuer

-Gewerbesteuer

-Umsatzsteuer

-Biersteuer

-Körperschaftsteuer

-Grundsteuer

-Grunderwerbsteuer

-Mineralölsteuer

-Erbschaftsteuer

-Versicherungsteuer

-Stromsteuer

-Schenkungsteuer

-Lotteriesteuer

-Tabaksteuer

-Soli

-KFZ-Steuer

-…..

-Kirchensteuer

Einkommensteuergesetz  Unbeschränkte Steuerpflicht: -

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (mehr als 6 Monate) im Inland (nicht unbedingt deutsche Staatsbürgerschaft)

-

Welteinkommen zu besteuern (deutsche Besteuerung)  Universalprinzip

 Beschränkte Steuerpflicht -

Ohne Wohnsitz/ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland

-

Eventuell inländische Einkünfte  besteuern (Territorialprinzip)

Vorgehen beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?

Einkunftsarten: Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte Gewinneinkünfte: = Ermittlung durch Betriebsvermögensvergleich  Einnahmen-Ausgaben 1) Land- und Forstwirtschaft 2) Gewerbebetrieb 3) Selbständiger Arbeit

 Wertänderung des Vermögens bildet dann den Einkommensbestandteil (Realisationsprinzip)

Überschusseinkünfte: = Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten 1) nicht selbständiger Arbeit 2) Kapitaleinkünfte 3) Vermietung und Verpachtung 4) Sonstige Einkünfte

 Wertänderung des Vermögens bleibt unberücksichtigt  Zu- und Abflussprinzip

Verschiedene Einkunftsarten: 1) Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft 2) Einkünfte aus Gewerbebetrieb -

Laufende Einkünfte: Industrie, Handel, Hotels, Gastronomie, Handwerk…

-

Einmalige Einkünfte: Veräußerung eines Gewerbebetriebs/eines wesentlichen Anteils an einer Kapitalgesellschaft

-

Aber auch:

Schwarzgeschäfte, Prostitution, Hehlerei

3) Einkünfte aus selbständiger Arbeit -

Selbe Voraussetzungen wie bei Gewerbebetrieben

-

Einsatz der eigenen Arbeitskraft

-

Beispiele: Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, Steuerberater…

4) Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit -

Dienstverhältnis muss vorliegen (Schuldverhältnis)

-

Kein Geschäftsrisiko

-

Werbungskostenpauschbetrag: wird pauschal von den Einnahmen abgezogen

5) Einkünfte aus Kapitalvermögen = Früchte aus Überlassung von Kapital -

Beispiele: Dividenden aus Aktien/Gewinnausschüttungen, Zinsen auf Sparguthaben

6) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -

Nur Wohnungen

-

Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen

-

Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen (z.B. Möbelsitzgruppe)

-

Überlassung von Rechten

-

Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderung

7) Sonstige Einkünfte -

Private Veräußerungsgeschäfte

Einkommensermittlung:

 Zusammenzählen aller Einkunftsarten  „Summe der Einkünfte“ bilden

Werbungskosten:  Beispiele: Schuldzinsen, Fahrtkosten (0,30 € je KM)  Betreffen nur Überschusseinkünfte

Verluste:  Entstehung von steuerlichen Verlusten -

Unterscheidung in Einkunftsarten

-

Gewinneinkünfte: Betriebseinnahmen > Betriebsausgaben

-

Überschusseinkünfte: Einnahmen > Werbungskosten

 „Objektives Nettoprinzip“ -

Steuerpflichtige darf Anwendungen, die er zur Erzielung von Einnahmen aufgewendet hat, von den Einnahmen abziehen!

 Nutzung von Verlusten -

Verlustrücktrag: Verrechnung aktueller Verluste mit Gewinnen vergangener Perioden (freiwillig)

-

Verlustvortrag: Verrechnung aktueller Verluste mit Gewinnen zukünftiger Perioden (verpflichtend)

Körperschafsteuer Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

Steuerpflicht:  Unbeschränkt: -

Körperschaft mit Sitz im Inland

-

Besteuerungsumfang: Welteinkommen (Universalprinzip)

 Beschränkt: -

Körperschaft ohne Sitz im Inland

-

Mit inländischen Einkünften (Territorialprinzip)

Einkommensermittlung:

Steuerliche Behandlung einer Dividende:  Einkünfte aus Kapitalvermögen  Grundsätzlich Abgeltung  Abgeltung oder Teileinkünfteverfahren?

Teileinkünfteverfahren:  Tarifliche Besteuerung der Einkünfte, keine Abgeltung, keine 25 Prozent  „Teil“ der Einkünfte wird besteuert mit 60 Prozent  Kein Sparerpauschbetrag!  Abzug der Werbungskosten zu 60 Prozent möglich  Anteil muss größer als 25 Prozent sein oder zu 1 Prozent beruflich für die GmbH tätig

Beispiel Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungssteuer

Gewerbesteuer Steuergegenstand:  Stehender Gewerbebetrieb  Im Inland betrieben  Gewerbliches Unternehmen  Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft immer Gewerbebetrieb

Bemessungsgrundlage:  Gewinn nach Einkommensteuer/Körperschaftsteuer  + Hinzurechnungen  - Kürzungen

Umsatzsteuer Besteuerungsgegenstand:...


Similar Free PDFs