Zusammenfassung (2) PDF

Title Zusammenfassung (2)
Course Betriebwirtschaftslehre: Finanzwirtschaft und Rechnungswesen
Institution Karlsruher Institut für Technologie
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Zusammenfassung (2) (1)...


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Rechnungswesen 1. Grund Grundllage agen n der R Rechnung echnung echnungsleg sleg slegungssta ungssta ungsstandard ndard ndardss 1.1 Grun Grundbeg dbeg dbegriff riff riffe ed de es Rech Rechnungsw nungsw nungswesens esens 

Aufgabe: Abbildung ökonomischer Sachverhalte mit dem Ziel:  zu dokumentieren  Planung vorzunehmen  Rechenschaft abzulegen  Kontrollen durchzuführen



Das betriebliche ReWe wird definiert als:  regelmäßige Erfassung  zweckentsprechende Weiterverrechnung  systematische Auswertung aller Geschäftsvorfälle, die den Erfolg und/oder die Reinvermögenslage eines Unternehmens beeinflussen



Das Rechnungswesen befasst sich mit:  der Messung von finanziellen Werten bezogen auf Perioden oder andere Kostenobjekte (z. B. Produkte und Kunden)  Externen Rechnungswesen: gemessene Werte werden auch externen Adressaten zur Verfügung gestellt  Internen Rechnungswesen: gemessenen Werte können individuell für unternehmensinterne Adressaten (z.B. Unternehmensführung) gestaltet werden

1.1.1 Reinvermögen und Erfolg

1.1.2 Gewinn  

Gewinn = Erträge – Aufwendungen (Verlust = - Gewinn) Erträge: Wert aller erbrachten Güter- und Dienstleistungen einer Periode (meist als Umsatz(-erlöse) ausgewiesen) Aufwendungen: Wert aller verbrauchten Güter- und Dienstleistungen einer Periode

1.2 Rech Rechnung nung nungslegu slegu slegungsst ngsst ngsstan an andards dards 

Berechnung des Gewinns basiert auf einer Vielzahl von Rechnungslegungsprinzipien kodifiziert in Rechnungslegungsstandards wie z. B.  Handelsgesetzbuch (HGB) (durch das BilModG 2009 dem IFRS angenähert) verschiedene Wertansätze: Fair Value zentral  International Financial Reporting Standards (IFRS)  United States – Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) 1



Verg Vergleich leich IIFRS FRS und H HGB GB 



Umf Umfang ang d des es HBG -J -Jaahres hresabsc absc abschluss hluss



IFRS und HGB A Ansch nsch nschlüsse lüsse in DE

Auf Aufbau bau Rechnu Rechnungsl ngsl ngslegung egung egungssyt ssyt ssytem em

Grö Größenab ßenab ßenabhängig hängig hängige e Erl Erleicht eicht eichteru eru erungen ngen (KG)





Grö Größenm ßenm ßenmerkm erkm erkmale ale n nach ach de dem m Publi Publizitäts zitäts zitätsgeset geset gesetzz

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1.3 Prin Prinzipie zipie zipien n 1.3.1 Matching Principle  



Wann sollen Aufwendungen in die Gewinnberechnung einfließen? Aufwendungen fließen in die Gewinnberechnung derjenigen Periode ein, in der die Erträge, die diese verursachen, als realisiert gelten  Erträge und ihre verursachten Aufwendungen fließen in den Gewinn derselben Periode ein Bsp.: Aufwendungen für die Produktion von Produkten fließen dann in die Gewinnberechnung ein, wenn die Produkte verkauft werden und der Umsatz realisiert wird.

1.3.2 Realisationsprinzip Wann sollen Umsätze als realisiert gelten? Entscheidend ist, dass eine geschäftliche Transaktion wie der Verkauf von Waren erfolgreich komplettiert wurde  Geschehen, wenn:  Eine hohe Sicherheit darüber besteht, dass das Unternehmen ökonomisch von der Transaktion profitiert  Die Messung der Erträge und verbundenen Aufwendungen zuverlässig erfolgen kann und  Das Unternehmen mit der Transaktion verbundene Risiken und Nutzungsvorteile auf den Transaktionspartner transferiert hat  

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2. Jahresa Jahresabschluss bschluss und Gesc Geschäftsbe häftsbe häftsbericht richt 

Geschäftsberichte enthalten auch freiwillige Informationen

2.1 Lag Lageberic eberic ebericht ht   





Die IFRS sehen keine Aufstellungspflicht für den Lagebericht vor. Aber einzelne Pflichtangaben im Anhang entsprechen Komponenten des Lageberichts nach HGB IAS 1.13 erwähnt die Möglichkeit eines financial review by management, welcher z.B. über wesentliche Bestimmungs-und Einflussfaktoren der aktuellen Ertragslage Auskunft gibt. IASB veröffentlichte den IFRS Practice Statement Management Commentary in 2010 als unverbindliche Anwendungsleitlinie für einen Lagebericht als Teil der Finanzberichterstattung mit den folgenden Kernelementen:  Art der Geschäftstätigkeit (nature of the business)  Ziele und Strategien (objectives and strategies)  Ressourcen, Risiken und Beziehungen des Unternehmens (resources, risks and relationships)  Geschäftsergebnis und -aussichten (results and prospects)  Leistungsmaßstäbe und -indikatoren (performance measures and indicators) Deutsche Unternehmen mit einem Konzernabschluss in IFRS sind verpflichtet, trotzdem einen Lagebericht nach §315 HGB zu erstellen, der noch detaillierter und umfassender ist.

Best Bestandt andt andteile eile d de es Lage Lageberichts berichts n nach ach HG HGB: B:         

Wirtschaftsbericht Risiko-und Prognosebericht Nachtragsbericht Bericht über die Finanzrisiken Forschungs-und Entwicklungsbericht Zweigniederlassungsbericht (nicht für Konzerne erforderlich) Vergütungsbericht Bericht über die Übernahmesituation Bericht über das interne Kontroll-und Risikomanagement

2.2 Kon Konzern zern zernabschl abschl abschluss uss  Funkt Funktion ion ionen en des An Anhangs hangs (Bsp.: F.28)    



Interpretation (Erläuterung der Bilanz und GuV) Korrektur (Zusätzliche Angaben zur Vermeidung von Fehlinterpretation) Entlastung (Erklärung zur Inanspruchnahme von Ausweisrechten) Ergänzung (Ergänzung von Bilanz und GuV um nicht enthaltende Informationen)

Seg Segmentb mentb mentbericht ericht   

Unternehmen mit börsengehandelten Wertpapieren (IRFS 8) Grundlage: Geschäftssegmente Geschäftssegment: Teilbereich eines Unternehmens  der Geschäftstätigkeiten ausübt, die zu Erträgen oder Aufwendungen führen  für den gesonderte finanzwirtschaftliche Informationen verfügbar sind  dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der Geschäftsführung überwacht werden

 

Orientierung Segmentierung an dem internen Berichtswesen Geschäftssegmente können zu darzustellenden Segmenten zusammengefasst werden, wenn sie vergleichbar sind einerseits hinsichtlich ihrer langfristigen Ertragskraft und andererseits hinsichtlich:  der Art der Produkte und Dienstleistungen,  der Art der Produktions- und Leistungserstellungsprozesse, 4

 der Kundenmerkmale,  der Vertriebsmethoden und  der Regulierungsfelder der ausgeübten Tätigkeit 

Ein Geschäftssegment (GS) ist nur dann als berichtspflichtiges Segment darzustellen, wenn mindestens eines der nachstehenden Größenmerkmale erfüllt ist:  Erträge des GS betragen mindestens 10% der Erträge aller Geschäftssegmente  Ergebnis des GS beträgt mindestens 10% der zusammengefassten Ergebnisse aller Geschäftssegmente, die einen Gewinn ausweisen, oder aller Geschäftssegmente, die einen Verlust ausweisen, wobei der jeweils größere Gesamtbetrag zugrunde zu legen ist  Vermögenswerte des GS machen mindestens 10% der Summe der Vermögenswerte aller Geschäftssegmente aus.  Erträge aller ausgewiesenen Segmente müssen mindestens 75% aller Erträge umfassen. Alle nicht einzeln ausgewiesenen Geschäftssegmente werden als Sammelsegment („alle sonstigen Segmente“) dargestellt

2.3 Gu GuV V–A Aufstell ufstell ufstellung ung 

Zwei Typen:

2.4 Ko Kompon mpon mponenten enten des Eig Eigen en enkapit kapit kapitaals 

Berücksichtigung der Kapitalerhöhung im EK (Bsp. F.26+27)

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2.5 Ka Kapitalfl pitalfl pitalflussr ussr ussre ech chnung nung Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit + CF aus Investitionstätigkeit + CF aus Finanzierungstätigkeit = Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands

2.6 Ermit Ermittlung tlung des Cas Cashflows hflows  Dire Direkt kt CF aus laufender Geschäftstätigkeit = Operative Einzahlungen – Op. Auszahlungen 

Indir Indirekt ekt CF aus laufender Geschäftstätigkeit = Periodenergebnis vor außerordentl. Posten +/- Abschreibungen/Zu- auf Gegenstände des Anlagevermögens +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (besonders zahlungsunwirksame Zins- und Steuerzahlungen) -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenstanden des Anlagevermögens -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind +/- Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten

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3. Ausge Ausgewählte wählte The Theme me men n der B Bilanzieru ilanzieru ilanzierung ng 3.1 Ans Ansatz atz von V Ve ermögens mögenswer wer werten ten u und nd Sch Schulde ulde ulden n  1. St Stufe: ufe: Definitionskriterien (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit): Definitionskriterien für Vermögensgegenstände:  Das Unternehmen besitzt die Verfügungsmacht über die Ressource  Die Ressource resultiert aus einem Ereignis der Vergangenheit  Die Ressource lässt den Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens in Zukunft erwarten  Definitionskriterien für Schulden:  Es liegt eine gegenwärtige Verpflichtung vor  Die Verpflichtung resultiert aus einem Ereignis der Vergangenheit  Die Erfüllung der Verpflichtung führt zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen 2. St Stufe ufe: Ansatzkriterien (konkrete Bilanzierungsfähigkeit):  Wahrscheinlichkeit  Verlässliche Messbarkeit 



3.2 Grun Grundleg dleg dlegende ende Wert Wertbegri begri begriffe ffe 



Die im IFRS-Rahmenwerk genannten Wertansätze, die in den einzelnen Standards inhaltlich spezifiziert werden, sind die Folgenden:  Historischer Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten (Historical Cost)  Tageswert (CurrentCosts)  Veräußerungswert oder Erfüllungswert (RealisableValue)  Barwert der ausstehenden Zahlungsströme (PresentValue) Zentraler Wertansatz besonders bei Folgebewertung ist der Fair Value, der auf Deutsch als beizulegender Zeitwert bezeichnet wird.

3.3 Fair Valu Value e (bei (beizuleg zuleg zulegend end ender er Zeit Zeitwert wert wert))   

Nach IFRS 13.9: „price that would be received to sell an asset or paid to transfer a liability in an orderly transaction between market participats at the measurement date“ verstanden. Bestmöglicher Fair Value: Marktpreis einer vergleichbaren Transaktion mark-to-market: ein Vermögenswert wird nach diesem Marktpreis bewertet Dreistufige Fair Value-Hierarchie für Bewertungsmodelle, niedriges Level höhere Güte der Fair Value-Ermittlung als höheres Level:  Level 1: Notierte Preise für identische Vermögenswerte und Schulden an aktiven Märkten  Level 2: Sonstige beobachtbare Faktoren wie Marktpreise für ähnliche Vermögenswerte und Schulden oder Preise an inaktiven Märkten  Level 3: Parameter, welche nicht beobachtbar sind und welche weiterentwickelt werden müssen, um aus ihnen Annahmen ableiten zu können

3.4 Ers Erstbew tbew tbewertung ertung 

Erfolgt nach den mit dem Vermögenswert oder der Schuldposition verbundenen Zahlungsvorgängen (entweder in der Vergangenheit realisiert oder aber erst in der Zukunft erwartet)

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Bsp. eines Wertansatzes: Erstbewertung bei Sachanlagen nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

3.5 Folg Folgebe ebe ebewertu wertu wertung ng 



Koste Kostenm nm nmodell odell odell::  Bewertung auf Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Fortschreibung um die kumulierten planmäßigen Abschreibungen reduziert)  Anwendung bei den meisten nicht-finanziellen Vermögenswerten, besonders bei Sachanlagen  Planmäßige Abschreibungsmethoden z. B. zeitlich linear, geometrisch-degressiv, leistungsabhängig, progressiv)  Außerordentliche Abschreibungen werden anhand eines Impairment Tests bestimmt Ne Neubew ubew ubewertu ertu ertungsm ngsm ngsmodell odell odell::  Bilanzansatz ist regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob er noch dem Fair Value entspricht  Nein: entsprechende Wertkorrekturen auf den aktuellen beizulegenden Zeitwert vornehmen  Es können dabei Zuschreibungen über den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten durchgeführt werden (erhöhen sonstige Rücklagen erfolgsneutral)  die Zuschreibung wird als Teil des Other Comprehensive Income (sonstiges Ergebnis) verbucht  Für bestimmte Vermögenswerte (Sachanlagen, Schulden) existiert ein Wahlrecht zu dessen Anwendung, für andere (z.B. zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente) ist das Modell explizit vorgeschrieben.

3.6 Im Impairm pairm pairment ent TTe est 





 



Aufgrund der Anwendung des Niederwertprinzips für vers. Vermögenswerte, z.B. Sachanlagen, immat. Vermögenswerte und Goodwill Werthaltigkeit der entsprechenden Vermögenswerte zum Bilanzstichtag feststellen und u.U. außerordentlichen Abschreibungs- oder Zuschreibungsbedarf identifizieren. Hoher Aufwand nur durchzuführen, wenn es unternehmensextern sowie –interne Anzeichen für Wertminderungen gibt. Ergebnis des Impairment Test: erzielbarer Betrag (recoverable amount), der mit dem Buchwert (carrying amount) des Vermögenswerts verglichen wird Buchwert > erzielbarer Betrag: außerordentliche Abschreibung für den Buchwert auf den erzielbaren Betrag vornehmen

Imp Impairm airm airme ent TTest est b bei ei Folg Folgebe ebe ebewert wert wertung ung vvon on U nt nterne erne ernehmens hmens hmenskäu käu käufen fen

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3.7 Ans Ansatz atz vo von n iimmat mmat mmateriell eriell eriellen en Ver Vermög mög mögenswert enswert enswerten en aus eeine ine inem m Unter Unternehm nehm nehmensk ensk enskauf auf

3.8 Goo Goodwill dwill aus einem Unter Unterneh neh nehmens mens menskauf kauf Alle übernommenen Vermögenswerte und Schulden werden zum Fair Value zum Erwerbszeitpunkt angesetzt.  Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten (z.B. Markennamen, die im Falle der Selbsterstellung jedoch nicht aktiviert werden dürfen)  (der (derivativ ivativ ivativer) er) Good Goodwill will = Po Positiv sitiv sitiver er Un Untersc tersc terschied hied hiedsbetr sbetr sbetrag ag zzw. w. KKaufpr aufpr aufpreis eis ei eines nes ü über ber bernomm nomm nommene ene enen n Unt Untern ern ernehm ehm ehmens ens u und nd sse ein iner er bil bilanzi anzi anziell ell er erfasst fasst fassten en V Ve erm rmöge öge ögensw nsw nswerte erte –ü überno berno bernomm mm mmene ene Schul Schulden den (N (Negativ: egativ: Bad Badwill) will)  Außerordentlich abschreiben infolge der Ergebnisse von Impairment Tests  Badwill wird sofort erfolgswirksam in der GuV erfasst  Bsp. Für Unternehmenskauf (F.17+18) 

3.9 Forsc Forschu hu hungsngs- u und nd Ent Entwicklu wicklu wicklungsk ngsk ngskoste oste osten n Forschungs- und Entwicklungskosten können theoretisch als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte verstanden werden.  Zuordnung der F&E Kosten zu: Forschungsbereich; Entwicklungsbereich (essentiell für Aktivierung)  Forschung (nach IFRS): eigenständige und planmäßige Untersuchungen zur Erlangung euer wissenschaftlicher/technologischer Erkenntnisse  Kosten dürfen nicht aktiviert werden  Entwicklung: Anwendung von Forschungsergebnissen und anderem Wissen auf die Planung oder Gestaltung der Produktion neuer und wesentlich verbesserter Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Prozesse, Systeme oder Dienstleistungen (Anwendung vor Beginn der kommerziellen Fertigung/ der betriebsinternen Nutzung)  Kosten können oder müssen ggf. aktiviert werden  Aktivierung als immaterielle Vermögenswerte, wenn alle sechs folgenden Ansatzkriterien nachgewiesen werden:  Technische Realisierbarkeit bis zur Markt- oder Gebrauchsreife,  Absicht, den immateriellen Vermögenswert weiterzuentwickeln und selbst zu nutzen bzw. zu vermarkten,  Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert selbst zu nutzen bzw. zu vermarkten,  Erläuterung der Art und Weise, in welcher der immaterielle Vermögenswert zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen generiert ,  Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und anderer Mittel zu Abschluss der Entwicklung und zur Vermarktung bzw. Nutzung und 

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Fähigkeit des Unternehmens, die dem immateriellen Vermögenswert zurechenbaren Ausgaben während der Entwicklungsphase verlässlich bestimmen zu können

3.10 Lang Langfristig fristig fristige e Fert Fertigung igung igungsa sa saufträg ufträg ufträge e  

 



Fertigungsauftrag (construction contracts) kann mehrere Jahre dauern: nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung (accrual basis; nach IFRS) können die auftragsverbundenen Aufwendungen und Erträge auf die Perioden systematisch verteilt werden.  Die Herstellungskosten und Gewinnanteile pro Periode werden als spezieller Vorratsvermögensgegenstand (z.B. „unfertige Erzeugnisse“ / „in Arbeit befindliche Aufträge“) aktiviert Eine Verteilungssystematik: per percenta centa centage ge of compl completio etio etion-M n-M n-Metho etho ethode de de, wenn das Ergebnis des Fertigungsauftrags sich zuverlässig schätzen lässt Ist das Ergebnis nicht zuverlässig bestimmbar: nach completed contract-Methode werden die Erträge auf die Höhe der angefallenen Selbst- bzw. Fertigungskosten des Auftrags beschränkt

Perc Percentag entag entage e of compl completio etio etion n – Met Methode hode  

verstößt gegen Realisationsprinzip) Bewertung entsprechend des Leistungsfortschritts nach folgender Formel: Peri Perioden oden odengewi gewi gewinn nn nnaanteil = LLeistu eistu eistungs ngs ngsfortsc fortsc fortschritt hritt der PPeri eri eriode ode x erw erwartet artet arteter er Auf Auftra tra traggsg sgewinn ewinn



Leistungsfortschritt:  Verhältnis der bisher angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten (cost-to costMethode)  Verhältnis der bisher erbrachten Leistung zu der geschätzten Gesamtleistung /effortsexpended-Methode)  Verhältnis des physikalischen Anteils des bisher erstellten Fertigungsauftrags zu der vereinbarten Gesamtleistung (units-of-work-performed- Methode)



Bilanzwert des unfertigen Auftrags: ∑ bisher angefallenen und aktivierten Herstellungskosten + Gewinnanteilen und den Herstellungskosten + Gewinnanteil der betrachteten Periode



Nach Fertigstellung und Endabrechnung: Verbuchung in Höhe des tatsächlichen Verkaufserlöses + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen + Bestandsverminderung in Höhe der aktivierten Herstellungskosten und Gewinnanteile



Erwartete Gesamtverluste müssen sofort in der Periode des Bekanntwerdens als Aufwand verbucht werden.  Abwertung der für den Auftrag angesetzten Vermögenswerte und  ggf. Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Bsp.: percentage of completion

Bsp.: completed contract

Ertr Erträge: äge:

Koste Kosten: n:

Ursprünglich vereinbarter Kaufpreis + Erhöhungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden z.B. geänderte Designwünsche + Erhöhungen aufgrund von Mehrkosten (vom Kunden zu vertreten) z.B. falsche Spezifikationsvorgaben + Anreizzahlungen z.B. Einhaltung Leistungsvorgaben, Unterschreitung der Zeitvorgabe

Direkte Kosten z.B. Lohn-, Materialkosten, Abschreibungen + Allg. Kosten der Auftragsfertigung z.B. Versicherung, Entwürfe + sonstige Kosten z.B. aufgrund vertragl. Vereinbarungen = Gesamtkosten eines Fertigungsauftrags

= Gesamterlös eines Fertigungsauftrags Erf Erfolge: olge: Tatsächlicher Verkaufserlös - bisher aktivierte Herstellungskosten/Gewinnanteile - als Aufwand der Periode verbuchte Auftragsrestkosten = Auftragserfolg in der Abrechnungsperiode

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4. Opera Operationale tionale Ef Effizienz fizienz fizienzanalys analys analyse e 4.1 ...


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