Title | Betriebliche Steuerlehre Zusammenfassung |
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Author | Tim Kerber |
Course | Steuerlehre |
Institution | Duale Hochschule Baden-Württemberg |
Pages | 11 |
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Diese Zusammenfassung beinhaltet die wichtigsten Themen der Vorlesung "Betriebliche Steuerlehre" von Januar bis März 2018 (Wintersemester 17/18). In dieser sind neben Definitionen und Erklärungen auch Schaubilder enthalten....
Betriebliche Steuerlehre Zusammenfassung
Das deutsche Steuersystem Definition Steuern: = öffentliche Abgaben, Zwang, Gemeinwohl, keine Gegenleistung
Wesentliche Steuerarten im Überblick (2015 in Millionen): Einkommensteuer/Lohnsteuer
227.471
Umsatzsteuer
209.921
Gewerbesteuer
45.737
Körperschaftsteuer
19.583
Kapitalertragsteuer
8.259
Übrige Steuern
162.290
Systematik der wichtigsten Steuerarten: Personensteuer
Objektsteuer
Verkehrssteuer
Verbrauchsteuer
-Einkommensteuer
-Gewerbesteuer
-Umsatzsteuer
-Biersteuer
-Körperschaftsteuer
-Grundsteuer
-Grunderwerbsteuer
-Mineralölsteuer
-Erbschaftsteuer
-Versicherungsteuer
-Stromsteuer
-Schenkungsteuer
-Lotteriesteuer
-Tabaksteuer
-Soli
-KFZ-Steuer
-…..
-Kirchensteuer
Einkommensteuergesetz Unbeschränkte Steuerpflicht: -
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (mehr als 6 Monate) im Inland (nicht unbedingt deutsche Staatsbürgerschaft)
-
Welteinkommen zu besteuern (deutsche Besteuerung) Universalprinzip
Beschränkte Steuerpflicht -
Ohne Wohnsitz/ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
-
Eventuell inländische Einkünfte besteuern (Territorialprinzip)
Vorgehen beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?
Einkunftsarten: Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte Gewinneinkünfte: = Ermittlung durch Betriebsvermögensvergleich Einnahmen-Ausgaben 1) Land- und Forstwirtschaft 2) Gewerbebetrieb 3) Selbständiger Arbeit
Wertänderung des Vermögens bildet dann den Einkommensbestandteil (Realisationsprinzip)
Überschusseinkünfte: = Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten 1) nicht selbständiger Arbeit 2) Kapitaleinkünfte 3) Vermietung und Verpachtung 4) Sonstige Einkünfte
Wertänderung des Vermögens bleibt unberücksichtigt Zu- und Abflussprinzip
Verschiedene Einkunftsarten: 1) Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft 2) Einkünfte aus Gewerbebetrieb -
Laufende Einkünfte: Industrie, Handel, Hotels, Gastronomie, Handwerk…
-
Einmalige Einkünfte: Veräußerung eines Gewerbebetriebs/eines wesentlichen Anteils an einer Kapitalgesellschaft
-
Aber auch:
Schwarzgeschäfte, Prostitution, Hehlerei
3) Einkünfte aus selbständiger Arbeit -
Selbe Voraussetzungen wie bei Gewerbebetrieben
-
Einsatz der eigenen Arbeitskraft
-
Beispiele: Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, Steuerberater…
4) Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit -
Dienstverhältnis muss vorliegen (Schuldverhältnis)
-
Kein Geschäftsrisiko
-
Werbungskostenpauschbetrag: wird pauschal von den Einnahmen abgezogen
5) Einkünfte aus Kapitalvermögen = Früchte aus Überlassung von Kapital -
Beispiele: Dividenden aus Aktien/Gewinnausschüttungen, Zinsen auf Sparguthaben
6) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -
Nur Wohnungen
-
Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen
-
Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen (z.B. Möbelsitzgruppe)
-
Überlassung von Rechten
-
Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderung
7) Sonstige Einkünfte -
Private Veräußerungsgeschäfte
Einkommensermittlung:
Zusammenzählen aller Einkunftsarten „Summe der Einkünfte“ bilden
Werbungskosten: Beispiele: Schuldzinsen, Fahrtkosten (0,30 € je KM) Betreffen nur Überschusseinkünfte
Verluste: Entstehung von steuerlichen Verlusten -
Unterscheidung in Einkunftsarten
-
Gewinneinkünfte: Betriebseinnahmen > Betriebsausgaben
-
Überschusseinkünfte: Einnahmen > Werbungskosten
„Objektives Nettoprinzip“ -
Steuerpflichtige darf Anwendungen, die er zur Erzielung von Einnahmen aufgewendet hat, von den Einnahmen abziehen!
Nutzung von Verlusten -
Verlustrücktrag: Verrechnung aktueller Verluste mit Gewinnen vergangener Perioden (freiwillig)
-
Verlustvortrag: Verrechnung aktueller Verluste mit Gewinnen zukünftiger Perioden (verpflichtend)
Körperschafsteuer Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft
Steuerpflicht: Unbeschränkt: -
Körperschaft mit Sitz im Inland
-
Besteuerungsumfang: Welteinkommen (Universalprinzip)
Beschränkt: -
Körperschaft ohne Sitz im Inland
-
Mit inländischen Einkünften (Territorialprinzip)
Einkommensermittlung:
Steuerliche Behandlung einer Dividende: Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundsätzlich Abgeltung Abgeltung oder Teileinkünfteverfahren?
Teileinkünfteverfahren: Tarifliche Besteuerung der Einkünfte, keine Abgeltung, keine 25 Prozent „Teil“ der Einkünfte wird besteuert mit 60 Prozent Kein Sparerpauschbetrag! Abzug der Werbungskosten zu 60 Prozent möglich Anteil muss größer als 25 Prozent sein oder zu 1 Prozent beruflich für die GmbH tätig
Beispiel Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungssteuer
Gewerbesteuer Steuergegenstand: Stehender Gewerbebetrieb Im Inland betrieben Gewerbliches Unternehmen Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft immer Gewerbebetrieb
Bemessungsgrundlage: Gewinn nach Einkommensteuer/Körperschaftsteuer + Hinzurechnungen - Kürzungen
Umsatzsteuer Besteuerungsgegenstand:...