Title | WPR 3. Vorlesung |
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Course | Recht |
Institution | Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg |
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Vorlesung bei Prof. Dr. Jens Leichsenring...
WPR 3. Vorlesung 3. Teil Rechtssubjekte und Rechtsobjekte Rechtssubjekte sind Träger von rechten und pflichten also rechtfähig. Rechtsfähigkeit nach dem bürgerlichen recht sind Rechtsfähig und Handlungsfähig hat einen großen unterschied z.B. Kinder sind Handlungsfähig aber nicht Rechtsfähig Drei Arten von Rechtsubjekten -
Natürliche Personen Juristische Personen Rechtsfähige Personengesellschaften
Damit ich handeln kann muss ich rechtsfähig/handelsfähig sein Definition Handlings und Rechtsfähigkeit
Folie 5f
Natürliche Personen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Die Juristische Person Aktien -
Man ist Miteigentümer
Wann wird eine Juristische Person rechtsfähig -
Geburt: Eintragung ins Handelsregister ( Rechtlicher Gründungsakt)
Aufzählung für juristische Personen -
GmbH Aktiengesellschaften (AG) Stiftung
Was ist eine Juristische Person ? -
FOLIE 17
Vereinigungen von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Einheit Die von der Rechtsordnung rechtsfähigen verliehen bekommen Dadurch sind die träger eigener Rechte und Pflichten und können vor Gericht klagen und verklag werden
Wesensmerkmale eine Juristischen Person -
FOLIE 19
Unabhängig vom Wechsel der Mitglieder, Anteilseigner oder Miteigentümer (Nicht wie bei einer Gesellschaft) Vermögens- und Haftungstrennung zu den vorgenannten Personen Gesetzliche geregelte Gründungsvorschriften für jeden Typ der Juristischen Person, z.B. AGs im Aktiengesetz, GmbH im GmbH Gesetz. Gesetzliche festgelegte Typen ( NC)
Alles zur Juristischen Person auf den darauf folgenden Folien FOLIE 19 FF
Organisationsformen Folie 24 / 25 Stiftung -
Kapital ( Finanziertes vorhaben ) – Erträge
Verein -
Mitgliedschaftlich Finanziert/ Orientiert
Kapitalgesellschaften -
Anteilseigenen
Bei juristischen Personen -
Folie 26
Gilt das Mehrheitsprinzip Organschaftliche Vertretung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters Fast jede Klausur diese Frage
Was ist der Unterschied zwischen einem -
?
164er Vertreter Vorstandsvertreter 78
Es sind Gesetzlich festgelegte Vertretungen! ( Organschaftliche Vertretung )
Personengesellschaft FOLIE 27 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Definition -
FOLIE 28
Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtssubjekten
Nicht jede Personengesellschaft ist Rechtsfähig -
Siehe Folie 29
Abhängigkeit vom Wechsel der Gesellschafter -
Siehe Folie 30
Vermögen und Haftung -
Siehe Folie 31
Hier gilt das Einstimmigkeitsprinzip -
Siehe Folie 32
Rechtsformen -
Siehe Folie 33
Überblick auf Folie 34
Unterschied zwischen einer juristischen Person und einer Personengesellschaft Juristische Person -
Mehrstimmigkeitsprinzip Eigene Rechtspersönlichkeit REST AUF FOLIE 36
Personengesellschaft - Einstimmigkeitsprinzip - Keine eigene Rechtspersönlichkeit
YouTube: MERKHILFE WIRTSCHAFT ANSCHAUEN ( z.B. Rechtsfähigkeit ) Grundstücksgeschäfte auch aus 2 Akten -
Grundbucheintragung Einigung über den Übergang ( Auflassung)
Folie 36
BGB 873 BGB 925...