WPR 3. Vorlesung PDF

Title WPR 3. Vorlesung
Course Recht
Institution Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
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Vorlesung bei Prof. Dr. Jens Leichsenring...


Description

WPR 3. Vorlesung 3. Teil Rechtssubjekte und Rechtsobjekte Rechtssubjekte sind Träger von rechten und pflichten also rechtfähig. Rechtsfähigkeit nach dem bürgerlichen recht sind Rechtsfähig und Handlungsfähig hat einen großen unterschied z.B. Kinder sind Handlungsfähig aber nicht Rechtsfähig Drei Arten von Rechtsubjekten -

Natürliche Personen Juristische Personen Rechtsfähige Personengesellschaften

Damit ich handeln kann muss ich rechtsfähig/handelsfähig sein Definition Handlings und Rechtsfähigkeit

Folie 5f

Natürliche Personen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Die Juristische Person Aktien -

Man ist Miteigentümer

Wann wird eine Juristische Person rechtsfähig -

Geburt: Eintragung ins Handelsregister ( Rechtlicher Gründungsakt)

Aufzählung für juristische Personen -

GmbH Aktiengesellschaften (AG) Stiftung

Was ist eine Juristische Person ? -

FOLIE 17

Vereinigungen von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Einheit Die von der Rechtsordnung rechtsfähigen verliehen bekommen Dadurch sind die träger eigener Rechte und Pflichten und können vor Gericht klagen und verklag werden

Wesensmerkmale eine Juristischen Person -

FOLIE 19

Unabhängig vom Wechsel der Mitglieder, Anteilseigner oder Miteigentümer (Nicht wie bei einer Gesellschaft) Vermögens- und Haftungstrennung zu den vorgenannten Personen Gesetzliche geregelte Gründungsvorschriften für jeden Typ der Juristischen Person, z.B. AGs im Aktiengesetz, GmbH im GmbH Gesetz. Gesetzliche festgelegte Typen ( NC)

Alles zur Juristischen Person auf den darauf folgenden Folien FOLIE 19 FF

Organisationsformen Folie 24 / 25 Stiftung -

Kapital ( Finanziertes vorhaben ) – Erträge

Verein -

Mitgliedschaftlich Finanziert/ Orientiert

Kapitalgesellschaften -

Anteilseigenen

Bei juristischen Personen -

Folie 26

Gilt das Mehrheitsprinzip Organschaftliche Vertretung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters Fast jede Klausur diese Frage

Was ist der Unterschied zwischen einem -

?

164er Vertreter Vorstandsvertreter 78

Es sind Gesetzlich festgelegte Vertretungen! ( Organschaftliche Vertretung )

Personengesellschaft FOLIE 27 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

Definition -

FOLIE 28

Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtssubjekten

Nicht jede Personengesellschaft ist Rechtsfähig -

Siehe Folie 29

Abhängigkeit vom Wechsel der Gesellschafter -

Siehe Folie 30

Vermögen und Haftung -

Siehe Folie 31

Hier gilt das Einstimmigkeitsprinzip -

Siehe Folie 32

Rechtsformen -

Siehe Folie 33

Überblick auf Folie 34

Unterschied zwischen einer juristischen Person und einer Personengesellschaft Juristische Person -

Mehrstimmigkeitsprinzip Eigene Rechtspersönlichkeit REST AUF FOLIE 36

Personengesellschaft - Einstimmigkeitsprinzip - Keine eigene Rechtspersönlichkeit

YouTube: MERKHILFE WIRTSCHAFT ANSCHAUEN ( z.B. Rechtsfähigkeit ) Grundstücksgeschäfte auch aus 2 Akten -

Grundbucheintragung Einigung über den Übergang ( Auflassung)

Folie 36

BGB 873 BGB 925...


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